Qualifizierungsbaustein (QB) nach BBiG (BAVBVO) in Hamburg

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Transkript:

Qualifizierungsbaustein (QB) nach BBiG (BAVBVO) in Hamburg 1. Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins Bearbeiten von Vollholz und Herstellen einfacher Werkstücke (QB-0024) 2. Bezeichnung des(r) Ausbildungsberufe(s) Folgende Ausbildungsberufe liegen dem Qualifizierungsbaustein zugrunde: ID BERUFE B-000326 2.1 Fundstelle der Ausbildungsordnung (mit Datum) Tischler/Tischlerin, 25. Januar 2006 (BGB. I S. 245 vom 30.01.2006) 2.2 Voraussetzungen für den Qualifizierungsbaustein Einige Qualifizierungsbausteine setzen Kenntnisse und Fertigkeiten des Teilnehmenden voraus. Diese können bereits vorher als Qualifizierungsbaustein oder in anderer Form erworben worden sein. Voraussetzungen der Teilnehmerin /des Teilnehmers: keine gesundheitlichen Einschränkungen, handwerklich geschickt Voraussetzungen für den oben genannten Qualifizierungsbaustein (QB) ist der QB: keiner 3. Qualifizierungsziel Kann Vollholz bearbeiten und einfache Werkstücke nach Vorgabe herstellen 4. Durchschnittliche Dauer der Vermittlung und Angaben zum Lernort 4.1 Gesamtdauer 240 Stunden - davon 4.2 Vermittlungszeiten in den Lernorten 240 Std Bildungsträger + 0 Std Berufliche Schule QualiBe www.qualibe.de Seite 1 von 5

5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse Auszuübende berufliche Tätigkeiten Fertigkeiten und Kenntnisse nach dem Ausbildungsrahmenplan Zuordnung zu den Ausbildungsberufen aus Nr. 2 4.1. Vorbereitende Arbeiten 4.1.1 Beachten der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz und für eine rationelle Energieverwendung I 4 ( 4 Nr. 3): a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 4 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Entwicklungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialen einer umweltschonende Entsorgung zuführen 4.1.2 Auswählen von Holz nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit nach Vorgabe I 9 ( 4 Nr. 9) a) Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen unterscheiden b) Feuchte bestimmen und Ergebnisse berücksichtigen c) Holz, Furniere und Holzwerkstoffe auftragsbezogen auswählen, unter Berücksichtigung ergonomischen Hebens und Tragens transportieren und lagern f) Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen QualiBe www.qualibe.de Seite 2 von 5

4.1.3 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren der Arbeitsergebnisse nach Vorgabe I 7 ( 4 Nr. 7) a) Arbeitsaufgaben erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen b) Informationen und technische Unterlagen nutzen, insbesondere Normen, Arbeitsanweisungen, Gebrauchs- und Betriebsanleitungen c) Materialbedarf ermitteln d) Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen e) Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel festlegen f) Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen g) Störungen im Arbeitsablauf feststellen und Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen I 17 ( 4 Nr. 17) b) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden c) Zwischen- und Endkontrollen anhand des Arbeitsauftrages durchführen, auswerten und Ergebnisse dokumentieren 4.2. Grundlegende Arbeiten 4.2.1. Lesen und Erstellen einfacher Fertigungszeichnungen nach Vorgabe I 6 ( 4 Nr. 6) c) Skizzen, Pläne und Zeichnungen unter Berücksichtigungen von Vorgaben und Regelwerken anfertigen und anwenden 4.2.2 Messen, Anreißen, Prüfen: - Einsetzen von einfachen Messgeräten wie Gliedermaßstab, Streichmaß, Winkel, Zirkel - Übertragen von Maßen - Erstellen und Prüfen von Materiallisten I 9 8 4 Nr. 9 ) g) Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern h) Messungen durchführen, Maßtoleranzen prüfen, Ergebnisse dokumentieren und Messwerte berücksichtigen I 7 ( 4 Nr. 7 ) c) Materialbedarf ermitteln 4.2.3. Herstellen ausgewählter Holzverbindungen wie Kreuzüberblattung, Schlitz- und Zapfen, gestemmten Verbindungen, Breitenverbindungen, Fingerzinkungen, Verleimungen, Schrauben und Nageln I 11 ( 4 Nr. 11) c) Verbindungen auswählen und herstellen, insbesondere maschinell QualiBe www.qualibe.de Seite 3 von 5

