MITTEILUNGSBLATT der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt

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Transkript:

MITTEILUNGSBLATT der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Studienjahr 2009/2010 Ausgegeben am 16. Dezember 2009 6. Stück 42. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt 43. Rektor 43.1 Expertinnen/Experten-Kommission des Wahlfachstudiums Feministische Wissenschaft/Gender Studies für die Studienjahre 2009/10 und 2010/11 ergänzende Beschickung 43.2 Erteilung von Vollmachten gemäß 28 UG an die Leiter/innen der Universitätslehrgänge gemäß 56 UG - Tourismusmanagement - General Management (MBA) - Finance and Accounting (MBA) 44. Senat Bestellung von Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern in die Curricularkommissionen Psychologie, Informationstechnik und Doktorat 45. Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 45.1 Erteilung von Vollmachten gemäß 28 UG an die Leiter des Universitätslehrgangs General Management (MBA) gemäß 56 UG 45.2 Erteilung einer Vollmacht gemäß 28 UG an den Leiter des Universitätslehrgangs Public, Nonprofit und Health Care Management gemäß 56 UG 46. Entsendung von Studierenden 47. Ausschreibung freier Stellen an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Mittwoch, 20. Jänner 2010 Redaktionsschluss ist Freitag, 15. Jänner 2010 Druck und Verlag: Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Stabsstelle Rechtsangelegenheiten Universitätsstraße 65-67 9020 Klagenfurt T: +43 (0) 463/2700-9161, -9164 (Sekr.) F: +43 (0) 463/2700-9193 E: mitteilungsblatt@uni-klu.ac.at H: http://www.uni-klu.ac.at/mitteilungsblatt

42. VERÖFFENTLICHUNGEN IM BUNDESGESETZBLATT Die Bundesgesetzblätter sind über das Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes, http://ris.bka.gv.at abrufbar. Teil I Nr. 120/2009: Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird Nr. 122/2009: Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Gebührengesetz 1957, das Grundversorgungsgesetz Bund 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 FrÄG 2009) Teil II Nr. 428/2009: Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters und über den akademischen Grad Master of Science (Environmental Management), Umwelt Management Austria, Lehrgang Management & Umwelt geändert wird Nr. 429/2009: Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters und über den akademischen Grad Master of Science (Management), Lehrgang Executive Management, SanConsult Betriebsberatungs ges.m.b.h., Wien, geändert wird Nr. 430/2009: Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen Lehrgang universitären Charakters, Akademische Managerin und Akademischer Manager ; Lehrgang Management, SanConsult Betriebsberatungsges.m.b.H., Wien, geändert wird Nr. 431/2009: Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Bezeichnungen Lehrgang universitären Charakters, Akademische Kommunikationsmanagerin, Akademischer Kommunikationsmanager und über den akademischen Grad Master of Arts, Berufsförderungsinstitut Wien, geändert wird Nr. 432/2009: Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters ; Lehrgang Professional NPO-General Management Programm, Hütter. MC Management Consulting GmbH, Wien geändert wird Nr. 433/2009: Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung Lehrgang universitären Charakters, Lehrgang Grundlagen der Human- und Sozialwissenschaften, Schloss Hofen, geändert wird 43. REKTOR 43.1 EXPERTINNEN/EXPERTEN-KOMMISSION DES WAHLFACHSTUDIUMS FEMINIS- TISCHE WISSENSCHAFT/GENDER STUDIES FÜR DIE STUDIENJAHRE 2009/10 UND 2010/11 ERGÄNZENDE BESCHICKUNG Gemäß 67 (3) des Frauenförderungsplanes werden ergänzend folgende Mitglieder bzw. folgendes Ersatzmitglied vom Steuerungsgremium gem. 68 Frauenförderungsplan in die Expertinnen/Experten-Kommission des Wahlfachstudiums Feministische Wissenschaft/Gender Studies für die Studienjahre 2009/10 und 2010/11 entsandt (Beschickung verlautbart im Mitteilungsblatt vom 15.07.2009, 21. Stück, Nr. 147.1): Modul Wirtschaft und Arbeit Ersatzmitglied: Iris Saliterer Mitteilungsblatt der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Studienjahr 2009/2010 ausgegeben am 16.12.2009 6. Stück Seite 2

