Reglement. für das Musikfest. des Luzerner Kantonal-Blasmusikverbandes

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Transkript:

Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal-Blasmusikverbandes vom 21. November 1992 mit Änderungen vom 9. März 1997, 8. März 1998, 11. März 2000

A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Das Kantonale Musikfest mit Wettspiel findet alle 5 Jahre statt. Art. 2 Das Wettspiel besteht aus folgenden Pflichtvorträgen: 2.1 Aufgabestück 2.2 Selbstwahlstück 2.3 Marschmusik Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal Blasmusikverbandes Seite 2

B. WETTSPIEL-REGLEMENT FÜR SELBSTWAHL- UND AUFGABESTÜCK Art. 1 Bedingungen und Organisation 1.1 Es kann in folgenden Klassen am Wettspiel teilgenommen werden: 1.1.1 Höchstklasse: Kompositionen höchster Anforderungen 1.1.2 1. Klasse: Sehr schwierige Kompositionen 1.1.3 2. Klasse: Schwierige Kompositionen 1.1.4 3. Klasse: Mittelschwierige Kompositionen 1.1.5 4. Klasse: Leichte Kompositionen 1.2 Die Wahl der Klasse und des Besetzungstyps (Brass Band oder Harmonie) ist jeder Sektion freigestellt. 1.3 Die Musikkommission des LKMV bestimmt für die einzelnen Klassen angemessene Aufgabestücke. Der Musikkommission ist es freigestellt, entsprechende Kompositionen in Auftrag zu geben oder auf bestehende Kompositionen zurückzugreifen. Mitglieder der Musikkommission, welche mit einem Verein am Fest teilnehmen wollen, treten in Ausstand. An ihrer Stelle können aussenstehende Fachleute zugezogen werden. Die gewählte Fachkommission wird den Vereinen rechtzeitig bekanntgegeben. Für Harmonie- und Brass Band-Formationen werden separate Aufgabestücke vorgeschrieben. 1.4 Das Aufgabestück wird den teilnehmenden Sektionen 8 Wochen vor dem Wettspiel zugestellt. Der LKMV übernimmt sämtliche Kosten der Aufgabestücke (Ausnahme Gastsektionen). 1.5 Für die Klassierung der Selbstwahlstücke ist die Wettstückliste des Vorjahres des EMV massgebend, sowie die nachträglich durch die Musikkommission des EMV in der Schweizerischen Blasmusikzeitung veröffentlichten Ergänzungen. Nicht klassierte Werke sind der Musikkommission des EMV 6 Monate vor dem Wettbewerb zur Klassierung einzureichen. 1.6 Die Sektionen spielen an dem für die betreffende Klasse vorgesehenen Halbtag oder Abend. Die Reihenfolge ist wie folgt festgelegt: 4. Klasse 3. Klasse 2. Klasse 1. Klasse Höchstklasse Nachfolgend werden pro Klasse die Besetzungstypen als Block sowie die Unterteilungen als Gruppe bezeichnet. Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal Blasmusikverbandes Seite 3

1.7 Im Festführer werden die einzelnen Sektionen blockweise, resp. gruppenweise, alphabetisch aufgeführt. Die Auflistung der Selbstwahlstücke erfolgt ebenfalls alphabetisch, ohne Vereinsbezeichnung. 1.8 Die Vereine spielen in ihrer Klasse blockweise, getrennt nach Brass Band- und Harmonie-Besetzung, vor der zugeteilten Jury. Innerhalb der Blöcke werden 9 Wochen vor dem Fest Gruppen von max. 10 Vereinen ausgelost, welche im Festführer veröffentlicht werden. Die Reihenfolge der einzelnen Vereine wird 90 Minuten vor dem Wettspielbeginn des betreffenden Blockes ausgelost. An der Verlosung kann pro Verein 1 Vertreter teilnehmen. Die Auslosung gilt für die Reihenfolge der Aufgabestücke. Die Selbstwahlstücke werden in 3er Einheiten verschoben gestartet; Einheit 1-3 Aufgabestück wird Einheit 4-6 Selbstwahlstück und Einheit 4-6 Aufgabestück wird Einheit 1-3 Selbstwahlstück. Die Startreihenfolge wird unmittelbar nach der Auslosung des einzelnen Blockes am Eingang der Wettspiel-Lokale für das Publikum bekanntgemacht. Beispiel Reihenfolge: Aufgabestück Selbstwahlstück Nr. 1 Nr. 4 Nr. 2 Nr. 5 Nr. 3 Nr. 6 Nr. 4 Nr. 1 Nr. 5 Nr. 2 Nr. 6 Nr. 3 1.9 Die Experten haben keine Möglichkeit, die ausgeloste Reihenfolge zu erfahren. Die Überwachung übernimmt ein Mitglied der gewählten Fachkommission. Die Beurteilung der Sektionen erfolgt ohne Sichtkontakt mit den Vereinen. 1.10 Einstimmen und Einspielen im Wettspiellokal dürfen 1 Minute nicht überschreiten. Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal Blasmusikverbandes Seite 4

