BASISINFORMATIONEN Raumgliederungen Öffentliche Statistik Konzept des statistischen Jahrbuchs Öffentliche Statistik Schweiz

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Transkript:

00 Basisinformationen 00 00.1 Öffentliche Statistik Funktion der öffentlichen Statistik Rechtsgrundlagen der öffentlichen Statistik 00. Konzept des statistischen Jahrbuchs Zugang zur Information Bereiche der öffentlichen Statistik Lesehilfen 00.3 Raumgliederungen Grossregionen der Schweiz Agglomeration Gemeinden Analyseregionen Regionale Entwicklungsträger Gemeindetypen 00.4 Öffentliche Statistik Schweiz Regionale Statistik Bundesstatistik

Öffentliche Statistik SEITE 014 00.1 Öffentliche Statistik Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz Das Bundesamt für Statistik (BFS) und die Konferenz der regionalen statistischen Ämter der Schweiz (KORSTAT) haben gemeinsam eine Statistik- Charta im Sinn eines Berufskodexes erarbeitet. Darin werden Grundprinzipien formuliert, denen sich die öffentliche Statistik der Schweiz verpflichtet fühlt. Näheres zur Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz unter: www.corstat.ch Rechtlicher Rahmen der kantonalen öffentlichen Statistik Der Grundauftrag der öffentlichen Statistik des Kantons Luzern leitet sich aus dem Statistikgesetz (SRL 8a) vom 13. Februar 006 ab. Auf dieser Basis erstellt LUSTAT für jede Legislaturperiode ein statistisches Mehrjahresprogramm über die gesamten statistischen Tätigkeiten des Kantons, welches vom Regierungsrat verabschiedet wird. Funktion der öffentlichen Statistik Die schweizerische Gesellschaft baut auf den Prinzipien der Demokratie und der marktwirtschaftlichen Ordnung auf. Möglichst umfassende Informationen über alle relevanten Bevölkerungs-, Wirtschafts-, Umwelt- und Gesellschaftsphänomene sind daher von zentraler Bedeutung. Die Statistik arbeitet mit dem quantifizierbaren Teil dieser Informationen. Sie trägt dazu bei, die Unsicherheit bei komplexen Entscheidungsprozessen zu vermindern beziehungsweise kalkulierbar zu machen. Sie dient der Gewährleistung und Stärkung der Demokratie, indem sie einen Beitrag zur Transparenz wichtiger Sachverhalte leistet. Dadurch wird unter anderem die Versachlichung der politischen Diskussion unterstützt. Dies begründet auch den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger sowie der Öffentlichkeit auf die Objektivität und Unabhängigkeit statistischer Informationen. Die öffentliche Statistik erzeugt weiter einen nicht unbedeutenden Teil des Wissens, welches in unseren Bildungsinstitutionen vermittelt wird, und ist eine unentbehrliche Grundlage für die wissenschaftliche Forschung. Ausserdem kommt der öffentlichen Statistik eine wichtige Funktion als Teil des kollektiven Gedächtnisses zu. Die öffentliche Statistik veröffentlicht für alle Lebensbereiche mit gesellschaftlicher Relevanz Informationen, die unter anderem folgenden Zielen dienen: Orientierung der Öffentlichkeit, Entscheidvorbereitung für die Entscheidungsinstanzen auf allen Staatsebenen, Meinungsbildung aller Kreise, die an staatlichen Entscheiden beteiligt sind (Bürger und Bürgerinnen, Verbände, Parteien), Früherkennung von Entwicklungen (Monitoring), Führung durch quantitative Zielvorgaben (Controlling), Messung des Grads der Zielerreichung und Wirksamkeit von Massnahmen (Evaluation), Erarbeiten von Szenarien und Prognosen, Abstützen von Forschungsprojekten und Planungsgrundlagen mit empirischen Basisdaten, Wissensvermittlung im Bildungsbereich. Die öffentliche Statistik liefert Mehrzweck-Informationen. Als Trägerin einer staatlichen Infrastrukturaufgabe fördert sie das Verständnis für die gesellschaftliche Lage und Entwicklung. Einerseits steht sie der Regierung, Verwaltung und dem Parlament als Informationsquelle zur Verfügung, anderseits bildet sie in der modernen Demokratie ein unverzichtbares Instrument für die politische Willensbildung der breiten Öffentlichkeit. Statistik ist eine universell anwendbare Methodenwissenschaft. Sie dient der Gewinnung empirischer Informationen über die Wirklichkeit und bedient sich hierzu quantitativer Verfahren. Als Statistik wird der wissenschaftliche Zweig bezeichnet, der sich mit Massenerscheinungen befasst. Über die Beobachtung von Einzelerscheinungen gelangt die Statistik durch systematische Gliederung und einen Verdichtungsprozess zu allgemeinen Aussagen.

Öffentliche Statistik SEITE 015 Verhaltenskodex Europäische Statistiken Das statistische Amt der EU (EUROSTAT) hat einen Verhaltenskodex für die nationalen und gemeinschaftlichen Statistikstellen erarbeitet. Die überarbeitete Version wurde am 8. September 011 vom Ausschuss für das Europäische Statistische System angenommen. Der Kodex gründet auf einer gemeinsamen Definition der Qualität der Statistiken und hat alle relevanten Bereiche vom institutionellen Umfeld über die Verfahren der statistischen Produktion bis hin zur amtlichen europäischen Statistik zum Gegenstand. Der Kodex hat mit der Unterzeichnung der bilateralen Verträge im Bereich Statistik auch für die Schweiz Gültigkeit erlangt. http://ec.europa.eu/eurostat Datenbasis für weitere Auswertungen LUSTAT Statistik Luzern verfügt über eine langjährige breite Datenbasis zu den einzelnen Bereichen der öffentlichen Statistik. Individuelle Auswertungen für verschiedene Zeitperioden und Raumeinheiten sind bei LUSTAT Statistik Luzern erhältlich. www.lustat.ch Damit die genannten Ziele erreicht werden, muss die öffentliche Statistik folgende Kriterien erfüllen: Aktualität, Vergleichbarkeit in der Zeit (Kontinuität), Vergleichbarkeit im Raum (regional, national, international), Repräsentativität sowie Genauigkeit der Messmethode, bestmögliche, verzerrungsfreie und nicht von Partikularinteressen gelenkte Annäherung an die Wirklichkeit (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit), Anwendung professioneller Standards und wissenschaftlicher Methoden, Nachvollziehbarkeit der Ermittlung der Ergebnisse (Objektivität und Dokumentation), Flexibilität der Auswertungen, Sicherstellung des Zugangs zu den Ergebnissen (Öffentlichkeitsprinzip), Verbreitung der Ergebnisse in benutzergerechter Form, Verknüpfbarkeit von Statistiken aus verschiedenen Bereichen (Kohärenz). Neben diesen benutzerseitigen Anforderungen sind mit gleichem Gewicht auch die Anforderungen der Datenlieferanten zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der Rechtmässigkeit der Datenbeschaffung, Verhältnismässigkeit der Datenbeschaffung im Sinn eines möglichst schonenden, transparenten und die Persönlichkeit der Betroffenen schützenden Vorgehens, Sicherung des Datenschutzes. Das Abbild der Wirklichkeit, das die Statistik zu liefern vermag, kann selbstverständlich kein vollständiges sein. Statistisch-methodische Probleme, erhebungstechnische und -psychologische Hindernisse einerseits sowie die Tatsache andererseits, dass auch statistisch nicht fassbare qualitative Aspekte ein entscheidendes Informationselement darstellen, bestimmen die Grenzen der Statistik. Rechtsgrundlagen der öffentlichen Statistik Bund Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999, Artikel 65 Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 199 Verordnung über die Organisation der Bundesstatistik vom 30. Juni 1993 Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 Bundesgesetz über die Eidgenössische Volkszählung (Volkszählungsgesetz) vom. Juni 007 Verordnung über die Eidgenössische Volkszählung (Volkszählungsverordnung) vom 19. Dezember 008 Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG) vom 3. Juni 006 Registerharmonisierungsverordnung (RHV) vom 1. November 007 Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 199 Kanton Kantonales Statistikgesetz vom 13. Februar 006 Statistikverordnung vom 11. Dezember 007 Verordnung über die Errichtung, Organisation und Finanzierung der zentralen Statistikstelle vom 15. Juni 007 Verordnung über die Gebühren für statistische Dienstleistungen der zentralen Statistikstelle vom 11. Dezember 007 Verordnung über die Bevölkerungsstatistik vom. November 011 Verordnung über die kantonalen Bevölkerungsbefragungen vom 5. März 013 Verordnung über die Gemeindefinanzstatistik vom 3. März 009 Verordnung über die Steuerstatistik vom 3. März 009 Verordnung über die Spitex-Statistik vom 3. März 009 Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register vom 5. Mai 009 Verordnung zum Registergesetz vom 7. November 009 Gesetz über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz) vom. Juli 1990

Konzept des statistischen Jahrbuchs SEITE 016 00. Konzept des statistischen Jahrbuchs Lesehilfen Kommentare, Begriffe, Hinweise In der Vorspalte werden folgende drei Arten von Informationen mitgeführt: kurze Kommentare, theoretische Erläuterungen, Hinweise auf andere Teile des Jahrbuchs. Symbole und Farben Für jeden statistischen Bereich wurde ein eigenes Symbol entwickelt, das auf den Seiten des betreffenden Bereichs erscheint. Bereiche, die demselben Hauptbereich angehören, wurden mit derselben Farbkombination gekennzeichnet. Der Raumbezug der gelieferten Information wird bei jeder Tabelle oder Grafik im Titel in oranger Farbe angezeigt. Rundungsdifferenzen In den Tabellen werden Einzelwerte im Allgemeinen ohne Rücksicht auf die Endsumme gerundet. Die Totalbeträge können deshalb geringfügig von der Summe der Einzelwerte abweichen. Sind in Tabellen Einzelwerte einer Summe nicht abschliessend aufgeführt, wird dies mit davon bezeichnet. Zeichenerklärung Es werden in den Tabellen die folgenden Zeichen verwendet: Ein Strich ( ) an Stelle einer Zahl bedeutet, dass nichts vorkommt. Eine Null (0 oder 0,0 usw.) an Stelle einer anderen Zahl bezeichnet eine Grösse, die kleiner ist als die Hälfte der verwendeten Einheit (jedoch grösser als absolut null). Auslassungspunkte ( ) anstelle einer Zahl bedeuten, dass diese nicht erhältlich war oder aus statistischen oder mathematischen Gründen weggelassen wurde. Ein Schrägstrich (/) zwischen zwei Jahreszahlen steht für den Durchschnitt zweier Jahre oder für eine das Kalenderjahr übergreifende Zeitperiode (z.b. Schuljahr 014/015). Zugang zur Information Die Verbreitung der statistischen Information im Bereich der öffentlichen Statistik erfolgt über verschiedene Medien (Online und Print). Damit soll den unterschiedlichen Bedürfnissen der unterschiedlichen Benutzergruppen optimal entsprochen werden. Im Printbereich erfolgt die Berichterstattung über die themenspezifischen Fachpublikationen sowie die bereichsübergreifenden Publikationen, zu denen auch statistische Jahrbücher zählen. Statistische Jahrbücher erleichtern den Zugang zum Datenschatz der öffentlichen Statistik und stellen ein wichtiges Element des Informationssystems dar. Sie haben als Hauptziel, konzise Informationen über alle statistischen Bereiche zu liefern, und wenden sich somit an ganz unterschiedliche Lesersegmente. Das statistische Jahrbuch soll das rasche Auffinden der wichtigsten Daten in allen statistischen Bereichen ermöglichen, Zeitreihen verfügbar machen, welche die Beobachtung der zeitlichen Entwicklung erlauben, den Vergleich mit anderen Räumen durch entsprechende räumliche Übersichten gestatten, den Einstieg in das verfügbare statistische Material erleichtern, indem neben Kurzkommentaren auch methodische und begriffliche Erläuterungen vermittelt werden. Bereiche der öffentlichen Statistik In Anlehnung an die thematische Gliederung der Bundesstatistik und deren Bezeichnungen ist das vorliegende Jahrbuch in 19 statistische Themenbereiche gegliedert, die sich zu vier übergeordneten Hauptbereichen zusammenfassen lassen. Bevölkerung 01 Bevölkerung 03 Arbeit und Erwerb 13 Soziale Sicherheit 14 Gesundheit Raum und Umwelt 0 Raum und Umwelt 08 Energie 09 Bau- und Wohnungswesen 11 Mobilität und Verkehr Wirtschaft 04 Volkswirtschaft 05 Preise 06 Industrie und Dienstleistungen 07 Land- und Forstwirtschaft 10 Tourismus 1 Banken und Versicherungen 18 Öffentliche Finanzen Gesellschaft 15 Bildung und Wissenschaft 16 Kultur, Medien, Sport und Informationsgesellschaft 17 Politik 19 Kriminalität und Strafrecht Bereichsübergreifende Informationen 00 Basisinformationen 0 Kantonsprofil, Gemeinde- und Regionsprofile, Profile der regionalen Entwicklungsträger (RET)

Raumgliederungen SEITE 017 00.3 Raumgliederungen Weiterführende Informationen zur Raumgliederung Die von LUSTAT verwendeten Raumgliederungen können unter www.lustat.ch/services/lexikon/raumgliederungen nachgelesen werden. Das Bundesamt für Statistik führt auf seiner Website (www.bfs.admin.ch/bfs/portal/ de/index/regionen/11geo.html) eine Übersicht über die räumlichen Gliederungen und Typologien, die in der regionalisierten Darstellung und Analyse der Statistiken der Schweiz häufig verwendet werden. In der öffentlichen Statistik kommt dem räumlichen Vergleich eine grosse Bedeutung zu. Die Regionalisierung statistischer Daten erfolgt über die Raumgliederung respektive die Einteilung geografischer Einheiten in Teilräume. Wo immer möglich kommen Raumgliederungen zur Anwendung, die eine gewisse Konstanz aufweisen. Im LUSTAT Jahrbuch werden folgende Raumgliederungen verwendet: Institutionelle Gliederung: Gemeinden, Wahlkreise des Kantons Luzern Analyseregionen: Statistische Analyseregionen des Kantons Luzern, Grossregionen der Schweiz Räumliche Typologien: Raum mit städtischem Charakter 01, Agglomeration Luzern, Regionale Entwicklungsträger (RET) Im Tourismusbereich werden zusätzlich ausgewählte Fremdenverkehrsorte für den räumlichen Vergleich herangezogen. Die sieben Grossregionen der Schweiz Zu statistischen Analyse- und Vergleichszwecken hat das Bundesamt für Statistik (BFS) sieben Grossregionen auf dem Niveau II der europäischen Nomenclature des Unités Territoriales Statistiques (NUTS) festgelegt. Basis für die Bildung der Grossregionen sind gemäss den Anforderungen des europäischen statistischen Amts (EUROSTAT) institutionelle Einheiten (in der Schweiz die Kantone). Das BFS versucht, bei der Regionalisierung von statistischen Resultaten jeweils mindestens für die Grossregionen repräsentative Ergebnisse zu erzielen. Diese Zielsetzung wird bereits bei der Konzeption der Erhebungen berücksichtigt (Stichprobenpläne). Région lémanique (Genferseeregion): Kantone VD, VS, GE Espace Mittelland: Kantone BE, FR, SO, NE, JU Nordwestschweiz: Kantone BS, BL, AG Zürich: Kanton ZH Ostschweiz: Kantone GL, SH, AR, AI, SG, GR, TG Zentralschweiz: Kantone LU, UR, SZ, OW, NW, ZG Tessin: Kanton TI

Raumgliederungen SEITE 018 Gemeinden Die Auswertungen werden unabhängig vom Zeitpunkt der jeweils aktuellsten Datenerhebung in diesem Jahrbuch nach dem Gebietsstand vom 1. Januar 016 abgebildet. Rechtskräftige Gemeindefusionen 1. September 004 Beromünster (1081) Beromünster, Schwarzenbach 1. Januar 005 Römerswil (1039) Herlisberg, Römerswil Triengen (1104) Kulmerau, Triengen, Wilihof 1. Januar 006 Dagmersellen (115) Dagmersellen, Uffikon, Buchs Ettiswil (118) Ettiswil, Kottwil Reiden (1140) Reiden, Langnau, Richenthal Willisau (1151) Willisau-Stadt, Willisau-Land 1. Januar 007 Hohenrain (103) Hohenrain, Lieli 1. Januar 009 Beromünster (1081) Beromünster, Gunzwil Hitzkirch (1030) Gelfingen, Hämikon, Hitzkirch, Mosen, Müswangen, Retschwil, Sulz Triengen (1104) Triengen, Winikon 1051 Adligenswil 101 Aesch 111 Alberswil 11 Altbüron 113 Altishofen 10 Altwis 103 Ballwil 1081 Beromünster 105 Buchrain 108 Büron 1083 Buttisholz 115 Dagmersellen 1053 Dierikon 1001 Doppleschwand 116 Ebersecken 1054 Ebikon 117 Egolzwil 1084 Eich 104 Emmen 100 Entlebuch 105 Ermensee 106 Eschenbach 1010 1008 1005 1010 Escholzmatt-Marbach 118 Ettiswil 119 Fischbach 1004 Flühli 1130 Gettnau 1085 Geuensee 1055 Gisikon 1056 Greppen 1131 Grossdietwil 1086 Grosswangen 1005 Hasle 113 Hergiswil 1088 Hildisrieden 1030 Hitzkirch 1031 Hochdorf 103 Hohenrain 1057 Honau 1058 Horw 1033 Inwil 1089 Knutwil 1059 Kriens 1135 Luthern 1061 Luzern 106 Malters 1091 Mauensee 1063 Meggen 1064 Meierskappel 1136 Menznau 1137 Nebikon 1093 Neuenkirch 1094 Nottwil 1095 Oberkirch 1139 Pfaffnau 1037 Rain 1140 Reiden 1097 Rickenbach 114 Roggliswil 1039 Römerswil 1007 Romoos 1065 Root 1040 Rothenburg 1098 Ruswil 1099 Schenkon 1100 Schlierbach AG 1147 1041 101 1030 1104 1097 10 1139 1140 1051030 115 1100 114 108 1131 113 1081 1137 ZG 1089 1085 11 1099 103 116 117 1146 1103 1131 1143 118 1091 1084 1039 1031 119 111 1095 1088 103 1130 110 1037 1057 1150 1086 106 1033 1151 1094 1055 1083 1145 1065 1064 1093 1040 105 104 1053 1067 1136 1098 1054 LU 1051 113 1135 1061 1056 1107 106 1063 SZ 1009 1069 1059 1058 1068 1001 1007 1066 1061 100 NW 1041 Schongau 1143 Schötz 1008 Schüpfheim 1066 Schwarzenberg 110 Sempach 1103 Sursee 1104 Triengen 1067 Udligenswil 1145 Ufhusen 1068 Vitznau 1146 Wauwil 1069 Weggis 1009 Werthenstein 1147 Wikon 1151 Willisau 1107 Wolhusen 1150 Zell 1. Januar 010 Luzern (1061) Luzern, Littau 1004 OW 1. Januar 013 Beromünster (1081) Beromünster, Neudorf Escholzmatt-Marbach (1010) Escholzmatt, Marbach Rickenbach (1097) Rickenbach, Pfeffikon Schötz (1143) Schötz, Ohmstal BE 0 5 10 15 km UR BUNDESAMT FÜR STATISTIK, THEMAKART, NEUCHÂTEL 007 RELIEF: SWISSTOPO, WABERN GRENZEN UND GEMEINDENUMMERN FÜR GEBIETSSTAND 1. JANUAR 016 ANGEPASST DURCH LUSTAT STATISTIK LUZERN

Raumgliederungen SEITE 019 Analyseregionen Statistische Daten auf regionaler Ebene werden in vorliegendem Jahrbuch gemäss den nachfolgenden Analyseregionen abgebildet: Agglomeration Luzern Die in dieser Publikation verwendete Defintion der Agglomerationen stützt sich auf die vom Bundesamt für Statistik im Anschluss an die Eidgenössische Volkszählung 000 festgeschriebene Agglomerationsdefinition. Nach dieser Definition zählen zum Agglomerationsraum Luzern die Stadt Luzern (seit 1. Januar 010 mit Littau) sowie die Gemeinden Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Gisikon, Honau, Horw, Kriens, Meggen, Root, Udligenswil, Emmen, Rothenburg sowie Hergiswil NW und Küssnacht am Rigi SZ. Der Agglomerationsgürtel setzt sich aus den Agglomerationsgemeinden ohne Stadt Luzern zusammen. Das LUSTAT Jahrbuch verzichtet auf die Darstellung von Ergebnissen der Gesamtagglomeration (inkl. ausserkantonale Gemeinden). 1 Agglomeration Luzern (Luzerner Teil) 1051 Adligenswil 105 Buchrain 1053 Dierikon 1054 Ebikon 104 Emmen 1055 Gisikon 1057 Honau 1058 Horw 1059 Kriens 1061 Luzern 1063 Meggen 1065 Root 1040 Rothenburg 1067 Udligenswil Agglomerationsumland 1056 Greppen 1088 Hildisrieden 1033 Inwil 106 Malters 1064 Meierskappel 1037 Rain 1066 Schwarzenberg 1068 Vitznau 1069 Weggis 5 3 Sursee/ Sempachersee 1084 Eich 1089 Knutwil 1091 Mauensee 1093 Neuenkirch 1094 Nottwil 1095 Oberkirch 1099 Schenkon 110 Sempach 1103 Sursee 4 Umland Sursee/ Sempachersee 1081 Beromünster 108 Büron 1083 Buttisholz 1085 Geuensee 1086 Grosswangen 1097 Rickenbach 1100 Schlierbach 1104 Triengen 3 4 5 Unteres Wiggertal 113 Altishofen 115 Dagmersellen 117 Egolzwil 1137 Nebikon 1140 Reiden 1146 Wauwil 1147 Wikon 6 Willisau 111 Alberswil 11 Altbüron 116 Ebersecken 118 Ettiswil 119 Fischbach 1130 Gettnau 1131 Grossdietwil 113 Hergiswil 1135 Luthern 1136 Menznau 1139 Pfaffnau 114 Roggliswil 1143 Schötz 1145 Ufhusen 1151 Willisau 1150 Zell 9 7 Entlebuch 1001 Doppleschwand 100 Entlebuch 1010 Escholzmatt-Marbach 1004 Flühli 1005 Hasle 1007 Romoos 1008 Schüpfheim 8 Rottal-Wolhusen 1098 Ruswil 1009 Werthenstein 1107 Wolhusen 9 Seetal 101 Aesch 10 Altwis 103 Ballwil 105 Ermensee 106 Eschenbach 1030 Hitzkirch 1031 Hochdorf 103 Hohenrain 1039 Römerswil 1041 Schongau Analyseregionen Für die Darstellung statistischer 4 Daten auf regionaler Ebene verwendet LUSTAT die nebenstehend aufgeführten Analyse- 6 regionen. Diese Gliederung 8 ist in Zusammenarbeit mit der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) entwickelt worden. 1 7

Raumgliederungen SEITE 00 Regionale Entwicklungsträger (RET) Mit Ausnahme von fünf Gemeinden (Pfaffnau, Reiden, Rickenbach, Roggliswil und Wikon) sind alle Luzerner Gemeinden in einem der vier Entwicklungsträger organisiert. Mit Hergiswil (NW) und Küssnacht (SZ) wirken zudem zwei ausserkantonale Gemeinden im Verband LuzernPlus mit (Stand 1.1.016). Die Gemeinden Dagmersellen, Pfaffnau, Reiden, Roggliswil und Wikon sind im Regionalverband Zofingenregio organisiert, welchem neben den Luzerner Gemeinden Gemeinden des Kantons Aargau angehören. Aufgabe der regionalen Entwicklungsträger Der kantonale Richtplan vom 17. November 009 gibt die räumliche Entwicklung des Kantons Luzern vor. Dazu wird der Kanton in ein Hauptzentrum und verschiedene Regionalzentren aufgeteilt, welche das Rückgrat für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons bilden. Eine zentrale Aufgabe haben dabei die vier regionalen Entwicklungsträger (RET). Sie sorgen als Dachorganisation für die räumliche und wirtschaftliche Entwicklung. Sie sind Kompetenzzentren, die in erster Linie kommunale Aufgaben übernehmen, bei denen eine überkommunale Zusammenarbeit erforderlich oder zweckmässig und von den Gemeinden gewünscht ist. Infolge des Inkrafttretens des teilrevidierten eidgenössischen Bau- und Planungsgesetzes (RPG) wird der kantonale Richtplan derzeit überarbeitet. Diese Teilrevision wird auch zu einer Präzisierung der Aufgabenbereiche der RET führen. 1 LuzernPlus 1051 Adligenswil 105 Buchrain 1053 Dierikon 1054 Ebikon 104 Emmen 1055 Gisikon 1056 Greppen 1507 Hergiswil (NW) 1088 Hildisrieden 1057 Honau 1058 Horw 1033 Inwil 1059 Kriens 1331 Küssnacht (SZ) 1061 Luzern 106 Malters 1063 Meggen 1064 Meierskappel 1037 Rain 1065 Root 1040 Rothenburg 1066 Schwarzenberg 1067 Udligenswil 1068 Vitznau 1069 Weggis 1 Teilmitglied Sursee Mittelland 1081 Beromünster 108 Büron 1083 Buttisholz 1084 Eich 1085 Geuensee 1086 Grosswangen 1089 Knutwil 1091 Mauensee 1093 Neuenkirch 1094 Nottwil 1095 Oberkirch 1099 Schenkon 1100 Schlierbach 110 Sempach 1103 Sursee 1104 Triengen 1146 Wauwil 3 Idee Seetal 101 Aesch 10 Altwis 103 Ballwil 105 Ermensee 106 Eschenbach 1030 Hitzkirch 1031 Hochdorf 103 Hohenrain 1039 Römerswil 1041 Schongau 3 4 Luzern West 111 Alberswil 11 Altbüron 113 Altishofen 115 Dagmersellen 1 1001 Doppleschwand 116 Ebersecken 117 Egolzwil 100 Entlebuch 1010 Escholzmatt-Marbach 118 Ettiswil 119 Fischbach 1004 Flühli 1130 Gettnau 1131 Grossdietwil 1005 Hasle 113 Hergiswil bei Willisau 1135 Luthern 1136 Menznau 1137 Nebikon 1007 Romoos 1098 Ruswil 1143 Schötz 1008 Schüpfheim 1145 Ufhusen 1009 Werthenstein 1151 Willisau 1107 Wolhusen 1150 Zell 4 1

Raumgliederungen SEITE 01 Raum mit städtischem Charakter 01 Die urbane Entwicklung in der Schweiz verlangt eine Überarbeitung der statistischen Definition der Agglomerationen und des urbanen Raums. Im Rahmen des Projekts Agglosuisse hat das Bundesamt für Statistik (BFS) eine neue, wissenschaftlich fundierte Agglomerationsdefinition erarbeitet. Die Ergebnisse dieses Projekts sind in der BFS- Publikation Raum mit städtischem Charakter 01. Erläuterungsbericht im Dezember 014 veröffentlicht worden (Bezug: Bestellnummer 1474-100, order@bfs.admin.ch). Die Zugehörigkeit der Luzerner Gemeinden zu Gemeindetypen Im Bereich 0 Raum und Umwelt wird die Zugehörigkeit der Luzerner Gemeinden zu den einzelnen Typen gezeigt. Weitere Information sind unter www.lustat.ch/services/ lexikon/raumgliederungen/ gemeindetypologie zu finden. 00T-3.01 Gemeindetypologie 01 Kanton Luzern Gemeinden Ständige Wohnbevölkerung 1 Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent Agglomerationskerngemeinde (Kernstadt) 1 1, 81 057 0,5 Agglomerationskerngemeinde (Hauptkern) 9 10,8 110 086 7,9 Agglomerationsgürtelgemeinde 8 9,6 7 966 7,1 Kerngemeinde ausserhalb Agglomerationen 3 3,6 16 183 4,1 Mehrfach orientierte Gemeinde 6 7, 14 89 3,6 Kerngemeinde Agglomeration Olten-Zofingen 1 1, 1 470 0,4 Gürtelgemeinde Agglomeration Zug 1 1, 1 351 0,3 Ländliche Gemeinde ohne städtischen Charakter 54 65,1 14 0 36,0 B00_01 LUSTAT Statistik Luzern Datenquelle: Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum (UNR) Gebietsstand 1. Januar 016 1 Ende 014

Öffentliche Statistik Schweiz SEITE 0 00.4 Öffentliche Statistik Schweiz LUSTAT Statistik Luzern ist als zentrale Statistikstelle des Kantons Luzern Teil der öffentlichen Statistik der Schweiz. Die öffentliche Statistik ist regional auf kommunaler und kantonaler Ebene sowie überregional auf Bundes- und internationaler Ebene organisiert. Auf regionaler Ebene unterhalten neben dem Kanton Luzern die Mehrzahl der Kantone eigene Statistikstellen, auf kommunaler Ebene ist dies in einigen grösseren Städten der Fall. Auf Bundesebene werden in rund 40 Bundesstellen und eigenständigen Institutionen (z.b. Schweizerische Nationalbank oder Schweizerischer Bauernverband) statistische Daten erhoben und analysiert. Infolge der föderalistischen Struktur kommt der Koordination und Kooperation der öffentlichen Statistik eine besondere Bedeutung zu. Sowohl auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene bestehen unterschiedliche Organe und Organisationen, welche die öffentliche Statistik koordinieren und gemeinsam weiterentwickeln. Regionale Statistik Die KORSTAT (www.corstat.ch) ist eine Interessengemeinschaft der regionalen statistischen Ämter der Schweiz und bezweckt die Förderung der öffentlichen Statistik auf regionaler Ebene. Die Mitglieder der KORSTAT bilden zwei Regionalkonferenzen, die an der Zielerreichung mitwirken: die Konferenz deutschschweizerischer regionaler statistischer Ämter (DRSA) und die Konferenz der regionalen statistischen Ämter der französischen und italienischen Schweiz (CORT). Bundesstatistik In rund vierzig Bundesstellen und eigenständigen Institutionen werden für die Planung der öffentlichen Hand bedeutende statistische Daten gesammelt und analysiert. Das Bundesamt für Statistik (www.bfs-admin.ch) koordiniert die gesamte Bundesstatistik und ist dabei auch der Vergleichbarkeit statistischer Eckwerte im internationalen Kontext verpflichtet. Eines der zentralen Instrumente ist das Statistische Mehrjahresprogramm des Bundes. Angesichts der dezentralen Struktur der Statistik der Schweiz, die auch kantonale und kommunale Partner hat, kommt der Koordination durch das BFS eine entscheidende Bedeutung zu. Für diese Koordination stehen dem BFS verschiedene Organe und Instrumente zur Verfügung.