MitarbeiterInnen - Info
|
|
- Martha Frank
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gleichstellungsbeauftragte MitarbeiterInnen - Info Arbeiten und Zeit für Kinder? Arbeitsrechtliche Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bischöflichen Ordinariat Speyer
2 Mit der Geburt eines Kindes, zu der wir Sie herzlich beglückwünschen, beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Über einen langen Zeitraum hinweg gilt es nun, für Kinder und ihre Erziehung verantwortlich zu sein und immer wieder die Balance zu halten zwischen den Anforderungen in der Familie und denen im Beruf. Damit diese Balance leichter gefunden werden kann, gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Ihnen als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Bischöflichen Ordinariates die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich machen sollen. In dieser kurzen Handreichung haben wir für Sie als Erstinformation wichtige arbeitsrechtliche Regelungen zusammengestellt. Antworten auf weiterführende Fragen, die sich aus Ihrer persönlichen Situation ergeben, können Sie unter den angegebenen Links erhalten oder auch in einem Beratungsgespräch bei der MAV oder der Gleichstellungsbeauftragten. 1. Schwangerschaft Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollen Sie dies dem Dienstgeber mitteilen. Nennen Sie ihm auch den voraussichtlichen Entbindungstermin, entweder durch eine Kopie des mutmaßlichen Entbindungstermins im Mutterpass oder durch eine kostenlose ärztliche Bescheinigung. 2. Mutterschutzfristen Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen. Kommt Ihr Baby früher auf die Welt, so verlängert sich die Mutterschutzfrist zusätzlich um den Zeitraum, der von der sechs Wochenfrist vor der Geburt
3 nicht in Anspruch genommen worden ist. Während der sechs Wochen vor der Entbindung dürfen Sie nicht mehr beschäftigt werden, außer Sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen. Während der Mutterschutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse, sofern Sie gesetzlich versichert sind. Privatversicherte können auf Antrag beim Bundesversicherungsamt in Bonn ein einmaliges Mutterschaftsgeld beantragen. Nach der Geburt des Kindes erhalten Sie vom Bischöflichen Ordinariat eine Geburtsbeihilfe von 450. Senden Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde an die Personalabteilung, von dort wird die Zahlung an Sie veranlasst. Bitte denken Sie daran, nach der Taufe des Kindes die Taufurkunde an die Personalabteilung zu schicken. Für die Taufe eines Kindes steht Ihnen 1 Arbeitstag Befreiung zu, sofern das Ereignis nicht auf einen arbeitsfreien Tag fällt. Nach Ablauf der Mutterschutzfristen haben Sie die Möglichkeit, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. 3. Elternzeit Wenn Sie die Elternzeit antreten wollen, haben Sie einen Anspruch auf Elterngeld (Näheres dazu siehe Der schriftliche Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beim Dienstgeber eingegangen sein. In diesem Antrag teilen Sie dem Dienstgeber mit, für welche Zeiten Sie Elternzeit neh-
4 men möchten. Dabei müssen Sie sich für die ersten zwei Jahre nach der Geburt des Kindes verbindlich festlegen. Will eine Mutter Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz nehmen, muss sie diese spätestens eine Woche nach der Geburt beantragen. Will ein Vater unmittelbar nach der Geburt Elternzeit in Anspruch nehmen, muss er diese 7 Wochen vor dem vermuteten Geburtstermin beantragen. Die Dauer der Elternzeit beträgt drei Jahre (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes). Sie können bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen, wenn der Dienstgeber dem zustimmt. Elternzeit kann von beiden Elternteilen beansprucht werden, gleichzeitig oder abwechselnd. Sie müssen die Elternzeit nicht auf einmal nehmen, sondern können sie pro Elternteil auf zwei Zeitabschnitte aufteilen; die Verteilung auf weitere Abschnitte ist nur mit Zustimmung des Dienstgebers möglich. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen endet mit dem Arbeitsverhältnis auch die Elternzeit zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt. Das Arbeitsverhältnis wird nicht bis zum möglichen Ende der Elternzeit verlängert. 4. Großelternzeit Wenn Sie als Großeltern ihre Enkelkinder betreuen und erziehen wollen, können Sie auch bis zu drei Jahre Elternzeit beantragen. Dies gilt nur dann, - wenn ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder - sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Dabei muss die Ausbildung im Rahmen einer Vollzeitstelle erfolgen. - Der Anspruch besteht nur für die Zeiten, in denen keiner der Elternteile des Kindes selbst Elternzeit beansprucht. 5. Elternzeit Auswirken auf das Arbeitsverhältnis Während der Elternzeit ruhen Ihre Leistungspflichten und die des Dienstgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie Entgeltfortzahlung entfallen, es bleibt aber unter Umständen der Anspruch auf Sonderleistungen (Gratifikationen), die nur vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen. Der Ihnen zustehende Erholungsurlaub verkürzt sich um 1/12 für jeden vollen Monat der Elternzeit - außer Sie leisten während der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit.