Art. 2 Wahl und Organisation der Experten 2.1 Als Experten sind nur ausserkantonale Musikfachleute wählbar. Die Wahl erfolgt durch die Musikkommission des LKMV. Mitglieder der Musikkommission, welche mit einem Verein am Fest teilnehmen wollen, treten in Ausstand. An ihrer Stelle können aussenstehende Fachleute zugezogen werden. Die gewählte Fachkommission wird den Vereinen rechtzeitig bekanntgegeben. 2.2 Es werden 2 Expertenkollegien mit je 3 Mitgliedern pro Besetzungsart bestimmt. Die Expertengremien beurteilen blockweise; 2 Jurys die Harmonie-Vereine, 2 Jurys die Brass Bands. 2.3 Die gewählten Experten erhalten ein Wettspiel-Reglement und ein Pflichtenheft. Es ist ihnen untersagt, mit teilnehmenden Vereinen Kontakt aufzunehmen sowie deren Proben und Konzerte zu besuchen. 2.4 Die gewählten Experten werden vor und während des Wettspiels nicht bekanntgegeben. Sie werden erst auf der Gesamtrangliste aufgeführt. 2.5 Während des Wettspiels eines Blockes befinden sich die Experten in der dafür vorgesehenen Jury-Kabine (siehe Punkt 1.9). 2.6 Die Honorare der Experten richten sich nach den Ansätzen des EMV. Art. 3 Beurteilung/Rangierung/Auszeichnungen 3.1 Die Vorträge werden von jedem Jurymitglied mit einer Punktzahl von 60-100 bewertet. Dabei können nur ganze Punkte vergeben werden. 3.2 Die Punktzahlen der 3 Experten werden addiert und durch 3 dividiert; daraus ergibt sich die Punktzahl pro Vortrag. Dieser Durchschnitt wird nach offiziellen Regeln auf 1 Kommastelle gerundet und erscheint in der Rangliste. 3.3 Als Maximum können somit pro Vortrag 100 Punkte erzielt werden, was für Selbstwahl- und Aufgabestück ein mögliches Total von 200 Punkten ergibt. 3.4 Jeder Experte macht Bleistifteintragungen in die Direktionsstimme oder Partitur, die den Sektionen zur Deutung der Noten dienen. Ebenfalls erstellt jedes Jurymitglied über den Vortrag einen Kurzbericht. Diese Unterlagen werden unmittelbar nach dem Fest jedem Verein zugestellt. 3.5 Die Ranglisten werden nach Klassen und Besetzungstypen getrennt erstellt und nach Feststehen der Resultate sofort bekanntgegeben. Für die Vollständigkeit der Ranglisten ist die Musikkommission des LKMV zuständig, für deren Druck sorgt das OK des Wettspielortes. Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal Blasmusikverbandes Seite 5

