Verordnung des Feuerwehrzweckverbandes

Ähnliche Dokumente
Tor .1. Verordnung des Feuerwehrzweclcverbandes WOLF. Feuerwehrverbund. in Kraft per

Buckten Häfelfingen Känerkinden Läufelfingen Rümlingen Wittinsburg. Statuten der Feuerwehr Homburg

Verordnung zum Feuerwehrreglement

EINWOHNERGEMEINDE SUMISWALD

FEUERWEHRVERBAND MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch und Siblingen. Gächlingen Neunkirch Siblingen. Besoldungsreglement

EINWOHNERGEMEINDE ANWIL EINWOHNERGEMEINDE HEMMIKEN EINWOHNERGEMEINDE ORMALINGEN EINWOHNERGEMEINDE ROTHENFLUH. V e r t r a g.

Besoldungsreglement der Feuerwehr Thayngen

Einwohnergemeinde Madiswil. Feuerwehrverordnung

Gemeinde Walchwil. Feuerwehrreglement

Verordnung zum Feuerwehrreglement

BESOLDUNGSREGLEMENT WEHRDIENSTVERBANDES OBERKLETTGAU BERINGEN UND LÖHNINGEN DES. Besoldungsreglement Wehrdienstverband Oberklettgau 1

Stadt Liestal GEBÜHREN- UND BESOLDUNGSVERORDNUNG DER STÜTZPUNKT-FEUERWEHR DER STADT LIESTAL

Vertrag über die Feuerwehr Frenke

Dienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr

Gemeinde Weisslingen. Feuerwehrverordnung

BESOLDUNGSREGLEMENT BAM

Stadt Liestal VERORDNUNG ZUM REGLEMENT DER STÜTZPUNKT-FEUERWEHR DER STADT LIESTAL

Statuten des Feuerwehrzweckverbandes

Verordnung über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation

Einwohnergemeinde Lenk FEUERWEHRVERORDNUNG

V e r t r a g. zwischen den Gemeinden. Möhlin und Zeiningen. über die. gemeinsame Feuerwehr Möhlin

Regiofeuerwehr Ursenbach / Walterswil / Oeschenbach. *euerweli, RUWO

Reglement. Feuerwehr-Reglement. vom 23. Juli

Reglement über die Organisation der Feuerwehr

Gemeinde Zell. Feuerwehrverordnung

Feuerwehrreglement vom 24. November 2014

Verordnung über die Feuerwehr der Stadt Baden und der Gemeinde Ennetbaden

Statuten des Feuerwehr- Zweckverbandes Klus

STATUTEN DER FEUERWEHR REGION GELTERKINDEN (FEUERWEHRZWECKVERBAND GELTERKINDEN-TECKNAU- RICKENBACH)

Vertrag über den Feuerwehr Verbund Wasserfallen

FEUERWEHR-REGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WINTERSINGEN

FEUERSCHUTZREGLEMENT

Vertrag über den Feuerwehr Verbund Wasserfallen

Reglement über die freiwillige Feuerwehr Fällanden. der Politischen Gemeinde Fällanden

Statuten des Feuerwehrzweckverbandes Oris

FEUERWEHR-REGLEMENT. der Gemeinden Hellikon, Wegenstetten und Zuzgen für die gemeinsame Feuerwehr Wabrig

Feuerwehrreglement der Stadt Aarau

Verordnung über die Feuerwehr (Feuerwehrverordnung) Gemeinde Fraubrunnen

Feuerwehrreglement Feuerwehr Regio Heitersberg-Reusstal Seite 2. Inhalt Seite I. Organisation 1 Organisation 3

GEMEINDE BOTTMINGEN FEUERWEHRREGLEMENT

Feuerwehrreglement der Stadt Aarau

Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Feuerwehr-Reglement beziehen sich gleichermassen auf Frauen und Männer.

Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehr der Gemeinde Sarnen

Feuerwehrorganisationsverordnung (FOV)

Voranschlag Feuerwehrverband Mittelklettgau FMK Neunkirch Gächlingen - Siblingen

Feuerwehrreglement 9. Dezember 1996

Feuerwehr Sins-Abtwil

Feuerwehrreglement der Gemeinde Rothrist

Zusammenarbeitsvertrag

Feuerwehr Büttikon-Uezwil FEUERWEHRREGLEMENT

Verordnung über die Besoldung und Entschädigung von Feuerwehrdienstleistenden

Pflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf

Feuerwehrreglement. A. Allgemeine Bestimmungen. B. Rekrutierung und Einteilung

Feuerwehr Regio Mellingen

Verbandsfeuerwehr Stein am Rhein-Hemishofen. Verrechnung der kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen vom

TARIFREGLEMENT FÜR DIE VERRECHNUNG VON KOSTENPFLICHTIGEN FEUERWEHREINSÄTZEN

Feuerwehrreglement. Regionalen. Feuerwehr Schenkenbergertal

Verordnung. für die. Feuerwehrkommission

Reglement über die freiwillige Feuerwehr Fällanden. der Politischen Gemeinde Fällanden. vom 12. Juni 2018

Feuerwehrverordnung 2007

Personalverordnung September 2007 (Revision )

Feuerwehrreglement 2015

Tarifverordnung für die Verrechnung von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen

GEMEINDE REICHENBURG Reglement über die Entschädigung der Behörden und Kommissionen

Verordnung über den Sold und die Entschädigungen der Feuerwehr Stadt Luzern

CUMÜN DA SCUOL. Feuerwehrverordnung

Verordnung öffentliche Sicherheit der Einwohnergemeinde Rubigen

F E U E R W E H R V E R O R D N U N G EINWOHNERGEMEINDE KANDERSTEG

Entschädigungsreglement (Behörden, Kommissionen, Feuerwehr, übrige nebenamtliche Funktionen)

Feuerschutzreglement. der Gemeinde Wagenhausen

Feuerwehr Bättwil-Witterswil Vertrag 1-6. der Einheitsgemeinde Bättwil und der Einwohnergemeinde Witterswil

und Feuerwehrvertrag Buus-Maisprach

S I T Z U N G S G E L D - und S P E S E N R E G L E M E N T

Feuerwehr-Reglement. vom 23. Juli 2010

Voranschlag Feuerwehrverband Mittelklettgau FMK Neunkirch Gächlingen - Siblingen

ENTSCHADIGUNGS- REGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL

VERORDNUNG. über den FEUERSCHUTZ

FEUERWEHR VERORDNUNG DER GEMEINDE ILANZ/GLION

Feuerwehrreglement. A. Allgemeine Bestimmungen

F E U E R WEH R R E G L E M E N T

Dienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr

Hierarchie des Gebäudeversicherungsgesetzes (GVG) regelt die Oberaufsicht des Feuerwehrwesens:

FEUERWEHR- REGLEMENT

Gemeinde Safenwil. Feuerwehrreglement

Die Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT

G E M E I N D E A R I S T A U A G. Feuerwehrreglement

Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach

Einwohnergemeinde Murgenthal

Reglement über die Feuerwehr der Einwohnergemeinde Alpnach (Feuerwehrreglement)

Einwohnergemeinde Roggwil

REGLEMENT ÜBER DEN FEUERSCHUTZ

Feuerschutzreglement 1999

der Politischen Gemeinde Amlikon-Bissegg

Dienstreglement der Milizfeuerwehr der Stadt Zürich

des Feuerwehrzweckverbandes Stützpunkfeuerwehr Sissach

Transkript:

Buckten Häfelfingen Känerkinden Läufelfingen Rümlingen Wittinsburg des Feuerwehrzweckverbandes Homburg in Kraft per 01.01.2011

Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 1 Hinweis auf Statuten... 3 II. Organisation... 3 2 Rechnungsführende Gemeinde... 3 3 Organisation der Feuerwehr... 3 III. Funktionen und Entschädigungen... 4 4 Feuerwehrkommandant... 4 5 Feuerwehrkommandant-Stellvertreter... 4 6 übrige Offiziere... 4 7 Leiter Material... 4 8 Leiter Administration... 4 9 Entschädigungen und Lohnersatz... 4 IV. Bekleidung, Ausrüstung... 5 10 Bekleidung und Ausrüstung... 5 V. Schlussbestimmungen... 5 11 Revision der Feuerwehrverordnung... 5 12 Inkrafttreten... 5 ANHANG 1 Kommandostruktur... 7 ANHANG 2 Alarmierung... 8 ANHANG 3 Bussenansätze... 9 ANHANG 4 Entschädigungen... 10 ANHANG 5 Lohnersatz... 11 ANHANG 6 Entschädigung Magazine... 12 ANHANG 7 Einsatzkosten... 13 Seite 2 von 14

Der Feuerwehrrat des Feuerwehrzweckverbandes Homburg, gestützt auf 32 der Statuten des Feuerwehrzweckverbandes Homburg, beschliesst: I. Allgemeines 1 Hinweis auf Statuten Die vorliegende Feuerwehrverordnung regelt die Belange der Feuerwehr Homburg, soweit sie nicht in den Statuten des Zweckverbands geregelt sind. II. Organisation 2 Rechnungsführende Gemeinde Rechnungsführende Gemeinde ist Läufelfingen. 3 Organisation der Feuerwehr 1 Die Kommandostruktur ist im Anhang 1 festgelegt. 2 Die Alarmierungsstruktur ist im Anhang 2 festgelegt. 3 Offiziere, höhere Unteroffiziere und Unteroffiziere bilden zusammen das Kader. 4 Der Mindest-Sollbestand pro Gemeinde beträgt für Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern je 8 Feuerwehrangehörige, für Gemeinden mit 300-800 Einwohnern je 10 und für Gemeinden mit mehr als 800 Einwohnern je 12 Feuerwehrangehörige. 5 Bei Unterschreitung des Mindest-Sollbestandes pro Gemeinde muss bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung ein begründeter Antrag zur vorübergehenden Unterschreitung eingereicht werden. Bei Nichterfüllung des Mindest-Sollbestandes erfolgt durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung eine prozentuale Kürzung des Löschbeitrages. Die betroffene Gemeinde muss diesen Ausfall übernehmen. 6 Die Gemeinde hat der Feuerwehr Homburg zusätzlich pro fehlendem Feuerwehrangehörigen eine Ersatzgebühr von 1'000.00 Franken zu bezahlen. Zu- und Abgänge unter dem Jahr werden nicht berücksichtigt. Seite 3 von 14

III. Funktionen und Entschädigungen 4 Feuerwehrkommandant 1 Der Feuerwehrkommandant übt die Kontrolle über den Unterhalt von Bekleidung, Ausrüstung, Gerätschaften und Fahrzeugen aus, ordnet den inneren Dienst an und regelt alle Verantwortlichkeiten innerhalb der Feuerwehr. 2 Er sorgt nach den Übungen und Alarmen für die Rapporte an den Feuerwehrrat und erstellt den Jahresbericht. 5 Feuerwehrkommandant-Stellvertreter 1 Der Feuerwehrkommandant-Stellvertreter im Grad eines Oberleutnants übernimmt in Abwesenheit des Kommandanten dessen Obliegenheiten. 2 Er unterstützt den Kommandanten in dessen Funktionen. 6 Übrige Offiziere Die Offiziere im Grad von Leutnants sind als Führer von Zügen/Pikettgruppen und für Spezialaufgaben einzusetzen 7 Leiter Material 1 Der Leiter Material leitet den inneren Dienst. Er ist dem Kommandanten für das Material und die Fahrzeuge, sowie für den Unterhalt der Bekleidung und der Ausrüstung der Mannschaft verantwortlich. 2 Der Leiter Material führt das Inventar und gibt dem Kommandanten nach Übungen und Einsätzen einen Materialrapport ab. 3 Für bestimmte Wartungsaufgaben können auch spezielle Fahrzeug- und Gerätewarte eingesetzt werden.. 8 Leiter Administration Der Leiter Administration besorgt den Rechnungsdienst, führt die Korpskontrolle und erledigt die schriftlichen Arbeiten des Feuerwehrkommandos 9 Entschädigungen und Lohnersatz 1 Die Entschädigungen für den Feuerwehrrat und die Feuerwehrangehörigen sind im Anhang 4 festgelegt. Seite 4 von 14

2 Arbeitgeber können für die Absenzen von Feuerwehrangehörigen auf Grund von Einsätzen und Kursen Lohnersatz fordern. Ebenso können selbständig Erwerbende unter den gleichen Ansätzen Lohnersatz fordern. Die Ansätze sind im Anhang 5 aufgeführt. Der Feuerwehrrat entscheidet über eine Auszahlung. IV. Bekleidung und Ausrüstung 10 Bekleidung und Ausrüstung 1 Die Feuerwehrangehörigen werden auf Kosten des Zweckverbands eingekleidet und ausgerüstet. 2 Jeder Feuerwehrangehörige haftet für den sorgfältigen Unterhalt seiner Bekleidung und Ausrüstung. Für die Kosten zur Behebung von Schäden, die auf sein Verschulden oder Nachlässigkeit zurückzuführen sind, hat er persönlich aufzukommen. 3 Beim Austritt aus der Feuerwehr oder beim Wegzug aus einer Mitgliedgemeinde sind die Bekleidung und Ausrüstung in gutem und gereinigtem Zustand dem Leiter Material abzuliefern. 4 Über den Standort des Materials ist ein Inventar zu führen. V. Schlussbestimmungen 11 Revision des Feuerwehrverordnung Die Feuerwehrverordnung kann durch Beschluss des Feuerwehrrats geändert werden. Der Feuerwehrrat bringt der BGV die neue zur Kenntnis. 12 Inkrafttreten Diese tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Seite 5 von 14

FEUERWEHRRAT FEUERWEHR HOMBURG Läufelfingen, 2.1.11 Der Präsident Ort, Datum Ein Mitglied Seite 6 von 14

Anhang 1 - Kommandostruktur der Feuerwehr Homburg Anhang 1 zu 3 der Kommandostruktur Gemeinde Buckten Gemeinde Häfelfingen Gemeinde Känerkinden Gemeinde Läufelfingen Gemeinde Rümlingen Gemeinde Wittinsburg Feuerwehr-Rat Kommandant Hptm Leiter Material Leiter Administration Kommandant Stv Oblt Feuerwehrkommando Seite 7 von 14

Anhang 2 - Alarmierung des Zweckverbandes der Feuerwehr Homburg Anhang 2 zu 3 der Alarmierungsstruktur a. Die Alarmgruppe erhält jeden Alarm. b. Die restlichen Gruppen werden nach Bedarf aufgeboten. 4 Kommando 5 Angehörige Alarmgruppe Gruppe 1 15 Tagespikett ROT Gruppe 2 15 Tagespikett BLAU Gruppe 3 Tagespikett ROT und BLAU Wechsel jeden Monat 21 Mannschaft Gruppe 4 60 Seite 8 von 14

Anhang 3 - Bussenansätze des Zweckverbandes der Feuerwehr Homburg Anhang 3 zu 40 der Statuten a. Unentschuldigtes und nicht begründetes Fernbleiben von der Rekrutierung b. erste unentschuldigte Absenz innerhalb eines Kalenderjahres c. zweite unentschuldigte Absenz innerhalb eines Kalenderjahres d. dritte unentschuldigte Absenz innerhalb eines Kalenderjahres e. vierte unentschuldigte Absenz innerhalb eines Kalenderjahres CHF 50.00 CHF 40.00 CHF 80.00 CHF 160.00 CHF 320.00 Seite 9 von 14

