VORRUHESTANDSMODELL IM MALER- UND GIPSERGEWERBE. Jürg Lehmann, Geschäftsführer Stiftung VRM Maler-Gipser

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Transkript:

VORRUHESTANDSMODELL IM MALER- UND GIPSERGEWERBE Jürg Lehmann, Geschäftsführer Stiftung VRM Maler-Gipser

Warum ein Vorruhestandsmodell Mit dem Vorruhestandsmodell erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Arbeitspensum maximal 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung zu reduzieren indem ihm ein Teil seines Einkommensausfalls in Form einer Überbrückungsrente (Lohnersatzleistung) kompensiert wird und er zur ungekürzten Weiterführung der beruflichen Vorsorge zusätzliche BVG-Sparbeiträge im Verhältnis zu seiner Lohnreduktion erhält. Aktuell: Am 25.01.2018 wurden erstmals für 73 Personen Leistungen ausbezahlt Im März werden knapp 100 Personen eine Leistung beziehen 2

Rechtlich / Organisatorisch Die Regelung erfolgt über einen separaten Gesamtarbeitsvertrag VRM über die Branche (GAV-VRM), mit Bezug zum Branchen-GAV (Sozialpartnern Unia + Syna) der GAV-VRM Maler & Gipser gilt ab 01.01.2017 für 10 Jahre und für alle Maler- und Gipserbetriebe im Vertragsgebiet (AVE) Stiftung VRM Maler-Gipser, Teufenerstrasse 20, 9000 St. Gallen Stiftungsrat: SMGV Peter Ziebold, Präsident SMGV Peter Baeriswyl SMGV Mario Freda SMGV Hanns-Peter Schaffner Unia Unia Unia Syna Bruna Campanello, Vizepräsidentin Franz Cahannes Vincenzo Giovannelli Hans Maissen Ø Finanziert im Umlageverfahren ohne Freizügigkeit (= Solidarität) 3

Geltungsbereich Die Unterstellung unter den GAV-VRM Maler-Gipser folgt derjenigen unter den GAV des Maler- und Gipsergewerbes Geltungsbereich Ausschlüsse Arbeitgeber und Arbeitnehmende in Betrieben des Maler- und Gipsergewerbes a) Lehrlinge b) kaufmännisches Personal c) Berufsangehörige in höherer leitender Stellung d) Betriebsinhaber, welche das Unternehmen als Einzelgesellschaft oder Kollektivgesellschaft betreiben sowie in der Geschäftsleitung mitarbeitende Aktionäre und Gesellschafter von AG und GmbH, sofern ihr Anteil mindestens 10 % am Gesellschaftskapital beträgt Unterstellung im Kaderbereich unterstellt sind Vorarbeiter und Baustellenleiter nicht unterstellt sind alle Kader darüber, insbesondere solche mit planerischer und/oder betriebswirtschaftlicher Ausrichtung 4

Beiträge 2/2 Beitrag 1.70% des SUVA-pflichtigen Lohnes Arbeitgeberbeitrag 0.85% Arbeitnehmerbeitrag 0.85% Beitragspflicht ab 01.01.2017 Lohnabzug bei den Arbeitnehmenden Auf Ihrer Lohnabrechnung als «VRM-Beitrag» Auf dem Lohnausweis (für Steuern) in BVG-Beiträgen enthalten Gesamter Beitrag wird beim Arbeitgeber erhoben 5

Leistungen 1/3 Leistungsbezug 5 Jahre vor ordentlicher Pensionierung, d.h. zwischen 60-65 Jahren Überbrückungsrente rund 65-70% des ausfallenden Bruttolohnes infolge Reduktion des Beschäftigungsgrades Maximale Reduktion ohne Leistungskürzung: 60-61 Jahre 40% 61-62 Jahre 50% 62-63 Jahre 67% 63+ Jahre 100% Schrittweise Reduktion möglich BVG-Sparbeitrag 18% der jährlichen Überbrückungsrente Ø Empfehlung an Überbrückungsrentner im vollen vorzeitigen Ruhestand: AHV-Minimalbeitrag individuell weiter bezahlen zwecks Leistungserhalt! 6

Leistungen 2/3 Leistungsberechtigt ist, wer 15 Jahre in der Branche (GAV-Betriebe) angestellt war, die letzten 7 Jahre ununterbrochen (Arbeitslosigkeit bis 2 Jahre wird angerechnet) massgeblich ist der letzte Bruttomonatslohn vor Leistungsbeginn vorausgesetzt ist volle Arbeitsfähigkeit bei Leistungsbeginn Antrag mindestens 6 Monate vor gewünschtem Leistungsbeginn! Möglichen Leistungsbezug rechtzeitig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer absprechen Leistungsvarianten online berechnen (www.vrm-malergipser.ch) Formulare und Merkblätter unter www.vrm-malergipser.ch... Ø Definitive Leistung wird von Durchführungsstelle ermittelt und bestätigt 7

