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Nationalität: Sprache: Deutschland Deutschland Südafrika Botschaft der Republik Südafrika Tiergartenstraße 18 10785 Berlin (0 30) 22 07 30(0 30) 22 07 31 90Fax Konsularabteilung: (0 30) 22 07 32 02 berlin.consular@dirco.gov.za www.suedafrika.org Zurzeit liegen keine besonderen Gesundheitshinweise vor. Bei Einreise direkt aus Europa: Keine. AUSNAHME: Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die aus ENDEMIEGEBIETEN in die Republik Südafrika einreisen. Die Gelbfieber-Impfung ist hier lebenslang gültig. Befreit von dieser Regelung sind Kinder unter einem Jahr sowie Reisende, die sich vor Einreise weniger als 12 Stunden im Transitbereich eines Flughafens in Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN aufgehalten haben. BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender Impfschutz gemäß IMPFKALENDER vorliegen, bevor zusätzlich empfohlene Impfungen durchgeführt HEPATITIS A: Auch wenige Tage vor Abreise kann mit aktiven Impfstoffen als Einmaldosis ein ausreichender Schutz aufgebaut werden. Nach 6-12 Monaten sollte die Impfung wiederholt werden, um einen mehrjährigen Impfschutz sicherzustellen. Bei INDIVIDUALREISEN unter schlechten hygienischen Bedingungen zusätzlich: TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen Malaria Ein erhöhtes Malariarisiko besteht von September bis Juni in tiefergelegenen Regionen der nördlichen Provinzen Mpumalanga (einschließlich Krüger-Nationalpark und benachbarte Wildreservate) und Limpopo, ebenso von November bis Juni in Nord-Ost Kwazulu/ Natal bis zum Tugela Fluss. Malaria wird durch den Stich eines Moskitos meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen. Mit dem Arzt ANWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN und DOSIERUNG der Medikamente für die Prophylaxe besprechen! A) Allgemeine SCHUTZMASSNAHMEN Der Schutz vor Moskitostichen ist die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Malaria! B) Zusätzlich sollte in Gebieten höheren Risikos während der Monate September bis Juni eine medikamentöse Prophylaxe MALARIA P vorgenommen Bei Aufenthalten in der Zeit von Juli bis August sowie in Gebieten geringeren Risikos, genügt die Mitnahme eines Notfallmedikaments (Stand-by-Therapie) MALARIA T. Wichtige Krankenversicherung: Allen Reisenden wird dringend empfohlen, vor Reiseantritt eine private Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen, die alle medizinischen Ausgaben abdeckt. Außerdem sollte ein Ambulanz-Rettungsflug im Leistungskatalog eingeschlossen sein. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausaufenthalte ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten. NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich. Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.b. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstarten, die nicht geschält werden können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken. Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN! Seite 1

* Alle Reisepässe müssen bei Einreise noch mindestens zwei freie Seiten für Ein- und Ausreisestempel enthalten. * Reisende in Südafrika sollten grundsätzlich eine Kopie ihres Reisepasses oder einen anderen Identitätsnachweis mit sich führen, da es häufig Personenkontrollen durchgeführt * Die Überschreitung jeder Art von Aufenthaltserlaubnis (overstay), auch um wenige Tage, führt automatisch zu einer "Erklärung zur unerwünschten Person", die ohne Ausnahme eine Einreisesperre für Südafrika nach sich zieht. Bei einmaliger Überziehung um maximal 30 Tage erfolgt eine Einreisesperre für 12 Monate, bei wiederholter Überziehung um maximal 30 Tage kann für 2 Jahre nicht eingereist werden, bei Überziehung um mehr als 30 Tage sogar 5 Jahre. Mit Wirkung vom 24. November 2014 wird Reisenden aller Nationalitäten, die nicht im Besitz eines maschinenlesbaren Reisepasses sind, die Einreise verweigert. * Alle minderjährigen Reisenden unter 18 Jahren benötigen neben dem eigenen Reisedokument ihre vollständige internationale Geburtsurkunde (unabridged birth certificate), in der beide Elternteile genannt sind, zur Einreise nach Südafrika. Zu beachten ist, dass die Beantragung einer vollständigen Geburtsurkunde ca. 6 bis 8 Wochen dauern kann. Falls das Geburtsland keine