5 Wenn Sie bei Antritt der Elternzeit den Erholungsurlaub, der Ihnen für das laufende Jahr zusteht, noch nicht oder noch nicht vollständig genommen haben, so wird dieser Teil in das Jahr übertragen, in dem die Elternzeit endet. Der Dienstgeber muss den übertragenen (Rest-) Urlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren. Eine Verlängerung oder die vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist nur mit der Zustimmung des Dienstgebers möglich. 6. Arbeiten in der Elternzeit Während der Elternzeit können Sie bis zu 30 Stunden arbeiten. Möchten Sie bei einem anderen Arbeitgeber als dem Bischöflichen Ordinariat oder als Selbständige(r) während der Elternzeit Teilzeit arbeiten, so muss der Dienstgeber zustimmen. Wenn Sie bereits vor Ihrer Elternzeit in Teilzeit gearbeitet haben und dabei 30 Stunden pro Woche nicht überschritten haben, so können Sie Ihre Teilzeitarbeit während der Elternzeit unverändert fortsetzen. Sie haben dann auch einen Anspruch auf Elterngeld. Wenn Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt während der Elterzeit in Teilzeit arbeiten wollen, so müssen Sie dies mindestens 7 Wochen vorher dem Dienstgeber schriftlich mitteilen. Dabei müssen Beginn, Umfang und gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden. Innerhalb von 4 Wochen müssen Sie sich mit dem Dienstgeber über den gestellten Antrag einigen. Eine Ablehnung muss schriftlich begründet werden. 7. Arbeiten nach der Elternzeit Sie können das Arbeitsverhältnis in dem gleichen zeitlichen Umfang wie vor der Geburt des Kindes wieder aufnehmen, es besteht allerdings kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung auf einem konkreten Arbeitsplatz. Damit Sie und auch der Dienstgeber die weitere Zukunft besser planen
6 können, sollten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Elternzeit eine Vereinbarung über die gewünschte Arbeitszeit mit dem Dienstgeber treffen. Wenn Sie nach Beendigung der Elternzeit Ihre Arbeitszeit für eine gewisse Zeit reduzieren möchten, so haben Sie einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, sofern nicht dringende dienstliche oder betriebliche Belange Ihrem Anliegen entgegenstehen. Sie müssen den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung nach 11 TVöD mindestens sieben Wochen vor Beginn der Teilzeitarbeit stellen. Sie können einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung für bis zu fünf Jahren stellen. Wenn Sie anschließend noch weiter Teilzeit arbeiten möchten, so müssen Sie dies spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung erneut beantragen. Stellen Sie keinen Antrag auf Verlängerung der Teilzeitarbeit, geht der Dienstgeber davon aus, dass Sie in dem Umfang wieder arbeiten möchten, wie es ursprünglich, nämlich vor der Geburt des Kindes, vereinbart war. Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie unbefristet nach Beendigung der Elternzeit Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, so ist dies auch möglich (Verringerung der Arbeitszeit nach 8 Teilzeitbefristungsgesetz). Auf eine Aufstockung Ihrer Arbeitszeit haben Sie jedoch dann keinen Anspruch mehr, sondern sie muss konkret neu mit dem Dienstgeber ausgehandelt werden! Der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit muss spätestens drei Monate vor Beginn der verminderten Arbeitszeit beim Dienstgeber beantragt werden. Die Kosten für die Betreuung der Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzbar. Sollten Ihnen aus dienstlichen Gründen außergewöhnliche Kinderbetreuungskosten entstehen, so können Sie beantragen, dass Ihnen diese Kosten vom Bischöflichen Ordinariat erstattet werden. (Genauere Infos zu den Kinderbetreuungskosten erhalten Sie bei der Gleichstellungsbeauftragten.) 8. Sonderurlaub Wenn Sie aus familiären Gründen Ihre Berufstätigkeit unterbrechen möchten, so können Sie nach 28 TVöD Sonderurlaub beantragen. Bevor Sie Sonderurlaub beantragen, empfehlen wir dringend ein Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten bzw. der MAV!