Leistungen 3/3 Gesamtbetreffnis (Lohn + Überbrückungsrente bei Maximalbezug) Mittlerer Monatslohn Leistungsbezüger (1/12)M 5'740 Leistungen in CHF pro Jahr Leistungsbestimmender Monatslohn (13/12) 6'218 Alter bei Arbeitszeitreduktion 60-61 61-62 62-63 63-65 Maximaler Leistungsanspruch (VRM-ÜR) 1653% 1653% 1653% 1653% Maximal mögliche Arbeitszeitreduktion 40% 50% 67% 100% Jährlicher Sockelbetrag (anteilige AHV-AR) 1'175 * 5'640 7'050 9'400 14'100 Jährlicher Lohnersatz (in % des Lohnausfalls) 50% 14'924 18'655 24'873 37'310 Gesamte jährliche Überbrückungsrente 20'564 25'705 34'273 51'410 Gesamtbetreffnis ** in % des vorherigen Nettolohnes 94.4% 93.1% 90.4% 86.1% Zusätzlicher BVG-Sparbeitrag: 18% der Ü-Rente 3'702 4'627 6'169 9'254 * minimale AHV-Altersrente 2017 ** Summe verbleibender Lohn + Überbrückungsrente 8

Leistungserbringung Überbrückungsrente Monatlich direkt an den Rentenbezüger per 25. des Monats (wie Lohn) Zahlung auch ins Ausland möglich (Quellensteuerabzug durch Stiftung) BVG-Sparbeitrag 18% der erbrachten Überbrückungsrente Zahlung direkt durch die Stiftung VRM an die zuständige Pensionskasse Ø Weiterbeschäftigung bis rund CHF 21 000 pro Jahr möglich 9

Rechenbeispiele Voller vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren, Monatslohn CHF 5 000.- Monatslohn Jahreslohn Bruttomonatslohn 5 000 65 000 Leistungsbestimmender Monatslohn (5 000 * 13 / 12) 5 417 Nettomonatslohn (Annahme 80% von 5 000) 4 000 52 400 Voller vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren Überbrückungsrente rechnerisch (12 x ausbezahlt) 3 883 46 596 Überbrückungsrente in % des jährlichen Nettolohnes 89.6% Überbrückungsrente in % des jährlichen Bruttolohnes 71.7%

Rechenbeispiele Voller vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren, Monatslohn CHF 7 000.- Monatslohn Jahreslohn Bruttomonatslohn 7 000 91 000 Leistungsbestimmender Monatslohn (7 000 * 13 / 12) 7 583 Nettomonatslohn (Annahme 80% von 7 000) 5 600 72 800 Voller vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren Überbrückungsrente rechnerisch (12 x ausbezahlt) 4 967 59 604 Überbrückungsrente in % des jährlichen Nettolohnes 81.9% Überbrückungsrente in % des jährlichen Bruttolohnes 65.5%

Rechenbeispiele Schrittweise Reduktion der Arbeitszeit, Monatslohn CHF 5 740 Bruttomonatslohn 5'740 Leistungsbestimmender Monatslohn (5 740*13/12) 6 218 Nettomonatslohn (Annahme 80% von 5 740) 4'592 1. Schritt 2. Schritt Arbeitszeitreduktion im Alter von 61 63 ½ Monate bis ord. Pensionsalter (65 Jahre) 30 18 Beschäftigungsgradreduktion pro Schritt 100% 20% 80% Ausbezahlte Summe Überbrückungsrente 857 4 284 Verbleibender Nettomonatslohn 3 674 - Überbrückungsrente + Monatslohn 4 531 4 284 in % des Nettolohn 97.2% 86.1%

Onlinetool h,p://www.vrm-malergipser.ch/berechnungstool?lang=de 13

DokumentaTon für Leistungsanspruch Einzureichende Dokumente vom Arbeitnehmenden: Vom Arbeitnehmer unterzeichnetes «Antrag auf Leistungen» Vom Arbeitnehmer unterzeichnetes «Zusatzbla, zum Antrag auf Leistungen» Von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterzeichnetes «Zusatzbla, betreffend BVG- Sparbeiträge» Arbeitszeugnisse oder ArbeitsbestäUgungen für den Nachweis der 15 Jahre TäUgkeit in der Maler- und Gipserbranche (siehe Zusatzbla,) Auszug aus dem individuellen AHV-Konto (bei der AHV-Ausgleichskasse anfordern) Kopie Pass oder ID Kopien aller monatlichen Lohnabrechnungen des laufenden Jahres und des Vorjahres Je eine monatliche Lohnabrechnung des zweiten und dri,en Vorjahres Lohnausweise der drei Vorjahre Falls vorhanden: Auszug aus dem Lohnkonto des laufenden Jahres und der drei Vorjahre Zusätzlich bei Arbeitsunfähigkeit: IV-Verfügung oder UVG- /KTG-Abrechnung 14

Was können wir für Sie tun? Die Website www.vrm-malergipser.ch wird laufend aktualisiert. Neben dem interaktiven Leistungs-Berechnungstool finden Sie hier Formulare, Merkblätter und weitere Informationen. Bei weitergehenden Fragen oder für Beratung im Zusammenhang mit Leistungsfällen berät Sie die Durchführungsstelle gerne Stiftung VRM Maler und Gipser Durchführungsstelle Postfach 300 8401 Winterthur Telefon 058 215 82 80 info@vrm-malergipser.ch www.vrm-malergipser.ch 15