Regel 181 Vertikale Sprünge/Allgemeine Bestimmungen Sprunghöhen 1. Vor Beginn des Wettkampfs gibt der Obmann des Kampfgerichts den Wettkämpfern die Anfangshöhe sowie die weiteren Sprunghöhen bekannt, auf die die Sprunglatte jeweils nach Beendigung eines Durchgangs gelegt wird, bis nur noch ein als Gewinner feststehender Wettkämpfer verbleibt oder ein Stichkampf um den ersten Platz stattfindet. Versuche 2. Ein Wettkämpfer darf beim Hoch- und Stabhochsprung bei irgendeiner zuvor bekanntgegebenen Sprunghöhe mit seinem Versuch beginnen und weitere Versuche bei nachfolgenden Sprunghöhen nach seinem Ermessen ausführen. Nach drei aufeinanderfolgenden Fehlversuchen, ohne Rücksicht auf die Sprunghöhe, bei der diese Fehlversuche geschehen sind, hat er das Recht auf weitere Versuche verwirkt, ausgenommen bei Gleichstand auf dem ersten Platz. Dies bedeutet, dass ein Wettkämpfer nach dem ersten oder zweiten Fehlversuch bei einer Sprunghöhe auf den zweiten bzw. dritten Versuch verzichten kann. Den/die ihm verbliebene(n) Versuch(e) kann er dann bei einer folgenden Sprunghöhe ausführen. Verzichtet ein Wettkämpfer auf einen Versuch bei einer bestimmten Sprunghöhe, darf er bei dieser keinen weiteren Versuch mehr ausführen, ausgenommen bei Gleichstand auf dem ersten Platz. 3. Nachdem alle anderen ihr Recht auf Versuche verwirkt haben, darf ein Wettkämpfer so lang weitere Versuche ausführen, bis auch er das Recht dazu verwirkt hat. Höherlegen der Sprunglatte 4. Im Wettkampf a) soll die Sprunglatte nach jedem Durchgang beim Hochsprung mindestens 2 cm und beim Stabhochsprung mindestens 5 cm höher gelegt werden, und b) darf die jeweilige Steigerung der Sprunghöhe nicht zunehmen. Die Bestimmung zu b) ist nicht anzuwenden, wenn die im Wettkampf noch verbliebenen Wettkämpfer vereinbaren, die Sprunglatte direkt auf Weltrekordhöhe zu legen. Erläuterung: Dies gilt auch für Europarekorde und nationale Rekorde, wenn für alle verbliebenen Wettkämpfer die entsprechende Sprunghöhe ein Rekord wäre. Nachdem ein Wettkämpfer den Wettkampf gewonnen hat, entscheidet er in Absprache mit dem Kampfoder Schiedsrichter über die weiteren Sprunghöhen. Dies gilt nicht beim Mehrkampf. Bei Mehrkampfwettbewerben gemäß Regel 1 a, b und c ist die Sprunghöhe während des gesamten Wettkampfs beim Hochsprung um konstant 3 cm und beim Stabhochsprung um konstant 10 cm zu steigern. Nationale Bestimmungen DLV + SLV In allen Klassen der DMM, SVM und beim Mehrkampf sind die in der Ausschreibung/im Programmheft festgelegten Sprunghöhen bis zum Ende des Wettkampfs einzuhalten. Messungen 5. Alle Messungen sind in ganzen Zentimetern vorzunehmen, und zwar senkrecht vom Boden bis zum tiefsten Teil der Oberseite der Sprunglatte. 6. Jede neue Sprunghöhe muss gemessen werden, bevor die Wettkämpfer darüber
Versuche ausführen. Wird die Sprunglatte auf Rekordhöhe gelegt, prüfen die Kampfrichter diese Höhe nach, die auch bei jedem neuen Rekordversuch zu überprüfen ist, wenn die Sprunglatte seit der letzten Messung berührt worden ist. Sprunglatte 7. Die Sprunglatte muss aus Glasfiber oder anderem geeigneten Material gefertigt sein, aber nicht aus Metall. Sie hat, außer an den Endstücken, einen runden Querschnitt. Die Hochsprunglatte muss 4,00 m (± 0,02 m) und die Stabhochsprunglatte 4,50 m (± 0,02 m) lang sein. Das Gewicht der Hochsprunglatte beträgt maximal 2 kg und das der Stabhochsprunglatte maximal 2,25 kg. Der Durchmesser des runden Teils der Sprunglatte beträgt 30 mm (± 1 mm). Die Sprunglatte besteht aus drei Teilen: der runden Latte und zwei Endstücken, die jeweils 30-35 mm breit und 150 200 mm lang sind, mit denen sie auf den Auflegern der Sprungständer liegt. Diese Endstücke