Ehrenordnung. der Gemeinde Thalmassing

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Transkript:

Ehrenordnung der Gemeinde Thalmassing Von Theodor Heuss, dem ersten Bundespräsidenten, stammt der Ausspruch Demokratie lebt vom Ehrenamt. Dies gilt nicht nur für den Staat, sondern vor allem für die unteren Gebietskörperschaften, insbesondere für die Gemeinden. Je kleiner das Gemeinwesen, desto besser ist die Bindung der Bürger zu ihm. In dem Bestreben, ihre Gemeinde so zu gestalten, dass sie mit Stolz in ihr leben können, sind sie zu größeren persönlichen Einsätzen bereit. Auch in unserer Gemeinde hat sich das Engagement der Bürger in selbstloser oder unentgeltlicher Arbeit wiederholt dargestellt. Ohne Rücksicht auf Alter und Stand haben sich immer wieder Frauen und Männer gefunden, die ihre Arbeitskraft in den Dienst des gemeindlichen und gesellschaftlichen Lebens gestellt haben. All diesen Bürgerinnen und Bürger zu gegebener Zeit zu danken, ist eine Ehrenpflicht der Gemeindevertretung. Dabei sollen auch jene ältere Bürgerinnen und Bürger mit eingeschlossen sein, die durch ein persönliches oder familiäres Ereignis die Anerkennung durch die Gemeinde verdienen. In Würdigung aller für die Gemeinschaft in selbstloser oder unentgeltlich geleisteter Arbeit und in dem Bestreben, noch mehrere Mitbürgerinnen und Mitbürger dafür zu motivieren, gibt sich die Gemeinde Thalmassing nachstehende Ehrenordnung: - 1 -

1 Ernennung zum Ehrenbürger (1) Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Thalmassing in außerordentlicher Weise verdient gemacht haben, können vom Gemeinderat mit 2/3 Mehrheit der Abstimmenden zu Ehrenbürgern ernannt werden (Art. 16 Abs. 1 GO). Die Ernennung ist die höchste Auszeichnung, welche die Gemeinde verleiht. (2) Über die Ernennung wird dem Ehrenbürger eine Urkunde (Ehrenbürgerbrief) in feierlicher Form ausgehändigt. Der Ehrenbürger soll sich anlässlich der Ernennung oder anschließend in das Goldene Buch der Gemeinde Thalmassing eintragen. (3) Ehrenbürger erhalten jährlich zum Geburtstag eine Glückwunschkarte (4) Die Verleihung kann wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf bedarf einer Mehrheit von 2/3 der Abstimmenden. 2 Bürgermedaille (1) Persönlichkeiten, die sich um das Wohl oder das Ansehen der Gemeinde hervorragende Verdienste erworben haben, kann die Bürgermedaille verliehen werden. (2) Die Bürgermedaille ist in Silber geprägt. Sie trägt auf der Vorderseite das Wappen der Gemeinde mit der Umschrift Gemeinde Thalmassing" und auf der Rückseite einen stilisierten Kranz sowie die Worte Für Verdienste um die Gemeinde Thalmassing". (3) Die Bürgermedaille wird zusammen mit einer Urkunde in angemessener, und würdiger Form öffentlich überreicht. Die Urkunde hat folgenden Wortlaut: In Anerkennung für besondere Verdienste um das Gemeinwohl der Gemeinde Thalmassing wird Herrn/Frau.. die Bürgermedaille verliehen. Beschluss vom, Datum, Unterschrift 1. Bürgermeister. (4) Die Verleihung kann wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf bedarf einer Mehrheit von 2/3 der Abstimmenden. (5) Vorschlagsberechtigt sind jeweils mindestens 3 Mitglieder des Gemeinderates. (6) Die Geehrten sollen sich anlässlich der Ernennung oder danach in das Goldene Buch der Gemeinde Thalmassing eintragen. - 2 -

3 Ehrennadel in Gold, Silber und Bronze für besondere Verdienste um Sport, Kultur oder sonstige besondere Leistungen (1) Die Ehrennadel kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich in besonderer Weise um das Wohl oder das Ansehen der Gemeinde verdient gemacht oder besondere persönliche Leistungen insbesondere durch langjähriges, ehrenamtliches haupt- oder nebenamtliches Engagement in der Gemeinde im kulturellen, sozialen, kirchlichen, gesellschaftlichen oder politischen Bereich erbracht haben. (2) Eine bloße langjährige Mitgliedschaft oder Tätigkeit in einer Organisation reicht nicht aus. Insoweit sind konkrete Leistungen vorzuweisen, die bereits in der betreffenden Organisation eine Ehrung erfahren haben. (3) Für die Ehrung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitarbeitern gelten folgende Regelungen: a) 5 Jahre 1. Vorsitzender Ehrennadel in Bronze 10 Jahre 1. Vorsitzender Ehrennadel in Silber 15 Jahre 1. Vorsitzender Ehrennadel in Gold b) Weitere Vorsitzende, 1. Abteilungsleiter, 1. Kassier, 1. Jugendleiter, 1. Schriftführer erhalten nach 10-jähriger Tätigkeit 15-jähriger Tätigkeit 20-jähriger Tätigkeit die Ehrennadel in Bronze die Ehrennadel in Silber die Ehrennadel in Gold (4) Die Ehrennadel enthält das Gemeindewappen mit zwei Lorbeerzweigen, die am unteren Schnittpunkt der seitlichen Wappenrundung anliegen. (5) Die Ehrennadel für Sportler in Silber wird für Verdienste auf dem Gebiet des Sports in der Gemeinde für 1. Siege bei Kreis- oder Bezirksmeisterschaften und für 2. oder 3. Siege bei Landesmeisterschaften verliehen. (6) Die Ehrennadel für Sportler in Gold wird für langjährige Verdienste auf dem Gebiet des Sports in der. Gemeinde, für 1. Siege bei Landesmeisterschaften und für 1., 2. oder 3. Siege bei Deutschen oder höheren Meisterschaften verliehen. (7) Höchst- und Bestleistungen können den Meisterschaften gleichgestellt werden. (8) Bei Meisterschaft, Höchst- oder Bestleistungen einer Mannschaft wird die Auszeichnung den Mannschaftsmitgliedern verliehen. (9) Die Ehrennadel für Sportler in Gold, Silber oder Bronze wird an denselben Sportler oder Gemeindeangehörigen nur einmal verliehen. Bei wiederholter Erfüllung der Verleihungsvoraussetzungen können Buch- oder andere Sachpreise übergeben werden. - 3 -