4.2.4 Verwenden von Klebstoffen und Zusatzmitteln nach Vorgabe I 9 (4 Nr. 9) e) Klebstoffe unterscheiden und verwenden k) Hilfsstoffe auswählen und verwenden 4.2.5. Behandeln von Oberflächen, insbesondere Schleifen I 12 ( 4 Nr. 12) c) Oberflächen bearbeiten, insbesondere putzen und schleifen d) Oberflächen vor Beschädigungen schützen 4.3 Komplexe Arbeiten 4.3.1. Herstellen einfacher Werkstücke nach Vorgabe I 6 ( 4 Nr. 6) c) Skizzen, Pläne und Zeichnungen unter Berücksichtigung von Vorgaben und Regelwerken anfertigen und anwenden I 11 ( 4 Nr. 11) a) Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe zuschneiden b) Teile nach Vorgaben formatieren, herstellen und für den Zusammenbau vorbereiten c) Verbindungen auswählen und herstellen, insbesondere maschinell d) Teile auf Güte und Maßgenauigkeit prüfen e) Verbindungsbeschläge auswählen und montieren f) Konstruktions- und Zierbeschläge montieren und auf Funktion prüfen g) Fertigungsrisse anfertigen h) Werkstoffkanten und Flächen beschichten und bearbeiten i) Teile zusammenbauen j) Rahmen, Korpusse oder Gestelle herstellen k) Erzeugnisse innerbetrieblich transportieren und zwischenlagern p) Erzeugnisse zur Auslieferung vorbereiten und verladen 6. Leistungsfeststellung Arbeitsprobe (30-180 min) praktische Aufgabe: : Herstellen eines einfachen Werkstückes Schriftlicher Test (45-90 min) Test in Fachkunde Fachgespräch (15-20 min) Auswertungsgespräch zur Arbeitsprobe und Sicherheitsmaßnahmen Leistungsfeststellung erfolgt durch (anerk. Ausbildungsbetrieb i.s. BBiG 27-30): Anleiter der einfal GmbH vor Ort QualiBe www.qualibe.de Seite 4 von 5

7. Anschlussmöglichkeiten / Empfehlungen für den Einsatz weiterer QBs Anschlussmöglichkeiten nach dem erfolgreichen Abschluss des Qualifikationsbausteins sind: TYP ANSCHLUSSMÖGLICHKEITEN Furnieren und Belegen von Plattenwerkstoffen Einbau von Zimmertüren Einbau von Fenstern und Haustüren Einbau von Küchen Einbau von Inneneinrichtungen Einbau von Fußböden Einbau von Wand- und Deckenverkleidungen Durchführen von Trockenbauarbeiten A2 Bearbeiten von Holzwerkstoffen und Herstellen einfacher Kastenmöbel, TSM 1 : In QualiBe bereits abgelegter Qualifizierungsbaustein A2: Externer Qualifizierungsbaustein A3: Sonstige Anschlussmöglichkeit *: Interner QB in Vorbereitung 8. Kontakt / Entwickler des Qualifizierungsbausteins Adresse: ZWH e. V. k. A. Sternwartstr. 27-29 40223 Düsseldorf Telefon: 0211 / 30 20 09-0 E-Mail: zwh_ev@zwh.de Bundesland: NRW 9. Bestätigung des QB erfolgt durch die zuständige Stelle Adresse: Handwerkskammer Hamburg Holstenwall 12 20355 Hamburg Der QB wurde von einer Kammer/ zuständigen Stelle am 25.07.2008 bestätigt. 10. Ergänzende Materialien / Informationen Ergänzende Materialien downloaden Sie bitte im Internet unter: www.qualibe.de/qb-0024 Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: www.qualibe.de QualiBe www.qualibe.de Seite 5 von 5