müssen kreis- oder halbkreisförmig sein, mit jeweils einer klar bestimmten Auflagefläche, mit denen sie auf den Auflegern liegt. Diese Auflagefläche darf nicht höher liegen als die Mitte des senkrechten Querschnitts der Sprunglatte. Die Endstücke müssen hart und glatt sein und dürfen nicht mit Gummi oder einem anderen Material überzogen sein, das die Reibung zwischen Auflagefläche und Aufleger erhöht. Die Sprunglatte darf nicht schief liegen und höchstens 2 cm beim Hochsprung und 3 cm beim Stabhochsprung durchhängen. Kontrolle der Elastizität: Ein 3 kg-gewicht wird in die Mitte der aufgelegten Sprunglatte gehängt; sie darf dann höchstens 7 cm beim Hochsprung und 11 cm beim Stabhochsprung durchhängen. Gleichstände 8. Bei Gleichständen ist wie folgt zu verfahren: a) der Wettkämpfer mit der geringsten Zahl an Versuchen über die Sprunghöhe, die Gleichstand bedeutet, ist besser zu platzieren, b) besteht danach weiterhin Gleichstand, ist der Wettkämpfer mit der geringsten Gesamtzahl an Fehlversuchen, einschließlich der Fehlversuche bei der zuletzt überquerten Sprunghöhe, besser zu platzieren, b) besteht auch dann noch Gleichstand und ca) betrifft es den ersten Platz, führen die gleichstehenden Wettkämpfer einen
weiteren Versuch über die niedrigste Sprunghöhe aus, bei der einer der Gleichstehenden sein Recht auf weitere Versuche verwirkt hat (Stichkampf). Ist dann immer noch keine Entscheidung gefallen, muss die Sprunglatte beim Hochsprung 2 cm, beim Stabhochsprung 5 cm höher gelegt, wenn die gleichstehenden Wettkämpfer bei diesem weiteren Versuch erfolgreich waren oder entsprechend niedriger gelegt werden, wenn dies nicht der Fall ist. Die gleichstehenden Wettkämpfer müssen bis zur Entscheidung über jede Sprunghöhe einen Versuch ausführen (siehe Beispiel), cb) betrifft es die weiteren Plätze, ist den Wettkämpfern der gleiche Platz zuzuerkennen. Die Regelung zu c wird nicht im Mehrkampf angewandt. Nationale Bestimmungen In den Altersklassen der Schüler findet ein Stichkampf nicht statt. Hochsprung Beispiel Vor Beginn des Wettkampfs vom Obmann des Kampfgerichts bekanntgegebene Sprunghöhen: 1,75 m, 1,80 m. 1,84 m, 1,88 m, 1,91 m, 1,94 m, 1,97 m, 1,99 m... Wettkämpfer O = gültig x = Fehlversuch - = Verzicht Sprunghöhen in m Fehl- Stichkampf versuche 1,75 1,80 1,84 1,88 1,91 1,94 1,97 1,94 1,921,94 A O XO O XO X- XX 2 X O X 2 B - XO - XO - - XXX 2 X O O 1 C - O XO XO - XXX 2 X X 3 D - XO XO XO XXX 3 4 A, B, C und D überquerten die Sprunghöhe von 1,88 m. Die Bestimmungen bezüglich Gleichstände kommen jetzt zur Anwendung. Die Kampfrichter stellen zunächst die Gesamtzahl an Fehlversuchen fest, einschließlich der Fehlversuche bei der zuletzt überquerten Sprunghöhe; im Beispiel ist dies die Sprunghöhe von 1,88 m. D hat mehr Fehlversuche (3) als A, B und C (2), ihm wird deshalb Platz 4 zuerkannt. A, B und C stehen weiter gleich, und da es den 1. Platz betrifft, hat jeder von ihnen einen weiteren Versuch über 1,94 m; das ist die niedrigste Sprunghöhe, bei denen einer von ihnen (A und C) sein Recht auf weitere Versuche verwirkt hat. Nachdem alle Wettkämpfer Fehlversuche haben, wird die Sprunglatte für den nächsten weiteren Versuch niedriger auf 1,92 m gelegt. C hat bei 1,92 m einen Fehlversuch und scheidet aus dem Stichkampf aus. Für A und B wird die Sprunglatte wieder auf 1,94 m gelegt, und da nur B diese Sprunghöhe überquert hat, ist er der Sieger. Äußere Einflüsse 9. Wird festgestellt, dass die Sprunglatte nach dem Überqueren durch einen vom Wettkämpfer nicht verursachten Einfluss abgeworfen wurde (z.b.: durch einen Windstoß), a) muss dies als gültiger Versuch gewertet werden, vorausgesetzt der Wettkämpfer hat beim Überqueren die Sprunglatte nicht berührt, oder b) muss ein neuer Versuch gewährt werden, wenn dies durch irgendeinen anderen Umstand geschah. Platz