7 9. Betreuungsangebote für Kinder Für Kinder von Mitarbeiter/innen, die in Speyer arbeiten, gibt es zusätzliche Angebote über den runden Tisch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Speyerer Behörden : - Kinderland Tafelsbrunnen (Tagesbetreuung für Kinder ab 2 Monaten) - Ferienbetreuung wilde 13 für Schulkinder - Weitere Ferienbetreuungsangebote in den Oster- bzw. Herbstferien Nähere Informationen dazu erteilt die Gleichstellungsbeauftragte. 10. Wichtige Links Möchten Sie sich über Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeitarbeit und Sonderurlaub im Internet kundig machen, so können Sie bei folgenden Seiten nachschlagen: Darüber hinaus können Sie die Unterstützungsmöglichkeiten für Kinderbetreuung im Bischöflichen Ordinariat im Portal unter dem Stichwort: mein Büro, Kinder, einsehen. Ein Formularvorschlag zur Geburtsanzeige gegenüber dem Dienstgeber finden Sie auch im Portal unter MAV, Download. 11. Kontaktadressen Bischöfliches Ordinariat Dr. H. Grünenthal Mitarbeitervertretung Gleichstellungsbeauftragte Kleine Pfaffengasse 16 Kleine Pfaffengasse Speyer Speyer Tel.: / od Tel.: / mav@bistum-speyer.de gleichstellung@bistum-speyer.de Stand: September 2009
8 Eigene Notizen
3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?
3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? Die Voraussetzungen sind im Wesentlich gleich: 3.1. Anspruch auf Elternzeit ( 15 BEEG) Auch wenn das Gesetz von einem Anspruch auf Elternzeit
MehrElternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben
Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich maximal 3 Jahre ganz oder zeitweise der Betreuung und Erziehung ihres
MehrInformationen zum Thema Elternzeit im Überblick
Informationen zum Thema Elternzeit im Überblick Hinweis: Dieses Merkblatt soll nur erste Informationen geben und gibt die Rechtslage nicht vollständig und nicht in allen Einzelheiten wieder. Im Einzelfall
MehrArbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO)
Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO) 5. ABSCHNITT Elternzeit Gemäß Artikel 2 der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vom
MehrSchwangerschaft, Mutterschutz & Gestaltung der Elternzeit
Schwangerschaft, Mutterschutz & Gestaltung der Elternzeit Rahmenbedingungen & Tipps zur Umsetzung Telefonvortrag am 25. April 2006 für das Portal www.mittelstand-und-familie.de Elena de Graat work & life
MehrMerkblatt für werdende Mütter
Vorbemerkung Kirchenkreisverwaltungsamt Nordfriesland -Personalabteilung- Merkblatt für werdende Mütter Dieses Merkblatt wurde für werdende Mütter erstellt. Es ist eine Zusammenfassung der wichtigsten
MehrMutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes?
Inhaltsverzeichnis Mutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes? 6 Für wen gilt das Mutterschutzgesetz nicht? 8 Was
MehrAzUVO (ab ) Abschnitt 5. Anspruch auf Elternzeit. (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie
AzUVO (ab 7.2015) Abschnitt 5 40 Anspruch auf Elternzeit (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie a) b) c) mit ihrem Kind, einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen
MehrArbeits- und Sozialrechts-Info Ihr Baby kommt, was tun?
Arbeits- und Sozialrechts-Info Ihr Baby kommt, was tun? Ein kleiner Leitfaden für die Zeit vor und nach dem freudigen Ereignis Stand: 5/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Ihr Baby kommt, was tun? Termin/Ereignis
MehrDer Mutterschutz. Rechte und Regelungen
Der Mutterschutz Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit von Mutter und Kind. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben deshalb fast alle Rechte und praktisch keine Pflichten. Ein wichtiger Bestandteil der Vorschriften
MehrIhr Baby kommt, was tun?
beraten.bilden.forschen. ARBEITS- UND SOZIALRECHTS INFO Ein kleiner Leitfaden für die Zeit vor und nach dem freudigen Ereignis Stand: 5/2019 Termin/Ereignis Was/Wo? Welche Unterlagen sind notwendig? Ab
MehrWas muss ich wann beantragen? VOR DER GEBURT. Nach der Feststellung der Schwangerschaft:
Was muss ich wann beantragen? Frauen- und Gleichstellungsbüro, Family Welcome und Dual Career Service, Yvonne Weber VOR DER GEBURT Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Mitteilung über bestehende
MehrI: Erstgespräch über Mutterschutz (Mutter) Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung der Schwangerschaft
I: Erstgespräch über Mutterschutz (Mutter) Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung der Schwangerschaft Dieser Gesprächsleitfaden soll Ihnen als Mitarbeiterin und Ihnen als Vorgesetzter/Vorgesetztem
MehrSie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.
Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 31.03.2006 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte
MehrSie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.
Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte
MehrWir hoffen, Sie erhielten durch die Storchenpost einen guten Überblick. Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da!
Storchenpost für Ihr Baby ist unterwegs, wir freuen uns mit Ihnen und wünschen Ihnen von Herzen eine schöne Schwangerschaft, alles Gute und viel Gesundheit! Um Ihnen zu helfen an alles Wichtige in Zusammenhang
MehrBezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar Az: /53
Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar 2014 Dezernat 47.1 Frau Hanisch Az: 47.02.03-47.1.1/53 5075 Verbindliches Informationsblatt, gültig ab 01.08.2013 Informationsblatt zur Elternzeit für
MehrMerkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)für Geburten ab
Merkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)für Geburten ab 01.07.2015 I. Nachweise und Arbeitsschutz 1. Die werdende Mutter teilt dem Dienstgeber die
MehrELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren
ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.
MehrLeitfaden für ein Gespräch zur Elternzeit. Leitfaden für ein Gespräch zur. Elternzeit. Seite 1 von 5
Leitfaden für ein Gespräch zur Elternzeit Seite 1 von 5 Einleitung Dieser Gesprächsleitfaden soll Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und Vorgesetzten die Planung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
MehrElternzeit gesetzliche Regelungen. Was Arbeitgeber wissen müssen
Elternzeit gesetzliche Regelungen. Was Arbeitgeber wissen müssen Nachbereitung der Webinare am 13.07.2018 und 23.07.2018 Wir möchten uns für Ihr großes Interesse am Webinar Elternzeit gesetzliche Regelungen.
MehrI: Erstgespräch über Mutterschutz (Mutter) Datum:
I: Erstgespräch über Mutterschutz (Mutter) Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung der Schwangerschaft Dieser Gesprächsleitfaden soll Ihnen als Mitarbeiterin und Ihnen als Vorgesetzter/Vorgesetzte
MehrRundschreiben Nr. 3 / 1996
Rundschreiben Nr. 3 / 1996 Verteiler: - Kirchenstiftung - Pädagog. Einrichtung I. Schwangerschaft / Mutterschutz / Erziehungsurlaub / Sonderurlaub Vor der Entbindung: Bei einer vorliegenden Schwangerschaft
MehrInformationsbroschüre für werdende Eltern
Informationsbroschüre für werdende Eltern erstellt von GLOBUS SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG Mai 2009 Mutterschutz Bitte legen Sie uns eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
MehrMutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft 6797923 Sehr geehrte Versicherte, Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf - Ärztliche Betreuung, insbesondere auf Vorsorgeuntersuchungen
MehrMerkblatt. für. werdende Mütter. (Stand: )
Merkblatt für werdende Mütter (Stand: 01.01.2010) 1. Vorsorgeuntersuchungen Der Arbeitgeber hat die werdende Mutter unter Fortzahlung des Entgelts für die notwendigen Untersuchungen freizustellen. 2. Arbeitsplatzgestaltung
MehrInformationen zum Thema Elternzeit
Informationen zum Thema Elternzeit Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den
MehrSchwangerschaftsplaner für Mütter
Schwangerschaftsplaner für Mütter Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Der Schwangerschaftsplaner hilft dir, dein Leben mit Kind gut vorzubereiten. In dieser Liste findest du alle organisatorischen
MehrSchwangerschaft. und Elternzeit. Sie haben Fragen? Wir wollen helfen!
Schwangerschaft und Elternzeit Sie haben Fragen? Wir wollen helfen! Liebe Frau, Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie schwanger sind. Der Martinsclub Bremen e. V. gratuliert Ihnen herzlich zu Ihrer Schwangerschaft.
