Datenerfassungsbogen

Ähnliche Dokumente
Hans-Jörg Klein NOTAR

NOTAR. Datenerfassungsbogen für einen Erbauseinandersetzungsvertrag/ Vermächtniserfüllungsvertrag

Datenerfassungsbogen

Datenblatt für einen Übergabevertrag

SCHEMMANN LUDEWIG NOTARE

Schenkungsvertrag/ Übergabevertrag

Erwerber Erwerber 1 Erwerber 2

Zuwendung von Grundbesitz

Erhebungsbogen. Uhrzeit: Steuer-Identifikationsnr. (11stellig): _ (bitte unbedingt angeben!)

Kaufvertrag am um Uhr bei Notar Jochen Bürkle in Besigheim, Bühl 17

Datenblatt Übergabevertrag/Schenkungsvertrag

Datenblatt Schenkungsvertrag

Übergabe-/Schenkungsvertrag

Möckel & Dr. Schäuble Notare

Datenblatt Kaufvertrag (Bauplatz, Wohnungs- und Teileigentum, Gebäudegrundstück)

Übergabevertrag öffentlich zu beglaubigen durch Notarin Müller

Datenblatt Kaufvertrag (Bauplatz, Wohnungs- und Teileigentum, Gebäudegrundstück)

Fragebogen Wohnhausübertragung

Hans-Jörg Klein NOTAR

Übersendung Datenblatt zur Vorbereitung eines Übergabevertrags

Kaufvertrag am um Uhr bei Notar Jochen Bürkle in Besigheim, Bühl 17

Notariatsverwalter Jochen Keßler

Nachlassauseinandersetzung Notarin Jessica Bier

DATENBLATT ÜBERGABEVERTRAG / SCHENKUNGSVERTRAG

Notariatsverwalter Jochen Keßler

Termin am: Ehlersstraße 11,

Ehebedingte Zuwendung

Fragebogen Übertragung/Ausstattung/Schenkung von Grundstücken, Erbbaurechten, Eigentumswohnungen etc.

Notariatsverwalter Jochen Keßler

Vermächtniserfüllungsvertrag

Schenkungsvertrag - Wohnimmobilie

Kaufvertrag über ein Hausgrundstück

Kaufverträge - Zur Vorbereitung von Grundstückskaufverträgen benötigen wir im Regelfall von Ihnen folgende Angaben bzw.

Schaible & Frömel Notare Tel: 07191/ Röntgenstraße 40 Fax: 07191/ Backnang

Schenkungsvertrag - Wohnimmobilie

Datenblatt für die Erstellung eines Kaufvertrages

Kauf eines unbebauten Grundstücks Notarin Jessica Bier

Scheidungsvereinbarung

Checkliste für einen Übergabevertrag

Kaufvertrag über Wohnungs-/Teileigentum

Kaufvertrag (Wohnungs-/Teileigentum)

Vorakte, die wichtige Informationen enthält? Bisheriger Sachbearbeiter für frühere Beurkundungen? 1. Person 2. Person

Erbauseinandersetzungsvertrag

Nachlassauseinandersetzungsvertrag

Erläuterungen zum Erfassungsbogen

Möckel & Dr. Schäuble Notare

Schenkungsvertrag über Wohnungs-/Teileigentum

DATENBLATT ZUR VORBEREITUNG EINES ÜBERLASSUNGSVERTRAGES

Immobilienkaufvertrag (unbebautes Grundstück)

Datenblatt für einen Kaufvertrag

Fragebogen Landwirtschaftliche Übergabe

Checkliste Grundstücksveräußerung bebaute Grundstücke u. Wohnungen

Datenblatt für einen Kaufvertrag

Erwerber 1 Erwerber 2

Dr. Sigloch und Kollegen REchTSANWALTS- NoTARKANzLEI

Datenblatt zur Kaufvertragsvorbereitung (unbebautes Grundstück)

Kauf eines bebauten Grundstücks Notarin Jessica Bier

Mandantenerfassungsbogen Grundschuldbestellung

Kauf eines Wohnungs- oder Teileigentum Notarin Jessica Bier

Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt

Datenblatt Kaufvertrag Eigentumswohnung

Erbteilungsvertrag. 1. Erben. Ehmann & Hoffmann, Notare. Miterben (ggf. Anlage) (derzeitiger Eigentümer) Miterben (derzeitiger Eigentümer) Name:

Datenblatt zur Kaufvertragsvorbereitung (Wohnungseigentum)

Kauf eines Wohnungs- oder Teileigentums Notarin Jessica Bier

Kaufvertrag - Wohnimmobilie

Scheidungs(folgen)vereinbarung

11 Ziffern, nicht die Steuernummer

Vorgesprächstermin erwünscht ja Ä nein Ä Beurkundungstermin vereinbart noch nicht Ä am... Bisheriger Sachbearbeiter für frühere Beurkundungen?...

