Jugendwohnheim Frontenhausen-Burgberg



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Seite 1 1. Arbeitszeiten Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,00 Stunden: Mo-Do Freitag 7.00 11.30 Uhr und 12.15 16:35 Uhr (incl. 15 Min. Brotzeitpause) 7.00 12:30 Uhr Während der Arbeitszeit von 7.00 16.30 Uhr ist das Wohnheim geschlossen! Notwendige Dinge (z.b. Jacke, Schulsachen, Medikamente...) deshalb bitte schon in der Früh in die Arbeit mitnehmen. 2. Berufschule Der Berufsschulunterricht findet während der Arbeitszeit statt. Die Berufschule befindet sich auf dem Gelände des Gartenbaulehrbetreibs. Die jeweils aktuellen Berufsschulzeiten für die verschiedenen Lehrjahre werden den Jugendlichen von ihren Ausbildungsmeistern mitgeteilt. 3. Freizeit Freizeit 16.35 22.30 Uhr Die Auszubildenden können ihre Freizeit im Wohnheim oder auch außerhalb verbringen. Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung: siehe Punkt 16. 4. Nachtruhe Sonntag Donnerstag Freitag Samstag 22.30 6.00 Uhr 23.00 9.00 Uhr Während der Nachtruhe muss sich jeder Auszubildende alleine in seinem Zimmer aufhalten (keine Unterhaltungen am Gang, auf der Terrasse oder im WC). Kein Junge darf sich im Mädchentrakt aufhalten und umgekehrt. Der Aufenthalt im Freizeitbereich (TV-Raum, Küche, Aufenthaltsraum, usw.) ist nicht gestattet. Bitte während der Nachtruhe nicht duschen oder baden. Während der Nachtruhe sollte es leise sein. Also TV und Musik auf Zimmerlautstärke stellen und auch sonst keinen Lärm machen (z.b. Türen schlagen oder laut singen).

Seite 2 5. Besuche: Fremde Besucher (z.b. Freunde, Verwandte,...) sollten immer bei einem Betreuer vorgestellt werden. Die weiblichen und männlichen Azubis dürfen sich gegenseitig auf ihren Zimmern besuchen, sofern sie volljährig sind! Dies gilt aber nicht während der Nachtruhezeit. 6. Betreuung Das Wohnheim ist mit einem Sozialpädagogen (Heimleiter), einer Sozialpädagogin, einer Erzieherin und zwei Heilerziehungspflegern/innen besetzt. Von Montag bis Donnerstag ist das Heim während der Freizeit (16.35 22.30 Uhr) in der Regel mit drei Pädagogen besetzt. Während der Nachtruhe (22.30 6.15 Uhr) und im Frühdienst (6.15 7:45 Uhr) hat nur ein Pädagoge Dienst; ebenso an den offenen Wochenenden. 7. Urlaub Der Betriebs-Urlaubsplan mit den Schließungszeiten des Wohnheims wird jedem Auszubildenden für das ganze Ausbildungsjahr im Voraus ausgehändigt. Jeder Auszubildende hat zusätzlich zum Betriebsurlaub 5 flexible Urlaubstage zur Verfügung. Flexible Urlaubstage können nur an berufsschulfreien Tagen genommen werden. Sie müssen zuvor mit den Ausbildungsmeistern abgesprochen werden. ACHTUNG! Die 5 flexiblen Urlaubstage gelten für jeweils ein Kalenderjahr (von Januar bis Dezember). Sie sind spätestens bis Ende März des Folgejahres zu nehmen! Das heißt: Wer verpasst, seine flexiblen Urlaubstage innerhalb dieser Frist zu nehmen, kann dies nicht später nachholen! Der Urlaub verfällt dann! 8. Wochenenden Heimfahrtwochenenden geschlossene Wochenenden Alle zwei Wochen ist das Wohnheim am Wochenende geschlossen, das heißt, alle Jugendlichen müssen dann nach Hause fahren. Arbeitsschluss ist am Freitag um 12:30 Uhr. Die Jugendlichen werden nach Arbeitsschluss mit unseren Heimbussen zum Bahnhof nach Dingolfing gebracht.

