A N T R A G auf Anschluss und Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage

Ähnliche Dokumente
A N T R A G auf Genehmigung zur Herstellung/Änderung einer Entwässerungsanlage

II. Persönliche Angaben Vor- und Familienname Anschrift Telefon-Nr.

Entwässerungsantrag ( bestehend aus Seite 1-5 )

zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Groitzsch

Abwasserbeseitigungseinrichtung Stadt Alzey

STADTWERKE GENGENBACH Abwasserbeseitigung Eigenbetrieb Zentralkläranlage Gengenbach, Hauptstraße 17, Telefon

Entwässerungsantrag Für die nachstehend beschriebene Grundstücksentwässerungsanlage wird der Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlage beantragt.

Entwässerungsantrag Für die nachstehend beschriebene Grundstücksentwässerungsanlage wird der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage beantragt.

Markt Dinkelscherben Augsburger Straße Dinkelscherben ENTWÄSSERUNGSANTRAG. Antrag auf. Neuanschluss an die öffentliche Abwasseranlage

Flur: Gemarkung: Flurstück: Größe: m²

Stadtwerke Winterberg AöR

Antrag Änderungsantrag

Entwässerungsantrag. Eigenbetrieb WAW Friedensstraße Weinböhla. Lage des Grundstücks. Grundstückseigentümer

Abwasserbeseitigungseinrichtung Stadt Alzey

Für die nachstehend beschriebene Grundstücksentwässerungsanlage wird der Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlage beantragt. Telefon.

Beschreibung der erforderlichen Unterlagen. Info für Grundstücksentwässerungseinrichtungen

Aktenzeichen: Eingang bei Stadt Schöningen. ANTRAG (3-fach)

Nr. /. E n t w ä s s e r u n g s a n t r a g

Entwässerungsantrag 3-fach einzureichen, incl. Anlagen.

Antrag. 2. Art der Bebauung: Mehrfamilienhaus mit... Wohneinheiten. sonstige Gebäude...

Antrag zur Erstellung / Änderung eines Anschlusses an die. von der öffentlichen Abwasseranlage. Gemarkung: Flur: Flurstück:

Jedes Grundstück soll einen unterirdischen und möglichst unmittelbaren Anschluss an die im Trennverfahren betriebene Abwasseranlage haben.

Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen. (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH

ENTWÄSSERUNGSANTRAG (3-fach einreichen)

Entwässerungsantrag. Neuanschluss Zweitanschluss Änderung des bestehenden Anschlusses. Häusliche Abwässer Ja Nein. Oberflächen-/Regenwasser Ja Nein

Antrag auf Zustimmung "Genehmigung einer Entwässerungsanlage"

Antrag auf Niederschlagswasserversickerung Über die Stadt/Gemeinde (in dreifacher Ausfertigung) Antrag

Hinweise zum Antrag zur Erstellung / Änderung eines Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage.

Landrat Kreis Recklinghausen Umweltamt /Untere Wasserbehörde. Dorsten, Datum Recklinghausen über Bürgermeister Stadt Dorsten

Grundstücksentwässerungsantrag gem. 3 AEB

Antrag auf Niederschlagswasserversickerung Über die Stadt/Gemeinde (in dreifacher Ausfertigung) Antrag

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MAXDORF

(UKHEXQJVERJHQ ]XU (UPLWWOXQJ GHU YHUVLHJHOWHQ *UXQGVW

Handbuch zur Grundstücksentwässerung

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

Gemeinde Wilnsdorf. Entwässerungsantrag. Eingang: ... Abwasserbeseitigung: nach DIN Öffentl. Kanalisation: Mischsystem Trennsystem

Ratgeber zur Grundstücksentwässerung

Rückstau Schutz vor Kellerüberflutungen

Genehmigung und Bau von Grundstücksentwässerungen

Erlaubnisantrag für die Einleitung von Niederschlagswasser gem. 8 13, 18 und WHG

ANTRAG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung in ein Oberflächengewässer