Datenerfassungsbogen für Immobilien-Kaufverträge

E R F A S S U N G S B O G E N K A U F V E R T R A G

CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnungs- bzw. Teileigentum

Notarin Martina Weber

FRAGEBOGEN FÜR GRUNDSTÜCKSKAUFVERTRÄGE

Datenerfassungsbogen für Kaufverträge

DR MICHAEL EL-GAYAR DR CHRISTOPH SCHRENK

Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde

Generationenberatung. Erben und Vererben von Immobilien Schenkung von Immobilien

RA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1

Urkundenrolle-Nr. /2013. Verhandelt. zu Haren. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. Ulrich Wilde. mit dem Amtssitz in Haren (Ems)

Daten zur Vorbereitung Ihres Immobilienkaufvertrages (Eigentumswohnung/Teileigentum)

Merkblatt: Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge

Datenerfassung für Immobilien-Kauf

Kaufvertrag - Wohnimmobilie

FRAGEBOGEN ZU EINER HAUS- UND GRUNDSTÜCKSÜBERGABE

Transkript:

Bitte zurücksenden an: Adresse: Röntgenstraße 12 Notar Dr. Alexander Dory 79539 Lörrach Röntgenstraße 12 Telefon: 07621 56011-0 79539 Lörrach Fax: 07621 56011-99 oder per E-Mail an: info@notar-dory.de Aktenzeichen: oder per Fax an: 07621 56011-99 Sachbearbeiter: Datenerfassungsbogen Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vorbereitung Ihres Beurkundungstermins möchten wir Sie höflich bitten, diesen Datenerfassungsbogen soweit wie möglich auszufüllen und möglichst zeitnah per E-Mail, Fax oder Post an uns zurückzusenden. Beurkundungstermin (sofern bereits bekannt) am um Uhr Vertragsentwurf Ein Vertragsentwurf ist i. d. R. nicht erforderlich. Der Vertrag wird regelmäßig im Termin aufgesetzt, besprochen und verlesen. Sollten Sie vorab einen Vertragsentwurf wünschen, bitten wir Sie, dies uns rechtzeitig mitzuteilen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Entwurfserstellung nur bei qualifizierten Angaben möglich ist und dass der Entwurf bei Nichtbeurkundung kostenpflichtig ist. Ein Vertragsentwurf wird nicht gewünscht gewünscht Der Entwurf ist per E-Mail zu übermitteln (ggf. bitte streichen). Mit freundlichen Grüßen Ihr Notarteam

Datenerfassungsbogen Übergabevertrag I. persönliche Daten 1. Übergeber a) erster Übergeber b) zweiter Übergeber bzw. zustimmender Ehegatte Wichtiger Hinweis: Sofern der Übergeber im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist und über einen wesentlichen Teil seines Vermögens verfügt, bedarf die Veräußerung gem. 1365 BGB der Zustimmung des Ehepartners. Ferner ist der Ehepartner zu beteiligen, wenn auch zu seinen Gunsten Rechte vereinbart werden.

2. Übernehmer 3. weitere Beteiligte (insbesondere Geschwister des Übernehmers) Die Geschwister sind immer dann zu beteiligen, wenn sie mit oder ohne Erhalt einer Ausgleichszahlung auf ihre Pflichtteilsansprüche an dem übergebenen Objekt verzichten sollen. Ohne einen solchen Verzicht haben die Geschwister unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zahlung gegen den Übernehmer beim Tod des Übergebers. a) b)

c) II. Übergabeobjekt Grundbuch von Blatt Nr. Flurstück-Nr. (ggf. gesondertes Blatt verwenden) Der Grundbesitz ist unbebaut bebaut mit Baujahr Der Grundbesitz ist vermietet / verpachtet vom Übergeber selbst genutzt vom Übernehmer selbst genutzt steht leer Feuerversicherungswert (Versicherungssumme 1914 in Goldmark): (bitte beifügen: Kopie der Versicherungspolice) Einheitswert des Finanzamtes: (bitte beifügen: Kopie des Einheitswertbescheides) ggf. Kaufdatum und Kaufpreis des übergebenen Grundbesitzes: geschätzter Wert:

III. bestehende Grundschulden / Hypotheken sind abbezahlt und sollen gelöscht werden sind abbezahlt und werden vom Übernehmer in dinglicher Hinsicht übernommen Wichtiger Hinweis für den Übergeber: Sofern Rechte zu Gunsten des Übergebers (Wohnrecht, Leibgeding etc.) vereinbart werden, erhalten die Rechte des Übergebers Rang nach den bereits bestehenden Grundpfandrechten. Werden die Grundpfandrechte vom Übernehmer zur Sicherung eigener Darlehen verwendet und werden die Darlehen nicht vertragsgemäß zurückbezahlt, kann dies im Falle einer Zwangsversteigerung schlimmstenfalls zum ersatzlosen Verlust der vereinbarten Rechte des Übergebers führen. Der für den Übergeber sicherste Weg ist die Löschung alter Grundschulden. Sofern jedoch der Übernehmer in absehbarer Zeit ein Darlehen benötigt (z. B. wegen Um-/Ausbau des Anwesens), das über ein Grundpfandrecht abgesichert werden soll, kann es zweckmäßig sein, alte Grundschulden stehen zu lassen. sind noch nicht abbezahlt und werden samt Verbindlichkeiten vom Übernehmer übernommen (Schuldübernahme) IV. eventuelle Ausgleichszahlungen a) Höhe zu zahlen von an fällig am Bankverbindung IBAN Bank / Sparkasse b) Höhe zu zahlen von an fällig am Bankverbindung IBAN Bank / Sparkasse

c) Höhe zu zahlen von an fällig am Bankverbindung IBAN Bank / Sparkasse Ggf. weitere Zahlungen auf gesondertem Blatt angeben. V. Anrechnung auf Erb- und Pflichtteil Ist der Wert der Zuwendung auf den Pflichtteil des Übernehmers anzurechnen? ja nein Sind die Ausgleichszahlungen auf den Pflichtteil des jeweiligen Zahlungsempfängers anzurechnen? ja nein VI. weitere Vereinbarungen a) Wohnrecht ja nein = Recht zum Bewohnen eines Teils des übergebenen Grundbesitzes Erforderliche Informationen: Geschoss der Wohnung, Anzahl der Zimmer, ggf. Lageplan für Keller, Garage, Speicher, Tragung der Nebenkosten / Verbrauchskosten durch?, soll Vermietung durch Übergeber möglich sein? Bitte auf einem gesonderten Blatt angeben! b) Nießbrauch ja nein = umfassendes Nutzungsrecht an dem gesamten übergebenen Grundbesitz oder zu einer Quote (½ o. ä.), d. h. Wohnen und Vermieten etc.! Die sogenannte 10-Jahres-Frist läuft beim Nießbrauch nicht an! In der Regel wünschen die Beteiligten nur das Wohnrecht. Bitte klären! Erforderliche Informationen: Berechtigter des Nießbrauchs, bei Eheleuten sofort für beide oder erst für den einen, bedingt auf dessen Tod für den anderen, bitte auf einem gesonderten Blatt angeben!

c) Dienstbarkeit ja nein = Recht auf bestimmte eingeschränkte Nutzungen wie etwa Wegerecht, Leitungsrecht Erforderliche Informationen: ggf. Plan, in dem Weg / Leitung etc. eingezeichnet ist d) Leibrente ja nein = monatliche Zahlungen an Übergeber Erforderliche Informationen: Berechtigter der Leibrente, bei Eheleuten sofort für beide oder erst für den einen, bedingt auf dessen Tod für den anderen, bei Tod eines Ehegatten für den anderen reduziert oder ungeschmälert? Bitte auf einem gesonderten Blatt angeben! e) Pflegerecht ja nein = abweichend von der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung aller Kinder übernimmt der Übernehmer unter Freistellung der Geschwister in bestimmtem Umfang die Versorgung des Übergebers / der Eltern f) Vorbehalt eines Rückerwerbsrechts ja nein = Rückerwerb des übergebenen Grundbesitzes durch den Übergeber / die Eltern im Falle einer Veräußerung durch den Übernehmer, Tod des Übernehmers, Insolvenz des Übernehmers o. ä. Bitte beachten: Falls der Übernehmer in den übergebenen Grundbesitz investiert oder die Geschwister auszahlt, wäre dies durch den Übergeber bei Rückverlangen zu erstatten; muss der Übernehmer ein Darlehen aufnehmen, erhält die Bank immer Rang vor dem Rückerwerbsrecht, dann kann dieses Recht sinnlos sein. Sollten Sie bereits Informationen bei einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder einer Beratungseinrichtung (BLHV) eingeholt haben, bitten wir deren Ausführungen in Kopie beizufügen. Bei Schenkungen an nicht eng verwandte Personen (auch an Geschwister!) kann Schenkungssteuer anfallen. Bitte beachten Sie, dass der Notar keinen steuerlichen Rat geben kann und darf. Bei entsprechendem Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Sonstige Anmerkungen: