15. Mai Abstimmungsvorlage

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Transkript:

15. Mai 2011 Abstimmungsvorlage Mellingen/Wohlenschwil; NK 268 Umfahrung Mellingen; Kreditbewilligung Vom 16. November 2010

Hörzeitschrift für lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger Für blinde, seh- oder sonst lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger bietet der Kanton Aargau die Erläuterungen des Regierungsrats zu den Abstimmungsvorlagen auch kostenlos als Hörzeitschrift an. Diese wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im international anerkannten Daisy-Format produziert und auf einer CD verschickt. Bücher und Zeitschriften im Daisy-Format können auf speziellen Daisy-Playern, aber auch auf dem Computer oder auf allen MP3-fähigen CD- oder DVD-Playern abgespielt werden. Zusätzlich werden die Daisy-Dateien auf den Abstimmungsseiten des Kantons im Internet bereitge - stellt: siehe www.ag.ch/abstimmungsvorschau. Wenn Sie blind, seh- oder lesebehindert sind und die Erläuterungen des Regierungsrats an die Stimmberechtigten zu den Abstimmungsvorlagen in Zukunft als Daisy-Hörzeitschrift erhalten möchten, können Sie diese direkt bei der SBS abonnieren. Bitte melden Sie sich unter medienverlag@sbszh.ch oder Telefon 043 333 32 32. 3

Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen zusammen mit dem Grossen Rat folgende Vorlage zur Abstimmung: Inhaltsverzeichnis Mellingen/Wohlenschwil; NK 268 Umfahrung Mellingen; Kreditbewilligung Vom 16. November 2010 Abstimmungsempfehlung Seite 6 Erläuterung des Regierungsrats Seite 7 Argumente der Vertreterin des Behördenreferendums Seite 17 Argumente des Regierungsrats Seite 18 Abstimmungstext Seite 21 5

Abstimmungsempfehlung Der Grosse Rat hat am 16. November 2010 mit 88 zu 43 Stimmen einen Grosskredit für die Umfahrung Mellingen bewilligt. Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen Ihnen ein «JA» zu dieser Vorlage. 6

Mellingen/Wohlenschwil; NK 268 Umfahrung Mellingen; Kreditbewilligung Vom 16. November 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 16. November 2010 die Kredite für den Bau des Abschnitts 1 (Kreisel Tanklager Mellingen bis Birrfeldstrasse mit neuem Reussübergang) und des Abschnitts 2 (Birrfeldstrasse bis Lenzburgerstrasse) der Umfahrung Mellingen mit 88 zu 43 Stimmen beschlossen. Weiter hat der Grosse Rat den Kostenbeitrag der Stadt Mellingen festgelegt und der Anpassung des Kantonsstrassennetzes, die mit dem Bau der Umfahrung zusammenhängt, zugestimmt. Der Grosse Rat hat den Kreditbeschluss mit dem Behördenreferendum der Volksabstimmung unterstellt. Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen Ihnen, die Vorlage zur Umfahrung Mellingen anzunehmen. Wieso eine Umfahrung von Mellingen? Die Verkehrsbefreiung der alten historischen Städte im Kanton Aargau ist ein wichtiger Bestandteil der Aargauer Verkehrspolitik. Im Verlauf der letzten Jahrzehnte hat der Kanton Aargau deshalb seine historischen Städte Aarau, Aarburg, Bremgarten, Ennetbaden, Laufenburg, Lenzburg und Rheinfelden vom Durchgangsverkehr befreit, um die Lebens- und Wohnqualität in diesen Städten zu erhöhen. Nur die Stadt Mellingen und der Flecken Bad Zurzach warten noch auf eine Verkehrssanierung. 7

Jeden Werktag zwängen sich über 17'000 Fahrzeuge durch die historische Altstadt von Mellingen mit ihrem Ortsbild von nationaler Bedeutung und deren Zufahrtsachsen in den neueren Quartieren von Mellingen. Insbesondere der Altstadtbereich mit seiner engen Fahrbahn vermag den Verkehr seit langem nicht mehr zu bewältigen. Die Problematik wird durch die Ein- und Ausfahrten an den schmalen Stadttoren zusätzlich verschärft. So ist die Ausfahrt in Richtung Westen für Lastwagen nur auf der Gegenfahrbahn möglich, weil die Durchfahrtshöhe auf der eigenen Fahrspur zu gering ist. Dies führt immer wieder zu langen Rückstaus durch die Altstadt und zu gefährlichen Verkehrssituationen. Weil das Verkehrsaufkommen stetig zunimmt, verschärft sich die Situation zusätzlich. Mit dem Abschnitt 1 der Umfahrung Mellingen kann die Altstadt vom Durchgangsverkehr entlastet und aufgewertet werden. Dieser Abschnitt war denn auch im Grossen Rat unbestritten. Mit dem Abschnitt 2 der Umfahrung Mellingen wird auch der neue Stadtteil umfahren. Dadurch wird Mellingen als regionaler Entwicklungsschwerpunkt und attraktiver Wohnort gestärkt. Der Abschnitt 2 gab im Grossen Rat Anlass zu Diskussionen. Der Bau beider Abschnitte der Umfahrung mit gleichzeitiger Realisierung flankierender Massnahmen bringt die erforderliche Verkehrsentlastung und die damit verbundene Steigerung der Lebens- und Wohnqualität in der Altstadt und in den neuen Stadtquartieren. 8