Entwässerungsantrag. 1. Angaben zum Grundstück. 2. Bauherr / Antragsteller

Antrag auf Herstellung / Reparatur für einen Grundstücksanschluss

Antrag. gemäß 14 der Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung) der Stadt Beverungen vom zur Zustimmung

R i c h t l i n i e n für die Ausführung von Hausanschlüssen (Grundleitungen) an die Kanalisation der Gemeinde Westoverledingen

Gemeinde Mittenaar Leipziger Straße Mittenaar. Entwässerungsantrag/Rückmeldebogen. 1. Grundstückseigentümer Name, Vorname Telefon Fax

R i c h t l i n i e n für die Ausführung von Hausanschlüssen (Grundleitungen) an die Kanalisation der Gemeinde Westoverledingen

Antrag. auf Genehmigung zum Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage des Wasserverbandes Dannenberg-Hitzacker kaör

(UKHEXQJVERJHQ ]XU (UPLWWOXQJ GHU YHUVLHJHOWHQ *UXQGVW

Antrag auf Anschluss einer Grundstücksentwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation

ABWASSERVERBAND GEHLE-HOLPE Klärwerk Volksdorf Meerbeck Februar 2003

Schutzmaßnahmen gegen Rückstau. Unsere Hinweise zur Vermeidung von Kellerüberflutungen

Entwässerungspläne im Maßstab 1:100 oder 1:200 des Bauvorhabens in Sinnbildern und Zeichen nach DIN

I S T P R I V A T S A C H E R Ü C K S T A U S I C H E R U N G STADT FRECHEN EINE INFORMATION DER STADT FRECHEN. Stand: September 2014

Antrag auf Wasserversorgung und Entsorgung von Abwasser an die Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Anschluss einer bereits genehmigten Abwasseranlage (mit vorh. Klär- oder Sammelgrube) III. Angaben über das Grundstück a) Ort Straße Hausnummer

Antrag. (Ort, Straße, Haus-Nr.) (Flur-Nr.) (Parz.-Nr.) Die Baugenehmigung für eine Bebauung des Grundstückes. am... ja nein

Waldsolms die Wohlfühlgemeinde im Taunus

Rückstau aus dem Kanalnetz

Wie schütze ich mich vor Rückstau aus dem Kanalnetz?

Antrag auf Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen

Stadt Heiligenhafen Bauamt Markt Heiligenhafen

7 Umweltamt - Untere Wasserbehörde - Brückstraße Dortmund

PLZ, Ort Telefon - dienstlich privat

Rückstau Schutz vor Kellerüberflutungen

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zum Entsiegeln und Versickern von Flächen in der Stadt Lebach

Hinweise zur Herstellung und zum Betrieb eines Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage

Hinweise zur Ermittlung der Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlags- und Schmutzwasser in die öffentliche Abwasseranlage

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS )

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Antrag. auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von Niederschlagswasser von

1. Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in der Stadt Lebach

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Regenwasseranlage (Oberflächenwasserkanalisation) der Stadt Jessen

Bauamt Eingegangen am: Entwässerungsantrag

Büro- und Verwaltungsgebäude Kaufhaus Krankenhaus

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung

Antrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO

3 - Anschluss- und Benutzungsrecht

I. Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Gemeinschaftskleinkläranlage

A n t r a g auf Herstellung Erneuerung Veränderung Beseitigung

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom mit Änderung vom

Gebäude-und Grundstücksentwässerung. Planung und Ausführung DIN und DIN EN Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.v.

SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN (ENTSORGUNGSSATZUNG EntsS)

Entwässerungsantrag. Posteingang. Gemeinde Rastede GB 3 Bauen und Verkehr Sophienstraße Rastede

Bauherrenmappe der Gemeinde Steinenbronn. zur Verlegung des. Kanal- und Wasserhausanschlusses

ENTWÄSSERUNGSANTRAG nach 15 AES

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagenentsorgungssatzung)

Franz-Josef Hei nrichs Bernd Rickmann Klaus-Dieter Sondergeld Karl-Heinz Stärrlein. Gebäude-und Grundstücksentwässerung

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen (Abwassersatzung für Kleinkläranlagen) Fassung vom

Grundstücksentwässerung. Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer

Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge Anlage 1 Am Wasserwerk Schwarzenberg Tel / Merkblatt

Antrag auf Entwässerungsanschluss

VERBANDSGEMEINDEWERKE LAUTERECKEN - WOLFSTEIN

Transkript:

Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Eingang: Verz. Nr.: A N T R A G auf Anschluss und Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage Für die nachstehend beschriebene Entwässerungsanlage wird Genehmigung nach 17 der Allgemeinen Entwässerungssatzung, in der zur Zeit gültigen Fassung, beantragt. 1 Grundstückseigentümer Name, Vorname, Anschrift, Telefon 2 Entwurfsverfasser (Planer der Grundstücksentwässerungsanlage) Name, Vorname, Beruf, Anschrift, Telefon 3 Grundstücksangaben Fl.Nr. Grundstücksfläche Straße, Hausnummer m² 4 Art des Vorhabens Neuanschluss Änderung Abwasserart u.-menge Änderung Grundstücksentwässerungsanlage 5 Grundstücksnutzung Gewerbe- Industrie Wohngebäude Wirtschaftszweig... Zahl der Vollgeschoße... Zahl der Wohneinheiten... 1. Überbaute Fläche......m² 2. Befestigte Fläche...m² Summe aus 1+2...m² 6 Die Schmutzwasserleitung erfolgt in die öffentliche Abwasseranlage eine geschlossene Abwassergrube ohne Überlauf (nur bei fehlender Straßenleitung) - nutzbarer Rauminhalt:...cbm - Art der Ausführung:... 7 Die Niederschlagswasserentsorgung erfolgt vollständig/teilweise durch Versickerung auf dem Grundstück Versickerungsart: Flächenversickerung Muldenversickerung Rigolen- und Rohrversickerung Schachtversickerung durch Verwertung auf dem Grundstück Verwertungsart:... in ein oberirdisches Gewässer:... in die öffentliche Abwasseranlage (Notwendigkeit auf Beiblatt begründen!) 8 Wasserversorgung öffentliche Wasserversorgung Eigenwasserversorgung (z.b. Brunnen) Fördermenge:... m³ / Stunde 9 Abwasserart häusliches Abwasser sonstiges Abwasser:... (Bezeichnung) max. Einleitungsmenge:... Liter/sec.,...m³ / Jahr