internationalen Geburtsurkunden ausstellt, muss neben der nationalen Geburtsurkunde eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung ins Englische vorgelegt * unter 18 Jahren, die nur mit einem Elternteil und nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile reisen, müssen nachweisen, dass der nicht-mitreisende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist ( notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung - nicht älter als vier Monate -, beglaubigte Reisepasskopie und Kontaktdaten des nicht mitreisenden Elternteils müssen mitgeführt werden) oder dass die Einverständniserklärung nicht notwendig ist (durch gerichtlichen Beschluss über alleiniges Sorgerecht, Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn sich der Wohnsitz der minderjährigen Person in Deutschland befindet ). * Personen, die mit einem n unter 18 Jahren reisen, welcher nicht ihr eigenes Kind ist, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherungen - nicht älter als vier Monate -, beglaubigte Reisepasskopien und Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Elternteile bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. * Alleinreisende unter 18 Jahren müssen über die in obigen Fällen genannten Dokumente hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Reisepasskopie (ggf. mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung) derjenigen Person in Südafrika vorlegen, die den n in Südafrika am Flughafen in Empfang nimmt. * Die notwendigen Dokumente müssen in englischer Sprache vorgelegt Es wird daher dringend empfohlen, die Erklärung auf Englisch zu verfassen bzw. bei den Urkunden beglaubigte englische Übersetzungen anzufertigen. * Detailliertere Informationen in diesem Zusammenhang sowie eine Vorlage für die eidesstattliche Versicherung (Affidavit) sind beim südafrikanischen Department of Home Affairs oder bei den südafrikanischen Auslandsvertretungen zu erhalten (www.suedafrika.org/visa-sa-dokumente.html). * Für, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt Einreise ohne Visum Von der Visumpflicht befreit sind: DEUTSCHE Touristen, Besucher und Geschäftsreisende für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen mit - Reisepass - Vorläufigem Reisepass Für deutsche Kinder werden außerdem akzeptiert: * Maschinenlesbarer Kinderreisepass; nicht akzeptiert werden jedoch aktualisierte oder verlängerte Kinderreisepässe ACHTUNG: Zusätzlich ist für alle Reisenden unter 18 Jahren eine vollständige internationale Geburtsurkunde (unabridged birth certificate), in der beide Elternteile genannt sind, erforderlich. (siehe Abschnitt "") Diese Reisedokumente müssen mindestens 30 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Alle Pässe sollten mindestens noch zwei freie Seiten für Ein- und Ausreisestempel haben. Embassy of the Federal Republic of Germany, Pretoria201 Florence Ribeiro Avenue Groenkloof Ext 11Pretoria 0181 /Republik Südafrika(0027 12) 427 89 00(0027 12) 427 89 69 info@pretoria.diplo.de www.southafrica.diplo.de Madagaskar Botschaft der Republik Madagaskar Seepromenade 92 14612 Falkensee/Berlin (0 33 22) 231 40(0 33 22) 23 14 29 info@botschaft-madagaskar.de www.botschaft-madagaskar.de; Pest: Ab September 2017 kam es in diesem Jahr zu einem ungewöhnlich starken Anstieg an Lungen - und Beulenpest-Erkrankungen. Dank internationaler Hilfe gebe es jedoch seit Anfang November laut den Behörden Madagaskars keine Neuerkrankte mehr. Am 27. November 2017 Seite 2

hat die Regierung die Pest-Epidemie für beendet erklärt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät den Behörden Madagaskars weiterhin zur Wachsamkeit. Weitere Ausbrüche können nicht ausgeschlossen werden. Erkrankungsfälle treten jährlich immer wieder vor allem zur Regenzeit (etwa November/Dezember bis März/April) auf. Betroffen sind in der Regel vor allem Menschen in ländlich abgelegenen Gebieten. Impfstoffe gibt es bisher nicht. Die Erkrankung betrifft in erster Linie Menschen, die Kontakt zu Ratten haben (Überträger sind Rattenflöhe). Es sind keine Fälle bei Touristen bislang bekannt geworden. Bei Einreise direkt aus Europa: Keine. AUSNAHME: Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die aus einem Land mit Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN einreisen. Die Gelbfieber-Impfung ist hier lebenslang gültig. Befreit von dieser Regelung sind Reisende, die sich vor Einreise weniger als 12 Stunden im Transitbereich eines Flughafens in Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN aufgehalten haben. Befreit von dieser Regelung sind Kinder unter 9 Monaten. BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender Impfschutz gemäß IMPFKALENDER vorliegen, bevor zusätzlich empfohlene Impfungen durchgeführt HEPATITIS A: Auch wenige Tage vor Abreise kann mit aktiven Impfstoffen als Einmaldosis ein ausreichender Schutz aufgebaut werden. Nach 6-12 Monaten sollte die Impfung wiederholt werden, um einen mehrjährigen Impfschutz sicherzustellen. TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen Malaria Ein Malariarisiko besteht unterhalb 1.200 m ganzjährig im gesamten Land. In Gebieten oberhalb 1.200 m (z.b. Antananarivo) besteht ein Übertragungsrisiko hauptsächlich in den Monaten November bis April. Erhöhtes Übertragungsrisiko in küstennahen Gebieten im Osten und Nord-Osten der Insel. Geringeres Risiko in Stadtgebieten. Unterschiedliches Risiko südlich einer Linie zwischen den Städten Morondava und Fort Dauphin. Malaria wird durch den Stich eines Moskitos meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen. Mit dem Arzt ANWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN und DOSIERUNG der Medikamente für die Prophylaxe besprechen! A) Allgemeine SCHUTZMASSNAHMEN Der Schutz vor Moskitostichen ist die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Malaria! B) Zusätzlich sollte eine medikamentöse Malaria-Prophylaxe MALARIA P unbedingt vorgenommen Wichtige Krankenversicherung: Allen Reisenden wird dringend empfohlen, vor Reiseantritt eine private Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen, die alle medizinischen Ausgaben abdeckt. Außerdem sollte ein Ambulanz-Rettungsflug im Leistungskatalog eingeschlossen sein. NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich. Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.b. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstarten, die nicht geschält werden können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken. Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN! KREUZFAHRTREISEN: Für Reisende, die Madagaskar im Rahmen einer Kreuzfahrt anlaufen, gelten die im Abschnitt "Einreise mit Visum". * Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten oder nur eines Erziehungsberechtigten reisen, sollten neben den erforderlichen Einreisedokumenten eine von beiden Eltern bzw. dem zurückbleibenden Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung zur Reise mitführen. Die Erklärung sollte in französischer Sprache verfasst und amtlich beglaubigt sein. * Für, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt * Bei n handelt es sich in der Regel um Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu diesem Zeitpunkt beginnt in den meisten Ländern die gesetzliche Volljährigkeit. Es gibt jedoch auch zahlreiche Länder, in denen die Volljährigkeit später oder auch früher beginnt. Seite 3

Visum bei Ankunft Staatsangehörige aller Länder (Ausnahme siehe unten) erhalten als Touristen oder Geschäftsreisende für einen Aufenthalt von bis zu max. 90 Tagen ein Visum bei Ankunft am internationalen Flughafen. DAS VISUM IST NICHT VERLÄNGERBAR. AUSNAHME: Inhaber von Reisepässen der Palästinensischen Gebiete siehe Abschnitt "Einreiseverweigerung". Notwendig dafür sind: - der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültige nationale REISEPASS mit mindestens 1 freien Seite - Rück- oder Weiterreiseticket (zusätzlich ist für eine Geburtsurkunde erforderlich) Reisende sollten darauf achten, dass der Visumstempel der madagassischen Einwanderungsbehörden (aus dem die Einreisedaten deutlich hervorgehen) im Reisepass bei Ankunft am Flughafen angebracht wird. Vergehen gegen die madagassischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, z.b. die Überschreitung des Gültigkeitsdatums eines Visums, werden geahndet. Visumgebühren (in bar in Ariary, US-$ oder Euro): - bis zu 30 Tagen Aufenthalt: 80.000 Ar - bis zu 60 Tagen: 100.000 Ar - bis zu 90 Tagen: 140.000 Ar Einreise mit Visum Von den Ausnahmen in den Abschnitten "Visum bei Ankunft" und "Durchreise ohne Visum" abgesehen, ist rechtzeitig vor Antritt der Reise ein Visum zu besorgen. "Visa non Transformable" - das von den konsularischen Vertretungen in Deutschland ausgestellte Visum ist bei den Polizeibehörden in Madagaskar nicht umwandelbar in ein Visum, das einen längeren Aufenthalt erlaubt. D.h. nach Ablauf der Gültigkeit des "Visa non Transformable" muss das Land verlassen Es wird ausgestellt: - von allen Konsulaten, auch Honorarkonsulaten - für Kurzaufenthalte (bis max. 3 Monate) - für die unterschiedlichsten Reisezwecke (ist im Visumantrag anzukreuzen, Näheres dazu siehe "Visum-Kategorien") - für ein- oder mehrmalige Einreise Gültigkeit der nachfolgenden Reisedokumente deutscher Staatsangehöriger: Bei Beantragung von Visa muss die Gültigkeit bei Ankunft noch mindestens 6 Monate betragen. Akzeptiert werden als Reisedokumente der Reisepass oder Vorläufige Reisepass.Für Kinder wird als Reisedokument auch der maschinenlesbare Kinderreisepass mit Foto akzeptiert. Weitere Informationen sind unter www.visumcentrale.de erhältlich. Gebühren - Für die Beantragung eines Visums fallen folgende Gebühren an : "Visa non Transformable" - bis zu 30 Tage Aufenthalt - 30,76 Euro - bis zu 60 Tagen Aufenthalt - 47,65 Euro - bis zu 90 Tagen Aufenthalt - 67,28 Euro Im Normalfall beträgt die Antragsdauer 2-7 Tage nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen, bei Antragstellung per Post und bei notwendigen Rückfragen in Madagaskar bis zu 20 Tagen. Die Gültigkeit eines Visums beginnt am Tag der Ausstellung. Spätestens zum Ablaufdatum der Gültigkeit des Visums muss die Ausreise stattfinden. Zu Aufenthaltsdauer siehe Abschnitt "Gebühren". Verlassen Reisende nicht rechtzeitig Madagaskar vor Ablauf der Gültigkeit eines Visums, drohen sehr schnell Haft- und Geldstrafen. Es ist daher notwendig, bei einem Aufenthalt in Madagaskar über ein zeitlich ausreichendes Visum zu verfügen. Das "Visa non Transformable" (Aufenthalt bis max. 3 Monate möglich) wird für folgende Reisegründe ausgestellt: - für einen touristischen Aufenthalt Ambassade de la République fédérale d Allemagne Embassy of the Federal Republic of Germany, Antananarivo101, Làlana Pastora Rabeony Hans, Ambodirotra101 Antananarivo Ambassade de la République fédérale d'allemagne B.P. 516101Antananarivo /Madagaskar(00261) 20 222 38 02/03, 222 16 91(00261) 20 222 66 27 info@antananarivo.diplo.de www.antananarivo.diplo.de Frankreich Französische Botschaft mit Konsularabteilung, BerlinZuständigkeit: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, ThüringenPariser Platz 510117 Berlin Sprechzeit: Mo bis Fr 9-12 Uhr, Mi 14-17 Uhr(keine Visumerteilung) (0 30) 590 03 90 00(0 30) 590 03 91 10Fax Konsularabt.: (0 30) 590 03 90 67 E-Mail Visa-Abteilung: visas.francfort-de@diplomatie.gouv.frwww.ambafrance-de.org Seite 4

Im internationalen Reiseverkehr werden von Frankreich keine Impfungen gefordert. BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender Impfschutz gemäß IMPFKALENDER vorliegen. Wichtige Krankenversicherung: Staatsangehörige der EU sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sollten bei Reisen in diese europäischen Länder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitnehmen, die als Anspruchsnachweis für eine medizinische Versorgung nach den Regelungen des jeweiligen Landes gilt. Zusätzlich ist es empfehlenswert, vor Reiseantritt eine private Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen, die weitere Leistungen, wie zum Beispiel einen Ambulanz-Rettungsflug, abdeckt. Den Staatsangehörigen anderer Länder wird in jedem Fall der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung dringend empfohlen. Einreise ohne Visum Nachfolgend Genannte benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums kein Visum zur Einreise, SOFERN sie - keine Arbeit in Frankreich aufnehmen (Ausnahmen siehe Abschnitt "EU-Regelung") - über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen - im Besitz von Weiterreise- und Rückreisedokumenten und -tickets sind (gilt nicht für die Staatsangehörigen eines EU-Landes - mit Ausnahme von Kroatien - sowie nicht für die Staatsangehörigen von Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz): DEUTSCHE mit gültigem - Reisepass - vorläufigem Reisepass - Personalausweis - vorläufigem Personalausweis Für deutsche