Seite 3 Offene Wochenenden An offenen Wochenenden können die Auszubildenden im Wohnheim bleiben, sie müssen aber nicht. Wer heimfahren möchte, kann dies tun. Vom Arbeitsamt werden Familienheimfahrten jedoch nur 14-tägig bezahlt. Auch an den offenen Wochenenden werden Jugendliche, die heimfahren wollen, nach Arbeitsschluss um 12:30 Uhr zum Bahnhof Dingolfing gebracht. Jeder Auszubildende erhält den Heimfahrtswochenenden-Plan für das ganze Ausbildungsjahr im Voraus. An jedem Wochenende werden die Jugendlichen am Sonntagabend um 20.30 Uhr wieder vom Dingolfinger Bahnhof abgeholt. Sollte ein Auszubildender aus irgendeinem Grund (z.b. Krankheit; Zug verpasst; Sie bringen ihn selbst mit dem Auto ins Wohnheim usw.) nicht am Sonntag um 20.30 Uhr zum Bahnhof kommen, sagen Sie uns bitte vorher Bescheid, damit wir nicht unnötig am Bahnhof warten. Sie können uns entweder schon in der Woche zuvor informieren oder am Sonntag ab 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Bitte noch vor 20 Uhr anrufen, da wir sonst bereits auf der Fahrt zum Bahnhof sind. Sollte ein Auszubildender nicht am Bahnhof erscheinen, ohne dass wir vorher entsprechend informiert wurden, werden wir uns umgehend mit den Eltern in Verbindung setzen. Sofern Sie nichts von uns hören, ist Ihr/e Sohn/Tochter gut angekommen. Wer normalerweise mit dem Zug fährt, sollte vorher Bescheid sagen, wenn er am Freitag ausnahmsweise abgeholt wird, da die Plätze im Heimbus knapp sind und wir oft genau auszählen müssen, wie viel Personen wir befördern müssen. 9. Krankheit Bei Krankheit ist ab dem ersten Tag eine gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (keine weiße Schulbescheinigung) vorzulegen! Sollte ein Auszubildender während der Woche krank werden oder sich verletzen, wird er von uns zum Arzt gebracht. Da wir keine Krankenstation haben, müssen krankgeschriebene Auszubildende nach Hause fahren selbstverständlich nur, wenn der Arzt Reisefähigkeit bescheinigt. Er/Sie wird zum Bahnhof gebracht oder kann von den Eltern abgeholt werden. Sollte Ihr/e Sohn/Tochter am Wochenende zuhause krank werden, setzen Sie ihn/sie bitte am Sonntagabend nicht krank in den Zug (auch, wenn er selbst gerne ins Wohnheim fahren würde), sondern gehen Sie am Montag gleich zuhause zum Arzt. Bitte verständigen Sie uns am Sonntag, wenn Ihr Kind krank ist (vgl. Punkt 7) und sagen Sie uns am Montag Bescheid, wie lange es krankgeschrieben ist bzw. wann es wieder kommt.

Seite 4 10. Ausgang Wer am Abend oder am Wochenende alleine weggehen will (außerhalb des Wohnheimgeländes) kann dies tun, muss aber vorher beim Personal Bescheid sagen und sich wenn nötig (falls er nach 22.30 bzw. 24 Uhr zurückkommen will) einen Haustürschlüssel mitnehmen. Der Schlüssel muss spätestens am nächsten Tag zurück gegeben werden. Wer noch nicht 16 Jahre alt ist, muss um 22 Uhr zurück sein, wer noch nicht 18 Jahre alt ist um 24 Uhr (Jugendschutzgesetz!) 18-Jährige dürfen länger wegbleiben, sollten aber während der Woche im eigenen Interesse spätestens um 1 Uhr zurück sein. Am Wochenende können volljährige Jugendliche selbst entscheiden, wann sie zurückkommen. Bei Übertreibungen nehmen wir Einfluß. 11. Verpflegung a) Frühstück Das Frühstück wird Montag bis Freitag von 6.15 7.00 Uhr im Wohnheim bereitgestellt. Es kann auch von Frühstückstisch Brotzeit für untertags mitgenommen werden. Für jeweils eine Woche wird ein Jugendlicher zum Küchendienst eingeteilt, d.h. er muss nach dem Frühstück die Spülmaschine einräumen, die Tische abwischen und auch am Abend für Sauberkeit in der Küche sorgen. b) Mittagessen Mittagessen gibt es Montag bis Donnerstag um 12:00 Uhr in zwei Gruppen im Speiseraum der Gärtnerei bzw. im Aufenthaltsraum des Jugendwohnheims. Am Freitag gibt es kein Mittagessen (Heimfahrt gleich nach der Arbeit), statt dessen erhält jeder Auszubildende 3,50 Mittagsessensgeld ausbezahlt. c) Abendessen Die Auszubildenden müssen sich am Abend selbst verpflegen (einschl. selbständiger Einkauf; siehe hierzu Punkt 11e Einkaufsfahrten). Für den Abendessenseinkauf erhält jeder Auszubildende pro Tag 2,50 Abendessensgeld ausbezahlt.

