Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 22. September 2010 Nummer 35 I N H A L T

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Transkript:

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 21. Jahrgang Bernburg, 22. September 2010 Nummer 35 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 27.09.2010 Sitzung des Umwelt-, Planungs-, Verkehrs- und Wirtschaftsausschusses am 27.09.2010 Öffentliche Bekanntmachung des Salzlandkreises gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zum Genehmigungsantrag nach 8 Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 460 461 461 B. Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Stadt Bernburg Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses der Stadt Bernburg 28.09.2010 Bau- und Sanierungsausschusses der Stadt Bernburg am 29.09.2010 462 463 C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2009 und Entlastung des Verbandsgeschäftsführers des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Bode-Wipper" 464 458

D. Sonstige Mitteilungen Impressum Herausgeber und Herstellung: Erscheinungsweise: Bezug: Salzlandkreis nach Bedarf Salzlandkreis,10 Hauptamt/ Kreistagsbüro, 1. Obergeschoss, Zimmer 209, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg 459

A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 27.09.2010 Datum: Montag, 27.09.2010, 17:00 Uhr Ort: Salzlandkreis, Bernburg Haus 1 Kreistagssitzungssaal (3. Obergeschoss), Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Geschäftsordnung 1.1 Eröffnung der Sitzung 1.2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung des öffentlichen Teils 1.3 Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 09.08.2010 2 Untersuchung von Varianten einer effizienten Struktur des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) im Salzlandkreis und Entscheidung über eine Vorzugsvariante Vorlage: B/570/2010 3 ÖPNV-Zuschuss an die Verkehrsunternehmen im Jahr 2011 Vorlage: B/575/2010 4 Änderung der Gesellschaftsverträge der Salzlandkliniken GmbH, der Klinikum Aschersleben - Staßfurt GmbH, der Klinikum Bernburg GmbH und der Klinikum Schönebeck GmbH Vorlage: B/569/2010 5 Auflösung und Abwicklung des Eigenbetriebes des Salzlandkreises "Kommunale Beschäftigungsagentur" Vorlage: B/568/2010 6 SGB II - Jobcenter Salzlandkreis - Übertragung von Abrechnungsaufgaben des Amtes 55 gegenüber dem BMAS Vorlage: B/573/2010 7 Anfragen und Anregungen 8 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nichtöffentlicher Teil 9 Geschäftsordnung 9.1 Feststellung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils 9.2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 09.08.2010 10 Veräußerung von Grundstücken in der Gemarkung Schönebeck Vorlage: B/565/2010 11 Umschuldung von Kommunalkrediten Vorlage: B/566/2010 12 Information zur Umschuldung von Krediten Vorlage: M/260/2010 13 Information zur Umschuldung von Krediten über das Programm STARK II zum 31.08.2010 - Vorlage: M/261/2010 14 Anfragen und Anregungen 15 Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung gez. Ulrike Selisko, Ausschussvorsitzende 460

Sitzung des Umwelt-, Planungs-, Verkehrs- und Wirtschaftsausschusses am 27.09.2010 Datum: Montag, 27.09.2010, 17:00 Uhr Ort: Salzlandkreis, Bernburg Haus 1 Kreistagssitzungssaal (3. Obergeschoss), Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Geschäftsordnung 1.1 Eröffnung der Sitzung 1.2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung des öffentlichen Teils 1.3 Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 16.08.2010 2 Untersuchung von Varianten einer effizienten Struktur des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) im Salzlandkreis und Entscheidung über eine Vorzugsvariante Vorlage: B/570/2010 3 ÖPNV-Zuschuss an die Verkehrsunternehmen im Jahr 2011 Vorlage: B/575/2010 4 Benennung von zwei Vertretern und zwei Stellvertretern für die Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Beratung - Vorlage: B/574/2010 5 Anfragen und Anregungen 6 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nichtöffentlicher Teil 7 Geschäftsordnung 7.1 Feststellung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils 7.2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 16.08.2010 8 Anfragen und Anregungen 9 Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung gez. Heike Brehmer Ausschussvorsitzende Öffentliche Bekanntmachung des Salzlandkreises gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zum Genehmigungsantrag nach 8 Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Im Salzlandkreis wurde die Erteilung einer Genehmigung nach 8 Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart in der Gemarkung Calbe beantragt. Dieser Antrag steht im Zusammenhang mit der Errichtung einer Vorführfläche für Recyclinganlagen. Die gesamte Größe der beantragten Fläche, auf der Wald umgewandelt werden soll, beträgt 0, 401 ha. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) i. V. mit 3 c UVPG hat ergeben, dass eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung für die Waldumwandlungsgenehmigung nicht erforderlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist. 461

Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Salzlandkreis, Dezernat VI, Amt für Regionalplanung und Wirtschaftsförderung, Ermslebener Straße 77, 06449 Aschersleben eingesehen werden. Bernburg, den 09.09.2010 gez. Gerstner Landrat B. Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Stadt Bernburg Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses der Stadt Bernburg 28.09.2010 Sitzungstag: 28.09.2010 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsort: Rathaus 1, Großer Sitzungssaal, Schloßgartenstraße 16, 06406 Bernburg Öffentlicher Teil Geschäftsordnung: a) Bestätigung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Genehmigung des Protokolls über die öffentliche gemeinsame Sitzung des Haupt- sowie Haushalts- und Finanzausschusses vom 18. August 2010 c) Bestätigung der öffentlichen Tagesordnung Tagesordnung: 1. Vorstellung der Interessenten für den Abschluss der ausgeschriebenen Konzessionsverträge für die Stadt Bernburg - Alliander AG - Stadtwerke Bernburg 2. BVL-Nr. 270/2010 Neuabschluss eines Strom- Konzessionsvertrages der Stadt Bernburg Hier: Ergebnis Interessenbekundungsverfahren; Auswahl Vertragspartner 3. BVL-Nr. 272/2010 Neuabschluss eines Gas- Konzessionsvertrages der Stadt Bernburg Hier: Ergebnis Interessenbekundungsverfahren; Auswahl Vertragspartner 4. BVL-Nr. 273/2010 Neuabschluss eines Fernwärme- Konzessionsvertrages der Stadt Bernburg Hier: Ergebnis Interessenbekundungsverfahren; Auswahl Vertragspartner 5. IVL-Nr. 64/2010 Information zum Stand der Haushaltsumsetzung für das Jahr 2010 per 1. September 2010 6. BVL-Nr. 292/10 Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Bernburg 7. BVL-Nr. 276/2010 Änderung der Richtlinie zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in der Stadt Bernburg 8. Diskussion zum Jahresabschluss 2009 - Der Jahresabschluss wurde bereits übergeben. 9. Information zur Haushaltsplanung 2011 10. Anregungen, Bekanntmachungen (für Anfragen an die Verwaltung Hinweiszettel) Nichtöffentlicher Teil Geschäftsordnung: d) Genehmigung des Protokolls über die nichtöffentliche Sitzung des gemeinsamen Haupt- sowie Haushalts- und Finanzausschusses vom 18. August 2010 462

e) Bestätigung der nichtöffentlichen Tagesordnung Tagesordnung: 11. BVL-Nr. 233/2010 Änderung des Pachtvertrages zum Carl-Maria-von-Weber Theater 12. Anregungen, Bekanntmachungen (für Anfragen an die Verwaltung Hinweiszettel) gez. Munke Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses Bau- und Sanierungsausschusses der Stadt Bernburg am 29.09.2010 Sitzungstag: 29.09.2010 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Treffpunkt auf dem Saalplatz 17:45 Uhr Sitzung Sitzungsort: Öffentlicher Teil: Zur Geschäftsordnung: Sitzungszimmer 103/104 des Rathauses II, Schlossstraße 11, 06406 Bernburg a) Bestätigung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, b) Bestätigung der Tagesordnung, c) Protokollkontrolle der öffentlichen Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses am 09.06.2010. 2. BV-Nr. 269/10 Erweiterung des Ausbaus der Straße Am Weinberg II in Bernburg Ortsteil Aderstedt Hier. Technisches Ausbauprogramm für die Erweiterung um die Straße Am Weinberg III 3. Informationen aus der Verwaltung 3.1 Technisches Ausbauprogramm Oberflächengestaltung Theaterstraße/Sanierung Stützmauer (BV-Nr. 141/10) 3.2 Blumenuhr 4. Anregungen und Bekanntmachungen Nichtöffentlicher Teil: Zur Geschäftsordnung: a) Protokollkontrolle der nicht öffentlichen Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses am 09.06.2010. Zur Tagesordnung: 5. BV-Nr. 266/10 Verkauf eines Grundstückes Krumbholzstraße 6. BV-Nr. 277/10 Erwerb von Grundstücken in Bernburg Saalplatz sowie Kugelweg 7. BV-Nr. 238/10 Erwerb eines Grundstückes in Bernburg, Leipziger Straße 8. Informationen aus der Verwaltung 9. Anregungen und Bekanntmachungen gez. Worofka Vorsitzender des Bau- und Sanierungsausschusses Zur Tagesordnung: 1. Erläuterungen bezüglich Gebäude Saalplatz 10, 11, 12 sowie Kugelweg 2 und 4 463