Regel 182 Hochsprung Wettkampf 1. Der Wettkämpfer muss mit einem Fuß abspringen. 2. Es ist ein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer a) während des Sprungs so auf die Sprunglatte einwirkt, dass sie danach nicht auf den Auflegern liegen bleibt, oder Erläuterung: Es ist kein Fehlversuch, wenn die Sprunglatte durch Einwirkung des Wettkämpfers beim Sprung sich dreht und mit einer anderen Seite als der Auflagefläche auf den Auflegern liegen bleibt. b) ohne vorher die Sprunglatte zu überqueren, mit irgendeinem Teil seines Körpers das Aufsprungkissen oder den Boden hinter der Vorderseite der Sprungständer, sowohl zwischen diesen als auch seitlich davon berührt. Es ist kein Fehlversuch, wenn er beim Springen das Aufsprungkissen mit dem Fuß berührt und nach Meinung des Kampfrichters daraus keinen Vorteil erzielt. Als Hilfe bei der Beurteilung, ob diese Bestimmung beachtet wird, muss eine 5 cm breite weiße Linie (Klebeband oder ähnliches Material) zwischen den Sprungständern und jeweils 3 Meter von diesen nach beiden Seiten hin gezogen sein, deren vorderer Rand mit den Vorderseiten der Sprungständer übereinstimmt (siehe Zeichnung). Anlaufbereich und Absprungfläche 3. Die Mindestlänge des Anlaufbereichs muss 15 m betragen, ausgenommen bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c, bei denen sie mindestens 20 m betragen muss. Wo die Bedingungen es zulassen sollen es mindestens 25 m sein. 4. Das Gesamtgefälle des Anlaufbereichs und der Absprungfläche darf in Richtung Sprunglattenmitte maximal 1:250 nicht überschreiten. 5. Die Absprungfläche muss eben sein. Anlage 6. Sprungständer: Jede Art von Sprungständern oder Pfosten kann benutzt werden, vorausgesetzt sie sind stabil und haben Aufleger für die Sprunglatte. Sie müssen genügend hoch sein, damit sie die aufliegende Sprunglatte jeweils um mindestens 10 cm überragen. Der Abstand zwischen den Sprungständern darf nicht weniger als 4,00 m und nicht mehr als 4,04 m betragen. 7. Die Sprungständer oder Pfosten dürfen während des Wettkampfs nicht umgestellt werden, es sei denn, der Schiedsrichter erachtet die Absprungfläche oder den Aufsprungbereich für nicht mehr geeignet. In diesem Fall darf das Umstellen erst nach Beendigung eines Durchgangs vorgenommen werden (Regel 180 Nr. 6 Erl.). 8. Aufleger: Die Aufleger müssen flach, rechteckig, 4 cm breit und 6 cm lang sein. Sie müssen während des Sprungwettbewerbs an den gegenüberliegenden Seiten der Sprungständer gut befestigt sein. Die Endstücke der Sprunglatte liegen so auf ihnen, dass die Sprunglatte beim Berühren durch den Wettkämpfer leicht nach vorne oder hinten fallen kann. Die Aufleger dürfen nicht mit Gummi oder einem anderen Material überzogen sein, das die Reibung zwischen ihnen und den Endstücken der Sprunglatte erhöht, noch dürfen sie irgendeine Art von Federung haben. 9. Zwischen den Enden der Sprunglatte und den Sprungständern muss jeweils ein
Zwischenraum von mindestens 1 cm sein. 10. Aufsprungkissen: Das Aufsprungkissen soll nicht weniger als 5 m x 3 m groß sein. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 wird empfohlen, ein Aufsprungkissen nicht kleiner als 6 m x 4 m x 0,70 m zu verwenden. Die Sprungständer und das Aufsprungkissen sollen so aufgebaut werden, dass zwischen ihnen ein Abstand von mindestens 10 cm besteht. Damit soll ein Verschieben der Sprunglatte vermieden werden, was durch die Bewegung des Aufsprungkissens gegen die Sprungständer infolge des Aufsprungs möglich wäre. Maße für Sprunglatten und -ständer Hochsprunganlage