Mehr9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT 1
9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT 1 Eltern werden ist nicht schwer 9.1 Mutterschutz 9.1.1 Mutterschutz im Überblick Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz sowie
MehrGesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
Pflegezeitgesetz PflegeZG 816 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874, 896) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2424) 1 Ziel
MehrLeitfaden für ein Erstgespräch zum Mutterschutz
Leitfaden für ein Erstgespräch zum Mutterschutz für Besch häftigte Seite 1 von 6 Einleitung Dieser Gesprächsleitfaden soll Mitarbeiterinnen und Vorgesetzten die Planung für die Vereinbarkeit von Beruf
MehrMerkblatt. für. werdende Mütter. (Stand: 01.01.2015)
Merkblatt für werdende Mütter (Stand: 01.01.2015) 1. Vorsorgeuntersuchungen Der Arbeitgeber hat die werdende Mutter unter Fortzahlung des Entgelts für die notwendigen Untersuchungen freizustellen. 2. Arbeitsplatzgestaltung
MehrW EGWEISER. für schwangere Frauen
W EGWEISER für schwangere Frauen Während der Schwangerschaft: Arbeitslosengeld II Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht oder Sie kein Einkommen haben, können Sie Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe beantragen.
MehrUnter diesen Umständen...
Folie 1 Unter diesen Umständen... Wissenswertes rund um Mutterschutz und Elternzeit Unter besonderem Schutz Folie 2 Wird in Deutschland eine berufstätige Frau schwanger, unterliegt sie damit automatisch
MehrStorch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld. Webinar: Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau
Storch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld Webinar: 18.01.2018 Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau 2 Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der
MehrLeitfaden. Planung und Beratung von Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg. für werdende Mütter und Väter. Möglicher Verlauf
Leitfaden Planung und Beratung von Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg für werdende Mütter und Väter Möglicher Verlauf 1. Schwangerschaft wird gemeldet 2. Erstgespräch: Mutterschutz (Zeitpunkt:
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales. Vortrag am zu den Themen Elterngeld und Elternzeit
Zentrum Bayern Familie und Soziales Vortrag am 30.09.2014 zu den Themen Elterngeld und Elternzeit Elterngeld Was ist Elterngeld? Wie und wo kann ich es beantragen? Wie lange bekomme ich Elterngeld? Wie
MehrNur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
MehrVOR DER GEBURT. 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt
Was muss ich wann beantragen? Frauen- und Gleichstellungsbüro, Family Welcome und Dual Career Service, Yvonne Weber VOR DER GEBURT Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Mitteilung über bestehende
MehrM e r k b l a t t. über Rechte, Pflichten und Ansprüche für werdende Mütter, Mütter und Väter
M e r k b l a t t über Rechte, Pflichten und Ansprüche für werdende Mütter, Mütter und Väter A - Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) I. Gesetzliche Gebote und Verbote
MehrUwe Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Vortrag Brückenteilzeit. Brückenteilzeit
Brückenteilzeit Vortrag am 15.01.2019 in Stuttgart und am 22.01.2019 in Waiblingen im Rahmen des MitMachProgramm 2019 ver.di-bezirk Stuttgart Uwe Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Breitscheidstraße
MehrCheckliste: Mutterschutz und Elternzeit
TK Lexikon Arbeitsrecht Mutterschutz und Elternzeit: Was müssen Arbeitgeber beachten Checkliste: Mutterschutz und Elternzeit LI6093408 Dokument in Textverarbeitung übernehmen Aufgaben Erwartetes Ergebnis
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!
MehrElternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung von Kindern, also kein Sonderurlaub im Sinne von 28 TV-L.
1 M e r k b l a t t zum Mutterschutz und zur Elternzeit (nur für Tarifbeschäftigte) Die Texte des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz MuSchG) vom 20.6.2002, zuletzt geändert
MehrSchwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
ÖPR-Info Personalrat für Grund-, Werkreal-, Real-, Sonder- und Gemeinschaftsschulen beim Staatlichen Schulamt Lörrach, Am Alten Markt 2, 79539 Lörrach Vorsitzender: Gerhard Kappenberger, Tel. 07621/91419-40
MehrWebinar Elternzeit - gesetzliche Regelungen Was Arbeitgeber wissen müssen.