Wahlfachstudierende: Mitglieder: Martin Gallob Tonja Schwenner (anstelle von Sophie Gerlitz) 43.2 ERTEILUNG VON VOLLMACHTEN GEMÄSS 28 UG AN DIE LEITER/INNEN DER UNIVERSITÄTSLEHRGÄNGE GEMÄSS 56 UG - TOURISMUSMANAGEMENT - GENERAL MANAGEMENT (MBA) - FINANCE AND ACCOUNTING (MBA) An der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt sind u. a. Universitätslehrgänge eingerichtet. Der Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ermächtigt unter Berücksichtigung der Richtlinien für Bevollmächtigungen gemäß 28 UG nachfolgend angeführte Personen in ihrer Funktion als Leiterin bzw. Leiter der Universitätslehrgänge zum Abschluss der für den Lehrgangsbetrieb erforderlichen Rechtsgeschäfte, einschließlich dem Abschluss von freien Dienstverträgen und Werkverträgen, und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Lehrgangsorganisation. Von dieser Vollmacht nicht umfasst sind Darlehensgeschäfte jeglicher Art sowie der Abschluss von Arbeitsverträgen. Die Vollmacht ist an die Funktion der Leiterin/des Leiters des u. g. Universitätslehrganges gebunden und erlischt automatisch mit Beendigung der Funktion bzw. spätestens drei Monate nach Beendigung des u. a. Universitätslehrganges. Eine Übertragung dieser Vollmacht ist nicht gestattet. Name Organisationseinheit Mödritscher, Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gernot Institut für Unternehmensführung Mussnig, Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Werner Alpen-Adria-School of Management, Organizational Development and Technology Urnik, Univ.-Prof. Dr. Sabine Universität Salzburg Universitätslehrgang Innenauftragsnummer Tourismusmanagement AL6899300810 General Management (MBA) AL6899300808 Finance and Accounting MBA AL6899300803 Der Rektor O. Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Heinrich C. Mayr 44. SENAT BESTELLUNG VON MITGLIEDERN BZW. ERSATZMITGLIEDERN IN DIE CURRICULARKOMMISSIONEN PSYCHOLOGIE, INFORMATIONSTECHNIK UND DOKTORAT Der Senat hat in der Sitzung am 02.12.2009 folgende Personen zu Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern bestellt: Curricularkommission Psychologie Mitglieder: Univ.-Prof. Mag. Dr. Judith Glück Univ.-Prof. Mag. Dr. Philipp Mayring Mag. Sigrid Zeichen Univ.-Ass. Dipl.-Psych. Bartosz Gula Ao. Univ.-Prof. Dr. Axel Krefting Ersatzmitglieder: O. Univ.-Prof. MMag. Dr. Jutta Menschik-Bendele Mag. Stefanie Rappersberger Ass.-Prof. Mag. Dr. Rainer Alexandrowicz Univ.-Prof. Mag. Dr. Oliver Vitouch O. Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Ottomeyer Curricularkommission Informationstechnik Mitglied: Dipl.-Ing. Dr. Angelika Wiegele Mitteilungsblatt der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Studienjahr 2009/2010 ausgegeben am 16.12.2009 6. Stück Seite 3