10 besondere Inhaltsstoffe bei Gewerbeoder Industrieabwasser 11 Besondere Anlagen der Grundstücksentwässerung Quecksilber Cadium Blei Kupfer Phosporverbindungen Stickstoffverbindungen Chrom Zink Nickel AOX sonstige:... Rückstauverschluss Hebeanlage Revisionsschacht... Nennweite der Anschlussleitung.... mm (mind. 150) 12 Abwasservorbehandlungsanlagen auf dem Grundstück Neutralisation Entgiftung Absetzbecken... 13 Abscheideranlagen Art Anzahl Nenngröße l/s Benzin,, Mineralöl Fett... Hersteller Typ: Schlammfanggröße m³ 14 Besondere Hinweise: Die Einleitung von Drainagewasser in die öffentliche Abwasseranlage ist unzulässig. Das Schmutzwasser aus geschlossenen Abwassergruben wird ausschließlich durch ein von der Verbandsgemeindewerke Bruchmühlbach- Miesau beauftragten Abfuhrunternehmen zur Kläranlage Buchholz abgefahren. Beim Betrieb einer Eigenwasserversorgungsanlage ist die geförderte, beim Betrieb einer Regenwassersammmelanlage ist die in die öffentlich Abwasseranlage eingeleitete Wassermenge durch geeichte Messeinrichtungen nachzuweisen. Der Bau und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen sowie besonderer Abwasservorbehandlungs- und Abscheideanlagen ist nach den Bestimmungen der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeindewerke Bruchmühlbach-Miesau, den Regeln der Technik, dem ATV Regelwerk sowie den DIN-Normen auszuführen Ohne vorherige Genehmigung der Verbandsgemeindewerke darf öffentlichen Abwasseranlagen, Anschlusskanälen, Rückhalteeinrichtungen sowie Abwassergruben kein Abwasser zugeführt werden. Mit den Arbeiten für die Grundstücksentwässerungsanlagen darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt ist. Niederschlagswasserentsorgung: Bei der Planung der Abwasserentsorgung sind die Ziele des 2 Abs. 2 Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz zu beachten. Danach ist der Anfall von Abwasser soweit wie möglich zu vermeiden. Niederschlagswasser soll nur in dafür zugelassene Anlagen eingeleitet werden, soweit es nicht bei demjenigen, bei dem es anfällt, mit vertretbarem Aufwand verwertet oder versickert werden kann. Das natürliche, flächenhafte Versickern von unverschmutztem Niederschlagswasser auf Teilflächen unterliegt keinen besonderen Vorschriften und Gesetzen. Wird Niederschlagswasser jedoch gezielt mit besonderen Anlagen oder Einrichtungen versickert, gilt das als Einleitung in ein Gewässer (Grundwasser) und bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. 15 Antragsunterlagen Folgende vom Grundstückseigentümer und Entwurfsverfasser unterschriebenen Unterlagen sind diesem Antrag beizufügen: Lageplan M 1:500/1000 mit Einzeichnung aller Gebäude, Straße, benachbarter Grundstücke, Haupt- und Anschlussleitungen, Haus- und Flurstück-Nummer, mit maßstabsgerechter Eintragung der geplanten baulichen, Anlagen Grundrisse der einzelnen Gebäude M 1:100 vom Kellergeschoß, sowie der übrigen Geschoße, soweit diese zur Darstellung der Grundstücksentwässerung notwendig sind mit Einzeichnung aller Entwässerungsgegenstände, Leitungen, Rohrmaterial, lichte Weite, Gefälle, Revisionsschächte sowie notwendiger Rückstausicherungen. Schnitte durch alle Bauteile M 1:100 mit Fall-, Lüftungs-, Grund- und Anschlussleitungen. Darin müssen die Straßenoberkante und die absolute Höhe des Straßenkanals und der Keller eingetragen sein. 1-fach Berechnung der überbauten und befestigten Flächen auf einem gesonderten Blatt Baubeschreibung und Ausführungspläne für besondere Anlagen z. B. Abwassergruben, Hebeanlagen, Abwasservorbehandlungsanlagen oder Abscheideanlagen. 16 Verpflichtungserklärung bei erstmaliger Herstellung der Anschlussleitung Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die tatsächlichen Herstellungskosten gemäß 28 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zu entrichten. Ort, Datum Unterschrift Grundstückseigentümer Unterschrift Entwurfsverfasser