KINDER unter 12 Jahren wird auch der Kinderreisepass anerkannt. Die Reisedokumente sollten für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Informationen zu einer längeren Aufenthaltsdauer sowie zur Arbeitsaufnahme siehe Abschnitt "EU-Regelung". * Für, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt Ambassade de la République fédérale d'allemagne, Paris24 rue Marbeau 75116 Paris Ambassade de la République fédérale d?allemagnebp 30 22175364Paris CEDEX 08 /Frankreich(0033 1) 53 83 45 00(0033 1) 53 83 45 02Konsularabteilung Fax: (0033 1) 53 64 76 88www.paris.diplo.deAmtsbezirk: Mauritius Botschaft der Republik Mauritius Kurfürstenstraße 84, Burggraf Centre10787 Berlin (0 30) 26 39 36 10 (0 30) 26 55 83 23 consular@mauritius-embassy.de berlin@mauritius-embassy.de http://berlin.mauritius.govmu.org Zurzeit liegen keine besonderen Gesundheitshinweise vor. Bei Einreise direkt aus Europa: Keine. AUSNAHME: Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die aus einem Land mit Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN einreisen. Befreit von dieser Regelung sind Kinder unter einem Jahr sowie Reisende, die sich vor Einreise weniger als 12 Stunden im Transitbereich eines Flughafens in Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN aufgehalten haben. Seite 5

BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender Impfschutz gemäß IMPFKALENDER vorliegen, bevor zusätzlich empfohlene Impfungen durchgeführt HEPATITIS A: Auch wenige Tage vor Abreise kann mit aktiven Impfstoffen als Einmaldosis ein ausreichender Schutz aufgebaut werden. Nach 6-12 Monaten sollte die Impfung wiederholt werden, um einen mehrjährigen Impfschutz sicherzustellen. Bei INDIVIDUALREISEN unter schlechten hygienischen Bedingungen zusätzlich: TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen Wichtige Krankenversicherung: Allen Reisenden wird dringend empfohlen, vor Reiseantritt eine private Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen, die alle medizinischen Ausgaben abdeckt. Außerdem sollte ein Ambulanz-Rettungsflug im Leistungskatalog eingeschlossen sein. NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich. Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.b. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstarten, die nicht geschält werden können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken. Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN! Für Flugreisen zwischen Mauritius und der zur Republik Mauritius gehörenden Insel Rodrigues muss ein gültiger Reisepass mitgeführt Die Aufenthaltsdauer pro Kalenderjahr darf nicht überschreiten : - max. 120 Tage, wenn nur geschäftliche Tätigkeiten vorgenommen werden; pro Einreise 90 Tage - max. 180 Tage, im Falle von touristischen Aufenthalten * Alleinreisende Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile mit sich führen bzw. Jugendliche mit nur einem mitreisenden Elternteil die schriftliche Erlaubnis des nicht mitreisenden Elternteils. Nähere Informationen erteilt die zuständige Vertretung. * Für, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt * Bei n handelt es sich in der Regel um Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu diesem Zeitpunkt beginnt in den meisten Ländern die gesetzliche Volljährigkeit. Es gibt jedoch auch zahlreiche Länder, in denen die Volljährigkeit später oder auch früher beginnt. Einreise ohne Visum Kein Visum benötigen als Touristen oder Geschäftsreisende für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen, wenn im Besitz: - des bestätigtes Tickets* und Dokumente für Weiter- oder Rückreise - einer Bestätigung der gebuchten Unterkunft - von ausreichenden Geldmittel (mindestens 100 US-$ pro Tag) * In dem Weiterreise- oder Rückreiseticket muss das Endziel enthalten sein (also das Land, in dem Reisende ihren ständigen Wohnsitz haben). DEUTSCHE mit: - Reisepass - vorläufigem Reisepass - Kinderreisepass (für Kinder unter 12 Jahren) Die Reisedokumente müssen für den Aufenthalt gültig sein. zuständig Pretoria/Südafrika und Antananarivo/Madagaskar: Embassy of the Federal Republic of Germany, Pretoria201 Florence Ribeiro Avenue Groenkloof Ext 11Pretoria 0181 /Republik Südafrika (0027 12) 427 89 00(0027 12) 427 89 69info@pretoria.diplo.de www.southafrica.diplo.de Seite 6