GWG München gut zu wohnen



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Transkript:

Hausordnung GWG München gut zu wohnen Der GWG München liegen funktionierende Nachbarschaften am Herzen. Das gilt ins besondere für das Zusammenleben verschiedener Generationen und Nachbarn aus unterschiedlichen Nationen und Kulturkreisen. Damit sich unsere Mieter wohl fühlen und der soziale Frieden in unseren Wohnsiedlungen erhalten bleibt, gibt es einige Regeln, die eingehalten werden müssen. Denn zur Ver wirklichung einer guten Hausgemeinschaft gehört für uns Toleranz, gegenseitige Rücksichtnahme und miteinander reden. Die vorliegende Hausordnung haben wir auf Grund unserer langjährigen, praktischen Erfahrung erstellt und ist wesentlicher estandteil Ihres Mietvertrages. Sie soll dazu dienen, unseren Mietern ein ruhiges und friedliches Wohnen zu ermöglichen und die Anlagen und Einrichtungen zu erhalten. Diese Hausordnung gilt für alle Häuser und Mieter gleichermaßen und berücksichtigt die Interessen der Mieter, der Hausgemeinschaft und der GWG München. Sie und Ihre Angehörigen bilden mit den anderen Haus bewohnern eine Hausgemeinschaft. Gemeinsam können Sie daran mitwirken, ein friedliches und entspanntes Zusammen leben aller ewohner zu schaffen. Wichtigste Grundlage ist gegenseitige Rücksichtnahme. Gültig ab 1.1.2016 Hauptverwaltung: Heimeranstraße 31, 80339 München, Tel: 089 551 14-0, Fax: 089 551 14-209 info@gwg-muenchen.de, www.gwg-muenchen.de Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Dieter Reiter Geschäftsführer: Dipl.-etriebswirt (FH) Dietmar ock, Dipl.-Ing. Architekt Hans-Otto Kraus Sitz und Registergericht: München, Handelsregister 7687, Steuer-Nr. 143/143/40133, USt-IdNr. DE129521972 GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbh

I Wohnung 1 Heizen und Lüften Als Mieter müssen Sie zu jeder Jahreszeit die Wohnung ausreichend beheizen und belüften. A Im beigefügten Merkblatt Feuchtigkeit in der Wohnung haben wir einige Hinweise zusammengestellt und bitten diese zu beachten. Als Mieter müssen Sie zu jeder Jahreszeit die Wohnung ausreichend beheizen und belüften. Es ist nicht gestattet, die Wohnung zum Treppenhaus hin zu lüften oder während der kalten Jahreszeit durch Kippstellung der Fenster eine Dauerlüftung zu erzeugen. Treppenhausfenster dürfen nur kurzfristig zum Lüften geöffnet werden. D Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, sind geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um ein Auskühlen der Räume zu verhindern, das zum Einfrieren der Sanitär anlagen führen könnte. 2 alkone, Loggien und Fensterbänke eim Putzen der alkone/loggien und Gießen der Pflanzen ist darauf zu achten, dass die Fassade nicht verschmutzt wird. A Der Anstrich des alkons oder der Loggia darf nur mit Genehmigung der Vermieterin und in dem von ihr festgelegten Farbton erneuert werden. lumenkästen bzw. lumentöpfe dürfen an alkonen/loggien nur auf den Innenseiten angebracht werden. Dabei müssen sie so gesichert werden, dass sie - auch bei Sturm - nicht herunter- fallen können. Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art (z.. lumen- töpfe etc.) auf den Fensterbänken (außen) ist untersagt. D eim Putzen der alkone/loggien und Gießen der Pflanzen ist da rauf zu achten, dass die Fassade nicht verschmutzt wird oder das Putz- bzw. Gießwasser auf Fenster, alkone bzw. Fassade tropft.

