Willkommen im Leben. Neugeborene in Dresden

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Transkript:

Willkommen im Leben Neugeborene in Dresden

Willkommen im Leben Seit Jahren ist Dresden nicht nur Landeshauptstadt, sondern auch eine der geburtenreichsten Städte Deutschlands. Reichlich sechstausend Kinder kommen in Dresden jährlich zur Welt und erhalten ihren persönlichen Willkommensgruß vom Oberbürgermeister unserer Stadt. Es gibt in Dresden eine große Vielfalt an Angeboten der Beratung und Unterstützung, um jungen Familien optimale Bedingungen für das gesunde Aufwachsen ihrer Kinder zu ermöglichen. Um Ihnen als Eltern die Orientierung in dieser neuen Lebensphase zu erleichtern, bietet das seit August 2009 Begrüßungsbesuche an. Alle Eltern erhalten mit dem Glückwunschschreiben dieses freiwillige Informations- und Beratungsangebot. Was ist ein Begrüßungsbesuch? Ein Begrüßungsbesuch ist ein Serviceangebot des es, bei dem eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Teams Begrüßungsbesuche zu Ihnen nach Hause kommt. Dabei wird ein Begrüßungsgeschenk voller Informationen für das Familienleben in Dresden überreicht. Es besteht aus dem Gutschein für den Elternordner Gesund groß werden, einem Nachschlagewerk für die ersten Lebensjahre und der Broschüre Willkommen im Leben, einer wertvollen Sammlung von Informationen, Ansprechpartnern und Adressen speziell hier in Dresden. Darüber hinaus erhalten Sie eine Broschüre der DVB Mit Kind und Kegel UNTER- WEGS in Bahn und Bus und als Geschenk ein Spucktuch mit dem Maskottchen Leo. Außerdem überreichen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des es für den Nachwuchs gestrickte Schuhchen oder Söckchen, die in den Seniorenberatungseinrichtungen unter dem Motto Erfahrene Hände stricken für kleine Füße liebevoll gefertigt wurden. Im persönlichen Gespräch können Sie Ihre Fragen zum Alltag mit dem Baby stellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Begrüßungsbesuche kennen die relevante Angebote in Ihrem Stadtgebiet, wie Stillberatung, Krabbelgruppen oder Babyschwimmen. Das Team der Begrüßungsbesuche freut sich darauf, Sie kennenzulernen. Telefon (03 51) 4 88 46 34 E-Mail begruessungsbesuche@dresden.de www.dresden.de/begruessungsbesuche Um Ihnen in der Zeit vor und unmittelbar den Weg durch die Behörden zu erleichtern, haben wir in unserer Checkliste wichtige Adressen von Ämtern und Institutionen zusammengestellt.

Was Wo Wann Benötigte Unterlagen Geburtsurkunde Hierbei erfolgt auch die Wahl des Vornamens und Familiennamens. Standesamt Provianthofstraße 7 01099 Dresden Telefon: (03 51) 4 88 67 51 E-Mail: standesamt-geburten@dresden.de Bei Vollständigkeit der Geburtsunterlagen werden die Geburtsurkunden zugesandt. innerhalb von zwei Wochen Geburtsanzeige Personalausweis oder Reisepass der Eltern Geburtsurkunden der Eltern Bei Verheirateten zusätzlich: Eheurkunde Bei Unverheirateten zusätzlich: Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung Eltern ausländischer Herkunft müssen nach Terminvereinbarung persönlich vorbeikommen, gern auch schon vor Geburt des Kindes. Elternzeit Arbeitgeber Bildungsagentur (für Schüler/-innen) sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit Antrag muss schriftlich erfolgen und genaue Dauer der Elternzeit beinhalten Elterngeld Kindergeld Kinderreisepass ist bei jedem Grenzübertritt erforderlich Elterngeldstelle Erdgeschoss, Raum 21 Telefon: (03 51) 4 88 47 77 Familienkasse der Agentur für Arbeit Bautzen Neusalzaer Straße 2 02625 Bautzen Postanschrift Familienkasse Sachsen 09092 Chemnitz Telefon: 08 00 4 55 55 30 Zentrales Bürgerbüro Theaterstraße 11 Telefon: (03 51) 4 88 60 70 oder in allen anderen Bürgerbüros zeitnah nach der Geburt Nutzen Sie die online-terminvergabe! spätestens bis zum 6. Lebensmonat beantragen für Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren, sechs Jahre gültig, Neuausstellung: 13 Euro Antrag der Elterngeldstelle (erhältlich vor Ort, in den Ortsämtern oder auch online unter www.dresden.de/ elterngeld) Geburtsurkunde mit Vermerk für Elterngeld Einkommensnachweise Bescheinigung der Krankenkasse über Bezug von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss Arbeitszeitbestätigung bei Teilzeitarbeit und Nachweis des voraussichtlichen Verdienstes bei Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges weitere Informationen bei nicht deutscher Staatsangehörigkeit unter www. dresden.de/elterngeld Antragsformular (erhältlich in der Bürgerberatung des Rathauses, oder unter www.arbeitsagentur.de) Geburtsurkunde im Original Steuer-ID- Nr. des Antragsstellers und Biometrisches Lichtbild Geburtsurkunde Antrag ist nur durch den Sorgeberechtigten gemeinsam mit Kind möglich Personaldokument der Sorgeberechtigten

