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Transkript:

Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medizinisches Informationsmanagement (BMI) mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Soweit in dieser Prüfungsordnung keine anderweitigen oder ergänzenden Regelungen getroffen sind, finden die Regelungen des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung für Bachelor- und Master- Studiengänge an der Hochschule Hannover in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Zweck der Prüfung und Hochschulgrad () Die Bachelor-Prüfung bildet den ersten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Durch die Bachelor-Prüfung wird festgestellt, ob der Prüfling die grundlegenden fachwissenschaftlichen Kenntnisse und besonderen persönlichen Qualifikationen erworben hat, um den in der späteren beruflichen Praxis auftretenden fachlichen und persönlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Veränderungen der Berufswelt zu entsprechen. () Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad "Bachelor of Science". Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). 3 Dauer und Gliederung des Studiums () Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Bachelor- Studiengang Medizinisches Informationsmanagement einschließlich der Bachelor-Prüfung sieben Semester (Regelstudienzeit). () Das Bachelor-Studium gliedert sich in einen dreisemestrigen ersten Studienabschnitt, der mit der Vorprüfung abschließt, und einen viersemestrigen zweiten Studienabschnitt, der mit der Bachelor-Prüfung abschließt (3) Der Bachelor-Studiengang enthält Praxisphasen, die insgesamt 46 Credits umfassen. Dezernat III / PO BMI / 0.07.08 Seite von 9

4 Aufbau und Inhalt der Vorprüfung () Die Vorprüfung wird studienbegleitend mit Bestehen der Module des ersten Studienabschnitts erbracht. () Im ersten Studienabschnitt beträgt der Gesamtumfang der Pflichtmodule 90 Credits. (3) Die Anzahl der Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Teilmodule und die Prüfungsanforderungen, die Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) sind in der Anlage B festgelegt. 5 Art und Umfang der Bachelor-Prüfung () Die Bachelor-Prüfung wird studienbegleitend mit Bestehen der Module des zweiten Studienabschnitts abgenommen. () Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel im siebten Semester des Bachelor-Studiums abgelegt. (3) Im zweiten Studienabschnitt beträgt der Gesamtumfang von Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen 0 Credits. (4) Im Studium sind insgesamt 0 Credits zu erbringen, die sich aus beiden Studienabschnitten kumulieren. (5) Die Anzahl der Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Teilmodule und die Prüfungsanforderungen, die Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) sind in der Anlage B festgelegt. 6 Prüfungen () Die Zeitpunkte für das Ablegen der Klausuren und mündlichen Prüfungen, die Ausgabe- und Abgabezeitpunkte für die übrigen termingebundenen Prüfungsleistungen, die Fristen für die Anmeldung zu Prüfungen sowie die Fristen für Rücktritte von angemeldeten Prüfungen legt der Prüfungsausschuss fest; die Regelung des 3 Abs. 7 Allgemeiner Teil bleibt unberührt. Er informiert die Studierenden rechtzeitig über diese Termine und Fristen. Er kann die Aufgaben nach Satz und mit Zustimmung des Studiendekans auf die Prüfenden übertragen. () Die Art, in der eine Prüfungsleistung abzulegen ist, wird von den Prüfenden festgelegt. Unter Berücksichtigung von 7 Allgemeiner Teil wählen sie dabei aus den Möglichkeiten, die in Anlage B bzw. B für die jeweilige Prüfungsleistung vorgegeben sind. Falls mehrere zur Auswahl stehen, erfolgt die endgültige Festlegung der Prüfungsform zu Beginn jedes Semesters unter Berücksichtigung der Lehrmethodik und wird den Studierenden während der ersten Lehrveranstaltungen mitgeteilt. (3) Weitere Voraussetzungen für das Ablegen einer Prüfung wie regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung oder bestimmte Studienleistungen werden ggf. von den Prüfenden im Einvernehmen mit der Studiendekanin oder dem Studiendekan festgelegt und den Dezernat III / PO BMI / 0.07.08 Seite von 9

Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Verpflichtung von Studierenden zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen darf nur dann festgelegt werden, wenn diese erforderlich ist, um das Ziel der Lehrveranstaltung zu erreichen. (4) Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Modulprüfung kann eine Prüfungsleistung sein oder sie kann sich aus verschiedenen Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach oder in einem fachübergreifenden Prüfungsgebiet zusammensetzen. Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen. (5) Prüfungsleistungen können bis zu zweimal wiederholt werden. Ist das Ergebnis der zweiten Wiederholungsprüfung nicht ausreichend bzw. erhält die Bewertung nicht bestanden, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung findet nicht statt. (6) Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden (keine Notenverbesserung). 7 Praxisphasen () Die Praxisphasen sind Bestandteile der Module Praxisphase I (BMI-4, 30 CR, unbenotet) und Praxisphase II (BMI-7, 6 CR, unbenotet) im zweiten Studienabschnitt. () Die Anforderungen für das ordnungsgemäße und erfolgreiche Ableisten der jeweiligen Praxisphase sind in der aktuellen Ordnung für die Praxisphase im Bachelor-Studiengang Medizinisches Informationsmanagement festgelegt. 8 Zulassung zur Bachelor-Prüfung und zur Bachelor-Arbeit () Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt grundsätzlich die bestandene Vorprüfung und die Ableistung von insgesamt 98 Credits voraus. () Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit ist neben den Nachweisen nach 6 Abs. () Allgemeiner Teil beizufügen: ggf. ein Vorschlag für das Thema der Bachelor-Arbeit ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit, ggf. Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. Mindestens ein Prüfender muss Mitglied der Fakultät sein. (3) Studierende können abweichend von Abs. auf gesonderten schriftlichen Antrag auch dann zugelassen werden, wenn die im bisherigen Studienverlauf gezeigten Leistungen dies rechtfertigen. Dies ist in der Regel bei dem Fehlen einer einzigen Prüfungsleistung gegeben. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss kann diese Zulassung mit Auflagen versehen. (4) Für die Bachelor-Arbeit werden Credits vergeben, das entspricht einem Netto- Zeitaufwand von neun Wochen. Dezernat III / PO BMI / 0.07.08 Seite 3 von 9

9 Teilzeitstudium () Grundsätzlich können alle Studierenden auf Antrag für ein Teilzeitstudium zugelassen werden. Ein Teilzeitstudium muss für ein Studienjahr in Teilzeit beantragt werden. Der Antrag auf ein Teilzeitstudium ist jeweils innerhalb der Rückmeldefristen einzureichen. () Bei einer Beanspruchung eines Teilzeitstudiensemesters verlängert sich die Regelstudienzeit um ein Semester. (3) Teilzeitstudierende haben denselben Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende und integrieren sich in den normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb. Ein Teilzeitstudium begründet keinen Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines gesonderten Lehr- und Studienangebotes (4) Während der Bearbeitung der Bachelorarbeit ist ein Teilzeitstudium nicht möglich. 0 Übergangsregelung Für Studierende, die ihr Studium vor dem. September 08 aufgenommen haben, finden die besonderen Teile der Prüfungsordnungen in den jeweils geltenden Fassungen längstens bis zum 8. Februar 03 Anwendung. Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Hochschule Hannover in Kraft. *****. Änderung: Beschluss Präsidium: 3..007 Verkündungsblatt Nr. 7/007 vom 9..007. Änderung: Beschluss Präsidium: 30..009 Verkündungsblatt Nr.6/009 vom 8..009 3. Änderung: Beschluss Präsidium: 3.8.00 Verkündungsblatt Nr. 6/00 vom 5.0.00 5. Änderung: Beschluss Fakultätsrat:.0.04 Genehmigung Präsidium: 7..04 Verkündungsblatt Nr. 08/04 vom 5..04 6. Änderung: Beschluss Fakultätsrat: 0.06.07 Genehmigung Präsidium: 8.08.07 Verkündungsblatt Nr. 07/07 vom 3.08.07 7. Änderung: Beschluss Fakultätsrat: 03.07.08 Genehmigung Präsidium: 3.08.08 Verkündungsblatt 4. Änderung: Beschluss Präsidium: 9.3.0 Verkündungsblatt Nr. 3/0 vom 3.4.0 Dezernat III / PO BMI / 0.07.08 Seite 4 von 9