I Wohnung 3 Reinigen von Teppichen, etten und dergleichen Teppiche etc. dürfen weder im Treppenhaus, noch an alkonbrüstungen oder an Fenstern gereinigt werden. A Teppiche, Polstermöbel, etten, Matratzen und andere Gegenstände dürfen weder im Treppenhaus noch an alkon- brüstungen oder an Fenstern bzw. Fenstergittern gereinigt oder zum Trocknen sichtbar aufgehängt werden. Zum Teppichklopfen stehen (teilweise) entsprechende Vorrich- tungen im Freien zur Verfügung. Wir bitten Sie hier die Ruhe- zeiten zu beachten. Grundsätzlich darf nichts aus den Fenstern bzw. alkonen/ Loggien geworfen oder geschüttet werden. 4 Waschen und Trocknen Zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sollen Waschmaschinen nicht benutzt werden. A Zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sollen Waschmaschinen nicht benutzt werden. Die Gemeinschaftswaschmaschinen (soweit vorhanden) stehen nur den Mietern zur Verfügung und werden auf eigene Gefahr betrieben. Die Vermieterin haftet nur, soweit Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die eingetragenen Wasch- und Trockenzeiten müssen unbedingt eingehalten werden und die Wasch- und Trockenraumschlüssel sind pünktlich an den Nachfolger weiterzugeben. itte beachten Sie auch die in den Waschküchen aushängende Waschanleitung. Nach dem Wäschewaschen bitten wir Sie den Waschraum mit Zubehör gründlich zu reinigen und das Rückstauventil zu schließen. Die Reinigungspflicht gilt auch für die Trockenräume. D An Sonn- und Feiertagen sollte Wäsche nicht im Freien aufgehängt werden. Eigene Wäscheleinen sind zusammen mit der Wäsche abzunehmen. Für Diebstähle oder eschädigung der Wäsche übernimmt die Vermieterin keine Haftung.

I Wohnung 5 Müllbeseitigung Müll, Küchenabfälle und dergleichen dürfen nur in die Mülltonnen geleert werden. A Müll, Küchenabfälle und dergleichen dürfen nur in die Mülltonnen geleert werden; sperrige Gegenstände müssen erst zerkleinert werden bevor sie entsorgt werden. Sperrmüll wird von der Stadt München beseitigt; die ent sprechende Telefonnummer bekommen Sie in Ihrer Hausverwaltung. Abfall oder sonstige Gegenstände dürfen nicht neben den Mülltonnen oder im Freien abgestellt werden. Der Müll tonnenplatz ist stets sauber zu halten. Abfalleimer oder Mülltüten dürfen nicht im Treppenhaus oder außerhalb der Wohnung abgstellt werden. D Mülltrennung: achten Sie bei der Müllentsorgung bitte auf die korrekte Trennung nach dem Mehrfach-Tonnensystem. Im beigefügten Merkblatt zur Mülltrennung oder auf den Hinweisschildern an den Tonnenplätzen finden Sie hierzu weitere Informationen. 6 Vermeidung von Leitungsverstopfungen Abfälle jeglicher Art dürfen keinesfalls in Abflussbecken oder Toiletten geschüttet werden. Abfälle jeglicher Art, Schmutz, Unrat, sperrige Gegenstände, schwer lösliche bzw. zäh flüssige Substanzen (z.. Frittier-Fett, Hygieneartikel, abywindeln usw.) dürfen keinesfalls in Abflussbecken oder Toiletten geschüttet oder darin entsorgt werden. 7 Absperrvorrichtungen Wasser- und Gasabsperrhähne sowie Hauptsicherungen müssen, sofern sie in mietereigenen Räumen liegen, jederzeit zugänglich sein.