Im Einzelnen geht es um die folgenden wichtigen Punkte: Welche Ziele werden verfolgt? Mit der Umfahrung Mellingen sollen die folgenden Ziele erreicht werden: Die Altstadt und die angrenzenden Quartiere werden vom Durchgangsverkehr entlastet, wodurch die Lebens- und Wohnqualität steigt. Die Erreichbarkeit des regionalen Entwicklungsschwerpunkts Mellingen wird verbessert. Dadurch steigt die Standortqualität für die Wirtschaft. Die Umfahrung verbessert die Verkehrssicherheit in Mellingen, vor allem für den Langsamverkehr und auf den Schulwegen. Die Zuverlässigkeit des öffentlichen Nahverkehrs wird durch den stark verbesserten Verkehrsfluss besser gewährleistet. 9

Was beinhaltet die Umfahrung Mellingen? Die Umfahrung besteht aus zwei Abschnitten Das Vorhaben «NK 268 Umfahrung Mellingen» ist in zwei Abschnitte gegliedert, die unabhängig voneinander realisiert werden können: Abschnitt 1 entlastet die Altstadt vom Durchgangsverkehr Abschnitt 1 umfasst die Neuanlage der Kantonsstrasse auf einer Länge von 1'030 m vom Kreisel Tanklager (K 268) bis zur Birrfeldstrasse (K 269) mit einem neuen Reussübergang. Mit dem Abschnitt 1 wird der Altstadtkern vom Durchgangsverkehr entlastet und mit den flankierenden Massnahmen wird die Verlagerung eines Grossteils des Verkehrs von der Altstadtdurchfahrt auf die Umfahrungsstrasse erreicht. Damit verbunden ist die Steigerung der Lebens- und Wohnqualität in der Altstadt und an der Bahnhofstrasse in Mellingen. 10

Abschnitt 2 entlastet das angrenzende Siedlungsgebiet Abschnitt 2 umfasst auf einer Länge von 950 m die Umfahrung des Siedlungsgebiets Mellingen von der Birrfeldstrasse (K 269) bis zur Lenzburgerstrasse (K 268). Mit Abschnitt 2 werden hauptsächlich die Birrfeldstrasse und die innere Lenzburgerstrasse vom Durchgangsverkehr entlastet. Damit ergibt sich für die westlich an die Altstadt angrenzenden Quartiere weiteres Entwicklungspotenzial. Zudem ermöglicht Abschnitt 2 ein Zusammenwachsen der Ortsteile über die geplante neugestaltete Birrfeld- und Lenzburgerstrasse. Ohne die Realisierung des Abschnitts 2 würde sich der Durchgangsverkehr in diesem Bereich der Birrfeldstrasse verdoppeln. Zudem kann die schon lange geforderte Vernetzung des Ägelmoos Richtung Wohlenschwil/Tägerig realisiert werden. Abschnitt 2 ist eine logische Fortsetzung von Abschnitt 1, wobei die Funktionalität und der Nutzen von Abschnitt 1 unabhängig vom Abschnitt 2 gegeben sind. Hingegen ist der Nutzen von Abschnitt 2 ohne vorherige Realisierung von Abschnitt 1 deutlich schlechter als bei der Ausführung der gesamten Umfahrung. Mit den beiden Abschnitten werden nebst den Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, die zur Umweltverträglichkeit erforderlich sind, auch flankierende Massnahmen realisiert. Diese umfassen Strassenbeschilderung, zeitweise Beschränkungen der Altstadtdurchfahrt, Optimierungen der Lichtsignalanlagen und bauliche Änderungen. Damit ist sichergestellt, dass der Verkehr auf die Umfahrung verlagert wird. 11

Welche Auswirkungen hat die Umfahrung Mellingen auf die Umwelt? Die Umfahrung Mellingen wurde einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterstellt. Die bereits durchgeführten Untersuchungen zum generellen Projekt kamen zum Schluss, dass das Projekt umweltverträglich realisiert werden kann. Die Hauptuntersuchung der UVP folgt im Bauprojekt. Abschnitt 1 berührt mit der neuen Reussbrücke die per Dekret geschützten Reussufer und erfordert eine Rodung von rund 600 m 2 Wald. Zudem wird für den Bau der Strasse Landwirtschaftsland benötigt. Abschnitt 2 verläuft durch eine landwirtschaftlich genutzte Ebene und erfordert für den Bau die Abtretung von Fruchtfolgeflächen sowie die Verlegung eines Bachs. Beide Abschnitte bewirken eine Beeinträchtigung von Fauna und Flora, die jedoch durch entsprechende Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen aufgefangen werden kann. So sind zum Beispiel Renaturierungsmassnahmen von Bachläufen und die Aufwertung von Ausbreitungsgebieten für Amphibien vorgesehen. Die geplanten Lärmschutzdämme entlang der Umfahrungsstrasse stellen sicher, dass die im Umweltrecht festgelegten Planungswerte gut eingehalten werden. 12

Wieviel kostet die Umfahrung Mellingen, und wer trägt die Kosten? Die Gesamtkosten betragen 36,516 Millionen Franken Die Kosten für die Umfahrung (Preisbasis 2009) beinhalten nebst den Projektierungs- und Baukosten auch den Landerwerb, die ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, die flankierenden Massnahmen sowie die Entschädigungen für die Instandstellung der an die Stadt Mellingen abzutretenden Kantonsstrassenabschnitte: Abschnitt 1: Abschnitt 2: Gesamtkosten: Fr. 24'792'000. Fr. 11'724'000. Fr. 36'516'000. Mellingen leistet einen Beitrag von 7,18 Millionen Franken Die Stadt Mellingen trägt 20 % der gesamten Projektkosten von 35,9 Millionen Franken (ohne Entschädigungen für die Instandstellung der an die Stadt Mellingen abzutretenden Kantonsstrassenabschnitte). Dies ergibt einen Gemeindebeitrag von 7,18 Millionen Franken, zuzüglich allfällige teuerungsbedingte Mehr- oder Minderaufwendungen. Der Kostenanteil des Kantons beträgt 29,336 Millionen Franken Damit verteilen sich die Gesamtkosten auf den Kanton Aargau und die Stadt Mellingen wie folgt: Kanton Aargau Abschnitt 1: Fr. 19'878'000. Abschnitt 2: Fr. 9'458'000. Total Kanton Aargau: Fr. 29'336'000. Stadt Mellingen Abschnitt 1: Abschnitt 2: Total Stadt Mellingen: Fr. 4'914'000. Fr. 2'266'000. Fr. 7'180'000. 13

Welche Anpassungen sind am Kantonsstrassennetz vorgesehen? Die Umfahrung Mellingen NK 268 (blau) wird ins Kantonsstrassennetz aufgenommen. Die rot hinterlegten heutigen Kantonsstrassenabschnitte werden zu Gemeindestrassen. Die grün dargestellten bestehenden Kantonsstrassen werden in K 414 respektive K 270 umbenannt. 14

Welches sind die Konsequenzen einer Ablehnung der Umfahrung Mellingen? Wenn die Umfahrung Mellingen nicht realisiert werden kann, wird die historische Altstadt weiterhin stark mit Durchgangsverkehr belastet. Als Folge davon bleiben die negativen Auswirkungen auf die Lebens- und Wohnqualität ebenso bestehen wie die eingeschränkte Verkehrssicherheit, insbesondere für den Langsamverkehr und die Schulwege. Diese Probleme werden sich in Zukunft noch verschärfen, weil das Verkehrsaufkommen weiter zunehmen wird. Heutige Verkehrssituation in der Altstadt Mellingen. 15

Argumente der Minderheit im Grossen Rat Dass Handlungsbedarf im Hinblick auf die Entlastung der historischen Altstadt von Mellingen besteht, ist grundsätzlich unbestritten. Die Mehrheit des Grossen Rats hat der Vorlage denn auch deutlich zugestimmt. Allerdings hat eine Ratsminderheit in einem Punkt nicht zugestimmt und das Behördenreferendum ergriffen. Sie lehnt den Abschnitt 2 ab, weil die Eingriffe in die Naturwerte durch die Vorteile nicht aufgewogen würden und ein schlechtes Kosten-/Nutzenverhältnis bestehe. Wünschen Sie mehr Informationen? Weiterführende Informationen zu den Vorlagen finden Sie unter dem folgenden Link: www.ag.ch/abstimmungsvorschau 16