Was Wo Wann Benötigte Unterlagen Krankenversicherung Vaterschaft vor oder nach der Geburt des Kindes, Zustimmung der Mutter ist erforderlich Sorgerechtserklärung Ausstellen eines Negativbescheides beim Ausüben der alleinigen elterlichen Sorge Anzeige des Sorgerechts Unterhaltsanspruch des Kindes Beratung und Unterhaltsberechnung Unterhaltsvorschuss Beantragung Unterhaltsvorschuss Kindertagesbetreuungsplatz (Kita-Platz) Krankenkasse der Eltern SG Beistandschaften Standesamt Provianthofstraße 7 Telefon: (03 51) 4 88 67 51 SG Beistandschaften Zentrales Bürgerbüro Theaterstraße 11 Telefon: (03 51) 4 88 60 70 und in allen Bürgerbüros SG Beistandschaften SG Unterhaltsvorschuss Amt für Kindertagesbetreuung, Zentrale Vermittlungsstelle Erdgeschoss, Zimmer 128 Telefon: (0351) 4 88 50 51 kindertagesbetreuung@ dresden.de so schnell wie möglich vor oder nach der Geburt des Kindes, Zustimmung der Mutter ist erforderlich bis zum 18. Lebensjahr ab Geburt möglich, acht Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn empfohlen Geburtsurkunde Personalausweis oder Reisepass der Eltern Geburtsurkunden der Eltern und des Kindes (wenn vorhanden) Mutterpass (bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung) Personaldokumente der Eltern Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde Nachweis über Vaterschaftsanerkennung Mutterschaftspass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung Personaldokumente der Eltern Urkunde der Sorgeerklärung über gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge Geburtsurkunde Personaldokument des Unterhaltspflichtigen Nettoeinkommensnachweise der letzten zwölf Monate Unterhaltsfestlegung (Urkunde, gerichtlicher Vergleich, Urteil), wenn bereits vorhanden Antragsformular (erhältlich vor Ort, in allen Bürgerbüros oder auch online unter www.dresden.de/unterhalt) Personaldokument des Beantragenden Geburtsurkunde (Kopie) Nachweis über Vaterschaft Unterhaltstitel (Urkunde, gerichtlicher Vergleich, Urteil) Nachweis über Unterhaltszahlungen oder den Bezug von Halbwaisenrente Anmeldung online im Elternportal: https://kita-anmeldung.dresden.de persönliche Beratung und Reservierung bietet die Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle; dafür auszufüllen ist das Formular Antrag auf Inanspruchnahme eines Kindertagesbetreuungsplatzes Rechtsanspruch ab vollendetem erstem Lebensjahr

Impressum Herausgeberin: Landeshauptstadt Dresden Telefon (03 51) 4 88 47 41 Telefax (03 51) 4 88 46 03 E-Mail jugendamt@dresden.de Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon (03 51) 4 88 23 90 Telefax (03 51) 4 88 22 38 E-Mail presse@dresden.de Postfach 12 00 20 01001 Dresden www.dresden.de Zentraler Behördenruf 115 Wir lieben Fragen Redaktion:, Team Begrüßungsbesuche Titelbild: Agnes von Friedberg Fotolia Foto Innenseite: Alan Heartfield Fotolia 6. Auflage, Dezember 2017 Das Angebot Begrüßungsbesuche bei Neugeborenen in Dresden wird vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz gefördert. Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur können über ein Formular eingereicht werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, E-Mails an die Landeshauptstadt Dresden mit einem S/MIME-Zertifikat zu verschlüsseln oder mit DE-Mail sichere E-Mails zu senden. Weitere Informationen hierzu stehen unter www.dresden.de/kontakt. Dieses Informationsmaterial ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Dresden. Es darf nicht zur Wahlwerbung benutzt werden. Parteien können es jedoch zur Unterrichtung ihrer Mitglieder verwenden. www.dresden.de/jugendamt