3.6 Jeder Verein erhält einen Ehrenkranz mit Goldblatteinlagen. Ebenso wird den Sektionen ein Diplom überreicht, welches die Klasse, den Besetzungstyp, den Rang und die erreichten Punktzahlen (Konzertstücke und Marschmusik) aufzeigt. Das Diplom ist vom Kantonal-Präsidenten und vom Präsidenten der Musikkommission des LKMV unterzeichnet. 3.7 Zur Rangverkündigung anlässlich der Schlusszeremonie treten die Präsidenten und Fähnriche mit den Vereinsbannern an. Ein Mitglied des Vorstandes oder der Musikkommission des LKMV nimmt die Rangverkündigung vor. Gleichzeitig werden Kränze und Diplome sowie Ehrengaben der durchführenden Sektion überreicht. Art. 4 Pflichten der am Wettspiel teilnehmenden Vereine 4.1 Eine Sektion darf nur mit Mitgliedern am Wettspiel teilnehmen, welche auf dem Mitglieder-Verzeichnis eingetragen sind, welches 10 Wochen vor dem Musikfest eingeschrieben an den Präsidenten der Musikkommission des LKMV einzureichen ist (Datum des Poststempels vom Freitag). Vereine, welche das Mitglieder-Verzeichnis nachträglich einreichen, werden vom Wettspiel ausgeschlossen. Die Eintragungen im Musikerpass müssen mit dem Mitglieder-Verzeichnis übereinstimmen. Dirigenten/innen sind von der Ausweispflicht befreit. Der Vorstand des LKMV ist berechtigt, unmittelbar vor dem Wettspiel Kontrollen durchzuführen, wobei jedes Mitglied den Musikerpass mit Foto vorzuweisen hat. Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal Blasmusikverbandes Seite 6

4.2 Nachträgliche Gesuche werden wie folgt behandelt: 4.2.1 Gesuche für einen durch Unfall, Krankheit oder Militärdienst notwendigen Ersatz sind dem Präsidenten der Musikkommission des LKMV einzureichen. Die entsprechenden Zeugnisse oder Bestätigungen sind dem Gesuch beizulegen. Militärdienst gilt nur für Aufgebote, welche erst nach Einreichung des Mitglieder-Verzeichnisses bekannt werden. 4.2.2 Gesuche für die Vervollständigung der gemäss Mitglieder-Verzeichnis gemeldeten Besetzung werden nicht bewilligt. 4.3 Entscheide der Musikkommission des LKMV betreffend Art. 4.1 und 4.2 sind nicht anfechtbar. 4.4 Es kann keine Rücksicht auf Zeitkollisionen genommen werden, falls Teilnehmer bei mehreren Vereinen zu spielen haben. 4.5 Dem Präsidenten der MK des LKMV sind 6 Wochen vor dem Musikfest 3 Partituren oder Direktionsstimmen des Selbstwahlstückes einzureichen. Dabei dürfen die Partituren/Direktionsstimmen keinen Hinweis auf den teilnehmenden Verein enthalten. Die Takte sind fortlaufend zu numerieren. Art. 5 Festgebende Sektion/Vorstand und Musikkommission des LKMV 5.1 Die Wahl des Festortes erfolgt 2 Jahre vor dem Wettspiel an der Delegierten-Versammlung (Statuten Art. 17 k). Die Organisation des Wettspiels ist Aufgabe der festgebenden Sektion. Als Richtlinien stehen Protokolle und Rechnung des letzten Wettspiels zur Verfügung. 5.2 Der sich bewerbende Ort muss über 2 geeignete Konzertlokale und mindestens 4 Probelokale sowie eine passende Marschmusikstrecke verfügen. Die Musikkommission des LKMV prüft deren Eignung. Insbesondere ist darauf zu achten, dass sich Wettspiele, Proben, Marschmusik und Unterhaltung gegenseitig nicht stören. 5.3 Das Organisationskomitee des Festortes einigt sich an einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand des LKMV über folgende Fragen: 5.3.1 Zeitpunkt, Anmeldetermin und Dauer der Wettspiele 5.3.2 Festprogramm 5.3.3 Preis der Festkarte 5.3.4 Liste der Ehrengäste 5.4 Die Einladung der Verbands- und Gastsektionen erfolgt durch das OK. Die Ehrengäste des LKMV werden durch den Verbandsvorstand bestimmt und eingeladen. Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal Blasmusikverbandes Seite 7