Die Vertreterin des Behördenreferendums macht geltend «Umfahrung Mellingen so nicht! Die Altstadt von Mellingen soll unbestrittenerweise vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Das könnte man mit Abschnitt 1 und flankierenden Massnahmen problemlos realisieren. Abschnitt 2 lehnen wir ab. Gründe, welche zum Behördenreferendum führten: 1. Das wertvolle Naherholungsgebiet Ägelmoos wird durch den Abschnitt 2 für immer zerstört. 2. Wertvolle landwirtschaftliche Fruchtfolgefläche wird unnötig vernichtet. 3. Schulwege werden unter dem Strich wesentlich verschlechtert! 4. Abschnitt 2 belastet Wohngebiete, entlastet vorwiegend Geschäftsliegenschaften! 5. Eidgenössische Unterstützung wurde verweigert! Im Prüfbericht des Bundes zu den Agglomera tionsprogrammen wurde die Umfahrung Mellingen auf die letzte Priorität «C» herabgestuft, weil das Kosten/Nutzen-Verhältnis als ungenügend und der Eingriff in die Landschaft als bedeutend erachtet wurden. Die zu erwartende Verkehrsentlastung sei mässig. Wegen denkbar schlechtem Kosten-/Nutzenverhältnis und massivem, unverhältnismässigem Landschaftseingriff, empfiehlt das Komitee ein Nein zu dieser Abstimmung. Das bedeutet eine Retournierung der Vorlage an den Absender, mit dem Auftrag, das Projekt zweckmässig, natur- und umweltverträglich, mit nachhaltiger Verkehrsberuhigung neu aufzulegen. Eine moderne verkehrsberuhigte Lösung ist auch in Mellingen möglich. 36 Millionen für Landschaftszerstörung NEIN! Umfahrung Mellingen so nicht. NEIN! www.umfahrung-mellingen.ch» 17

Der Regierungsrat macht geltend Mellingen befürwortet die Realisierung der Umfahrung mit den Abschnitten 1 und 2. Die Umfahrung entlastet die historische Altstadt und die angrenzenden Quartiere vom Durchgangsverkehr und verbessert die Lebens- und Wohnqualität. Zwar ist der Bau neuer Strassen immer ein Einschnitt in die Landschaft, doch kann das Projekt gemäss Untersuchungen grundsätzlich umweltverträglich realisiert werden. Durch die umfangreichen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen werden Naturwerte erhalten und Beeinträchtigungen ausgeglichen. Unbestritten ist, dass landwirtschaftliche Fruchtfolgeflächen verloren gehen. Dem stehen im Sinn einer Güterabwägung die Aufwertung des Wohn- und Siedlungsgebiets und der Ortsbildschutz gegenüber. Nur Abschnitt 1 in Verbindung mit Abschnitt 2 schafft die Voraussetzungen für eine künftige verdichtete Entwicklung des Mellinger Kerngebiets mit seinen Wohn- und Geschäftsbereichen. Die Verkehrsentlastung im Siedlungsgebiet von Mellingen verbessert die Sicherheit auch der Schulwege. Entgegen der Aussage der Vertreterin des Behördenreferendums hat der Bund grössere Umfahrungen wie in Mellingen nicht aufgrund eines schlechten Kosten-/Nutzenverhältnisses, sondern angesichts der beschränkten finanziellen Mittel für seine Agglomerationsprogramme generell nicht in die erste Priorität einbezogen. Er hat vor allem Massnahmen für den öffentlichen und den Langsamverkehr in den städtischen Agglomerationen bevorzugt. 18

Übereinstimmend mit der Stadt Mellingen erachtet der Regierungsrat beide Abschnitte als zweckmässig und zusammengehörend. Der Bau beider Abschnitte bringt die dringend erforderliche Verkehrsverlagerung und die damit verbundene Steigerung der Lebens- und Wohnqualität in der Altstadt und den angrenzenden Quartieren. 19

Die Referendumsvorlage lautet: Mellingen/Wohlenschwil; NK 268 Umfahrung Mellingen; Grosskredit Vom 16. November 2010 Der Grosse Rat des Kantons Aargau beschliesst: Für den Bau des Abschnitts 1 der Umfahrung Mellingen NK 268 wird ein Grosskredit für einen einmaligen Nettoaufwand von Fr. 19 878 000. und für den Abschnitt 2 von Fr. 9 458 000. beschlossen (Produktionskostenindex des Schweizerischen Baumeisterverbands, Stand vom 1. Januar 2009, Indexstand von 231,2). Die Grosskredite passen sich um die indexbedingten Mehr- und Minderaufwendungen an. Aarau, 16. November 2010 Präsidentin des Grossen Rats SCHREIBER-REBMANN Protokollführer SCHMID 21