Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft

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Transkript:

Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft Studienabschluss Master of Laws (LL.M.) Studienform Fernstudium Regelstudienzeit 4 Semester Studienbeginn Sommersemester (1.4.) Leistungspunkte (ECTS) 120 Unterrichtssprache Deutsch Fachbereich / Zentralinstitut Fachbereich 4 Rechtspflege Beratung für Studieninteressierte FB 4 Rechtspflege Monika Timm Immatrikulation und Studienbetrieb des Masterstudiengangs Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft +49 30 30877-2726 monika.timm@hwr-berlin.de Dienstag, Donnerstag, Freitag Studiengangsbeschreibung Mit dem weiterbildenden Fernstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft (BVP) wird ein interdisziplinäres, nicht konsekutives Weiterbildungsstudium angeboten, in dem rechtliche Kenntnisse aus den Bereichen Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft vermittelt, wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen geschaffen und sozialwissenschaftliche Schlüsselkompetenzen vertieft werden. Der Studiengang ist als Fernstudiengang konzipiert, was bedeutet, dass das Studium zu großen Teilen als Selbststudium stattfindet und in Ergänzung jeden Monat Präsenzveranstaltungen an der Hochschule stattfinden. Auch die schriftlichen und mündlichen Modulprüfungen werden an der Hochschule absolviert. Der Masterstudiengang wird nach bewährtem Blended Learning Konzept durchgeführt. Konzentrierte Präsenzphasen am Campus der Hochschule wechseln sich mit Selbstlernphasen ab. Da die Studierenden in diesen E-Learning Phasen ihre Lernzeiten flexibel ihrem Berufs- und Familienleben anpassen können, ist der Studiengang berufsbegleitend studierbar. Berufsfelder Der demografische Wandel bewirkt einen stetig wachsenden Bedarf an Fachkräften in den Bereichen der rechtlichen Betreuung, der Vormundschaft und Pflegschaft. Hochwertige Fortbildungsmöglichkeiten zum Berufsbetreuer gibt es hingegen wenige. Und das obwohl die Aufgaben von Betreuern, Vormunden und (Ergänzungs-) Pflegern ebenso komplex wie vielfältig sind. Wer gesetzlicher Betreuer werden will, braucht eine fundierte rechtliche Ausbildung, ausgeprägte organisatorische und nicht zuletzt soziale Kompetenzen. Beratung für Studierende FB 4 Rechtspflege Steffen Sambill Studiengangskoordination des Masterstudiengangs Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft +49 30 30877-2714 steffen.sambill@hwr-berlin.de Studiengangsleitung FB 4 Rechtspflege Dipl.-Rpfl in Dagmar Zorn Dozentin für Zivilrecht (bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Vollstreckungsrecht) +49 30 30877-2753 dagmar.zorn@hwr-berlin.de Der Masterstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft richtet sich grundsätzlich an alle, die als gerichtlich bestellte Vertreter arbeiten, sich in diesem Bereich künftig betätigen wollen oder einen»spezial«-masterabschluss im Familien- und Erbrecht erlangen möchten.

Studienaufbau Der Studiengang ist modular aufgebaut. Für jedes Modul werden ECTS-Punkte verliehen. Jedes Semester schließt mit einer Praxisphase von 5 7 Wochen ab. Berufserfahrung kann auf die Praxismodule angerechnet werden, sodass die Praktika entweder ganz oder teilweise entfallen können. Damit wird ein berufsbegleitender Abschluss in vier Semestern möglich. Kann keine oder nicht genügend Berufserfahrung angerechnet werden, kann das Studium auf Wunsch in Teilzeit absolviert werden. Ein besonderes Merkmal des Masterstudiengangs ist die enge Verzahnung von wissenschaftlich fundierter Lehre mit Praxisphasen: Jedes Semester schließt mit einem Praktikum von fünf bis sieben Wochen ab. Studieninhalte 1. Semester Modul 1: Grundlagen des bürgerlichen Rechts, Zivilprozess-, Staats- und Verfassungsrecht 1. Grundlagen des Zivilrechts einschließlich methodischer Grundlagen; die Bücher 1 3 des BGB; 2. Darstellung der einzelnen Schritte von der Klage bis zur Vollstreckung sowie der Rechtsmittel im Zivilprozess; Grundzüge des Mahnverfahrens 3. Struktur der Grundrechtsprüfung, allgemeine Grundrechtslehren, einzelne Grundrechte, Verfassungsrechtsprechung, europarechtliche Aspekte & völkerrechtliche Verträge Modul 2 Familienrecht 1. Grundlagen des Abstammungs-, Kindschafts-, Ehe-, Vormundschafts-, Unterhalts- und Pflegschaftsrechts und des Rechts der eingetragenen Lebenspartnerschaft; Beistandschaft nach 1712 ff. BGB, 2. Aufsichts- und Eingriffsrechte des Gerichts, Mitwirkung des Jugendamtes Modul 3 Erbrecht Grundzüge des Erbrechts, einschließlich der erbrechtlichen Institute und der Nachlasspflegschaft Modul 4 Sozialleistungsrecht und einzelne Leistungsbereiche Einführung in das Sozialleistungsrecht und einzelne Leistungsbereiche Modul 5 Praxis Konkrete Praktikumsinhalte werden von den Praktikumsgeber/-innen bestimmt; die Studierenden sollen Erfahrungen als gerichtlich bestellte Vertreter/-innen gewinnen

2. Semester Modul 6 Betreuungs- und Unterbringungsrecht einschl. typischer Krankheitsbilder und Behinderungsformen, betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen 1. Vermittlung von Kenntnissen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts sowie der dem Betreuungsgericht zugewiesenen Aufgaben 2. Grundkenntnisse der Persönlichkeitsentwicklung, Beispiele geistig-psychischer Erkrankungen und Behinderungen einschließlich der Behandlungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten Modul 7 Ausgewählte Vertretungssituationen: Nachlassrecht, Sozialrecht, Heim-, Miet-und Pachtrecht 1. Vertiefung der Kenntnisse des Nachlassrechts 2. Schwerpunktmäßige Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse des Sozialleistungsrechts und der Leistungen außerhalb der Sozialhilfe, Sozialrecht für spezielle Bevölkerungsgruppen 3. Grundzüge des Heimrechts, miet- und pachtrechtliche Vorschriften Modul 8 Psychologische und soziologische Grundlagen der Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen 1. Kenntnisse und Fähigkeiten für methodisch qualifizierte Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen; menschliche Entwicklung und menschliches Verhalten 2. soziale und kulturelle Umwelt des Menschen 3. Grundzüge der Pädagogik 4. Fallarbeit einschließlich Supervision Modul 9 Praxis Vertiefung theoretischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis; die Studierenden sollen Erfahrungen als gerichtlich bestellte Vertreter/-innen gewinnen 3. Semester Modul 10 Grundlagen des Arbeits-, Vollstreckungs- und Immobiliarsachenrechts: 1. Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerschutzrechte; Arbeitsförderung; Teilhabemaßnahmen für schwer behinderte Menschen, Integrationsbetriebe und Einrichtungen 2. Grundlagen des allgemeinen Vollstreckungsrechts sowie des Verbraucherinsolvenzrechts 3. Grundstückserwerb; Begründung und Übertragung von Grundstücksrechten; Überblick der Grundstücksrechte; Bedeutung des Grundbuchs; Vermittlung von Grundkenntnissen des formellen Grundbuchverfahrens; Erwerb vom Nichtberechtigten; Vollzug von Erbfolgen im Grundbuch Modul 11 Wirtschaftswissenschaftliche Spezialisierung

1. Vermittlung von Kenntnissen, die die Studierenden in die Lage versetzen, die von ihnen als gesetzlichem Vertreter natürlicher Personen verwalteten Gelder nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verzinslich und mündelsicher anzulegen 2. Büroorganisation, Grundlagen im Bereich der Informationstechnik, Aus- und Fortbildung zwecks Verbesserung und Erhalt der eigenen Arbeitsqualität 3. Vergütung und Auslagenersatz 4. Überblick über das Steuerrecht und Vermittlung von Detailkenntnissen auf den Gebieten, die für eine sachgerechte Tätigkeitsausübung erforderlich sind Modul 12 Rechtswissenschaftliche Spezialisierung 1. Vermittlung von Strukturen und Rechtsquellen des Staatsangehörigkeitsrechts und des Ausländerrechts 2. Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich der Unternehmensformen 3. Vermittlung von Grundlagen, die für die Arbeit mit Menschen wesentlich sind, die als Täter oder Opfer von Kriminalität betroffen sind 4. Vermittlung grundlegender Kenntnisse des Aufbaus der Verwaltung unter rechtlichen Aspekten und der wichtigsten Instrumente des Verwaltungshandelns, -verfahrens, -vollstreckung und der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts Modul 13 Praxis 1. Vertiefung theoretischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis; die Studierenden sollen Erfahrungen als gerichtlich bestellte Vertreter/-innen gewinnen 4. Semester Modul 14 Masterthesis Bearbeitung eines dem Studium entsprechenden Themas mittels wissenschaftlicher Methoden Modul 15 Praxis 1. Vertiefung theoretischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis; die Studierenden sollen Erfahrungen als gerichtlich bestellte Vertreter/-innen gewinnen Zugangsvoraussetzungen Grundsätzlich ein sechssemestriges abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule z. B.: Bachelorabschlüsse, Diplomabschlüsse (FH), abgeschlossene (Fach-)Hochschulstudien zur Qualifizierung für den gehobenen/höheren Dienst (Rechtspflege, Verwaltung, Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen). Weitere Zugangsvoraussetzung ist eine sich an das erste Hochschulstudium anschließende qualifizierte berufspraktische

Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne Studienabschluss Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung 5 Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf Bestehen einer Zugangsprüfung an der HWR Berlin (Prüfungsentgelt: 120 ) Für Bewerberinnen und Bewerber ohne Studienabschluss und ohne Abitur Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung 8 Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf Bestehen einer Zugangsprüfung an der HWR Berlin Bewerbungsverfahren und Fristen Ausführliche Informationen zur Bewerbung finden Sie hier: Bewerbungen sind ganzjährig für den Semesterbeginn am 1. April möglich. Akkreditierung Programmakkreditiert durch den Akkreditierungsrat Pläne und Ordnungen Studienverlaufsplan Modulkatalog Studienentgelt Das Entgelt für die Teilnahme am Masterstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft setzt sich wie folgt zusammen: 290 Grundgebühr pro Semester 60 Modulentgelt für jeden zu erwerbenden Credit 810 Abschlussentgelt für Masterarbeit und Kolloquium Daraus ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 9170 zzgl. Verwaltungsgebühren. Die Verwaltungsgebühren betragen derzeit 54 pro Semester (50 Rückmeldegebühren, 4 ASta-Beiträge). Ausgaben für An- und Abreise, Unterkunft sowie Verpflegung, die im Zusammenhang mit den Präsenzveranstaltungen stehen, sind nicht in den Entgelten enthalten.

Gebühren und Förderung Studienentgelt 290 Grundgebühr pro Semester 60 Modulentgelt für jeden zu erwerbenden Credit 810 Abschlussentgelt für Masterarbeit und Kolloquium Gesamt: 9170 zzgl. Verwaltungsgebühren