II Haus-, Hof- und Gemeinschaftsanlagen 1 Treppenhaus-, Keller- und Speicherreinigung Zu den Reinigungsarbeiten gehören Kehren, feuchtes Wischen, Fensterputzen, Abstauben usw. A Die Treppenhausreinigung erfolgt turnusgemäß durch den Mieter, soweit diese Arbeiten keinem Reinigungsunternehmen übertragen sind oder werden. Die Treppenhausreinigung umfasst das Treppenhaus mit seinen estandteilen und Einrichtungen (z.. Lift). Jeder Mieter hat seine Wohnungstür einschließlich Türstock sowie Treppenhausfenster und ggf. die Fenster seines Keller- und Speicherabteils zu reinigen und sauber zu halten. Das Ein- dringen von Regen oder ein Schaden müssen unverzüglich der Hausverwaltung gemeldet werden. Die Mieter sind verpflichtet, mindestens zweimal wöchentlich folgende Arbeiten durchzuführen: Erdgeschoßwohnungen sind zuständig für die Reinigung des Hausflurs mit der Hauseingangstür und den Hauseingangsstufen, der Treppen zum Erdgeschoß, der Vorplätze und soweit vorhanden der offenen Kellertreppe einschließlich der Handläufe. Stockwerkwohnungen sind zuständig für die Reinigung der Treppen einschließlich der Geländer und Handläufe, des Zwischenpodestes, des Vorplatzes, der Fenster usw. bis zum darunterliegenden Geschoß. Wohnungen im obersten Geschoß sind zuständig für die Reinigung der Treppen einschließlich der Geländer und Handläufe, des Zwischenpodestes, des Vorplatzes, der Fenster usw. bis zum darunter liegenden Geschoß und soweit vorhanden der offenen Speichertreppe einschließlich der Handläufe sowie des Podestes. D Zu den Reinigungsarbeiten gehören Kehren, feuchtes Wischen, Fensterputzen, Abstauben usw. E F Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass auch während seiner Abwesenheit oder im Krankheitsfall die Reinigungspflichten erfüllt werden. Keller- und Speichergänge werden von Reinigungsfirmen oder dem Hausmeister gereinigt. Die Kellerabteile und soweit vorhanden die Speicherabteile hat jeder Mieter selbst nach edarf zu säubern. G Die über das normale Maß gehenden Verunreinigungen, welche durch esucher, Kinder, Lieferanten oder Handwerker verursacht wurden, sind durch den entsprechenden Mieter zu beseitigen. H Das Auftreten von Ungeziefer muss unverzüglich der Hausverwaltung gemeldet werden.

II Haus-, Hof- und Gemeinschaftsanlagen 2 Gemeinschaftsanlagen Der Mieter ist verpflichtet, die gemeinsam benutzten Anlagen sauber zu halten und schonend zu behandeln. A Der Mieter ist verpflichtet, die gemeinsam benutzten Gebäudeteile, Einrichtungen und Anlagen sauber zu halten und schonend zu behandeln. Mutwillige Verschmutzungen oder eschädigungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. ei Schneefall, Regen oder Sturm sowie in der kalten Jahreszeit müssen die Treppenhaus-, Waschhaus-, Keller- und Speicherfenster geschlossen werden. In erster Linie ist der jeweilige enutzer verpflichtet, die Fenster in Waschküchen und Trockenräumen (Keller und Speicher) zu verschließen. Treppenhäuser, Tiefgaragen, Aufzugsanlagen, Keller und Speicher sind keine Spielplätze. Für Kinder gibt es eigens dafür vorgesehene Einrichtungen und Anlagen. Nach 19.00 Uhr sind lärmende Spiele im Freien (dazu gehört auch z.. Tischtennisspielen) nicht mehr gestattet. 3 Grünanlagen, Kinderspielplätze, Wege, Zufahrten Die Grünanlagen, Kinderspielplätze und eete sind für alle Mieter da. A äume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen Fahrzeuge aller Art dürfen auf dem Hof, in D Das Spielen mit Weichoder Schaumstoffbällen sowie die Wiesen sollen der Garagenausfahrt, den ist erlaubt. Andere älle nicht beschädigt werden. Wegen und Grünflächen sind grundsätzlich nicht Die Grünanlagen, Wege, Wäschetrockenplätze usw. nicht abgestellt oder gewaschen werden. Öl wechsel und Repara - E erlaubt. Haustiere dürfen sich dürfen nicht mit Fahr- turen an Fahrzeugen sind nicht auf Kinderspiel- zeugen oder Fahrrädern in der gesamten Wohn plätzen aufhalten. befahren werden auch anlage nicht gestattet. nicht zum e- und Entladen.

II Haus-, Hof- und Gemeinschaftsanlagen 4 Abstellen von Fahrzeugen, Fahrrädern, Kinderwagen usw. Haus- und Hofeingänge, Treppen, Flure und Kellergänge sind Fluchtwege und können nur genutzt werden, wenn sie frei gehalten werden. A Für Fahrräder und Kinderwägen gibt es extra gekennzeichnete Plätze und dürfen nicht woanders abgestellt werden. Fahrzeuge aller Art dürfen weder auf Gehwegen noch im Kellerbereich abgestellt werden. Es ist auch nicht gestattet, Krafträder oder Mopeds in die Wohnung mitzunehmen. Das Abstellen von Gegenständen (z.. Schuhe, Schuhregale, Pflanzen, Mülltüten, Sperrmüll, etc) in den Kellergängen, Gemeinschaftsräumen, Speichern, Hausfluren, Lauben - gängen und Treppenhäusern ist u.a. aus randschutz- gründen nicht erlaubt. 5 Vogelfütterung Vögel dürfen innerhalb der Wohnanlage nicht gefüttert werden. Von November bis Februar dürfen Vogel häuschen aufgestellt werden. A Tauben, Möwen, Raben usw. verunreinigen Dachrinnen, Abfallrohre, Hausfassaden und Fensterbretter. Um die Wohnanlagen sauber zu halten, dürfen diese Vögel innerhalb der Wohnanlage nicht gefüttert werden. Hinweis: die Landeshauptstadt München (Kreisverwaltungsreferat) kann bei Zuwiderhandlungen ein ußgeld verhängen. Von November bis einschließlich Februar dürfen Vogelhäuschen zur Fütterung von Singvögeln aufgestellt werden. In den übrigen Monaten müssen die Häuschen entfernt werden, da ein längeres Füttern die Aufzucht der Jungvögel ernsthaft gefährdet.

III Hausgemeinschaft 1 Spielen von Kindern Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung genügend Spiel- und ewegungsräume. A Auf Wiesen und Plätzen dürfen Decken ausgebreitet werden. üsche und äume dürfen zum Versteckspiel genutzt werden. allspiele mit Weich- oder Schaumstoffbällen sind erlaubt. Kinder dürfen Fahrräder mit Stützrädern, Laufräder, Dreiräder, Roller und ähnliches benutzen. Das Fahrradfahren ohne Stützräder ist Kindern bis zu ihrem 8. Lebensjahr gestattet. So können Kinder im geschützten Raum durch Fahrpraxis Sicher- heit gewinnen, um später den Gefahren des Straßenverkehrs besser gewachsen zu sein. Natürlich müssen sie auf Fußgänger und andere Kinder Rücksicht nehmen. Kinderlärm ist ein kindliches Ausdrucksmittel, das zum täglichen Leben gehört. Wenn Kinder Lärm machen, ist das keinesfalls ein Abmahnungs- oder Kündigungsgrund. Wie die Erwachsenen dürfen natürlich auch Kinder Gäste zum Spielen einladen und mitbringen. D Wiesen und Pflanzbeete sind keine Hunde- oder Katzentoiletten. Hunde- und Katzenkot auf Wiesen, Plätzen und E Wegen sowie in Sandkästen stellen eine Gesundheitsgefährdung besonders für Kinder dar. Hunde- und Katzenkot müssen sofort vom Tierhalter entfernt werden. Kinder dürfen bei Streitigkeiten nicht von Erwachsenen unter Druck gesetzt werden. Meinungsverschiedenheiten sind ausschließlich von Erwachsenen auszutragen, wobei die Meinung der Kinder aber gehört und berücksichtigt werden muss.