C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2009 und Entlastung des Verbandsgeschäftsführers des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Bode-Wipper" Die Verbandsversammlung des Wasserund Abwasserzweckverbandes "Bode- Wipper" hat in der Sitzung am 07.09.2010 gemäß 18 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. März 1997 und 11 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 20. August 1997 den von der KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft (KPMG) Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Leipzig mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Salzlandkreis festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2009 sowie den Lagebericht beschlossen und dem Verbandsgeschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses Bilanzsumme 86.784.764,66 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 79.150.952,37 - das Umlaufvermögen 7.629.527,92 - die Rechnungsabgrenzungsposten 4.284,37 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 17.555.916,65 - die Sonderposten zum Anlagevermögen - die empfangenen Ertragszuschüsse 24.942.532,61 16.942.835,50 - die Rückstellungen 4.875.867,04 - die Verbindlichkeiten 22.467.612,86 Jahresgewinn 922.153,86 Summe der Erträge 10.702.834,02 Summe der Aufwendungen 9.780.680,16 Gleichzeitig wurde der folgende Beschluss über die Behandlung der Jahresgewinne 2009 in den Bereichen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung gefasst. Die Verbandsversammlung des Wasserund Abwasserzweckverbandes "Bode- Wipper" beschließt den zum 31. Dezember 2009 ausgewiesenen Jahresgewinn des Bereiches Wasserversorgung von 50.835,61 zur Tilgung des Verlustvortrages zu verwenden. Der Jahresgewinn des Bereiches Abwasserentsorgung in Höhe von 871.318,25 soll in die Allgemeine Rücklage eingestellt werden. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Bode-Wipper" Staßfurt, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Durch 131 Abs. 1 Nr. 1 GO LSA in der Fassung vom 20. Dezember 2005 i. V. m. Art. 1 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen des Landes Sachsen- Anhalt wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes i. S. v. 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in 464

der Verantwortung der Verbandsgeschäftsführung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 19 Abs. 3 EigBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Verbandsgeschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinrei- chend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Leipzig, den 11.Juni 2010 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Dr. Flascha Wirtschaftsprüfer gez. Wolf Wirtschaftsprüferin Feststellungsvermerk des Rechnungsund Gemeindeprüfungsamtes des Salzlandkreises vom 09.08.2010 21 Nr. 1 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen- Anhalt (EigBG) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrecht (GVBl. Nr. 9 vom 29. Mai 2009, Artikel 4) regelt u. a. im Buchstaben b), dass das Ministerium des Innern Rechtsvorschriften über den Jahresabschluss, die Grundsätze der Prüfung des Jahresabschlusses und die Anforderungen an den Inhalt der Beschlüsse zur Feststellung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes erlassen kann. Da diese noch nicht vorliegen, hat das Ministerium des Innern Land Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 20. Juli 465

2009 die Änderung eigenbetriebsrechtlicher Vorschriften erlassen. Im Formblatt 8 (Anlage 8 zu 19 EigBG LSA i.v.m. 322 HGB) wurde der Wortlaut des Feststellungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes festgelegt, wenn durch das Rechnungsprüfungsamt keine eigenen Feststellungen getroffen werden. Somit ergeht unter Einbeziehung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Leipzig folgender Feststellungsvermerk: Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 11. Juni 2010 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Leipzig, die Buchführung und der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Bode-Wipper" Staßfurt den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bekanntmachung Der Jahresabschluss 2009 des Wasserund Abwasserzweckverbandes "Bode- Wipper" wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 108 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt und 18 Abs. 5 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen- Anhalt wird der Jahresabschluss 2009, der Lagebericht und die Erfolgsrechnung beginnend am Tage nach der Veröffentlichung 7 Tage zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Bode-Wipper" in Staßfurt, Am Schütz 2 während der Dienstzeiten ausgelegt. gez. Dr. Rosenthal Verbandsgeschäftsführer Eine Feststellung der ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung muss in diesem Zusammenhang ausschließlich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung eingeschränkt werden, da entsprechend 131 GO LSA i.v.m. 53 HGrG, diese Prüfung Bestandteil des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war. Eigene Prüfungshandlungen wurden durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt nicht vorgenommen. Durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde festgestellt, dass die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften und der Verbandssatzung geführt worden sind. gez. Michling Amtsleiter 466