Merkblatt für das Assessmentjahr, Bachelor-Ausbildung und Master-Stufe: Anmeldung zum zentralen Prüfungstermin (inkl.

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1 Merkblatt für das Assessmentjahr, Bachelor-Ausbildung und Master-Stufe: Anmeldung zum zentralen Prüfungstermin (inkl. Nachholtermin) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt verbindlich ist und vor anderen Informationen wie persönlichen Datenbanken der Dozenten/-innen, Angaben in den Vorlesungen etc. unbedingt den Vorrang hat. 1. Grundsätzliches Zu einer Veranstaltung gehören immer eine oder mehrere Prüfungsleistungen, um die angegebenen Credits zu erwerben. Solche Prüfungsleistungen können wie folgt abgelegt werden: a) während der Vorlesungszeit oder b) während des Prüfungsblocks c) oder in einer Kombination von a) und b). Dieses Merkblatt regelt die Varianten b) und c). 2. Anmeldeverfahren Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über das ServicePortal, sofern mindestens eine Prüfungsleistung im zentralen Termin abgelegt werden muss. Es kann nur bei Kursen mit erfolgreicher Biddingzuteilung eine Prüfungsanmeldung erfolgen. In nicht zugeteilten Kursen können keine Prüfungen abgelegt werden (weder im zentralen noch dezentralen Termin). Ausgenommen davon sind die Fremdsprachen für Studierende des Assesmentjahres und Bachelor-Ausbildung. Sie müssen sich für jede Prüfung, die Sie ablegen wollen einzeln anmelden (Ausgenommen davon sind Studierende im Assessmentjahr: Diese müssen sich für alle Prüfungen anmelden). Studierende sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Prüfungsanmeldung selbst verantwortlich. Der Stand der Anmeldungen kann über das ServicePortal unter "Meine Auswertungen" eingesehen und ausgedruckt werden. Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und kann nach Ende der Prüfungsanmeldefrist nicht mehr geändert werden! Seite 1/5

2 2.1. Hinweis für Studierende des Assessmentjahres: Es stehen Ihnen unabhängig vom Kursbesuch alle an der HSG gelehrten Fremdsprachen auf Niveau I zur Verfügung; nicht angeboten wird die definierte Muttersprache 2.2. Hinweis für Erstrecker des Assessmentjahres: Falls Sie eine Bewilligung für die Erstreckung des Assessmentjahres auf zwei Jahre erhalten haben, so müssen Sie sich, je nach gewählter Erstreckungsvariante, nur für die entsprechenden Prüfungen anmelden Hinweis für Studierende in der Bachelor-Ausbildung: Anmeldung zu einer Sprachprüfung: Wer im Bereich der Kulturellen Kompetenz bereits eine Sprachprüfung auf Niveau II abgelegt und 4 Credits erlangt hat, kann sich nur noch zur Sprachprüfung ohne Kursbesuch anmelden und es können keine weiteren Credits mehr erlangt werden Hinweise für Studierende in der Bachelor-Ausbildung und der Master-Stufe: Anmeldung für Ergänzungsleistungen: Die Anmeldung zu Prüfungen für Ergänzungsleistungen aus dem Assessmentjahr oder der Bachelor-Ausbildung, welche im Prüfungsblock abgelegt werden müssen, erfolgt ebenfalls über das ServicePortal. Die Anmeldung für die Buchhaltungsprüfung ist im «Merkblatt Buchhaltungsprüfung» geregelt. Anmeldung für Studierende im Austausch (Outgoing): Die Anmeldung zu Prüfungen im ordentlichen Termin, wie auch im Nachholtermin, erfolgt über das ServicePortal. Outgoing-Studierende müssen zuerst die Semestereinschreibung über das ServicePortal vornehmen, damit die Vormerkung zur Prüfung im Nachholtermin aufgeschaltet wird. Eine Vormerkung ist keine Anmeldung zur Prüfung (Vgl. Punkt 7.3). Eine Prüfungsanmeldung während der regulären Prüfungsanmeldezeit ist unbedingt notwendig. 3. Prüfungsüberschneidungen Die Studierenden sind selber dafür verantwortlich, dass sie sich nur zu Prüfungen anmelden, welche überschneidungsfrei durchgeführt werden. Eine individuelle Prüfung mit den Dozierenden zu vereinbaren oder die Prüfung im Nachholtermin zu schreiben ist nicht erlaubt. Seite 2/5

