Studienordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Master-Studiengang Informatik und Multimedia an der Universität Augsburg vom 31.

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Transkript:

M-529-2-1-000 Studienordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Master-Studiengang Informatik und Multimedia an der Universität Augsburg vom 31. August 2004 (ab Januar 2005 werden die Satzungsänderungen unter der homepage der Universität Augsburg: http://www.verwaltung.uni-augsburg.de/sammlung/ veröffentlicht) Aufgrund von Art. 6 und Art. 72 in Verbindung mit Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung: Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Seite 1 Geltungsbereich 2 2 Regelstudienzeit, Studienbeginn 2 3 Stundenzahlen 2 4 Studienvoraussetzungen 2 5 Berufliche Tätigkeitsfelder 3 6 Ziele des Studiengangs 4 7 Studium des Faches Informatik an der Universität Augsburg 4 II. Studieninhalte und - aufbau 8 ECTS und Leistungspunktesystem 5 9 Inhalte und Aufbau des Studiums 6 III. Durchführung des Studiums 10 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis 7 11 Studienfachberatung 7 12 Leistungsnachweise 7 13 Fristen 7 IV. Schlussbestimmung 1

14 Inkrafttreten 8 2

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Die in dieser Studienordnung verwendeten männlichen Personen- und Funktionsbezeichnungen schließen beide Geschlechter ein. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Prüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Master-Studiengang Informatik und Multimedia an der Universität Augsburg Ziele, Inhalte und Aufbau dieses Studienganges. 2 Regelstudienzeit, Studienbeginn Das Studium einschließlich der Anfertigung der Masterarbeit soll in der Regel nach drei Semestern abgeschlossen werden. (2) Ein Studienbeginn ist sowohl im Wintersemester wie im Sommersemester möglich. 3 Stundenzahlen Die Stundenzahlen in dieser Studienordnung sind als Semesterwochenstunden (im Folgenden mit SWS abgekürzt) zu verstehen. 4 Studienvoraussetzungen Die Studienvoraussetzungen sind in 9 Abs.1 der Prüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Master-Studiengang Informatik und Multimedia (POLPMastInfMM) geregelt. (2) 1 Fremdsprachenkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Aufnahme des Studiengangs. 2 Englischkenntnisse sind jedoch für ein erfolgreiches Studium erforderlich. 3

5 Berufliche Tätigkeitsfelder 1 Für Absolventen des Master-Studiengangs Informatik und Multimedia eröffnen sich eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern an der Schnittstelle zwischen Software-, Telekommunikations- und Medienindustrie. 2 Zentrale Arbeitsgebiete umfassen: - die Einführung und den Betrieb von informations- und kommunikationstechnischen Systemen für die Produktions-Speicherung und Distribution von Medien - die Konzeption, Gestaltung und Realisierung von Multimedia-Systemen und -Anwendungen - den Entwurf und die Implementierung von multimedialen Bedienoberflächen - die technische Betreuung von Multimedia-Produktionen. 3 Viele der oben genannten Tätigkeitsfelder setzen neben technischer Kompetenz auch ein gewisses Gespür für den gestalterischen Umgang mit Medien voraus. 4 In der Regel arbeiten Absolventen des Studiengangs Informatik und Multimedia in einem interdisziplinären Team bestehend aus Informatikern, Graphikern, Audio- und Videotechnikern, Medienpädagogen und Psychologen. 5 Häufig ist darüber hinaus das Management von abteilungsübergreifenden Projekten nötig. 6 Dies erfordert u.a. auch Kommunikationsfähigkeiten und soziale Kompetenz. (2) 1 Absolventen des Master-Studiengangs Informatik und Multimedia werden beschäftigt in: - Medienagenturen - Verlagen - Werbe- und Marketingabteilungen - der Telekommunikationsindustrie - Abteilungen zur Software-Entwicklung - Rundfunk- und Fernsehanstalten. 2 Schließlich sollen Absolventen, die sich innerhalb dieses Studiengangs geeignet spezialisiert haben, auch zu wissenschaftlicher Arbeit, insbesondere in Forschungsinstituten, qualifiziert sein. (3) 1 Das Anforderungsprofil der Absolventen des Master-Studiengangs stimmt in wesentlichen Zügen mit dem eines Informatikers überein, wobei jedoch eine starke Anwendungsorientierung zum Medienbereich vorliegt. 2 Absolventen des Studiengangs üben in der Regel zwar keine rein gestalterischen Tätigkeiten aus, verfügen jedoch über Kenntnis im Umgang mit gängigen Autorenwerkzeugen und sind damit in der Lage, Multimedia-Produktionen in Unternehmen der Medienbranche technisch zu betreuen. 3 Neben dem Einsatz kommerzieller Software zur Medienproduktion, -speicherung und -distribution fällt auch die Anpassung und Neuentwicklung von Multimedia-Software in das Tätigkeitsfeld der Absolventen. 4 Eine besondere Bedeutung kommt der Gestaltung der Mensch-Maschine-Schnittstelle zu, wobei folgende Teilaufgaben unterschieden werden: - Analyse der Benutzeranforderungen - Konzeption der Bedienoberfläche - Auswahl von Präsentationsmedien, Bedienelementen und Interaktionstechniken - Festlegung von Repräsentationsformaten für elektronische Medien - Evaluation und Auswahl von Werkzeugen und Komponenten - Implementierung und Systemintegration - Bedienbarkeitsstudie und eventuelle Anpassungen. 5 Da es sich bei einem Multimedia-Projekt in der Regel um ein interdisziplinäres Vorhaben handelt, sind u.a. auch komplexe organisatorische und koordinierende Aufgaben bei Software-Entwicklung und Medienproduktion zu bewältigen. 4

6 Ziele des Studiengangs 1 Das Studium soll die Studenten für eine spätere berufliche Tätigkeit als Master in Informatik und Multimedia in den in 5 genannten Tätigkeitsfeldern vorbereiten. 2 Da Informatiker besonders anpassungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein müssen, ist die Ausbildung so angelegt, dass ein solides Grundwissen in Informatik und ihren Theoretischen Grundlagen erworben wird ohne frühzeitige Spezialisierung. 3 Neben dem Kennenlernen der Kernbereiche der Informatik ist ein wesentliches Ziel des Studiums die Fähigkeit, die wissenschaftliche Denkweise und ihre Umsetzung in die Praxis zu erlernen. 4 Die Ausbildung während des Informatikstudiums umfasst: - die Bereitstellung eines soliden Grundwissens in Informatik und ihren Theoretischen Grundlagen - das Erlernen typischer informatischer Methoden, die in der Praxis eingesetzt werden können - das Erkennen von Problemstrukturen und die Fähigkeit zu beurteilen, ob Wiederverwendung/Anpassung einer bestehenden Lösung möglich ist oder Neuentwicklung nötig wird - die informatische Modellbildung - die Lösung konkreter Probleme durch Einsatz von Rechnern. (2) 1 Daneben soll das Studium zu verantwortungsbewußtem Handeln und wissenschaftlichem Denken erziehen. 2 Die Studenten sollen Fähigkeiten fortentwickeln, die für jedes wissenschaftliche Arbeiten wesentlich sind, wie - Abstraktionsvermögen - exakte Arbeitstechnik - Einfallsreichtum - selbständiges Arbeiten (auch mit Literatur) - Kommunikationsvermögen - Kooperationsvermögen - aktives und passives Kritikvermögen. 7 Studium des Faches Informatik an der Universität Augsburg 1 Der Master-Studiengang Informatik und Multimedia ist Teil des Faches Informatik an der Universität Augsburg. 2 Er wird am Institut für Informatik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät betrieben. (2) Das Bestehen der Master-Prüfung ersetzt nicht die Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. (3) Nach bestandener Master-Prüfung wird gemäß 1 POLPMastInforMM der Grad Master of Science verliehen. 5

II. Studieninhalte und -aufbau 8 ECTS und Leistungspunktesystem (2) 1 Das Studium verläuft nach dem System der Leistungspunkte (im Folgenden mit LP abgekürzt), wobei sich die Bewertung der Einzelaktivitäten an den Vorgaben des ECTS (European Credit Transfer System) orientiert. 2 Damit soll eine möglichst gute Transferierbarkeit von erbrachten Leistungen an andere Hochschulen erreicht werden, und es wird eine gute Kumulierbarkeit der Prüfungsleistungen angestrebt. 1 Der Student erwirbt die Leistungsnachweise im Anschluss an die jeweilige Lehrveranstaltung. 2 Damit erhält er zweierlei: 1. einen Nachweis über das geleistete Arbeitspensum in Form von Leistungspunkten 2. eine Note für die Güte bzw. Qualität der erbrachten Leistung. (3) 1 Das Leistungspunktesystem ordnet solchen Lehrveranstaltungen LP zu, bei denen eine Leistungskontrolle in einer der folgenden Arten erfolgt: - Klausur - mündliche Prüfung - Seminarvortrag, Referat - schriftliche Ausarbeitung (z.b. Hausarbeit, Masterarbeit, Praktikumsbericht). 2 Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ohne Leistungsnachweis wird nicht mit Leistungspunkten honoriert. 3 30 Leistungspunkte (LP) beschreiben die Arbeitsbelastung für ein Semester. (4) Die Zuordnung von Leistungspunkten zu Lehrveranstaltungen der Informatik erfolgt in der Regel nach folgendem Schema, wobei der Prüfungsausschuss Ausnahmen regelt. Lehrveranstaltung Verrechnung Beispiele Vorlesung Faktor 2 pro SWS 4 SWS 8 LP Vorlesung mit Übung oder Praktikum Eigenständiges Praktikum Faktor 2 für Vorlesung Faktor 0.5 für Übung bzw. Praktikum pro SWS 8 LP für 6 SWS 4 + 2 SWS 9 LP 8 LP Seminar Faktor 2 pro SWS 2 SWS 4 LP Masterarbeit 20 LP (5) Für den Master-Studiengang werden 90 LP veranschlagt. 6