Anhang 4 - Entschädigungen der Feuerwehr Homburg Anhang 4 zu 9 der Feuerwehrrat pro Stunde Sitzungsgeld und ausserordentliche Arbeiten CHF Gemäss Stundenansatz für Sitzungsgelder der rechnungsführenden Gemeinde Funktionsentschädigung Kommandant CHF 2 000.00 Kommandant-Stellvertreter CHF 1 500.00 Leiter Administration CHF 750.00 Leiter Material CHF 750.00 Offizier CHF 750.00 Gehilfe Leiter Material CHF 500.00 Gehilfe Leiter Administration CHF 500.00 Soldansätze pro Stunde Mannschaftsübungen, Hauptübung CHF 15.00 Atemschutzübungen, Kaderübungen CHF 24.00 Ernstfall-Einsätze CHF 30.00 Magazinstunden, Atemschutz-Unterhalt, Fahrschule, Fahrschulunterricht, spez. Aufgebot, Feuerschau, Rapporte, ausserordentliche Arbeiten CHF 24.00 km-entschädigung für angeordnete Fahrten mit Privatfahrzeugen CHF --.60 Kursentschädigungen pro Halbtag CHF 120.00 pro Tag CHF 240.00 Auf diese Vergütungen werden keine Teuerungszulagen und keine Ferienentschädigung ausgerichtet. Seite 10 von 14

Anhang 5 - Lohnersatz der Feuerwehr Homburg Anhang 5 zu 9 der a. Grundsatz Die folgenden Ansätze gelten für Arbeitnehmer, wie auch für selbständig Erwerbende. Arbeitgeber erhalten die Entschädigung nur, wenn der Arbeitnehmer keine Lohneinbussen hat. Im Falle einer Entschädigung an den Arbeitgeber, erhält der Arbeitnehmer keinen Sold. b. Geltungsdauer Lohnersatz darf nur von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr gestellt werden (Normalarbeitszeit). Sollte der Arbeitnehmer andere Normalarbeitszeiten haben, muss dies im Antrag bewiesen werden. Pro Tag werden max. 8 Stunden vergütet. c. Ansätze Stundenansatz: Fr. 37.50 In der ersten Stunde wird der ganze Stundenansatz ausbezahlt. Ansonsten wird der Stundensatz anteilsmässig ausbezahlt. Seite 11 von 14

Anhang 6 - Entschädigung Magazine der Feuerwehr Homburg Anhang 6 zu 43 der Statuten a. Bruttostandflächen Feuerwehrmagazine, Stand per 1. Januar 2011 Seite 12 von 14

b. Verrechnung Bruttostandflächen, Stand per 1. Januar 2011 Standflächenpreis pro m2 und Jahr CHF 70.00 Buckten 180 m2 CHF 12'600.00 Häfelfingen 20 m2 CHF 1'400.00 Känerkinden 20 m2 CHF 1'400.00 Läufelfingen 240 m2 CHF 16'800.00 Rümlingen 90 m2 CHF 6'300.00 Wittinsburg 0 m2 CHF 0.00 Total 550 m2 CHF 38'500.00 Seite 13 von 14

Anhang 7 - Einsatzkosten der Feuerwehr Homburg Anhang 7 zu 31 der Statuten Verrechnungsansätze pro Stunde Fahrzeuge Lastwagen CHF 150.00 PW / Kleinfahrzeug CHF 80.00 Personal Oelwehreinsatz CHF 35.00 Nachbarhilfe CHF 35.00 Verkehrsrettung CHF 35.00 Wasserschaden Gebäude CHF 35.00 Verkehrsdienst für ortsansässige Vereine, einfache Gesellschaften und Anlässe der Verbundsgemeinden Verkehrsdienst für Anlässe auswärtiger Organisationen pro Person CHF 10.00 plus Verpflegung und Gratiseintritt pro Person CHF 35.00 wovon CHF 5.00 zu Gunsten Feuerwehr Homburg Diverses CHF 35.00 Diverses Insektennester, nach Material und Aufwand CHF 60.00-120.00 Oelbinder CHF 30.00 / Sack Seite 14 von 14