5.5 Die Ehrenmitglieder und Eingeladene des LKMV, die Vertreter des EMV, die Mitglieder des Vorstandes und der Musikkommission des LKMV sind als Ehrengäste zu behandeln und haben an den Festtagen Anrecht auf eine Festkarte (inkl. Verpflegung) zu Lasten der durchführenden Sektion. Den Pressevertretern ist eine Festkarte (mit Verpflegung) zu übergeben. 5.6 Über allfällige Zusatzbauten und Einrichtungen sind die Anweisungen der Musikkommission des LKMV zu beachten. 5.7 Das Wettspiel wird mit Konzertbestuhlung und ohne Konsumation durchgeführt. Die festgebende Sektion hat einen ungestörten Ablauf der Vorträge zu gewährleisten. 5.8 Die kantonalen und eidgenössischen Veteranen haben gegen einen entsprechenden Ausweis zu den Wettspielen freien Eintritt. 5.9 Wenn die Zahl der teilnehmenden Vereine einen zu frühen Beginn erfordern würde, so sind auch am Freitag- und Samstagabend Wettspiele anzusetzen. 5.10 Die organisierende Sektion führt das Fest auf eigene Rechnung und eigenes Risiko durch. Sie hat dem LKMV vom Reingewinn Fr. 8'000.-- abzuliefern. Ferner gehen folgende Kosten zu Lasten der durchführenden Sektion: 5.10.1 Honorar, Verpflegung, Logis und Reiseentschädigung der Exper- ten 5.10.2 Druck der Bewertungsformulare gemäss Weisung der Musikkommission des LKMV 5.10.3 Ehrenkränze 5.10.4 Entwurf und Druck des Diploms 5.10.5 Blumen für die Veteranenehrung 5.11 Von der Gesamtrangliste erhalten Gratisexemplare: 5.11.1 je 3 Stück: jede am Wettspiel teilnehmende Sektion 5.11.2 je 1 Stück: die Mitglieder des Vorstandes und der Musikkommission des LKMV das Verbandsarchiv des LKMV und das Archiv des EMV die Experten die Vereine des LKMV, welche am Wettspiel nicht teilgenommen haben die Präsidenten des EMV und der MK des EMV 5.12 An das Verbandsarchiv sind Kopien der Abrechnung, der Protokolle und der Zirkulare abzuliefern. Die festgebende Sektion sorgt bis zum nächsten Wettspiel für die sachgemässe Aufbewahrung der Kantonalfahne. Es wird auf das Fahnenreglement verwiesen. Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal Blasmusikverbandes Seite 8

Art. 6 Gastsektionen 6.1 Gastsektionen nehmen unter den gleichen Wettspiel-Bedingungen teil. Die Verlagskosten der Aufgabestücke übernehmen die teilnehmenden Vereine. Art. 7 Schlussbestimmungen 7.1 Der Vorstand und die Musikkommission des LKMV wählen vor dem Musikfest aus ihrer Mitte eine Beschwerdekommission, bestehend aus einem Präsidenten und zwei Mitgliedern. Die Beschwerdekommission setzt sich in der Mehrheit aus Mitgliedern der Musikkommission zusammen. Sie ist den teilnehmenden Sektionen bekanntzugeben. 7.2 Beschwerden, soweit sie den Wettbewerb betreffen, sind bei der Beschwerdekommission einzureichen. Diese hat darüber unverzüglich zu entscheiden und die Sanktionen festzulegen. Verstösse gegen Art. 4.1 und 4.2 haben eine Disqualifikation zur Folge. Die Entscheide der Beschwerdekommission sind unanfechtbar. 7.3 Mit der definitiven Anmeldung haben die Vereine eine Anzahlung von Fr. 500.-- zu leisten. Bei Rückzug der Anmeldung fällt dieser Betrag dem Organisations-Komitee zu. 7.4 Mit der definitiven Anmeldung anerkennt die teilnehmende Sektion die vorliegenden Bestimmungen des Wettspiel-Reglementes. Dieses Reglement wurde an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 21. November 1992 beschlossen und an den ordentlichen Delegiertenversammlungen vom 9. März 1997 und 8. März 1998 geändert. Reiden/Marbach, 8. März 1998 Luzerner Kantonal-Musikverband Der Präsident: Der Sekretär: Hans Luternauer Anton Kaufmann Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal Blasmusikverbandes Seite 9