Seite 5 d) Wochenende An offenen Wochenenden bereitet der jeweils diensthabende Betreuer zusammen mit je zwei Jugendlichen am Freitag das Abendessen vor. Für Samstag und Sonntag werden pro Tag 8,20 Essengeld ausbezahlt. Die Jugendlichen müssen sich an diesen beiden Tagen komplett selbst verpflegen. e) Getränke Zum Kauf von Getränken stehen zwei Getränkeautomaten zur Verfügung. f) Einkaufsfahrten Jeden Montagabend (17:15 Uhr) fahren wir mit allen Auszubildenden nach Frontenhausen zum Einkaufen - gelegentlich auch nach Dingolfing. Jeder Auszubildende kann selbständig einkaufen, was er möchte und sollte dabei für die ganze Woche vorausplanen. Ist das Wohnheim am Wochenende offen, findet eine zusätzliche Einkaufsfahrt am Donnerstagabend statt, für alle, die am Wochenende im Wohnheim bleiben. g) Selbstverpflegung Zur Aufbewahrung von Lebensmitteln steht den Auszubildenden in der Küche ein Kühlschrank mit Gefrierfach zur Verfügung. Bitte alle Lebensmittel mit Namen beschriften!!! Lebensmittel, die nicht gekühlt werden müssen, können im eigenen Zimmer gelagert werden. Zum Kochen stehen in der Küche zwei Öfen, eine Mikrowelle und ein Wasserkocher zur Verfügung. Geschirr ist ausreichend vorhanden.

Seite 6 12. Zimmer Die Zimmer (überwiegend Einzelzimmer) im Wohnheim I sind mit dem notwendigen Mobiliar und einem Waschbecken ausgestattet. Im neueren Wohnheim II hat jedes Einzelzimmer eine integrierte Nasszelle mit Toilette, Waschbecken und Dusche. Die Gestaltung des Zimmers steht dem Jugendlichen frei. Das Betreuer-Team achtet lediglich auf ein gewisses Maß an Sauberkeit und Ordnung. Das Reinigungspersonal putzt regelmäßig Boden und Waschbecken und kümmert sich um Fenster und Gardinen. Für die weitere Sauberkeit in seinem Zimmer ist der Jugendliche selbst verantwortlich. Achtung! Das Reinigungspersonal wischt nur, wenn der Boden frei ist! Der Boden wird nicht gewischt, wenn Kleidung, Müll oder sonstige Gegenstände am Boden herumliegen! Bettwäsche wird vom Wohnheim gestellt und in 14-tägigem Rhythmus gewaschen. Wer möchte, kann gerne auch eigene Bettwäsche benutzen, muss sie aber dann auch selbst wechseln und waschen. Jedes Zimmer verfügt über einen Lichtwecker und eine Lichtklingel (für Gehörlose und Schwerhörige). Eigene Fernseher/DVD-Player/PC können mitgebracht werden. DVDs oder Spiele mit einer Altersbeschränkung ab 18 bzw. sogenannte "jugendgefährdende" Spiele/DVDs sind im Jugendwohnheim nach dem Jugendschutzgesetz generell verboten! 13. Waschmaschine Zum Waschen von eigener Bettwäsche oder Kleidung stehen zwei Waschmaschinen und ein Trockner zur Verfügung, die jeder Jugendliche gegen eine geringe Gebühr benutzen kann. Es kann auch gebügelt werden (kostenlos). 14. Rauchen / Alkohol Rauchen ist im Jugendwohnheim gesetzlich verboten. Alkohol ist im Wohnheim verboten (Ausnahme: Radler*, das im Wohnheim verkauft wird aber auch hier achten die Mitarbeiter auf die konsumierte Menge). Wenn jemand zu besonderen Anlässen (z.b. Geburtstag) außerhalb des Wohnheims Alkohol kaufen möchte, muss er vorher beim Betreuer Bescheid sagen. * Radler ist eine 1:1-Mischung von Limonade und Bier.

Seite 7 15. Arzttermine Wird ein Auszubildender während der Woche krank, fahren wir mit ihm zum Arzt (siehe Punkt 8). Liegt keine akute Erkrankung vor, versuchen wir die Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren. Sollte es Ihnen wichtig sein, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter bestimmte Untersuchungen (z.b. Zahnarzt, Impfung, Hautarzt...) zuhause bei Ihnen bekannten Ärzten durchführt, können Sie dies gerne organisieren, wenn es sich mit den Arbeitszeiten vereinbaren lässt. Dies ist jedoch in der Regel schwierig und nur bei Jugendlichen, die in der näheren Umgebung wohnen, möglich. Sollten allerdings Gründe vorliegen, die eine Arbeitsbefreiung für einen Arzttermin zuhause rechtfertigen (z.b. chronische Erkrankung, mit der der Hausarzt bereits vertraut ist oder sich über einen längeren Zeitraum erstreckende kieferorthopädische Behandlung), so bitten wir Sie, dies mit uns im Einzelfall abzusprechen. 16. Lernstunden Zweimal wöchentlich werden Gruppen-Lernstunden angeboten: Montag und Mittwoch 19:30 bis 21:00 Uhr Die Teilnahme an den Lernstunden ist freiwillig. Die Lernstunden sollten jedoch im eigenen Interesse gerade von schwächeren Auszubildenden genutzt werden, um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können. 17. Freizeitmöglichkeiten Generell versucht das pädagogische Team die Auszubildenden zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung zu motivieren und gibt entsprechende Anregungen. Ob die Auszubildenden die Vorschläge annehmen oder bei Angeboten mitmachen, entscheiden sie jedoch selbst. Es gibt kein verpflichtendes Freizeitprogramm. Die Jugendlichen können selbstverständlich auch Vorschläge machen oder ihre Freizeit völlig selbständig gestalten.

Seite 8 a) Freizeitmöglichkeiten im Wohnheim Mehrzweckhalle: Die Mehrzweckhalle bietet viele Möglichkeiten zu sportlicher Aktivität, z.b. Fußball, Basketball, Volleyball, Tischtennis, Badminton, Boxsack Partyraum: Es steht ein kleiner Partyraum zur Verfügung, der bei besonderen Anlässen (z.b. Fasching, Schuljahrbeginn oder -abschluss, Halloween...) genutzt wird. Der Partyraum kann für private Geburtstagsfeiern auch von einzelnen Jugendlichen genutzt werden. Die Feier muss vorher beim Betreuer angemeldet werden. Der angemeldete Nutzer ist für den Raum und die Gerätschaften verantwortlich. Weiter gibt es: Kicker, Flipper, Billard, Dartscheibe (Billard und Flipper gegen Gebühr), Fernseher, Videorecorder, DVD-Player, PC, Internet (Internet 1.- pro Stunde), Gesellschaftsspiele in großer Auswahl Veranstaltungen im Wohnheim (Gesellenabschlussfeiern, Fußballspiele Betreuer gegen Auszubildende, Kicker-/Dart-/Billardturniere,...) und nicht zuletzt: unsere großen Außenanlagen (Fußballplatz, Bier -garten mit Grill und Feuerstelle, Wald) b) Freizeitmöglichkeiten außerhalb des Wohnheims In der näheren Umgebung (Frontenhausen, Dingolfing, Vilsbiburg, Landshut) gibt es folgende Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung: - Hallenbad/Freibad/Badesee - Kino - Eisstadion - Disco/Kneipe/Restaurant/ - Cart-Bahn - Cafe - Kegelbahn - Bayernpark (Freizeitpark) Haben genügend Jugendliche (in der Regel mindestens 5) Interresse an einer gemeinsamen Unternehmung, findet eine Fahrt mit dem Heimbus statt. Zuvor wird eine Liste ausgehängt, in der sich alle Interessenten eintragen können. Vorschläge der Jugendlichen werden selbstverständlich berücksichtigt. Es steht den Auszubildenden natürlich auch frei, selbst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem eigenen Auto etwas zu unternehmen.

Seite 9 18. Heimbus Bei Fahrten mit dem Heimbus sollte jeder Jugendliche saubere Kleidung tragen (keine Arbeitsklamotten). 19. Gießdienst Betrifft nur Azubis im Zierpflanzenbau! Ab dem 1. Lehrjahr werden Auszubildende von Mitte März bis Mitte November zum Gießdienst an bestimmten Wochenenden eingeteilt. Der/Die Auszubildende ist von Freitagnachmittag bis Sonntagabend für die Überwachung der Bewässerung und Belüftung der Gewächshäuser verantwortlich. Er/Sie bekommt für diesen Dienst 40 ausbezahlt und erhält einen freien Tag, den er in Absprache mit den Ausbildern nimmt. Der Gießdienstplan wird für das ganze Jahr im Voraus erstellt, es ist also rechtzeitig bekannt, an welchen Wochenenden man an der Reihe ist (ca. 4x pro Jahr). An Heimfahrtwochenenden gibt es keinen Gießdienst. Stand: 20.02.2012