Blockseminar im Informatikrecht für Masterstudierende mit Themenschwerpunkt «Cloud-Computing»

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Transkript:

Institut für Wirtschaftsrecht Schanzeneckstr. 1, Postfach, CH-3001 Bern Rechtswissenschaftliche Fakultät Departement Wirtschaftsrecht Institut für Wirtschaftsrecht Seminar im Wirtschaftsrecht (KSL-Nr. 102012) Dr. Ursula Widmer Assistierende Blockseminar im Informatikrecht für Masterstudierende mit Themenschwerpunkt «Cloud-Computing» I. Folgende Daten sind bei einer Teilnahme am Seminar vorzumerken: Anmeldung bis Montag, 17. September 2018. Vorbesprechung und Themenvergabe findet am Donnerstag, 20. September 2018 von 16.15-17.15 Uhr im Raum D 004 (UniS) statt. Einreichung der schriftlichen Seminararbeit bis am Montag, 22. Oktober 2018 1. Seminarvorträge werden am Donnerstag, 29. November 2018 im Hörsaal B-105 (UniS) durchgeführt. 1 Massgebend ist der Poststempel. 15

II. Das Seminar behandelt Rechtsfragen im Informatikrecht, die sich insbesondere im Zusammenhang mit Cloud-Computing stellen. Selbstgewählte Themenvorschläge können mit der Anmeldung eingebracht werden, alternativ stehen die folgenden Themen zur Bearbeitung offen: 1. Beschreiben Sie anhand von 2 Apps, welche als Cloud-Lösungen funktionieren, die im Zusammenhang damit bestehenden vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen App-Entwickler, App-Store-Betreiber und App-Nutzer sowie allfällige Unterschiede zwischen den gewählten Beispielen und beantworten Sie auf welcher rechtlichen Grundlage der Nutzer Mängel der App gegenüber wem geltend machen kann. 2. Nach welchen Kriterien ist aus rechtlicher Sicht die Frage zu beantworten, ob eher eine Cloud-basierte Lösung (z.b. Office365 Microsoft) oder eine On- Premise-Lösung (z.b. Microsoft Office auf einem eigenen Server) beschafft wird? Und was sind die wesentlichen Unterschiede in der Ausgestaltung des jeweiligen Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter der Lösung? 3. Wie ist im Zusammenhang mit der Nutzung von Cloud Services die Zulässigkeit der Weitergabe von Personendaten gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz zu beurteilen? Bestehen aus Sicht des Datenschutzes minimale Anforderungen in Bezug auf den Inhalt des Vertrages mit dem Cloud Anbieter? Gelten hierbei für besonders schützenswerte Personendaten mit Bezug auf die Beantwortung der beiden Fragen spezielle Bedingungen? Vergleichen Sie die auf der Website von Microsoft publizierten Online Service Terms (OST), inwiefern diese allfälligen gesetzlichen Minimalanforderungen an Verträge mit Cloud Anbietern genügen. 4. Stehen gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften (Amts-, Berufs-, Fernmelde-, Bankgeheimnis, Schweigepflicht gemäss ATSG) der Nutzung von Cloud Services entgegen bzw. sind besondere Voraussetzungen zu beachten, damit eine Nutzung von Cloud Services im Zusammenhang mit Daten, welche einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterstehen, zulässig ist? Spielt es eine Rolle, ob die Daten in Rechenzentren in der Schweiz oder im Ausland verarbeitet und gespeichert werden? 25