Erster Studienabschnitt Anlage B Pflichtmodule_. Studienabschnitt M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art Art der Prüfungsleistung Gew. Sem. SWS Cr M BMI--0 Grundlagen der Gesundheits- und Krankheitslehre 3 BMI- Medizin 8 BMI--0 Grundlagen der Pharmakologie K, M, M+R,0 3 BMI--03 Naturwissenschaftliche Grundlagen der Medizin BMI--0 Grundlagen der Wissensorganisation BMI- Wissensorganisation und Information Retrieval Bachelor Medizinische Informationsmanagement (BMI) - 7 Semester 7 BMI--0 Grundlagen der Medizinischen Dokumentation BMI--03 Grundlagen der Medizinischen Dokumentation K3, M, M+R,M+BÜ,,0 (Praktische K+BÜ BMI--04 Retrievaltechniken in medizinischen Fachdatenbanken BMI-3-0 Grundlagen der Angewandten Informatik 3 Angewandte BMI-3 8 BMI-3-0 Grundlagen der Angewandten Informatik K3, K+BÜ, M,0 Informatik 4 5 (Praktische BMI-4-0 Relationale Datenbanken I 3 BMI-4 7 BMI-4-0 Relationale Datenbanken I (Praktische K3, K+BÜ, M,0 Informationssysteme 4 4 BMI--0 Vertiefung in der Medizin I 4 5 BMI- Vertiefung I: Medizin 7 K, M,R,H,0 BMI--0 Vertiefung in der Medizin I (Praktische BMI--0 Grundlagen und Methoden des wissenschaftlichen K, M, R, H 0,4 Arbeitens Angewandte BMI--0 Grundlagen der Epidemiologie BMI- Statistik und BMI--03 Grundlagen der Epidemiologie (Praktische EDR, M, K 0,4 Epidemiologie BMI--04 Grundlagen der Angewandten Statistik K, M, R, H 0, Vertiefung I: Angewandte BMI-3-0 Programmieren I 3 BMI-3 8 K3, K+EDR, M,0 Informatik BMI-3-0 Programmieren I (Praktische 4 5 BMI-4 BMI-5 Vertiefung I: Informationssysteme Medizinische Informatik (Teil ) BMI-4-0 Relationale Datenbanken II 3 K3, K+EDR, BMI-4-0 Relationale Datenbanken II (Praktische,0 K+BÜ, M 3 BMI-5-0 Grundlagen der Medizinischen Informatik I 3 BMI-5-0 Grundlagen der Medizinischen Informatik I K, M, K+BÜ,0 (Praktische Dezernat III / PO BMI / 0.07.08 Seite 5 von 9

BMI-3-0 Vertiefung in der Medizin II 4 4 BMI-3 Vertiefung II: Medizin BMI-3-0 Vertiefung in der Medizin II ( Praktische K, H, R, M,0 3 BMI-3 BMI-3-0 Grundlagen der Medizinischen Informatik II 3 K, M, K+BÜ, Medizinische Informatik 5 BMI-3-0 Grundlagen der Medizinischen Informatik II,0 3 K+EDR (Teil ) (Praktische Informatik) BMI-33-0 Vertiefung der Angewandten Statistik 3 Vertiefung I: Angewandte BMI-33-0 Grundlagen der Angewandte Statistik mit BMI-33 Statistik und Programmpaketen K, M,0 3 Epidemiologie BMI-33-03 Grundlagen der Angewandte Statistik mit Programmpaketen (Praktische BMI-34-0 Grundlagen der klinischen Forschung und Klinische Pharmakovigilanz Studien (Forschung, BMI-34 7 BMI-34-0 Grundlagen der klinischen Forschung und EDR, M, K,0 3 Management und Pharmakovigilanz (Praktische Qualitätssicherung) BMI-34-03 Datenmanagement klinischer Studien 3 BMI-35 Medizinische Versorgung (Forschung, Management und Qualitätssicherung) Σ=Cr /. Stud. Abschnitt/Pflichtmodule 6 90 BMI-35-0 Organisation des Gesundheitswesens K, H, M,R 0,5 3 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der BMI-35-0 medizinischen Versorgung K, H, M, R 0,5 3 3 3 Dezernat III / PO BMI / 0.07.08 Seite 6 von 9