3 4. Anmeldefrist Die Anmeldefristen werden im Intranet publiziert. Eine verspätete Anmeldung ist nicht möglich. Austausch, Praktikum, Berufstätigkeit, schlechte oder keine Internetverbindung, Vergessen etc. sind keine Entschuldigungsgründe. Technische Probleme können nicht ausgeschlossen werden und die Studierenden müssen dies in ihrem Risikomanagement beachten; die An- resp. Abmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen. Das Risiko einer verpassten Anmeldung und deren Folgen liegen bei der/dem Studierenden. Es besteht keine Möglichkeit der Nachanmeldung oder dass die Prüfung im Nachholtermin abgelegt werden kann. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn die zusammen mit der Semesterrechnung erhobene Prüfungsgebühr und weitere allfällige Forderungen vollständig beglichen sind. 5. Abmeldung von Prüfungen 5.1. Während der Anmeldefrist: Während der Anmeldefrist ist es über das ServicePortal beliebig oft möglich sich zu Prüfungen an- und abmelden. Verbindlich ist der Stand der Anmeldungen bei Ablauf der Anmeldefrist! Beachten Sie, dass Abmeldungen für Prüfungen des Assessmentjahres ein Nichtbestehen zur Folge hat Nach Ablauf der Anmeldefrist: Eine Abmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nicht möglich. 6. stiller Rückzug / verspäteter Einstieg 6.1. Regelung Stiller Rückzug und entschuldbare Gründe Eine gültige Anmeldung zu einer zentralen Prüfung verpflichtet zur Teilnahme an dieser. Ein stiller Rückzug von zentralen Prüfungen ist nicht möglich. Tritt ein/e Studierende/r zur betreffenden Prüfung ohne entschuldbaren Grund nicht an, gilt dieser als nicht abgelegt und hat die Note 1.0 zur Folge. Entschuldbare Gründe sind insbesondere Krankheit oder Unfall und geben Anrecht auf den Nachholtermin (vgl. «Merkblatt für das Vorgehen bei Nichtantritt an zentralen Prüfungen» und «Aufhebung des stillen Rückzuges von zentralen Prüfungen»). Seite 3/5