Curricularkommission Doktorat Ersatzmitglieder: Fakultät für Kulturwissenschaften Univ.-Prof. Mag. Dr. Reinhard Stauber Univ.-Prof. Dr. Annemarie Saxalber-Tetter Der Vorsitzende des Senats Univ.-Prof. Mag. Dr. Oliver Vitouch 45. DEKAN DER FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN 45.1 ERTEILUNG VON VOLLMACHTEN GEMÄSS 28 UG AN DIE LEITER DES UNIVER- SITÄTSLEHRGANGS GENERAL MANAGEMENT (MBA) GEMÄSS 56 UG An der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist der Universitätslehrgang eingerichtet. General Management (MBA) AL6899300801 Der Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (für die Funktionsperiode bis 30.09.2009) ermächtigt unter Berücksichtigung der Richtlinien für Bevollmächtigungen gemäß 28 UG Herrn Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Werner Mussnig und Herrn Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Robert Neumann Institut für Unternehmensführung in ihrer Funktion als Leiter des Universitätslehrgangs zum Abschluss der für den Lehrgangsbetrieb erforderlichen Rechtsgeschäfte, einschließlich dem Abschluss von freien Dienstverträgen und Werkverträgen, und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Lehrgangsorganisation. Von dieser Vollmacht nicht umfasst sind Darlehensgeschäfte jeglicher Art sowie der Abschluss von Arbeitsverträgen. Die Vollmacht ist an die Funktion des Leiters des u. g. Universitätslehrgangs gebunden und erlischt automatisch mit Beendigung der Funktion bzw. spätestens drei Monate nach Beendigung des u. a. Universitätslehrganges. Eine Übertragung dieser Vollmacht ist nicht gestattet. Der Dekan O. Univ.-Prof. Dipl.-Vw. Dr. H. J. Bodenhöfer 45.2 ERTEILUNG EINER VOLLMACHT GEMÄSS 28 UG AN DEN LEITER DES UNIVER- SITÄTSLEHRGANGS PUBLIC, NONPROFIT UND HEALTH CARE MANAGEMENT GEMÄSS 56 UG An der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist der Universitätslehrgang eingerichtet. Public, Nonprofit und Health Care Management AL1240900806 Mitteilungsblatt der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Studienjahr 2009/2010 ausgegeben am 16.12.2009 6. Stück Seite 4

Der Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (für die Funktionsperiode ab 01.10.2009) ermächtigt unter Berücksichtigung der Richtlinien für Bevollmächtigungen gemäß 28 UG Herrn Univ.-Prof. Dr. Paolo Rondo-Brovetto Abteilung für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre in seiner Funktion als Leiter des Universitätslehrgangs zum Abschluss der für den Lehrgangsbetrieb unter der oben genannten Innenauftragsnummer erforderlichen Rechtsgeschäfte, einschließlich dem Abschluss von freien Dienstverträgen und Werkverträgen, und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Lehrgangsorganisation. Von dieser Vollmacht nicht umfasst sind Darlehensgeschäfte jeglicher Art sowie der Abschluss von Arbeitsverträgen. Das og. ULG Konto kann maximal bis zur Höhe des Betrages welches sich auf der Innenauftragsnummer Allg. PUMA A71240900000 befindet, überzogen werden. Das Informationsblatt für Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben ist bei Ausübung der Vollmacht zu beachten. Der Abschluss von Verträgen, in denen sich die Universität zu Zahlungen verpflichtet, sind vom Bevollmächtigten gemeinsam mit dem Prodekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu unterfertigen. Die Vollmacht ist an die Funktion des Leiters des o.g. Universitätslehrgangs gebunden und erlischt automatisch mit Beendigung der Funktion bzw. spätestens 3 Monate nach Beendigung des o.a. Universitätslehrgangs. Eine Übertragung dieser Vollmacht ist nicht gestattet. Der Dekan Univ.-Prof. DI Dr. Erich Schwarz 46. ENTSENDUNG VON STUDIERENDEN Vom zuständigen Organ der gesetzlichen Vertretung der Studierenden wurden folgende studentische Mitglieder in u. a. Curricularkommissionen (Funktionsperiode bis 30.09.2010) entsendet: Psychologie: Stud. Daniel Andreas Richter Lehramt: Stud. Dagmar Angerer, Stud. Martina Adlassnig, Stud. Markus Benedikt, Stud. Stefan Mak, Stud. Sandra Schmid Der Vorsitzende der Universitätsvertretung Stefan Sagl 47. AUSSCHREIBUNG FREIER STELLEN AN DER ALPEN-ADRIA-UNIVERSITÄT KLAGENFURT 47.1 Die Alpen-Adria-Universität schreibt gem. 107 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 folgende auf 6 Jahre befristete Stelle zur Besetzung aus: PostDoc-Assistentin / PostDoc-Assistent am Institut für Informatik-Systeme (Forschungsgruppe Interaktive Systeme), Fakultät für Technische Wissenschaften, im Beschäftigungsausmaß von 100 % (Basis KV: B1). Die Stelle ist als Laufbahnstelle geplant, insofern wäre der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung gem. 27 Uni-KV möglich. Bei Abschluss der genannten Qualifizie- Mitteilungsblatt der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Studienjahr 2009/2010 ausgegeben am 16.12.2009 6. Stück Seite 5

rungsvereinbarung erfolgt die Einstufung nach Uni-KV Basis: A2. Voraussichtlicher Beginn des Angestelltenverhältnisses ist der 1. März 2010. Der Aufgabenbereich umfasst: Selbständige Forschung und wissenschaftliche Weiterqualifikation gegebenenfalls spezifiziert durch eine Qualifizierungsvereinbarung Durchführung von eigenen Lehrveranstaltungen konzeptionelle und organisatorische Mitwirkung bei Tagungen und bei der Beantragung von Drittmittelprojekten Mitwirkung bei der Entwicklung des Instituts für Informatik-Systeme Wahrnehmung von Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung Voraussetzungen: Doktorat im Fach Informatik mit fundierten Kenntnissen auf dem Gebiet der Human Computer Interaction Erste einschlägige Publikationen Erwünscht sind: Lehrerfahrung und didaktische Kompetenz Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf den Gebieten Ubiquitous Computing, Augmented Reality, konzeptionelles Interface-Design und Usability Engineering Freude an interdisziplinären Aufgabenstellungen Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 6. Februar 2010 unter der Kennung 842/09 an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Dienstleistungseinrichtung Personal / Fachabteilung Personalentwicklung, Universitätsstraße 65-67, 9020 Klagenfurt, zu richten. Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. 47.2 Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt schreibt gem. 107 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 folgende Stelle für die Dauer einer Karenzierung, längstens bis 30.6.2011, zur Besetzung aus: Wissenschaftliche Angestellte/Wissenschaftlicher Angestellter ( Senior Scientist gem. 26 (2) Uni-KV) am Institut für Kultur-, Literatur- und Musikwissenschaft, Fakultät für Kulturwissenschaften, im Beschäftigungsausmaß von 100 %. Voraussichtlicher Beginn des Angestelltenverhältnisses ist der 15. Jänner 2010. Der Aufgabenbereich umfasst: Mitarbeit bei der Entwicklung und Durchführung von Forschungsprojekten im Themenbereich Kultur und Kommunikation (mit Methoden qualitativer Verfahren) Unterstützung in der Lehre im sozialwissenschaftlichen Anteil der Studienrichtungen Angewandte Kulturwissenschaft einschließlich entsprechender Prüfungs- und Betreuungstätigkeit sowie Durchführung eigener Lehrveranstaltungen (nach Maßgabe von Lehrerfahrungen) Publikationstätigkeit sowie aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen Mitteilungsblatt der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Studienjahr 2009/2010 ausgegeben am 16.12.2009 6. Stück Seite 6

Erfüllung von administrativen und organisatorischen Aufgaben der Abteilung für das Institut Voraussetzung ist: ein abgeschlossenes Studium mit einschlägigem Schwerpunkt in qualitativen Methoden in einem sozialwissenschaftlichen Fach (z. B. Soziologie, Kulturwissenschaft) nachweisliche Erfahrungen im Umgang mit qualitativen Methoden der Sozialforschung in einem der folgenden Bereiche: Ethnographie, visuelle Verfahren, Konversationsanalyse Kenntnisse im interpretativen sozialwissenschaftlichen Paradigma wissenschaftliche Forschungstätigkeiten in den Themengebieten Kultur und Kommunikation sowie Interkulturalität Erwünscht sind außerdem: soziale Kompetenz und kommunikative Kompetenz thematische Aufgeschlossenheit gegenüber Innovationen im Fachbereich Fähigkeiten im selbständigen Umgang mit Verfahren computergestützter qualitativer Datenaufbereitung und -analyse didaktische Kompetenzen Fortbildungsbereitschaft Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Zeugnisse in Kopie) bis spätestens 6. Jänner 2010 unter der Kennung 843/09 an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Dienstleistungseinrichtung Personal/Fachabteilung Personalentwicklung, Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt, zu richten. Reise- und Übernachtungskosten, die aus Anlass des Bewerbungsverfahrens entstehen, können nicht erstattet werden. Mitteilungsblatt der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Studienjahr 2009/2010 ausgegeben am 16.12.2009 6. Stück Seite 7