Webinar Elternzeit - gesetzliche Regelungen Was Arbeitgeber wissen müssen. 13.07.2018 Petra Kather-Skibbe Ihr heutiges Webinar-Team Kirsten Frohnert Projektleiterin Netzwerkbüro Erfolgsfaktor Familie Petra
MehrHallo, da bin ich! Jugendamt der Stadt Herzogenrath. Schwanger? Was ist jetzt zu tun? Ines Kastner. Norbert Latz
Hallo, da bin ich! Schwanger? Was ist jetzt zu tun? Information der Jugendämter in der StädteRegion Aachen im Rahmen der Frühen Hilfen 1. Auflage / Stand März 2015 Jugendamt der Stadt Herzogenrath julief514/istockphoto.com
MehrMerkblatt zur Elternzeit für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis im Geltungsbereich der Bistums-KODA-Ordnung
10.A.1.5 Merkblatt zur Elternzeit für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis im Geltungsbereich der Bistums-KODA-Ordnung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
MehrInformationsblatt über Mutterschutz und Elternzeit - für Kinder, geboren ab dem
I. Mutterschutz Informationsblatt über Mutterschutz und Elternzeit - für Kinder, geboren ab dem 01.07.2015 - Stand: 01.07.2015 1. Mutterschutzfristen vor der Entbindung: In den letzten sechs Wochen vor
MehrSCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018
SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018 Stephanie Oehl Leitung SC Personal und Recht Persönlicher Anwendungsbereich 1 Abs. 2 MuSchG Vor Benachteiligungen zu
MehrRechtsanwalt Carsten Paulini
Familie, Pflege und Beruf, geht das überhaupt? Arbeitsrechtliche Freistellungsansprüche Rechtsanwalt Carsten Paulini Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwälte Amthauer Rohde
MehrA 7.8 Teilzeitbeschäftigung
80 85 90 3. Nicht nur im Gesetz, auch in den AVR selbst gibt es eine Anspruchsgrundlage für Mitarbeiter zur Reduzierung der Arbeitszeit. Für alle Mitarbeiter, die in den Geltungsbereich der Anlage 5 fallen,
MehrMutterschaftshilfe, Elternzeit und Elterngeld
Elterntelefon Für alle Eltern bietet von InfoMedicus InfoMedicus, die Gesund - heitshotline der BAHN-BKK, eine eigene Beratung an. Egal, ob es sich um Fragen zum Impfschutz, zur Behandlung und Pflege eines
MehrMerkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Merkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Aufgrund häufiger Anfragen zum Themenbereich des MuSchG und dem BEEG beschreibt das Merkblatt im Folgenden
MehrSchwangerschaft Mutterschutz Elternzeit (Plus) Powerpoint für die LR-Teil-PV plus AfGen am in Tilbeck
Schwangerschaft Mutterschutz Elternzeit (Plus) Powerpoint für die LR-Teil-PV plus AfGen am 22.05.19 in Tilbeck Schwangerschaft Am besten möglichst bald die SL informieren, denn euer Immunschutz sollte
MehrKind und Karriere kein Problem
Stand 07/207 Kind und Karriere kein Problem Wir wollen, dass es besser und einfacher wird, Familie und Beruf zu vereinbaren. Deine ersten Beruf und Familie sind gerechtigkeit. chancengleichheit soziale
MehrFreistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) vom (GV.NRW.20303)
Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Beamtenverhältnis Sehr geehrte Lehrerin! Sie haben der Schulleitung mitgeteilt,
MehrMutterschutz - Schutzfristen vor und nach der Entbindung
Mutterschutz - Schutzfristen vor und nach der Entbindung Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet im Normalfall acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten
MehrTeilzeitarbeit. gesetzliche und tarifliche Regelungen
Teilzeitarbeit gesetzliche und tarifliche Regelungen Teilzeit ermöglichen Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Teilzeitarbeitsplätze ausschreiben
MehrVerordnung über den Elternurlaub
5. Verordnung über den Elternurlaub Vom. Januar 0 (Stand. Mai 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Absatz Buchstabe b und c des Gesetzes vom 5. September 997 ) über die Arbeitsverhältnisse
MehrKREISHANDWERKERSCHAFT GÜSTROW
Ratgeber Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit Ein Service Ihrer Kreishandwerkerschaft e-mail: Khs-guestrow@t-online.de Tel.: 03843/ 21 40 16 Fax: 03843/ 21 40 17 Der Ratgeber bietet Ihnen eine gute
MehrMerkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Merkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Aufgrund häufiger Anfragen zum Themenbereich des MuSchG und dem BEEG beschreibt das Merkblatt im Folgenden
MehrMutterschutzgesetz. Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2017
Mutterschutzgesetz Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2017 Heike Pinne Reform Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts BGBl Nr. 30 vom 29.05.2017 Vom Bundesrat
MehrPersonalleiterkreis Dresden
Personalleiterkreis Dresden Die neue Elternzeit Silke Deisenroth, Verbandsjuristin SACHSENMETALL Bernsdorf, 02.03.2014 1 Die neue Elternzeit Änderungen im BEEG zu Elternzeit und Teilzeit Inkrafttreten:
Mehrfür werdende Ratgeber Eltern Empfehlung: Telefon
Ratgeber für werdende Eltern Überreicht durch: Mit freundlicher Empfehlung: Telefon 0541 27026 www.frau-und-betrieb-os.de Liebe werdende Eltern, das erste Kind bedeutet unglaublich viel Freude, aber auch
MehrTipps und Tricks für werdende Eltern
Tipps und Tricks für werdende Eltern Wir machen aus Zahlen Werte Für werdende Eltern gibt es einiges zu beachten, damit man keine Nachteile erleidet und alle Vorteile ausschöpfen kann. Des Weiteren gibt
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2008, 874, 896 FNA: FNA , GESTA M023. Gesetz über die Pflegezeit Pflegezeitgesetz
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: PflegeZG Ausfertigungsdatum: 28.05.2008 Gültig ab: 01.07.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2008, 874, 896 FNA: FNA 860-11-4,
MehrEin Baby ist unterwegs
Ein Baby ist unterwegs Dienst- und Besoldungsrechtliches rund um Schwangerschaft, Geburt und Karenz Daniela Eysn, MA Bereichsleiterin Besoldung Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 1010 Wien, Teinfaltstraße
MehrGesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Gesetz über die Pflegezeit - PflegeZG Familienpflegezeitgesetz FPfZG
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Gesetz über die Pflegezeit - PflegeZG Familienpflegezeitgesetz FPfZG Ziel des Gesetzes Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer
MehrSoziale Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt - ein kurzer Überblick.
Soziale Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt - ein kurzer Überblick. Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Kurs 61, Oktober 2017 Heike Pinne Info-Blatt für Klient_innen
MehrJOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT Mainz. ABTEILUNG PERSONAL (Stand: 01. Februar 2006)
1 JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT Mainz ABTEILUNG PERSONAL (Stand: 01. Februar 2006) Merkblatt Kinder Mit diesem Merkblatt möchten wir Sie in allgemeiner Form über die wichtigsten für unsere Dienststelle
MehrSie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.
Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 31.03.2006 42.50.40 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Beamtenverhältnis Sehr geehrte Lehrerin! Sie haben der Schulleitung mitgeteilt,
MehrSchulamt für den Steinfurt, den 13.03.2009. Informationsblatt zur Elternzeit für beamtete Lehrkräfte (Stand: 1. Mai 2008)
Schulamt für den Steinfurt, den 13.03.2009 Kreis Steinfurt Bearbeiter: Frau Kröger Informationsblatt zur Elternzeit für beamtete Lehrkräfte (Stand: 1. Mai 2008) 1. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Elterngeld
MehrM E R K B L A T T zu Elterngeld und Elternzeit ab dem
M E R K B L A T T zu Elterngeld und Elternzeit ab dem 01.01.2007 1. Für welche Kinder kann Elterngeld beantragt werden? Elterngeld kann für ab dem 1.1.2007 geborene eigene Kinder beantragt werden, die
MehrWelche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei
2. Änderung des Pflegezeitgesetzes und Einführung des Gesetzes über die Familienpflegezeit Familienpflegezeitgesetz zum 01. Januar 2015 Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat
Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat 1 Wie ist die Bezahlung während des Vorbereitungsdienstes?... 2 2 Wie kann ich eine Entlassung beantragen?... 2 3 Wie kann ich eine Verlängerung beantragen?...
MehrMutterschaft. Mutterschaft: Alles zum Thema. Mutterschaft: Schwangerenvorsorge. Mutterschaft: Leistungen in und nach der Schwangerschaft
Mutterschaft Mutterschaft: Alles zum Thema Wenn eine Frau Mutter wird, ändert sich alles. Sie braucht nicht nur die Unterstützung der Familie, sondern auch der Gesellschaft. Eine Fülle an Maßnahmen und
MehrZwischen der Geschäftsführung von und dem Betriebsrat von, wird folgende
Betriebsvereinbarung hier: Firma Zwischen der Geschäftsführung von und dem Betriebsrat von, wird folgende Betriebsvereinbarung "Betrieblich geförderte Kinderbetreuung" hier: Kinderkrippe abgeschlossen:
MehrCheckliste für werdende Eltern an der htw saar: Von der Schwangerschaft bis zum Wiedereinstieg. Sie erwarten ein Baby? Herzlichen Glückwunsch!
Sie erwarten ein Baby? Herzlichen Glückwunsch! Checkliste für werdende Eltern an der htw saar: Von der Schwangerschaft bis zum Wiedereinstieg Während in den nächsten Wochen Ihr Bauch und Ihre Vorfreude
MehrHallo, da bin ich! Jugendamt der Stadt Eschweiler. Schwanger? Was ist jetzt zu tun? Rita Szabo
1. Auflage / Stand März 2015 Hallo, da bin ich! Schwanger? Was ist jetzt zu tun? Informationen der Jugendämter in der StädteRegion Aachen im Rahmen der Frühen Hilfen Jugendamt der Stadt Eschweiler Rita
MehrLeitfaden. Planung und Beratung für Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg. für Personalverantwortliche. Möglicher Verlauf
Leitfaden Planung und Beratung für Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg für Personalverantwortliche Möglicher Verlauf 1. Schwangerschaft wird gemeldet 2. Erstgespräch: Mutterschutz (Zeitpunkt: zu
MehrMittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit
Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition
MehrSchwangerschaft und Geburt
SECURVITA INFORMIERT 22.08.2017 Infoblatt: 45 Schwangerschaft und Geburt Hier ein paar Tipps für die Zeit vor, während und nach der Geburt, damit Sie Ihre Schwangerschaft möglichst unbelastet erleben können.
MehrPflege und Beruf beides geht?!
Pflege und Beruf beides geht?! Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bei der Pflege von Angehörigen bei der Stadt Hamm Ihre Referentinnen: Christine Hecker Christel Helmig Personalamt Personalamt Tel.
MehrMutterschutz / Schwangerschaft
Leitfaden zum Thema Mutterschutz / Schwangerschaft der Stiftung Katholische Freie Schule Stand: März 2016 I. Allgemeine Daten: Name der werdenden Mutter: Beschäftigt als : vorauss. Entbindungstermin :
MehrSchwangerschaftsvorsorgeuntersuchung bei behandelndem Gynäkologen
Checkliste Behörden und Formalitäten Der Gang zu den verschiedensten Institutionen steht bevor, wenn ein Baby auf dem Weg ist. Hinzu kommt ggf. die Beantragung von Fördermitteln und andere Formalitäten,
MehrI. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden
KAV Nds. R A 4/2015 Anlage 2 Rundschreiben R 31/2015 Mitgliedverbände der VKA Frankfurt am Main, den 4. Februar 2015 647-TM/Pi Hinweise zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung des ElterngeldPlus
MehrMutterschutz und Elternzeit
Joachim Reiff Mutterschutz und Elternzeit Das Wichtigste zum Mutterschutz und zur Elternzeit während des Arbeitsverhältnisses 10 Fragen und Antworten Bildquelle: www.fotolia.com Mutterschutz und Elternzeit
MehrVerordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub
Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub: Verordnung 6.0 Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Vom. Oktober 987 (Stand 5. Oktober 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
MehrAntrag auf Teilzeitbeschäftigung/ Familientage/ Elternzeit/ Beurlaubung für Beamtinnen und Beamte des Bayer. Landesamts für Steuern
Teilzeitbeschäftigung/ Familientage/ Elternzeit/ Beurlaubung für Beamtinnen und Beamte des Bayer. Landesamts für Steuern (Name, Vorname, Amts- bzw. Dienstbezeichnung) (Ort, Datum) VIVA-Personalnummer:
MehrElterngeld und Elternzeit. Elterngeld
Elterngeld und Elternzeit Elterngeld Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld)
MehrBezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, den 22.02.2007 Bearbeiter: Herr Holtermann
Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, den 22.02.2007 Dezernat 47 Bearbeiter: Herr Holtermann Informationsblatt zur Elternzeit für angestellte Lehrkräfte (Stand: 1. Januar 2007) 1. Rechtsgrundlage Gesetz
MehrBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Mutterschutz...
Seite 1 von 5 06.06.2017 Gesetz Mutterschutzgesetz Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht 2017 grundlegend reformiert. Weitere
MehrGesetzliche Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld Gestaltungsmöglichkeiten & praxisnahe Fallarbeit
drubig-photo - Fotolia.com drubig-photo - Fotolia.com Gesetzliche Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld Gestaltungsmöglichkeiten & praxisnahe Fallarbeit Informationsveranstaltung am 26.01.2017 Kreis
MehrCheckliste für Väter: Organisatorisches und Finanzielles
Checkliste für Väter: Organisatorisches und Finanzielles Diese Checkliste hilft dir, alle organisatorischen Sachen im Blick zu halten, die für dich als junger (werdender) Vater wichtig sind: während der
MehrIhr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes
MERKBLATT Recht / Steuern P f l e g e z eitgesetz Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand April 2012 Seit 1. Juli 2008 ist das Pflegezeitgesetz
Mehr