5. Wie ist die Rechtsstellung des Kunden nach Schweizerischem Recht im Konkurs des Cloud Services Anbieters bezüglich der weiteren Nutzung der Cloud Services? Bestehen vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, um die weitere Nutzung der Cloud Services zumindest für eine Übergangszeit für den Kunden sicherzustellen? 6. Wie ist die Rechtsstellung des Kunden in Bezug auf seine Daten nach Schweizerischem Recht im Konkurs des Cloud Services Anbieters? Bestehen vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, um die Verfügbarkeit seiner Daten für den Kunden sicherzustellen? 7. In welchem Umfang ist der Anbieter eines Cloud-basierten Service für die Erstellung und das Hosting von Webseiten, Online-Shops Blogs etc. für allfällige Inhalte und Angebote seiner Kunden rechtlich (Strafrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsschutz, Datenschutz) (mit-)verantwortlich? Welche vertraglichen Vorkehrungen kann ein solcher Anbieter treffen, um seine Verantwortung nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu minimieren? Beantworten Sie die Fragen unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Weebly (www.weebly.com). 8. Im Bereich der Human- und Zahnmedizin wächst die Zahl von Cloud-basierten KI-Anwendungen (KI- = künstliche Intelligenz) sehr rasch, z.b. zur Analyse von radiologischen Aufnahmen von Patienten oder von Gesichtsaufnahmen o- der Gesichtsausschnitten für Augmented Reality Anwendungen zur virtuellen Darstellung der Ergebnisse von Zahnrekonstruktionen. Bestehen für Ärzte und Zahnärzte, die solche Angebote nutzen möchten, rechtliche Hindernisse bzw. welche Möglichkeiten bestehen, um diese zu umgehen? Wie ist die Frage für Ärzte und Zahnärzte zu beantworten, die mit den KI-Entwicklern zusammenarbeiten und diesen Daten zur Verfügung stellen möchten, damit die Algorithmen der KI-Lösungen optimiert ( trainiert ) werden können? Spielt es hierbei eine Rolle, dass die KI-Entwickler eine möglichst grosse Datenbank mit solchen Trainingsdaten anlegen wollen und dementsprechend diese Daten über einen möglichst langen Zeitraum nutzen wollen? 35

III. Das Seminar richtet sich an interessierte Studierende der Rechtswissenschaften ab Masterstufe, die bereit sind, zum Thema eine schriftliche Arbeit (10 bis 15 Seiten) zu verfassen und eine mündliche Präsentation zu halten (20 Minuten). Die Seminararbeiten sind Einzelarbeiten; Gruppenarbeiten sind nicht zugelassen. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an Seminarleistungen richten sich nach dem Studienreglement. Die Themen werden durch die Seminarleitung vergeben; Seminarsprache ist Deutsch. Die Teilnehmerzahl ist auf 8 Personen begrenzt. Bei zu vielen Anmeldungen erfolgt eine Auswahl der Teilnehmenden anhand eines kurzen mit der Anmeldung einzureichenden Motivationsschreibens, in welchem einerseits die Motivation zur Teilnahme am Seminar und andererseits die bisherigen Erfahrungen auf dem Gebiet des Informatikrechts (inkl. Cloud Computing) zu erwähnen sind. Anmeldungen sind per E-Mail an Frau Claudia Burri (claudia.burri@iwr.unibe.ch) zu senden. Anzugeben sind Name und Vorname, E-Mail- und Postadresse, Matrikel- Nummer, Semesterzahl (inkl. Studienbeginn), angestrebter Leistungsausweis, das gewünschte Thema sowie ein Ersatzthema. Mit der Anmeldung einzureichen sind zudem der Nachweis für den Workshop «Einführung in die juristische Arbeitstechnik» sowie ein kurzes Schreiben, in welchem die Motivation für die Teilnahme am Seminar und die bisherigen Erfahrungen auf dem Gebiet des Informatikrechts (inkl. Cloud Computing) zu beschrieben sind. Für die Anmeldung ist die Mailadresse der Universität zu verwenden (vorname.name@students.unibe.ch). Die Präferenzen hinsichtlich des Seminarthemas werden soweit wie möglich berücksichtigt. Es besteht allerdings kein Anspruch auf die Bearbeitung eines bestimmten Themas. Die verbindliche Themenvergabe erfolgt bei der Vorbesprechung am Donnerstag, 20. September 2018. Anmeldungen werden nach Abschluss der Anmeldefrist schnellstmöglich bestätigt. Nach Versenden der Bestätigung ist die Teilnahme definitiv und kann nur noch in begründeten Ausnahmefällen zurückgezogen werden. 45

Beachten Sie insbesondere die folgenden Merkblätter bzw. Richtlinien: «Merkblatt Seminararbeit»: Seminararbeit nach Art. 16 (RSL RW vom 21. Juni 2007) vom 8. Januar 2009 «Richtlinien Bachelorarbeit»: Richtlinien der Rechtswissenschaftlichen Fakultät über die Anforderungen an Umfang und Form der Falllösungen vom 16. August 2012 (Stand 2. Oktober 2015) «Richtlinien Plagiat Unileitung»: Richtlinien der Universitätsleitung betreffend das Vorgehen bei Plagiaten vom 28. August 2007 «Merkblatt Plagiat und unzulässige Zusammenarbeit bei Falllösungen»: Plagiate und unzulässige Zusammenarbeit bei Falllösungen: Merkblatt für Studierende vom 14. Dezember 2017 Abrufbar unter: <http://www.rechtswissenschaft.unibe.ch/content/index_ger.html> * * * 55