4 6.2. Verspäteter Einstieg Legt ein/e Studierende/r bei einer Veranstaltung mit mehreren Prüfungsteilen einen im Prüfungsblock stattfindenden Teil ab, ohne vorhergehende Teile absolviert zu haben, so spricht man von einem verspäteten Einstieg. Eine solche Prüfung wird gewertet, wobei für nicht abgelegte Prüfungsteile die Note 1.0 vergeben werden muss. 7. Nichtantritt und Zuspätkommen 7.1. Nichtantritt Wer aus entschuldbaren Gründen laut «Merkblatt für das Vorgehen bei Nichtantritt an zentralen Prüfungen» zu einer Prüfung nicht antreten kann oder verspätet ist, muss dies unverzüglich melden. Der im Merkblatt kommunizierte Prozess ist genauestens einzuhalten Zuspätkommende 15 Minuten nach Beginn einer Prüfung ist es nicht mehr möglich, dass zu spät erscheinende Studierende die Prüfung doch noch beginnen können. Zu spät kommen wird als Nichtantritt zur Prüfung behandelt und es wird die Note 1.0 verfügt. 8. Nachholtermine 8.1. Konsequenzen bei entschuldbaren Gründen Bei Studierenden, welche die Voraussetzungen für einen Nachholtermin erfüllen, verfallen bereits erbrachte Teilleistungen einer Veranstaltung nicht. Wird das Gesuch zur Zulassung zum Nachholtermin bewilligt, erfolgt eine Vormerkung für den Nachholtermin. Beachten Sie, dass eine Vormerkung nicht mit Prüfungsanmeldung gleichgesetzt werden kann (Vgl. Punkt 7.3). Wer aus entschuldbaren Gründen im Assessmentjahr an einer regulären Prüfung des Sommertermins fern geblieben ist, kann provisorisch die Bachelor-Ausbildung beginnen. Der Übertritt erfolgt auf eigenes Risiko (vgl. «Eckwerte für die Ausführungsbestimmungen des Senatsausschusses») 8.2. Konsequenzen bei Nichtbestehen des Assessmentjahres Bei Nichtbestehen des Assessmentjahres besteht kein Anrecht auf den Nachholtermin Konsequenzen bei Nichtbestehen der Bachelor-Ausbildung oder Master-Stufe Bei Nichtbestehen der Bachelor-Ausbildung oder dem Studium auf Master-Stufe (1. oder 2. Versuch) besteht kein Anrecht auf den Nachholtermin. Bereits erbrachte Teilleistungen verfallen. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Ergänzungsleistungen. Seite 4/5

5 8.4. Vormerkung ermöglicht Prüfungsanmeldung für Nachholtermin Der Nachholtermin einer Prüfung wird im Anschluss an den Prüfungsblock des nächsten Semesters angeboten. Zu den Nachholprüfungen werden Studierende zugelassen, welche im ordentlichen Termin aus entschuldbaren Gründen nicht antreten konnten und die eine Bestätigung für den Nachholtermin erhalten haben. Es handelt sich dabei lediglich um eine Vormerkung. Um die Prüfung im Nachholtermin ablegen zu können, bedarf es einer Prüfungsanmeldung innerhalb der Anmeldefrist für die regulären Prüfungen. Erfolgt keine Anmeldung, verfällt das Recht auf den Nachholtermin und die Prüfung wird bei Studierenden des Assessmentjahres als nicht angetreten mit der Note 1.0 bewertet Es gibt keinen Nachholtermin vom Nachholtermin Laut Art der Ausführungsbestimmungen «Nachhol- / Vorholprüfungen» die Bachelorund Masterstufe, kann kein zweiter Nachholtermin beansprucht werden, auch wenn eine Nachholprüfung, auch begründet, nicht wahrgenommen wurde. Studierende des Assessmentjahres haben die «Eckwerte für die Ausführungsbestimmungen des Senatsausschusses» zu beachten. 9. Kenntnisnahme der an der Universität St. Gallen geltenden Regelungen Studierende bestätigen mit der Prüfungsanmeldung ihre Einwilligung, dass sie die an der Universität St. Gallen geltenden Bestimmungen wie z.b. Studien- und Prüfungsordnung, das Merkblatt für das Vorgehen bei Nichtantritt an zentralen Prüfungen, Regelung zu den an Prüfungen erlaubten Taschenrechnern und Hilfsmitteln etc. verstanden und zur Kenntnis genommen haben. Die geltenden Regelungen sind im Intranet unter der Rubrik «Rechtsgrundlagen und Merkblätter» der einzelnen Stufen veröffentlicht. Dieses Merkblatt wird per vom Studiensekretär in Kraft gesetzt. Das bisherige Merkblatt vom wird per ausser Kraft gesetzt. Universität St. Gallen Dr. Jan Metzger Studiensekretär Q:\VERW\Rektorat\StudS\Lehre\Erlasse\01-Merkblätter\Merkblätter Prüfungsanmeldung\BAB MB_Pruefungsanmeldung Aj BA MA HS13.docx Seite 5/5

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