M e r k b l a t t über Grundstücksentwässerungsanlagen und deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Die Verbandsgemeinde betreibt in ihrem Zuständigkeitsbereich die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung. Für den Anschluss und die Benutzung gelten die Bestimmungen der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungssatzung - in der jeweils geltenden Fassung. Die wichtigsten Bestimmungen der Satzung sind: (1) Der Grundstückseigentümer hat den Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage, Änderungen am Anschlusskanal sowie Neubau und wesentliche Veränderungen von Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Rückhalteeinrichtungen sowie Abwassergruben bei der Verbandsgemeinde zu beantragen und entsprechende Unterlagen einzureichen. (2) Ohne vorherige Genehmigung der Verbandsgemeinde darf Abwasseranlagen kein Abwasser zugeführt werden. Mit den Arbeiten für die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt ist. (3) Vor der Bauabnahme durch einen Beauftragten der Verbandsgemeinde darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht verfüllt und in Betrieb genommen werden. Entspricht die Ausführung nicht der genehmigten Grundstückentwässerungsanlage, sind entsprechend geänderte Unterlagen (z. B. Bestandsplan usw.) der Verbandsgemeinde zuzusenden. (4) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlagen auf seine Kosten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Er hat die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlage mit dem Anschlusskanal im Einvernehmen mit der Verbandsgemeinde herzustellen. Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 100 mm Nennweite auszuführen. (5) In die Grundstücksentwässerungsanlage ist eine Reinigungsöffnung einzubauen. Diese Reinigungsöffnung ist, wenn dies die Lage der baulichen Anlage zulässt, in einem Schacht (Kontrollschacht) auf dem Grundstück, aber außerhalb des Gebäudes, sonst in einer geeigneten Vorrichtung innerhalb des Gebäudes unterzubringen. Der Schacht ist bis auf die Rückstauebene wasserdicht auszuführen. (6) Besteht zur Straßenleitung kein natürliches Gefälle, so ist der Grundstückseigentümer zum Einbau und Betrieb einer Hebeanlage oder sonstiger technischer Einrichtungen verpflichtet, um einen rückstaufreien Abfluss zu erreichen. (7) Der öffentliche Anschlusskanal von der Straßenleitung bis zum Revisionsschacht (2. Reinigungsöffnung) an der Grundstücksgrenze steht im Eigentum der Verbandsgemeinde. Sie lässt diesen auf Kosten des Grundstückseigentümers herstellen und übernimmt dann die spätere Unterhaltung und Erneuerung. (8) In Gebieten mit Trennsystem dürfen Anschlusskanäle für Schmutz- und Niederschlagswasser nur an die jeweils dafür bestimmten Straßenleitungen angeschlossen werden. (9) Können aus Grundstücken Fette, Leichtflüssigkeiten, wie Benzin oder Benzol, sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen, sind vom Grundstückseigentümer Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bemessen, einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und bei Bedarf zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabständen, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Über die Entleerung und den Verbleib der Rückstände ist die Verbandsgemeinde innerhalb von zwei Wochen durch die Vorlage des Abfallbegleitscheines zu unterrichten.

(10) Für alle an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstücke besteht Benutzungszwang. Dies bedeutet, dass das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten ist. Unverschmutztes Niederschlagswasser aus Dachflächen kann für eigene Zwecke, insbesondere zur Gartenentwässerung, Versickerung oder als Brauchwasser benutzt werden. Es ist jedoch einzuleiten, wenn die Verbandsgemeinde dies verlangen, weil es im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. (11) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage ganz oder teilweise auch vorübergehend außer Betrieb gesetzt, so kann die Verbandsgemeinde den Anschlusskanal auf Kosten des Grundstückeigentümers verschließen oder beseitigen. (12) Beim Anschluss ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, deren Funktionsfähigkeit d.h. der einwandfreie Ablauf in den Hauptkanal, vorab zu überprüfen. (13) Niederschlagswasserentsorgung: Nach 2 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) ist der Anfall von Abwasser soweit wie möglich zu vermeiden. Niederschlagswasser soll nur in dafür zugelassene Anlagen eingeleitet werden, soweit es nicht bei demjenigen, bei dem es anfällt, mit vertretbarem Aufwand verwertet oder versickert werden kann, und die Möglichkeit nicht besteht, es mit vertretbarem Aufwand in ein oberirdisches Gewässer mittelbar oder unmittelbar abfließen zu lassen. Soweit möglich ist der Anfall von Niederschlagswasser zu vermeiden. Dies ist durch eine Minimierung der befestigten Fläche möglich. Des weiteren sollen befestigte Flächen so ausgebildet werden, dass Niederschlagswasser auf ihnen versickern kann. Dies ist z. B. durch die Verwendung von Rasengittersteinen, Pflastersteinen mit Versickerungsfugen usw. möglich. Soweit Niederschlagswasser nicht zu vermeiden ist, soll dieses großflächig auf dem Grundstück versickert werden. Die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage ist nur zulässig, wenn deren Beseitigung auf dem Grundstück nicht möglich ist. A C H T U N G! Die Einleitung von Drainagewasser in die öffentliche Abwasseranlage ist unzulässig. Gegen den Rückstau des Abwassers aus der öffentlichen Abwasseranlage in die angeschlossenen Grundstücke hat jeder Grundstückseigentümer geeignete Vorkehrungen zu treffen. Als Rückstauebene gilt die Straßenhöhe an der Anschlussstelle, sofern nicht die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung eine andere Rückstauebene festsetzt. Damit es im Falle eines Kanalrückstaus, welcher jederzeit auftreten kann, nicht zu einer Überflutung von unter der Rückstauebene liegenden Räumen kommt, ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, alle unterhalb der Rückstauebene liegenden Entwässerungsanschlüsse durch geeignete Maßnahmen gegen Rückfluss zu sichern. Regenwasserleitungen sind grundsätzlich in Fließrichtung gesehen nach Rückstauverschlüssen am Anschlusskanal anzuschließen, um tiefliegende Räume nicht zu überfluten. Achten Sie deshalb darauf; dass bei der Bauplanung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um solche Überflutungen zu vermeiden. Für Auskünfte und technische Beratung steht Ihnen die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Abteilung 5 Ver- und Entsorgung - gerne zur Verfügung.