9 Inhalte und Aufbau des Studiums 1 Das Studium gliedert sich in zwei Semester, in denen nur Veranstaltungen besucht und Prüfungsleistungen erbracht werden sollen, und ein drittes, in dem außerdem die Masterarbeit anzufertigen ist. 2 Im Informatikbereich Multimedia gliedern sich die Veranstaltungen des Master- Studiums in folgende Teilbereiche (jeweils mit Beispielen für Vorlesungstitel): Teilbereich 1: Multimedia-Methoden - Multimedia-Datenbanksysteme - Multimedia-Retrieval - Multimedia-Produktion und Bearbeitung - Softwaretechnik für Multimedia Teilbereich 2: Systemnahe Grundlagen von Multimedia - Datenkompression - Optische Speichermedien - Multimedia im Netz - Rechnerkommunikation und Internet Teilbereich 3: Mensch-Maschine-Kommunikation - Interaktionstechniken - Multimediale Dialogsysteme - Agentenbasierte Multimediale Interaktion - Multimediale Benutzer- und Diskursmodellierung Teilbereich 4: Multimedia-Anwendungen - Informationssysteme - Autorensysteme - Lernumgebungen - Multimedia-Edutainment. 3 In mindestens zweien dieser Teilbereiche ist jeweils eine Vorlesung (4 SWS) mit begleitender Übung (2 SWS) zu besuchen. 4 Weiter sind Veranstaltungen aus Informatik im Umfang von ca. 36 SWS, davon höchstens 4 SWS an Seminaren, so zu hören, dass die erforderliche Anzahl von 70 LP erreicht wird. (2) Ferner ist ein mindestens zweimonatiges Betriebspraktikum (insbesondere in Industrie, Wirtschaft, Verwaltung) abzuleisten. (3) Zum Verständnis der Vorlesungen und zur Beherrschung des dargebotenen Stoffs ist die Teilnahme an den zugehörigen Übungen in der Regel unerlässlich. 7

III. Durchführung des Studiums 10 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Vom Institut für Informatik wird für jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis herausgegeben, welches, nach Fachsemestern gegliedert, Empfehlungen für den Studienverlauf gibt und Angaben folgender Art macht: - Themenkreise der angebotenen Lehrveranstaltungen - Zahl der Semesterwochenstunden und Lehrveranstaltungen, aufgeteilt nach Semestern - Kennzeichnung der Lehrveranstaltungen mit Scheinerwerb - gegebenenfalls Angaben über beschränkte Teilnehmerzahlen. 11 Studienfachberatung 1 Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Hochschullehrer des Instituts für Informatik durchgeführt. 2 Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen abgehalten. 3 Der Student sollte eine Studienfachberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - zu Beginn des Studiums - nach nichtbestandenen Prüfungen - im Fall eines Wechsels von Studienfach bzw. Studiengang oder Hochschule. 12 Leistungsnachweise 1 Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird je nach Veranstaltung durch Klausuren, Kolloquien, Referate, Berichte oder Hausarbeiten geführt. 2 Die Form des Nachweises wird zu Beginn der Veranstaltung vom Lehrenden bekanntgegeben. 3 Der Nachweis über das Betriebspraktikum gemäß 12 Abs. 1 POLPMastInfMM wird durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers erbracht, bei dem das Praktikum stattgefunden hat. (2) Eine nicht erbrachte Studienleistung kann innerhalb der allgemeinen Fristen wiederholt werden. 13 Fristen Bis zum Ende des dritten Fachsemesters sollen alle für die Master-Prüfung erforderlichen Leistungen erbracht worden sein. 8

IV. Schlussbestimmung 14 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2003 in Kraft. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Universität Augsburg vom 23. Juni 2004 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 30. Juni 2004, Az. L - 199 D, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 19. August 2004, Nr. X/4-5e65(A)- 10b/29 704. Augsburg, den 31. August 2004 I. V. gez. (Prof. Dr. Thomas M. Scheerer) - Prorektor - Die Satzung wurde am 31. August 2004 in der Universität Augsburg niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 31. August 2004 durch Anschlag in der Universität bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 31. August 2004. 9