W EGWEISER. für schwangere Frauen

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1 W EGWEISER für schwangere Frauen

2 Während der Schwangerschaft: Arbeitslosengeld II Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht oder Sie kein Einkommen haben, können Sie Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe beantragen. Alle Einkommensunterlagen, Mietkosten, Mutterpass etc. und Vermögensnachweise sind vorzulegen. - Die Berechnung des ALG II erfolgt nach Regelleistungen; sie sichern den Grundbedarf des täglichen Lebens (z.b. Ernährung, Kleidung, Strom, Hausrat und persönliche Bedürfnisse). Die monatlichen Regelleistungen pro Person betragen für: Alleinlebende und Alleinerziehende 347 Ehe- bzw. Lebenspartner/innen ab 18 Jahre 312 Kinder bis einschließlich 13 Jahren 208 Kinder von 14 bis einschließlich 17 Jahren Miet- und Heizkosten werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe berücksichtigt. - Mehrbedarfszuschläge / Freibeträge bei Erwerbstätigkeit. Bei Bezug von ALG II müssen Sie bei Krankheit ab dem 3. Tag eine Krankmeldung bei Ihrem Sachbearbeiter vorlegen. Liegt das Einkommen oberhalb der Bedarfsgrenze nach ALG II ist bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften unbedingt die Krankenversicherung abzuklären und sicherzustellen. Bei ALG II Bezug sind folgende Anträge möglich: - Mehrbedarf für die Schwangerschaft beantragen ab 13.SSW mit Vorlage des Mutterpasses. Gezahlt werden 17 % der maßgebenden Regelleistung: bei 347 sind das 59 monatlich bei 312 sind das 53 monatlich - Hilfen für Schwangerschaft und Geburt beantragen ab dem 4. Monat für Schwangerschaftsbekleidung und Krankenhausbedarf. - Antrag auf Babyerstausstattung ca. 8 Wochen vor der Geburt des Kindes: Babyerstausstattung Kinderbett (ohne Matratze) Matratze Kinderwagen (komplett) Allein erziehenden Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen: - in Höhe von 36% der Regelleistung, wenn Sie mit einem Kinder unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben ( das sind 125 ) oder - ab dem 4. Kind in Höhe von 12% der Regelleistung pro Kind bis max. 60% der Regelleistung Auch Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende je nach Einkommen können Hilfen für Schwangerschaft und Geburt, Mehrbedarf wegen Schwangerschaft, Babyerstausstattung und Mehrbedarf für Alleinerziehende beantragen. 2

3 Wohnung Bei geringem Einkommen oder ALG II Bezug können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beim Amt für Wohnungswesen beantragen (Mutterpass mitnehmen) Mit dem WBS können Sie eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung anmieten. Vor Anmietung einer Wohnung benötigen Sie bei ALG II Bezug die Zustimmung der ARGE. Vor Unterzeichnung des Mietvertrags, evtl. vorher Kautionsübernahme beantragen (Darlehn). Nur im Einzelfall wird eine Ersteinrichtungsbeihilfe gewährt. Wohngeld Wohngeld können Sie bei geringem Einkommen beim Amt für Wohnungswesen beantragen. (nicht erforderlich bei ALG II Bezug) Informationen über Wohngeld erhalten unter Mutterschaftsgeld Den Antrag auf Mutterschaftsgeld können Sie bei der Krankenkasse 7 Wochen vor der Entbindung stellen: Berufstätige Frauen benötigen eine Bescheinigung des Frauenarztes über Entbindungstermin und Beginn des Mutterschutzes. Das Mutterschaftsgeld beträgt max. 13 kalendertäglich von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber stockt auf den Netto-Durchschnittsverdienst auf. Auch geringfügig Beschäftigte mit eigener Krankenversicherung haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Selbständige inkl. Ich-AGs haben den Anspruch nur, wenn sie auch Anspruch auf Krankengeld haben. Arbeitslose Frauen benötigen einen Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit und eine Bescheinigung des Frauenarztes über den Entbindungstermin. Das Mutterschaftsgeld entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes I. Berufstätige, nicht selbständige Frauen, die privat krankenversichert oder in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind (z. B. als geringfügig Beschäftigte), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210. Zuständig ist das Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle, Friedrich-Ebert-Allee 38, Bonn (Tel: ). GEZ Wenn Sie BAföG, BAB oder ALG II beziehen können Sie eine GEZ-Gebührenbefreiung beantragen. Umfassende Informationen zu allen Fragen rund um die Familie erhalten Sie unter: 3