C. WETTSPIEL-REGLEMENT MARSCHMUSIK Art. 1 Während des kantonalen Musikfestes findet ein Marschmusik-Wettspiel statt, das für jeden am Konzert-Wettspiel teilnehmenden Verein obligatorisch ist. Art. 2 Bei der Marschmusik wird in den Schwierigkeitsgraden (Klassen) kein Unterschied gemacht. Art. 3 Diese kann als Marsch- oder Schaumusik (Evolution) bestritten werden. Art. 4 Jeder Verein hat 2 Märsche (bei Evolution nur 1 Marsch) vorzubereiten. Das Expertenteam bestimmt, welcher der beiden Märsche gespielt werden muss. Beim Bereitstellen des Korps zur Marschmusik wird der zu spielende Marsch bekanntgegeben (Ausnahme bei Evolution). Art. 5 Dem Präsidenten der Musikkommission des LKBV sind spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung je 4 ausführliche Direktions-Stimmen mit numerierten Takten einzureichen. Bei Evolution muss nur 1 Komposition eingereicht werden. Art. 6 6.1 Besammlung/Präsentation Der Verein stellt sich auf, sobald die vorangehende Sektion marschiert. Der/die Dirigent/in meldet den Verein dem Experten/der Expertin in einheitlicher Haltung und geordneter Formation wie folgt: Experte/in, ich melde die Musikgesellschaft XY zur Marschmusik bereit. 6.2 Abmarsch Der Abmarsch erfolgt aus geschlossener Fuss-Stellung. Der/die Dirigent/in befiehlt: "Marsch Nr.... / Tambour beginnt!" "Spiel / Vorwärts / Marsch!" 6.3 Spielwechsel 2 x 8 Takte Trommelmarsch Auf Takt 9 Vorbereitungszeichen zum Spielwechsel geben Auf Takt 13 mit dem Taktstockzeichen des Dirigenten die Instrumente ansetzen 6.3.4 Auf Takt 17 Spielbeginn Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal Blasmusikverbandes Seite 10

Art. 7 Marschmusik mit Evolution Die Besammlung und Meldung erfolgt gemäss Art. 6. Art. 8 8.1 Beurteilung Die Jury der Marschmusik besteht aus 4 Experten, welche auf vier Sektoren der Marschmusikstrecke verteilt sind. 8.2 Bewertung Die Marschmusikvorträge werden durch 4 Experten nach folgenden Faktoren beurteilt: Experte 1 Meldung, Präsentation, Kommandi Experte 1+2 Trommelmarsch, Spielwechsel Experte 1+2+3+4 Intonation, Rhytmik/Metrik, Dynamik/Klangausgleich, Marschdisziplin, Gesamteindruck Experte 4 Schluss-Spielwechsel, Trommelmarsch, Anhalten 8.3 Benotung Die Experten erteilen Noten von 10 4 es werden nur ganze Noten abgegeben. Die Noten bedeuten: 10 = vorzüglich 9 = sehr gut 8 = gut 7 = befriedigend 6 = genügend 5 = ungenügend 4 = schlecht Die Punktzahlen der 4 Experten werden addiert und durch 4 dividiert. Der Durchschnitt wird nicht gerundet. Daraus ergibt sich eine maximale Punktzahl von 60 Punkten. Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal Blasmusikverbandes Seite 11

Art. 9 Die Rangliste für die Marschmusik erfolgt ohne Klasseneinteilung. Das Ergebnis (Punktzahl) des Marschmusik-Wettspiels wird im Diplom vermerkt. Die durchführende Sektion des Wettspiels ist verpflichtet, die entsprechenden Ranglisten nach den erreichten Punktzahlen zu erstellen. Dieses Wettspiel-Reglement Marschmusik wurde an der ordentlichen Delegiertenversammlung vom 11. März 2000 beschlossen und ersetzt das bisherige Reglement vom 21. November 1992 mit Änderung vom 9. März 1997. Schötz/Reiden/Marbach, 11. März 2000 Der MK-Präsident: Der Präsident: Der Sekretär: Ruedi Renggli Hans Luternauer Anton Kaufmann Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal Blasmusikverbandes Seite 12

Bewertungsblatt Marschmusik Faktoren Exp. 1 Exp. 2 Exp. 3 Exp. 4 Gesamttotal 1.a Meldung, Präsentation, Kommandi 1.b. Trommelmarsch, Marschbeginn, Spielwechsel, Schluss mit Anhalten 10 ----- ----- ----- 10 10 ----- 10 40 : 4 10 2. Intonation 10 10 10 10 40 : 4 10 3. Rhythmik / Metrik 10 10 10 10 40 : 4 10 4. Dynamik / Klangausgleich 10 10 10 10 40 : 4 10 5. Marschdisziplin 10 10 10 10 40 : 4 10 6. Gesamteindruck 10 10 10 10 40 : 4 10 Erreichte Punktzahl (max. 60 Punkte) 60 Reglement für das Musikfest des Luzerner Kantonal Blasmusikverbandes Seite 13