(10) Die Verleihung setzt entweder einen schriftlichen Antrag bis spätestens 15.11. mit Begründung des Vereins voraus oder sie kann auf Vorschlag des Gemeinderates erfolgen. (11) Die Verleihung kann in jedem Kalenderjahr für alle Ausgezeichneten gemeinsam vorgenommen werden Sie ist mit der Überreichung einer Urkunde verbunden, in welcher der Name des Ausgezeichneten oder der Mannschaft und die Leistung oder die Verdienste eingetragen sind. 4 Vereinsjubiläen Vereinen mit Sitz in der Gemeinde kann anlässlich von Vereinsjubiläen, deren Jahreszahl durch 25 teilbar ist, für jedes Jubiläumsjahr eine Jubiläumsgabe gewährt werden. Trauerbänder werden auf Anfrage von der Gemeinde bezahlt. 5 Alters- und Ehejubiläen (1) Ab dem 70. Lebensjahr wird den Jubilaren alle fünf Jahre vom Bürgermeister persönlich oder dessen Stellvertreter gratuliert, eine Urkunde und ein Präsent überreicht. Ab dem 81. Lebensjahr erhalten die Jubilare jährlich eine Glückwunschkarte des Bürgermeisters. (2) Geehrt werden in der Gemeinde wohnhafte Ehepaare (auch wenn ein Ehepartner im Altersheim untergebracht ist), die das Fest der Goldenen (50 Jahre), Diamantenen (60 Jahre), Eisernen (65 Jahre) oder Kupfernen Hochzeit (70 Jahre) begehen mit einer Urkunde und einem Geschenkkorb. 6 Ehrung von Gemeinderäten (1) Zum Geburtstag übersendet der Bürgermeister den Mitgliedern des Gemeinderates eine Glückwunschkarte. Anlässlich des Ausscheidens aus dem Amt erhalten die Gemeinderäte ein Präsent. - 4 -

7 Ehrung von Gemeindebediensteten (1) Arbeitsjubiläum a) Nach Vollendung einer 25- und 40-jährigen Dienstzeit im öffentlichen Dienst wird dem Jubilar / der Jubilarin ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters mit dem zustehenden Geldgeschenk überreicht. Es gelten für die Beamten, Angestellten und Arbeiter die Richtlinien des Innenministeriums bzw. des Tarifrechts. b) nach Vollendung einer 15-, 25- und 40-jährigen Dienstzeit in der Gemeinde erfolgt die Überreichung eines Glückwunschschreibens und eines Sachgeschenkes der Gemeinde durch den Bürgermeister. Der Jubilar erhält die tarifliche Zuwendung (evtl. mit a) identisch) (2) Ausscheiden von Bediensteten aus dem Dienst der Gemeinde Die Verabschiedung eines Bediensteten in den Ruhestand erfolgt durch den Bürgermeister. Sie kann im Rahmen einer kleinen Feier erfolgen. Der Bedienstete erhält ein angemessenes Abschieds- bzw. Erinnerungsgeschenk. 8 Ehrung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und entsprechenden Organisationen Bei 40jähriger Mitgliedschaft eines Feuerwehrdienstleistenden erstattet die Gemeinde der Begleitung des Jubilars die Hälfte der anfallenden Kosten der Unterbringung im Feuerwehrerholungsheim. 9 Ehrung von Schulleitern und Pfarrern der Gemeinde (1) 25 Jahre und 40 Jahre Dienst in der Gemeinde Der Bürgermeister überreicht ein Dankschreiben und ein Präsent. (2) Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst oder Verabschiedung bei Stellenwechsel Der Bürgermeister überreicht ein Dankschreiben und ein Präsent. - 5 -

10 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Ehrungsrichtlinien vom 30.11.2003 treten damit außer Kraft. Thalmassing, den 08.08.2016 Helmut Haase 1. Bürgermeister Bekanntmachung: 08.08.2016 Inkrafttreten: 15.08.2016-6 -