4 Nach der Entbindung: Sie erhalten vom Krankenhaus eine Geburtsbescheinigung für die Anmeldung beim Standesamt. Sie erhalten fünf Geburtsurkunden: für das Familienstammbuch, für Kindergeld, für Elterngeld, für sonstige Zwecke (Krankenkasse) und für religiöse Zwecke. Kindergeld Den Antrag auf Kindergeld stellen Sie bei der Agentur für Arbeit - Familienkasse -, bzw. beim Arbeitgeber. Anspruch auf Kinderzuschlag im Einzelfall klären. Formulare erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder unter Elterngeld Den Antrag auf Elterngeld stellen Sie beim Versorgungsamt. Hier können Sie sich auch die Höhe Ihres Elterngeldes ausrechnen lassen. Das Elterngeld wird einkommensabhängig gezahlt: 67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, mind. 300, max. bis 1800 monatlich. Der Mindestbetrag wird immer gezahlt, auch bei Arbeitslosigkeit. Bezugsdauer sind 12 bzw. 14 Monate. Der Mindestbetrag von 300 wird nicht auf das ALG II als Einkommen angerechnet. Weitere Informationen und einen Elterngeldrechner finden Sie unter: Elternzeit Elternzeit kann bis zu drei Jahren genommen werden. Die zulässige Teilzeitarbeit beträgt bis zu 30 Wochenstunden. Beide Eltern können die Elternzeit zur gleichen Zeit antreten. Das 3. Jahr der Erziehungszeit kann mit Zustimmung des Arbeitgebers flexibel bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Der Antrag auf Elternzeit muss 7 Wochen vorher gestellt werden. Angestellte in Betrieben mit mehr als 15 Angestellten haben den Anspruch, dass ihre Arbeitszeit während der Elternzeit auf 15 bis 30 Wochenstunden verringert wird. Ist das Einkommen in der Elternzeit nicht ausreichend, kann u. U. ALG II beantragt werden (siehe auch Punkt 1 Vorderseite). ALG I-Empfängerinnen, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, können - wenn das Einkommen nicht ausreicht - ALG II beziehen. Beim ALG II Bezug ist ein Antrag auf Wohngeld nicht mehr erforderlich Studentinnen und Auszubildende sollten ihren Anspruch auf Sozialgeld für das Kind bei der ARGE klären. Bei ALG II Bezug muss die Geburtsurkunde bei der ARGE vorgelegt werden. Die Geburtsurkunde des Kindes muss bei der Krankenkasse vorgelegt werden und Antrag auf Familienkrankenversicherung muss gestellt werden. 4

5 Lohnsteuerkarte Änderung der Lohnsteuerkarte beim Bürgeramt mit Vorlage der Geburtsurkunde Vaterschaft und Unterhalt Wenn der Vater Ihres Kindes nicht bereit ist, die Vaterschaft anzuerkennen oder nicht genau bekannt ist, kann auf schriftlichen Antrag beim Jugendamt eine Beistandschaft eingerichtet werden. Die Beistandschaft ist bei der Feststellung der Vaterschaft und der Einforderung des Kindesunterhalts behilflich. Der Vater des Kindes kann, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen. Unverheiratete Frauen haben die elterliche Sorge für das Kind allein, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wird. Unterhalt Zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, für das Kind keinen Unterhalt können Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Wer eine finanzielle Beihilfe aus der Bundesstiftung oder dem Bischofsfonds erhalten hat, muss eine Kopie der Geburtsurkunde in unserer Beratungsstelle vorlegen. Die Zeit mit Ihrem Kind: Hebammen Es gibt zahlreiche Hebammen, die Sie vor und nach der Geburt ihres Kindes betreuen können. Hebammen bieten z. B. Geburtvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik an, die von der Krankenkasse gezahlt werden. Bis zu acht Wochen nach der Geburt betreut Sie die Hebamme zu Hause und hilft Ihnen bei allen Fragen rund um das Baby und die Zeit nach der Geburt. In Einzelfällen, wenn Sie mehr Hilfe benötigen, kann ihre Frauenärztin auch darüber hinaus Hebammenbesuche verschreiben. Die Familienbildungsstätten und Krankenhäuser bieten zahlreiche Kurse vor und nach der Geburt an. Vorsorgeuntersuchungen Die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt dienen dazu, Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Insgesamt 9 Untersuchungen sind bis zum 6. Lebensjahr des Kindes vorgesehen. Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen sind von der Praxisgebühr ausgeschlossen. 5

6 Hilfen für Sie und Ihr Kind Wenn Sie Unterstützung brauchen im Umgang mit ihrem Kind, wenn Sie sich allein fühlen, wenn das Baby ständig schreit, wenn Sie sich überfordert fühlen, wenn Sie Fragen zum Thema Verhütung nach der Geburt haben, wenn Sie... Dann können Sie sich gerne wieder an unsere Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Wir überlegen mit Ihnen zusammen, welche Hilfen in Ihrer Situation möglich sind und wo Sie weitere Unterstützung bekommen können. Das Team der Schwangerschaftsberatung wünscht Ihnen alles Gute für Sie und Ihr Kind. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. Sie sind beraten worden von: 6

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