KONE-Verhaltenskodex für Lieferanten

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Transkript:

KONE-Verhaltenskodex für Lieferanten KONE bemüht sich darum, ein attraktiver Geschäftspartner zu sein und strebt daher nach zuverlässigen, fairen Beziehungen zum gegenseitigen Vorteil von KONE und seinen Zulieferern. Von seinen Zulieferern erwartet KONE Kompetenz, fortlaufende Verbesserung der Qualität, Kostenkontrolle, Innovation und Zuverlässigkeit. Mithilfes dieses KONE- Verhaltenskodex für Zulieferer ( Kodex ) werden die Werte veranschaulicht, auf deren Grundlage KONE weltweit geschäftlich tätig ist. Von seinen Zulieferern erwartet KONE beim Umgang mit KONE, mit den eigenen Mitarbeitern und Zulieferern und dritten Parteien einschließlich Regierungsvertretern u. a. die Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Richtlinien. KONE erwartet von seinen Zulieferern, die nachfolgend definierten Grundsätze durchzulesen und zu befolgen.

Zahlungen oder Bewirtungen bzw. Bewirtungen/ Zuwendungen Gegenüber KONE-Mitarbeitern, Regierungsvertretern und -mitarbeitern, Gewerkschaftsvertretern, bestehenden oder potentiellen Kunden oder anderen Lieferanten dürfen durch den Lieferanten keine direkten oder indirekten Zahlungen oder übermäßige bzw. maßlose direkte oder undirekte Bewirtungen/Zuwendungen (z.b. Eventveranstaltungen und Geschenke) mit dem Ziel vorgenommen werden, missbräuchliche Vorteile jeglicher Art zu erzielen. Ferner darf kein Lieferant entsprechende Zahlungen, Bewirtungen/Zuwendungen annehmen.

2 UMWELT 3 (5) KONE bietet sichere, umweltverträgliche und verantwortungsvolle Dienstleistungen, Modernisierungen und Produktlösungen. KONE strebt eine kontinuierliche Verbesserungen aller Geschäftsaktivitäten durch Befolgen geltender Regeln und Bestimmungen bei der Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten und Kunden an, um Schadstoffausstoß und Abfälle als Folge geschäftlicher Aktivitäten zu verhindern oder zu reduzieren. KONE erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich denselben Werten verschreiben und vor allem die nachfolgend dargestellten Prinzipien einhalten: (i) (iii) Lieferanten müssen alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -zulassungen einholen und einhalten und die mit diesen Genehmigungen verknüpften Betriebsund Meldeanforderungen befolgen; Lieferanten müssen immer bemüht sein, alle Arten von Abfällen zu reduzieren bzw. zu beseitigen; Lieferanten müssen betriebsbedingte Abwässer und Reststoffe überwachen, kontrollieren und entsprechend behandeln; Lieferanten müssen Luftverunreinigungen durch flüchtige organische Chemikalien, Aerosole, Beizmittel, Feinstaub, ozonvernichtende Chemikalien und betriebsbedingte Verbrennungsnebenprodukte überwachen, kontrollieren und entsprechend behandeln; und Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Bestimmungen bezüglich Verboten und eingeschränkter Verwendung spezieller Substanzen einhalten sowie auch die Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich Meldung vorsätzlicher oder unabsichtlicher Fehlentsorgung von Abfällen und Emissionen beachten. 3 ARBEIT 3.1 Schutz vor Diskriminierung KONE erwartet von seinen Lieferanten eine faire und gleichberechtigte Behandlung aller Mitarbeiter. KONE verpflichtet sich zu einer Politik der Chancengleichheit, die Diskriminierung jeder Art verbietet. Vielfältigkeit wird bei KONE akzeptiert und geschätzt, und dasselbe wird von KONE-Lieferanten erwartet. KONE ist der festen Überzeugung, dass Schutz vor Diskriminierung sowohl ein ethischer Standard als auch ein fundamentales Menschenrecht ist. KONE duldet keine Diskriminierung, sei es aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, politischer Meinung, nationaler oder ethnischer Herkunft oder sonstigen durch das Gesetz geschützten Eigenschaften. 3.2 Kinder- oder Zwangsarbeit KONE akzeptiert unter keinen Umständen Kinder- oder Zwangsarbeit. Das gilt auch für Verträge mit Lieferanten oder Subunternehmen, die auf derartige Arbeit zurückgreifen. 3.3 Arbeitsumgebung KONE ist der festen Überzeugung, dass alle Mitarbeiter Anspruch auf eine sichere und gesundheitlich einwandfreie Arbeitsumgebung und uneingeschränkte persönliche Unversehrtheit haben. Jede Art von Belästigung ist verboten, ungeachtet von Absicht, ob