Technische Stellungnahme sowie Genehmigung zum Entwässerungsantrag 1. Sind die eingereichten Unterlagen vollständig? 2. Müssen Unterlagen nachgefordert werden? nein Wenn, welche? 3. Nachgeforderte Unterlagen eingegangen am Art des Anschlusses: Neuanschluss Erweiterung Mischsystem Trennsystem nur Schmutzwasser Liegt die Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze? nein Ist ein Revisionsschacht vorhanden? nein Wenn nein, wird die Fa. zur Herstellung des Kanalanschlusses/Revisionsschachtes beauftrag. Werden Kosten in Rechnung gestellt? nein (Kosten im einmaligen Beitrag enthalten) Entwässerungsanschluss wird nicht genehmigt: Bruchmühlbach-Miesau, Im Auftrag ( Riebel ) Fachbereichsleiter (Sachbearbeiter)

Abnahmeschein zur Grundstücksentwässerung für die Abwasseranlage des folgenden Grundstückes: (Name, Vorname) ggf. abweichende Wohnanschrift: (Straße, Haus-Nr.) (Ort) Der Entwässerungsanschluss wurde am durch hergestellt. Der Hausanschluss wurde am am offenen Graben überprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. (Datum) Es ist folgendes festzustellen: Es handelt sich um einen Anschluss an einen Trennkanal. Schmutz- und Niederschlagswasser sind richtig angeschlossen und nicht vertauscht. Es handelt sich um einen Anschluss an einen Mischwasserkanal (für Schmutz- und Niederschlagswasser. Es handelt sich um einen Anschluss an einen Schmutzwasserkanal. Es darf kein Niederschlagswasser (z. B. von Dächern, Terrassen, befestigten Wegen usw.) eingeleitet werden. Es handelt sich um einen Anschluss an einen Niederschlagswasserkanal. Es darf kein Schmutzwasser (z. B. aus Küchen, Toiletten, Bädern usw.) eingeleitet werden. Ein Revisionsschacht ist vorhanden. Eine Rückstausicherung ist vorhanden. Der Grundstückseigentümer erklärt gegenüber der Verbandsgemeinde verbindlich, dass keine Gebäude- oder Grundstücksdrainagen angeschlossen sind. Siehe hierzu 5 Abs. 4 der Allgemeinen Entwässerungssatzung Wiederholungsabnahme, vorhergehende Termine am: Bruchmühlbach-Miesau, Unterschrift: (VG-Werke) Unterschrift: (Eigentümer)