Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach 4g Absatz 2 BDSG der BKK exklusiv

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Transkript:

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 81 Abs. 4 schreibt in Verbindung mit 4 g bzw. 4 e des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor, dass der interne Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat: Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach 4g Absatz 2 BDSG der BKK exklusiv 1. Name der verantwortlichen Stelle 2. Vorstand BKK exklusiv Körperschaft des öffentlichen Rechts Carsten Schröter 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle Zum Blauen See 7, 31275 Lehrte Tel.: 05132/5001-0: Fax: 05132/5001-12 4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung Die Kranken- und Pflegeversicherung der BKK exklusiv hat die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, erhebt die BKK exklusiv Daten und nutzt und verarbeitet diese. Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus 284 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie 10 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse aus 94 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB Xl). Seite 1

Daten werden erhoben, verarbeitet und genutzt für folgende gesetzliche Zwecke o Feststellung des Versicherungsverhältnisses o Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung von Meldungen zur Sozialversicherung o Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) o Durchführung von Beitragsangelegenheiten o Aufgaben als Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge o Beitragsrückerstattung o Gewinnung von Mitgliedern ( 284 Abs. 4 SGB V) o Durchführung des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) o Prüfung und Gewährung von Leistungen o Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze o Kostenerstattung o Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern o Beteiligung des Medizinischen Dienstes o Abrechnung mit den Leistungserbringern o Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern o Abrechnung mit anderen Leistungsträgern o Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten o Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen o Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierten Versorgungsformen o Durchführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs und des Risikopools o Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programme DMP) o Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation o Koordinierung pflegerischer Hilfen o Statistische Zwecke o Durchführung des Versorgungsmanagements o Übernahme der Behandlungskosten für nicht Versicherungspflichtige ( 264 SGB V) 5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Datenkategorie: Sozialdaten der Mitglieder und Versicherten Daten zur Person: Ordnungsmerkmale (z. B. Mitgliedsnummer), Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Lichtbild, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsort, Kennzeichen zu Familienangehörigen, Bankverbindung, Familienstand, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Mitgliedschaft in Organen der Kasse, Rentenversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer Seite 2

Daten zur Mitgliedschaft: Vorversicherungszeiten, Beginn und Ende, betreuende Stellen, Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z. B. Kostenerstattung, Teilnahme an besonderen Versorgungsformen), Kennzeichen zu Zusatzversicherungen Daten zum Versicherungsverhältnis: Art der Versicherung, Beginn und Ende, Meldegründe, Angaben zur Tätigkeit, Beitragsgruppe/-klasse, Arbeitsentgelte/Einkommen/Versorgungsbezüge, Daten zur Beitrags-/Versicherungsfreiheit, Daten zu Rentenantragstellung/Rentenbezug/Arbeitgeber/Zahlstelle Beitragsdaten: Beitrags-Soll, Beitrags-Ist, Zahlungspflichtiger, Daten für den Beitragseinzug, Daten zum Mahnverfahren, Steueridentifikationsnummer Leistungsdaten: Art der Leistung, Diagnose, Leistungsverordner, Leistungserbringer, Zeitraum Leistungsbezug, Kosten, Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen, Daten über andere Leistungsträger, Daten über Auftragsleistungen, Daten über Ersatzansprüche, Daten über Versorgungsansprüche/Eigenanteile/Zuzahlungen, Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen, integrierter Versorgung, Modellprojekten, Bonusprogrammen, Wahltarifen, Versorgungsmanagement, bei Bezug von Entgeltersatzleistungen und bei Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung: Steueridentifikationsnummer Daten zur Pflegeperson: Stammdaten (siehe Daten zur Person"), Beginn und Ende der Pflegetätigkeit, Meldegründe, Zeiträume, Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht, Angaben zu Beitragseinzug und -abführung an den Rentenversicherungsträger, Angaben zur Qualifikation, Daten für statistische Meldungen nach 109 SGB Xl Daten zum gesetzlichen Vertreter: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse Sozialdaten der Arbeitgeber/Zahlstellen Ordnungsmerkmale (z. B. Arbeitgebernummer, Betriebsnummer), Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Beitrags-Soll, Beitrags-Ist, Zahlungspflichtiger, Daten für den Beitragseinzug, Daten zum Mahnverfahren, betreuende Stellen, Daten für Betriebsprüfungen, Daten für Abrechnungsarten, Daten zur Durchführung des AAG Sozialdaten der Leistungserbringer Ordnungsmerkmale (z. B. Arztnummer), Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail- Adresse, Daten zur fachlichen Qualifikation Seite 3

Sozialdaten der Vertragspartner/Lieferanten Ordnungsmerkmale (z. B. Lieferantennummer, lnstitutionskennzeichen), Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Daten über den Abrechnungsverkehr Sozialdaten der Bezieher von Publikationen Ordnungsmerkmale (z. B. Art, Umfang der Publikationen und lfd. Nr.), Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Anschrift Sozialdaten der Interessenten Ordnungsmerkmale, Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse 6. Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können Die BKK exklusiv übermittelt Daten an externe Empfänger als Dienstleister oder im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben die Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) oder anderer Rechtsvorschriften an: Träger der Renten- und Unfallversicherung, Bundesanstalt für Arbeit, im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Arbeitgeber und Zahlstellen, Versorgungsverwaltung, Leistungserbringer, Übermittlung in Einzelfällen nach 67d ff. SGB X, externe Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung im Auftrage gemäß 80 SGB X, Finanzverwaltung. Daten zu Vertragspartnern und Lieferanten Diese Daten werden von Vertragspartnern und Lieferanten gespeichert: Ordnungsmerkmale (z. B. Lieferantennummer, Institutionskennzeichen etc.), Name, Anschrift, Bankverbindung, Daten über den Abrechnungsverkehr, Telefonnummer, E- Mail-Adresse 7. Regelfristen für die Löschung der Daten Die Löschung der Sozialdaten findet nach den gesetzlichen Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den einschlägigen Vorschriften des SGB (z. B. den 84 SGB X, 110a SGB IV, 288 SGB V, 304 SGB V, 99 SGB XI, 107 SGB XI) statt. 8. Geplante Datenübermittlungen in Drittstaaten Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt. Seite 4

Gesetzliche Grundlage: Art 30 DS-GVO Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (1) Jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält sämtliche folgenden Angaben: a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten; b) die Zwecke der Verarbeitung; c) eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten; d) die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen; e) gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Organisation, sowie bei den in Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Datenübermittlungen die Dokumentierung geeigneter Garantien; f) wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien; g) wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1. Seite 5