Zweiter Studienabschnitt Pflichtmodule_. Studienabschnitt M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M Arten der TM-Kürzel Art Teilmodul-Bezeichnung Prüfungsleistung Gew. Sem. SWS Cr TM Praxisphase I (Praktikum im Med. BMI-4-0 0 BMI-4 Praxisphase I 30 0 Informationsmanagement B, P, M, B+P 0,0 4 30 BMI-4-0 Praxisbericht, Praxiskolloquium zur Praxisphase I 0,5 Vertiefung I: Medizinische BMI-5-0 Recht für Medizinische Informationsmanager K, H, M, R 0, BMI-5 Versorgung Forschung und Management in der medizinischen 5 BMI-5-0 K, H, M, R 0,8 (Forschung, Management Versorgung 4 Vertiefung II: Angewandte BMI-5-0 Programmieren II K, M 0,5 3 BMI-5 5 Informatik BMI-5-0 Programmieren II (Praktische EDR, M, EDR+M 0,5 3 BMI-53-0 IT-Projektmanagement 3 BMI-53-0 Management von Informationssystemen BMI-53 BMI-54 BMI-55 BMI-60 BMI-7 Vertiefung II: Informationssysteme Vertiefung II: Angewandte Statistik und Epidemiologie Vertiefung I: Klinische Studien Schlüsselkompetenzen (Wahl von 6 Credits, mindest. Credits aus den Teilmodulen BMI-60-0 oder BMI-60-0) 6 0 BMI-69 Projekt Praxisphase II 6 0 BMI-7 Bachelor-Arbeit 4 Σ=Cr /. Stud. Abschnitt/Pflichtmo K, H+K, M,0 5 Management von Informationssystemen (Praktische BMI-53-03 6 6 Vertiefung der Angewandte Statistik mit BMI-54-0 3 Programmpaketen K, M,0 5 Vertiefung der Angewandte Statistik mit BMI-54-0 3 Programmpaketen (Praktische BMI-55-0 Clinical Operations 3 EDR, M, EDR+M, K,,0 5 BMI-55-0 K+H 3 Clinical Development and Regulatory Affairs 0 Anlage B BMI-60-0 Präsentation, Moderation und Rhetorik WP H, M, R, B 0,0 Grundlagen der Selbst-, Sozial- und BMI-60-0 WP M, H, R, B, R+M 0,0 Kommunikationskompetenz g p -6 BMI-60-03 (ZfF) der HsH WP K, H, R, M, BÜ 0,0 0 BMI-60-04 Offenes Angebot (anerkannte Leistung) WP K, H, R, M, BÜ 0,0 0 BMI-60-05 Offenes Angebot (anerkannte Leistung) WP K, H, R, M, BÜ 0,0 0 BMI-69-0 Projektarbeit 5 5 B, P,M,B+M,0 6 BMI-69-0 Projektpräsentation Praxisphase II BMI-7-0 (Praktikum im Medizinischen 0 B, P, M, B+P 0,0 7 Informationsmanagement) 6 BMI-7-0 Praxisbericht, Praxiskolloquium zur Praxisphase II 0,5 BMI-7-0 Studienabschlussseminar B,H 0,0 7 BMI-7-0 Bachelorarbeit BBA,0 0 Dezernat III / PO BMI / 0.07.08 Seite 7 von 9