III Hausgemeinschaft 2 Lärmschutz Jedes ruhestörende Geräusch ist, wenn irgend möglich, zu vermeiden. A Jedes ruhestörende Geräusch ist, wenn irgend möglich, zu vermeiden. Zwischen 22.00 Uhr 8.00 Uhr und zwischen 13.00 Uhr 15.00 Uhr gibt es Ruhezeiten, die eingehalten werden müssen. Ruhestörende Hausarbeiten oder sonstige lärmende Tätig- keiten, wie Hämmern, Sägen, ohren, Teppich klopfen usw. dürfen nur an folgenden Tagen und Uhrzeiten ausgeführt werden: Montag mit Freitag zwischen 08.00 Uhr 12.00 Uhr 15.00 Uhr 18.00 Uhr Samstag zwischen 08.00 Uhr 12.00 Uhr 15.00 Uhr 17.00 Uhr Radio, Fernsehen und Musik sind nur in Zimmerlautstärke und bei geschlossenen Fenstern und Außentüren (auch alkon-und Loggiatüren) gestattet. Das gleiche gilt für eigene Instrumente, die grundsätzlich nur unter eachtung der Ruhezeiten und bis längstens 20.00 Uhr gespielt werden dürfen. D Unterhaltungen und gesellige Vergnügungen (Kartenspiel, Partys usw.) in den Wohnungen und auf alkonen/loggien sind so zu führen, dass die übrigen Hausbewohner dadurch nicht gestört werden. E F Es ist nicht gestattet, mit festen oder flüssigen rennstoffen auf alkonen bzw. Loggien zu grillen. Zwischen 22 Uhr 6 Uhr soll möglichst nicht gebadet werden. 3 eschwerden eschwerden über die Verletzung der Hausordnung sollen nach Möglichkeit zunächst selbst untereinander geklärt werden. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir Sie die eschwerden der Vermieterin schriftlich mitzuteilen. itte beschreiben Sie dabei Art der Störung, Datum und Uhrzeit genau und benennen Sie falls möglich - Zeugen. Anonyme Schreiben werden nicht bearbeitet.

IV Sicherheit 1 Hauseingangs- und Kellertüren Hauseingangs- und Kellertüren sind stets zu schließen, damit keine unbefugten Personen das Haus betreten. 2 Kinder im Aufzug Kinder unter 6 Jahren dürfen den Aufzug nur in egleitung von Erwachsenen benutzen. 3 Grillen verboten Das Grillen mit Holzkohle bzw. Gas in den Grün - und Außenanlagen sowie auf den alkonen und Loggien ist verboten. 4 randgefahr A Rauchwarnmelder dienen der eigenen Sicherheit und der der Hausgemeinschaft. eachten Sie unbedingt die Hinweise im beigefügten Merkblatt für Rauchwarnmelder. rennstoffvorräte aller Art, leicht brennbare bzw. geruchsbelästigende oder explosive Stoffe und feuergefährliche Gegenstände dürfen grundsätzlich weder in der Wohnung noch in Keller- oder sonstigen Gemeinschaftsräumen aufbewahrt oder verwendet werden. Keller und Speicher dürfen nicht mit offenem Licht (z.. brennender Kerze) betreten werden. 5 Verkehrssicherungspflicht bei Anwesen mit Laubengängen A Der Mieter ist verpflichtet, bei Schneefall bzw. nach Eintritt von Glätte, den Gang vor seiner Haustür auf der reite seines Wohnbereiches in eigener Verantwortung und unter eachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt zu räumen und zu streuen (nicht mit Salz!). Die Räumpflicht erstreckt sich über einen Zeitraum von 7:00 Uhr 20:00 Uhr. ei Abwesenheit ist für eine entsprechende Vertretung zu sorgen. Der Mieter ist zudem verpflichtet, in angemessener Zeit den ereich vor seiner Haustüre in eigener Verantwortung und mit eigenen Arbeitsgeräten zu reinigen (1x Kehren pro Woche). 6 Vermeidung von Legionellen Für Ihre eigene Gesundheit, sollten Sie nach längerer Nichtbenutzung von Warmwasser für mehrere Minuten heißes Wasser bei Wasserhähnen aber vor allem in der Dusche/adewanne durchlaufen lassen.