Nachtrag zur Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR)

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Transkript:

Nachtrag zur Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR)

Nachtrag zur Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) vom 8. Januar 2015 1 Die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Rebstein und Widnau schliessen gestützt auf Art. 140 ff des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 (sgs 151.2, abgekürzt GG) und Art. 41 Abs. 2 der Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) vom 8. Januar 2015 sowie gestützt auf ihre jeweiligen Gemeindeordnungen mit Wirkung für die von ihnen vertretenen politischen Gemeinden folgenden Nachtrag zur Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) vom 8. Januar 2015 ab: I. Beitritt der Politischen Gemeinde Berneck zum Zweckverband Mit dem vorliegenden Nachtrag zur Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) vom 8. Januar 2015 wird die Politische Gemeinde Berneck nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen als Mitglied in den Zweckverband aufgenommen. Die Politische Gemeinde Berneck anerkennt mit ihrem Beitritt zum Zweckverband die Bestimmungen der Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) vom 8. Januar 2015. II. Änderungen der Zweckverbandsvereinbarung Die Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) vom 8. Januar 2015 wird wie folgt geändert (Änderungen fett und kursiv dargestellt): Art. 1 Name, Mitglieder Die Mitgliedsgemeinden Au, Balgach, Berneck, Rebstein und Widnau (nachfolgend Mitgliedsgemeinden genannt) bilden unter dem Namen Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) einen Zweckverband im Sinne von Art. 140 ff GG. Art. 23 Funktionen Der Verwaltungsrat bestimmt aus seiner Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Die Wahl des Präsidenten erfolgt dabei mit einstimmigem Beschluss aller Mitglieder des Verwaltungsrates, welche bei der Beschlussfassung anwesend sein müssen. Kann sich der Verwaltungsrat nicht bis zur ersten Delegiertenversammlung einer Amtsdauer einstimmig auf einen Präsidenten einigen, gilt das Rotationsprinzip. Dabei wechselt die Funktion des Präsidenten des Verwaltungsrates nach Ablauf jeder Amtsdauer von 4 Jahren zur nächsten Mitgliedsgemeinde in der Reihenfolge: Politische Gemeinde Au, Politische Gemeinde Widnau, Politische Gemeinde Rebstein, Politische Gemeinde Balgach, Politische Gemeinde Berneck. In einem solchen Fall übernimmt der Verwaltungsrat jener Mitgliedsgemeinde, welche gemäss Ämterrotation an der Reihe ist, jeweils die Funktion des Präsidenten des Verwaltungsrates.... 1 Von den Gemeinderäten Au, Balgach, Rebstein und Widnau erlassen, dem fakultativen Referendum unterstellt und rechtsgültig geworden durch Genehmigung des kantonalen Amts für Gemeinden vom 8. Januar 2015; in Vollzug ab 1. Januar 2015. 2

Sollte das Amt des Präsidenten des Verwaltungsrates während der Amtsdauer vakant werden, so wird dieses für die restliche Amtsdauer unbesehen der Regelung über die Ämterrotation durch den Vizepräsidenten übernommen. Diese Präsidialzeit wird der Gemeinde, welche den Vizepräsidenten stellt, nicht als Wechsel der Funktion des Präsidenten im Sinne von Abs. 2 vorstehend angerechnet. Der Präsident des Verwaltungsrates bestimmt den Aktuar und den Kassier des Zweckverbandes und deren Stellvertreter. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. III. Einkaufssumme Die neu aufzunehmende Mitgliedsgemeinde Berneck hat im Sinne von Art. 42 Abs. 1 der Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) vom 8. Januar 2015 einen einmaligen Betrag von CHF 4 000'000.00 (vier Millionen Schweizer Franken) als Einkaufssumme an die bisherigen Bau- und Betriebskosten der Verbandseinrichtungen zu leisten. Von diesem Betrag werden CHF 200'000.00 entsprechend dem aktuellen Restwert der Anlage für das Stufenpumpwerk Güetli, Widnau, aus der Übertragung des Baurechtes gemäss Ziff. V. nachstehend abgezogen, sodass sich ein Nettobetrag von CHF 3 800'000.00 (drei Millionen achthunderttausend Schweizer Franken) ergibt. Der Nettobetrag von CHF 3 800'000.00 ist zahlbar auf das vom Zweckverband bezeichnete Bankkonto innert 30 Tagen nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung. IV. Anschlusspunkt und Eigentumsgrenze Anschlusspunkt der Wasserversorgung Berneck an das Verbandsnetz und zugleich Eigentumsgrenze zwischen dem Verbandsnetz und den Anlagen der Politischen Gemeinde Berneck ist der Mess- und Abgabeschacht an der Berneckerstrasse in Heerbrugg. V. Übertragung Baurecht am Stufenpumpwerk Güetli, Widnau Mit dem Beitritt der Politischen Gemeinde Berneck zum Zweckverband Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) geht das Stufenpumpwerk Güetli in Widnau aus dem Eigentum der Politischen Gemeinde Berneck in das Eigentum des Zweckverbandes Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) über. Dabei verpflichtet sich die Politische Gemeinde Berneck, sämtliche Rechte und Pflichten als Baurechtsberechtigte aus dem Dienstbarkeitsvertrag betreffend Baurecht für Stufenpumpwerk mit der Bucher & Co., Gartenbau, Heldstrasse 21, 9443 Widnau (Rechtsnachfolgerin Bucher AG, Kronenweg 6, 9443 Widnau, Firmennummer CHE-107.800.195) vom 16. Oktober 1992 auf den Zweckverband zu übertragen. Die Vereinbarung zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Dienstbarkeitsvertrag betreffend Baurecht für Stufenpumpwerk ist durch die Politische Gemeinde Berneck und den Zweckverband vorgängig zur Unterzeichung dieses Nachtrages zu unterzeichnen und beim Grundbuchamt Widnau zur Anmeldung zu bringen. 3

VI. Zustimmung der bisherigen Mitgliedsgemeinden Dieser Nachtrag bedarf der Zustimmung der bisherigen Mitgliedsgemeinden (Politische Gemeinden Au, Balgach, Rebstein und Widnau) sowie der Genehmigung durch die zuständigen kantonalen Behörden (Art. 48 der Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal [WMR] vom 8. Januar 2015). Die Zustimmung der bisherigen Mitgliedsgemeinden erfolgt mit der Unterzeichnung dieses Nachtrages unter Vorbehalt der Durchführung des fakultativen Referendums gemäss Ziff. VII. nachstehend. VII. Inkrafttreten Dieser Nachtrag wird nach der Unterzeichnung durch die Gemeinderäte der einzelnen Mitgliedsgemeinden (Politische Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Rebstein und Widnau) dem fakultativen Referendum unterstellt und tritt nach Genehmigung durch die zuständigen kantonalen Behörden in Kraft. VIII. Aufhebung von bisherigen Verträgen Mit dem Inkrafttreten dieses Nachtrages werden die folgenden beiden Vereinbarungen zwischen dem Zweckverband Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) und der Politischen Gemeinde Berneck aufgehoben: Vertrag zur Lieferung von Trink-, Brauch- und Löschwasser vom 8. Januar 2015 Vereinbarung über die Mitbenützung Pumpwerk Güetli, Widnau vom 8. Januar 2015 4

Vom Gemeinderat der Politischen Gemeinde Au erlassen am 18. Januar 2016. Im Namen des Gemeinderates: Der Gemeindepräsident: rgemeieracwe{berr Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 17. März 2016 bis 15. April 2016. Vom Gemeinderat der Politischen Gemeinde Balgach erlassen am 8. Februar 2016. Im Namen des Gemeinderates: Die Gemeindepräsidentin: Silvia Troxler Die Gemeinderatsschreiber-Stv.: a dra Schneider Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 17. März 2016 bis 15. April 2016. 5

Der Gemei ;ident: Bruno Seelos Im Namen des Gemeinderates: Im Namen des Gemeinderates: 6 Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 17. März 2016 bis 15. April 2016. iraber Der Gemeinderatsschreiber: Andreas Eggenberger Der Gemeindepräsident: Vom Gemeinderat der Politischen Gemeinde Rebstein erlassen am 12. Januar 2016. Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 17. März 2016 bis 15. April 2016. Philipp Hartmann Der Gemeinderatsschreiber: Vom Gemeinderat der Politischen Gemeinde Berneck erlassen am 12. Januar 2016.

Im Nat Die Dr. Lukas Summermafter 7 Leitet Amt für Gemeinden: Departement des Innern Für das vom Amt für Gemeinden des Kantons St. Gallen genehmigt am Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 17. März 2016 bis 15. April 2016. Andreas Hanimann Der Gemeinderatssci ber: Vom Gemeinde Widnau erlassen am 12. Januar2016.