Wahlpflichtmodule_. Studienabschnitt (3 Wahlpflichtmodule à 4 SWS à 6 Cr sind auszuwählen) M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M Arten der TM-Kürzel Art Teilmodul-Bezeichnung Prüfungsleistung Gew. Sem. SWS Cr TM BMI-6-0 Ausgewählte Fragen der Medizin WP 3 BMI-6 WP 6 Ausgewählte Fragen der Medizin (Praktische K, H, R, M,0 6 Medizin BMI-6-0 WP 3 Ausgewählte Fragen der Wissensorganisation und BMI-6-0 des Information Retrieval I WP 3 BMI-6 BMI-63 BMI-64 BMI-65 BMI-66 Wissensorganisation und Information Retrieval Medizinische Informatik Informationssysteme Angewandte Statistik und Epidemiologie Medizinische Versorgung (Forschung, Management und Qualitätssicherung) WP 6 BMI-6-0 Ausgewählte Fragen der Wissensorganisation und des Information Retrieval II K, M, H, R, P, B,,0 6 EDR, EDR+M WP 3 BMI-63-0 Ausgewählte Fragen der Medizinischen Informatik I WP 3 K, M, H, R, EDR, P, WP 6 BMI-63-0 Ausgewählte Fragen der Medizinische Informatik II,0 6 B, EDR+M WP 3 WP 6 WP 6 WP 6 Fortgeschrittene Techniken der BMI-64-0 Datenbankprogrammierung WP EDR, EDR+M, K, M,0 6 3 BMI-64-0 Entwicklung von Web-Datenbanksystemen WP 3 BMI-65-0 Ausgewählte Fragen der Medizinischen Statistik WP 3 Ausgewählte Fragen der Medizinischen Statistik K, M, H,0 6 BMI-65-0 WP (Praktische Anwendungen) 3 BMI-66-0 Ausgewählte Fragen der Versorgungsforschung WP 3 BMI-66-0 Ausgewählte Fragen des K, H, R, M,0 6 Versorgungsmanagements WP 3 BMI-67-0 Clinical Study Monitoring WP 3 Study Design and Protocol Development K, M, H, R, P, B, BMI-67 (Forschung, Management WP 6,0 6 BMI-67-0 WP EDR 3 und Qualitätssicherung) BMI-68 Schlüsselkompetenzen WP 6 Σ=Cr /. Stud. Abschnitt/Ergänzungsm 8 Σ=Cr /. Stud. Abschnitt_Gesamt 0 Σ=Cr /Bachelor-Abschluss 0 BMI-68-0 Kommunikations-, Konflikt- und Gruppenpsychologie für Medizinische Informationsmanager (mit Übungen) WP M, H, R, B, R+M,0 6 4 6 Dezernat III / PO BMI / 0.07.08 Seite 8 von 9

Hinweise: Ein Credit (Cr) entspricht einem Workload von 30 Stunden Gewichtung 0 bedeutet, dass die Prüfungsleistung nicht benotet wird. Legende der Abkürzungen (Angaben zu Modulen und Teilmodulen, Prüfungsleistung): Abkürzungen: Art M (Art eines Moduls /WP) Cr M (Credits eines Moduls) Gew. M (Gewichtung eines Moduls zur Gesamtnote) Art TM (Art eines Teilmoduls /WP) Cr TM (Credits eines Teilmoduls) Gew. TM (Gewichtung der Teilmodule im Modul) (Pflichtmodul bzw. Pflicht-Teilmodul) WP (Wahlpflichtfach) W (Wahlfach) SWS (Semesterwochenstunden) Sem. (Empfohlenes Semester) Arten der Prüfungsleistungen: B (Bericht) EDR (Erstellung und Dokumentation von Rechnerprogrammen) MAA (Master-Arbeit) BA (Bericht (allg.)) FB (Forschungsbericht) MAP (Mündliche Abschlussprüfung) BAA (Bachelor-Arbeit ) H (Hausarbeit) P (Präsentation) BU (Berufsprak) K (Klausur) PA (Projektarbeit) BÜ (Berufspraktische ÜbungKO (Kolloquium) PB (Praxisbericht) E (Entwurf) KX (Klausur mit exp. Arbeit) Pf (Portfolio) EA (Experimentelle Arbeit) M (Mündliche Prüfung) R (Referat) Weitere Inhalte und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch. Dezernat III / PO BMI / 0.07.08 Seite 9 von 9