4 (5) direkt oder indirekt, physisch oder verbal. KONE erwartet von seinen Lieferanten, dass für alle Mitarbeiter die Arbeit in einer Umgebung sichergestellt wird, in der sie vor Belästigungen sicher sind. 3.4 Löhne und sonstige Leistungen KONE-Lieferanten müssen sicherstellen, dass die an ihre Mitarbeiter ausgezahlten Gehälter allen geltenden Lohngesetzen entsprechen, einschließlich denen bezüglich Mindestlohn, Überstunden und gesetzlichen Leistungen. 4 GESUNDHEIT UND SICHERHEIT Von seinen Lieferanten erwartet KONE angemessene Richtlinien zu Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen und die Einhaltung der folgenden Mindestgrundsätze: (i) (iii) Das Ausmaß, in dem Mitarbeiter potentiellen Sicherheitsrisiken ausgesetzt werden, muss über angemessene Konstruktion, Technik, Verwaltungsinstrumente, vorbeugende Wartung und Arbeitssicherheitsmaßnahmen minimiert werden; Notfallsituationen müssen identifiziert und bewertet und ihre Auswirkungen müssen durch Notfallpläne und festgelegte Vorgehensweisen minimiert werden; Es müssen Maßnahmen und Systeme festgelegt sein, um auf berufsbedingte Verletzungen oder Krankheit zu reagieren und diese nachzuverfolgen und über diese Bericht zu erstatten; Der Kontakt von Mitarbeitern mit chemischen, biologischen und physischen Stoffen muss identifiziert, ausgewertet und kontrolliert werden; und Körperlich belastende Arbeit muss identifiziert, ausgewertet und kontrolliert werden. 5 VERWALTUNGSSYSTEM Von seinen Lieferanten erwartet KONE, dass sie ein Verwaltungssystem eingeführt haben, mit dem die Befolgung von geltenden Gesetzen, Bestimmungen und den KONE- Anforderungen sichergestellt wird, die sich auf Lieferantentätigkeit, Produkte, und die Minimierung von Betriebsrisiken beziehen. Das Verwaltungssystem muss fortlaufende Verbesserungen vorsehen und zumindest die folgenden Elemente enthalten: (i) Aussagen zur gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung des Unternehmens, die auch die Verpflichtung des Zulieferers zur ständigen Umsetzung von Verbesserungen zum Ausdruck bringen; Eindeutig benannte Unternehmensvertreter, die dafür verantwortlich sind, die Verwaltungssysteme zu einzuführen und deren Status regelmäßig zu prüfen; (iii) Identifizierung, Nachverfolgung und Verständnis der geltenden Gesetze, Bestimmungen und Kundenanforderungen;

5 (5) Prozess zur Identifizierung und Kontrolle der ökologischen, gesundheitlichen, sicherheits- und arbeitsbezogenen Risiken, die mit den Tätigkeiten des Zulieferers einhergehen; und Regelmäßige Selbstauswertungen, um die Einhaltung rechtlicher und behördlicher Anforderungen zum Inhalt dieses Kodex und zu vertraglichen Anforderungen an Kunden sicherzustellen, die sich auf soziale und ökologische Verantwortung beziehen. ANNAHME DIESES VERHALTENSLKODEX FÜR LIEFERANTEN Wir als Lieferanten bestätigen, dass wir den KONE-Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen haben und dem Inhalt des KONE-Verhaltenskodex zustimmen. Wir sind verantwortlich für: a) das Identifizieren von Tätigkeitsbereichen (auch unserer Tochterfirmen und Lieferanten), die diesem KONE-Verhaltenskodex für Lieferanten nicht entsprechen; b) das Implementieren von Verbesserungen, mit denen die Einhaltung dieses KONE- Verhaltenskodex sichergestellt wird; c) das Überwachen unserer Einhaltung des KONE-Verhaltenskodex für Lieferanten; d) das Übermitteln eines Berichts auf Anforderung durch KONE, in dem die getroffenen Maßnahmen und Fortschritte bei der Einhaltung dieses KONE- Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten sind; und e) Das Schaffen einer Möglichkeit, so dass KONE auf unsere maßgeblichen Aufzeichnungen zugreifen kann, damit auf Anforderung im angemessenem Rahmen die von uns KONE zur Verfügung gestellten Informationen von KONE überprüft werden können. Unterzeichnet am Name: Titel: Name des Zulieferers: