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Transkript:

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Management und Medien an der Fakultät für Betriebswirtschaft des Hochschulbereichs für Angewandte Wissenschaften der Universität der Bundeswehr München (SPOMM/Ba) Oktober 2018

2 UniBw M SPOMM/Ba Redaktion: Urschriftenstelle der Universität der Bundeswehr München Tel.: 089/6004-2068 E-Mail: urschriften@unibw.de

UniBw M SPOMM/Ba 3 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Management und Medien an der Fakultät für Betriebswirtschaft des Hochschulbereichs für Angewandte Wissenschaften der Universität der Bundeswehr München (SPOMM/Ba) vom 22. Oktober 2018 Aufgrund von Art. 82 Satz 3 und 4 sowie Art. 80 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245) und der Erteilung des Einvernehmens durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 13. August 2018, Az: R.3-H6114.5.7/3/2 und der Erteilung des Einvernehmens durch das Bundesministerium der Verteidigung mit Schreiben vom 16. August 2018, Gz: P I 5 Az 38-01-06, gemäß 12 Abs. 1 der Rahmenbestimmungen für Struktur und Organisation der Universität der Bundeswehr München, erlässt die Universität der Bundeswehr München (UniBw M) folgende Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Management und Medien an der Fakultät für Betriebswirtschaft des Hochschulbereichs für Angewandte Wissenschaften der Universität der Bundeswehr München (SPOMM/Ba) vom 29. Mai 2015 (AmtBek UniBw M Nr. 1/2015, S. 3, Nr.1.02, Anl. 2): 1. 2 Studienziele wird wie folgt geändert: 1 a) In Satz 3 werden nach dem Worten in den Bereichen die Worte Print, Online, Audio und Video gestrichen und durch die Worte Redaktionspraxis, Digitaler Journalismus und Innovation im Journalismus ersetzt. b) Der bisherige Satz 5 wird gestrichen und durch folgende Neufassung ersetzt: 5 Die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte basiert auf einer umfassenden Ausbildung auf den Gebieten der betriebswirtschaftlichen Wertschöpfungs- und Informationsprozesse, der Volkswirtschaft, der Human Resources und der Wirtschaftsinformatik. c) Der bisherige Satz 6 wird gestrichen und durch folgende Neufassung ersetzt: 6 Die Qualifizierung im Berufsfeld Kommunikationsmanagement basiert auf einer umfassen- den Ausbildung auf den Gebieten Organisationskommunikation und Public Relations sowie (Digitalem) Marketing und Medieninnovation.

4 UniBw M SPOMM/Ba 2. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Tabelle 1: Fachgebundene Pflichtmodule (1.-9. Trimester) erhält folgende Fassung: Tabelle 1: Fachgebundene Pflichtmodule (1.-9. Trimester) Modul ECT S-LP Mathematik 5 Art der Lehrveranstaltung Studienbegleitende Leistungsnachweise sp-90-120* Grundlagen des Rechnungswesens V, SU, Ü, Organisationskommunikation I 6 Planspiel sp-90-120* Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik Quantitative und Qualitative Methoden 10 Hausarbeit ergänzende Regelungen gem. Modulhandbuch und Studienplan Human Resources Grundlagen der Journalistik und Kommunikation Wirtschafts- und Medieninformatik 10 Portfolio* Betriebliche Wertschöpfungsprozesse Redaktionspraxis 10 Portfolio* gem. Modulhandbuch und Studienplan Digitaler Journalismus 10 Portfolio* Innovation im Journalismus 10 Portfolio* Organisationskommunikation II Organisationskommunikation III 10 Portfolio* Medienprodukte und Medienmanagement Summe 141 * Die Leistungsnachweise oder Teile davon können in englischer Sprache durchgeführt werden.

UniBw M SPOMM/Ba 5 b) In Tabelle 3: Wahlpflichtmodule nach Maßgabe von Studienplan und Modulhandbuch (1.-9. Trimester) wird in der Spalte Modul nach den Worten Umfang von insgesamt die Zahl 15 durch die Zahl 20, in der Spalte ECTS-LP die Zahl 15 durch die Zahl 20 und in der Zeile Summe die Zahl 15 durch die Zahl 20 ersetzt und in der Spalte Studienbegleitende Leistungsnachweise wird nach dem Wort sp-90-120* das Wort oder eingefügt und nach dem Wort Seminararbeit* werden die Worte oder Portfolio* eingefügt und die Worte oder Projekt- /Hausarbeit* werden gestrichen. c) In Tabelle 4: Nicht fachgebundene Wahlpflichtmodule (1.-9. Trimester) werden in der Spalte Studienbegleitende Leistungsnachweise im zweiten Feld die Worte sp-60-180, Studienarbeit/ gestrichen und durch die Worte Seminararbeit oder ersetzt. 2 In-Kraft-Treten 1 Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2018 in Kraft. ²Sie findet erstmals Anwendung auf Studierende, die ihr Studium am 1. Oktober 2018 begonnen haben. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Universität der Bundeswehr München vom 24. Januar 2018, 20. Juni 2018 und 26. September 2018, der Erklärung des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst durch Schreiben Az: R.3 - H6114.5.7/3/2 vom 13. August 2018 und der Erklärung des Einvernehmens des Bundesministeriums der Verteidigung durch Schreiben Gz: P I 5 Az 38-01-06 vom 16. August 2018. Neubiberg, den 22. Oktober 2018 Universität der Bundeswehr München Univ.-Prof. Dr. Merith Niehuss Die Präsidentin Die Satzung wurde am 22. Oktober 2018 in der Universität der Bundeswehr München niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 29. Oktober 2018 durch Anschlag in der Universität der Bundeswehr München bekannt gegeben. Tag der hochschulöffentlichen Bekanntmachung ist der 29. Oktober 2018.