Politische Gemeinde Hauptwil-Gottshaus

Ähnliche Dokumente
Gebührenreglement. für Dienstleistungen der Gemeinde Roggwil TG

GEBÜHRENTARIF. min. Fr. 5.-

Politische Gemeinde Wäldi Gebührenreglement Dienstleistungen

Politische Gemeinde Münsterlingen. Gebührenreglement

Beitrags- und Gebührenreglement. für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Politischen Gemeinde Sirnach

Beitrags- und Gebührenreglement. für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Politischen Gemeinde Eschlikon

VERWALTUNGSGEBÜHREN...

Politische Gemeinde Gachnang Beitrags- und Gebührentarif für die Verwaltung Fr Dokumenten 1.12 Leumundszeugnis Fr /Fr. 15.

Gebührenreglement und Gebührentarif

Gebührenreglement der Stadt Kreuzlingen. vom 20. Januar 1994 (inkl. Nachträge bis 26. Juni 2018)

GEBÜHREN- UND TARIFVERORDNUNG. Für Dienstleistungen und administrative Verrichtungen

Politische Gemeinde Hefenhofen

Verwaltungsgebührenreglement

in Ausführung von Art. 13 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1),

Gebührentarif für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Stadtverwaltung Frauenfeld

Politische Gemeinde Rickenbach. Gebührenreglement. 1. Gebührenreglement 2. Anhang: Gebührentarif (Seiten 4 bis 12)

Politische Gemeinde Rickenbach. Gebührenreglement. 1. Gebührenreglement 2. Anhang: Gebührentarif (Seiten 3 bis 9) Reg. Nr

Politische Gemeinde Tägerwilen. Gebührenreglement Dienstleistungen und andere Gebühren vom 5. Dezember 2016

Gebührenreglement für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen

POLITISCHE GEMEINDE LENGWIL. Gebührenreglement

Politische Gemeinde Rickenbach. Gebührenreglement. 1. Gebührenreglement 2. Anhang: Gebührentarif (Seiten 3 bis 9) Reg. Nr

Tarif zum Gebührenreglement

Politische Gemeinde Münsterlingen

Gebührenverordnung INHALTSVERZEICHNIS

Gebührenreglement. vom

POLITISCHE GEMEINDE ALTNAU. Gebührenreglement

Gebühren- und Tarifordnung

EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG. Gebührenreglement

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH

EINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH. Gebührenreglement

Beschreibung Tarif 2016 Tarif 2017 Kompetenz

Gebührenordnung für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen, die Baukontrolle sowie den Entscheid über Einsprachen vom 01.

Gebührentarif Bau- und Planungswesen

GEMEINDE 4718 HOLDERBANK SO REGLEMENT ÜBER GRUNDEIGENTÜMERBEITRÄGE UND GEBÜHREN

Gebühren- und Tarifordnung

GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINEN GEBÜHREN DER GEMEINDE ILANZ/GLION

Gebührentarif im Bauwesen

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und - gebühren der Einwohnergemeinde Obergerlafingen

Gebührenreglement. Gemeinde 4413 Büren. Liste Gebühren, Tarife, Ersatzabgaben 2016

Gebührentarif des Amtes für Baubewilligungen srs vom 11. Dezember

Gebührentarif für die Erfüllung. baurechtlicher Aufgaben

GEMEINDE SIGLISTORF. Gebührenreglement

EINWOHNERGEMEINDE DIEPFLINGEN GEBÜHRENORDNUNG

Anhang Stand

Gebühren-Tarif. vom 25. September 2017 In Kraft per 1. Januar Seite 1

Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungsund baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) 1

Gemeinde Ellikon an der Thur. Gebührenverordnung. Der Politischen Gemeinde Ellikon an der Thur

GEMEINDE WELSCHENROHR

GEMEINDE THALHEIM. Reglement über Gebühren in Bausachen

102 Auskünfte mit Aktenstudium Nach Zeitaufwand Fr / Stunde. 105 Handlungsfähigkeitszeugnis Fr. 10.-

Gemeinde Brütten. Baugebühren- Verordnung

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden

Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren. der Einwohnergemeinde Gächlingen

GEMEINDE OTELFINGEN REGLEMENT ÜBER DIE VERWALTUNGSGEBÜHREN VOM 29. JUNI 1999 REVIDIERT AM:

Gemeinde Murgenthal. Gebührenreglement. betreffend das. Bauwesen

Verordnung über die Gebühren der Wasserversorgung

Reglement über Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen vom 24. April 1995

WASSERVERSORGUNG GEBÜHRENREGLEMENT mit Gebührentarif

E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h. Reglement Erhebung Hundetaxe

Gebührenverordnung In Kraft seit: 1. Januar 2018

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung

V E R O R D N U N G Ü B E R D A S N A C H T P A R K I E R E N A U F Ö F F E N T L I C H E M G R U N D

GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN

Verordnung über die Gebühren im Bestattungs-, Friedhof-, Siegelungs-, Erbgangssicherungsund Testamentswesen

Gebührentarif. Gemeinde 4413 Büren. Liste Gebühren, Tarife, Ersatzabgaben 2018

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen

GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT. (mit Änderungen 1995)

Verwaltungsverordnung Tarif über die Gebühren und kostenpflichtige Dienstleistungen und Waren

Gebührenreglement. Kirchgemeinde. Rohrbach

Friedhof und Bestattungswesen Tarife

Nr 224 ALLGEMEINES GEBÜHRENREGLEMENT

Stadt Frauenfeld. Gebührentarif für die

gebührenverordnung vom 1. januar 2018

BÜRGERGEMEINDE BUUS. Einbürgerungsreglement

Einwohnergemeinde Auswil. Gebührentarif zum Abfallreglement

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (S 133)

Wassergebührenreglement

Reglement über. der. Gemeinde Kienberg

Gemeindepolizeireglement

Gebührentarif für das Bauwesen

Allgemeine Gebührenregelung Politische Gemeinde Eglisau

Friedhofreglement Fassung vom 20. Juni 2011

Einwohnergemeinde Muri bei Bern. Lärmschutzreglement

Einwohnergemeinde. Wald

Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement)

STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL

Tarif zum Reglement über die Friedhöfe und das Bestattungswesen

Einwohnergemeinde MATTEN. Gebührentarif zu Abfall - Reglement

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement)

Der Grosse Gemeinderat der Einwohnergemeinde Zollikofen erlässt, gestützt auf Art. 30 des Abfallreglementes vom 27. Juni 1990, folgenden

Gemeinde Bonstetten Gebührenreglement

Ausgabe 2016 EINWOHNERGEMEINDE LOTZWIL

Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Elsau vom 28. Juni 2011

E i n b ü r g e r u n g s r e g l e m e n t

Reglement für die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz

Gebührenreglement Ausgabe 2017

Einbürgerungsreglement

Gebühren- Verordnung

Transkript:

Politische Gemeinde Hauptwil-Gottshaus Gebührenreglement Gestützt auf Art. 22 Ziffer 3 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Hauptwil-Gottshaus erlässt die Gemeindeversammlung folgendes Gebührenreglement und einen Gebührentarif: Grundsätze 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Die Gemeindeverwaltung erhebt die Gebühren nach diesem Reglement und dem Gebührentarif, soweit nicht besondere Gebührenvorschriften bestehen. Für Dienstleistungen der Gemeinde, die in diesem Reglement nicht aufgeführt sind, kann der Gemeinderat angemessene Gebühren im Rahmen des Zeit-, Arbeits- und Materialaufwandes festsetzten. Die Gebühren fallen in die Gemeindekasse, soweit sie nicht dem Staat abzuliefern sind. Ausnahme Art. 2 In Fürsorgeangelegenheiten werden keine Gebühren erhoben. Gebührenfestsetzung Art. 3 Die im Gebührenrahmen umschriebenen Gebühren werden nach Zeit-, Arbeits- und Materialaufwand bemessen. Art. 4 In Einzelfällen können bei besonders hohem Aufwand die Gemeindegebühren angemessen erhöht werden. Art. 5 Der Gemeinderat kann die kommunalen Gebühren veränderten Verhältnissen an-passen. Haftung Art. 6 Für Gebühren und Auslagen haften alle belasteten Direktbeteiligten solidarisch. Vorschuss Art. 7 Es kann ein Vorschuss in der mutmasslichen Höhe der Gebühren oder der Kosten verlangt werden. Wird der Vorschuss innert der festgesetzten Frist nicht geleistet, so kann die Anhandnahme des Geschäftes verweigert werden. Erlass, Stundung Art. 8 Führt die Bezahlung der Gebühr zu einer grossen Härte, kann auf schriftliches und ausführlich begründetes Gesuch hin ein gänzlicher oder teilweiser Erlass oder eine Stundung gewährt werden.

Als Erlassgründe gelten insbesondere Unterstützungsbedürftigkeit oder eine finanzielle Notlage zufolge Erwerbsunfähigkeit, andauernder Krankheit, Arbeitslosigkeit und dergleichen. Eine Stundung kann bewilligt werden, sofern der Gebührenpflichtige in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Für gemeinnützige Organisationen und Körperschaften kann die Gebühr herabgesetzt oder erlassen werden. Bei kantonalen Gebühren geht der Gebührenerlass zu Lasten der Gemeindekasse. 2. Gebührentarif Ansätze nach Bundes- oder kantonalem Recht Art. 9 Gebührensätze, die mit (B) oder (K) bezeichnet sind, sind im Bundes- bzw. kantonalem Recht festgelegt; sie sind im Tarif lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt und können von keinem Organ der Gemeinde abgeändert werden. Bei Gebührensätzen, welche im Tarif mit (B min) oder (K min) bezeichnet sind, handelt es sich um Mindestansätze nach Bundes- bzw. kantonalem Recht, bei Gebührensätzen, welche mit (B max) oder (K max) bezeichnet sind, um Höchstansätze nach Bundes- bzw. kantonalem Recht. Solche Gebühren dürfen durch kein Gemeindeorgan unter die angegebenen Mindestansätze herabgesetzt oder über die angegebenen Höchstansätze erhöht werden. Änderungen des Bundes- oder des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten. 3. Schlussbestimmungen Art. 10 Mit diesem Gebührenreglement werden alle ihm widersprechenden Gebührenbestimmungen der ehemaligen Ortsgemeinden Hauptwil und Gottshaus und der Munizipalgemeinde Hauptwil aufgehoben. Dieses Gebührenreglement tritt nach Annahme durch die Gemeindeversammlung und nach Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau in Kraft. Gemeinderat Hauptwil-Gottshaus Gem.-ammann Gem.-schreiber W. Luginbühl U. Frauenknecht Genehmigungsvermerke Genehmigt vom Gemeinderat am 2. Juli 1997 Genehmigt von der Gemeindeversammlung am 1. Dezember 1997 Genehmigt vom Regierungsrat am 7.7.1998 mit RRB-Nr. 536 Inkrafttretung am 11.8.1998

G e b ü h r e n t a r i f 1. Behörde 1.1 Auskünfte, Zeugnisse 1.10 mündliche Auskünfte - zu privaten Zwecken Fr. -.-- - zu gewerblichen Zwecken Fr. 5.-- bis Fr. 50.-- 1.11 schriftliche Auskünfte nach Aufwand 1.12 Auskünfte, welche ein zeitraubendes Aktenstudium nach Aufwand erfordern 1.13 Unterschriftenbeglaubigung Fr. 10.-- 1.14 Leumundszeugnis Fr. 10.-- 1.15 Handlungsfähigkeitszeugnis Fr. 10.-- 1.2 Drucksachen, Schreibgebühren 1.20 Reglemente der Gemeinde unentgeltlich 1.21 Geschäftsberichte, Voranschläge, Rechnungen unentgeltlich 1.3 Entscheide, Bewilligungen, Genehmigungen 1.30 soweit keine besonderen Vorschriften gelten, je nach Fr. 50.-- bis Fr. 500.-- Zeitaufwand und Bedeutung 1.31 Barauslagen, namentlich die Kosten für Expertisen, werden in der Regel zusätzlich erhoben. 1.4 Andere Gebühren 1.40 Zustellgebühr bei Aushändigung eines Briefes, welcher Fr. 5.-- bis Fr. 30.-- als eingeschriebene Postsendung nicht angenommen wurde, je nach Zeitaufwand 1.41 Gantgebühr, je Stunde und Person Fr. 40.-- 2. Einwohneramt, Bürgerrecht, Zivilstandsamt 2.1 Schweizer 2.10 An- oder Abmeldung kostenlos (K) 2.11 Nachsenden eines Heimatscheines Fr. 5.--

2.12 Wohnsitzausweis Fr. 10.-- 2.13 Heimatausweis kostenlos (K) Heimatausweis-Verlängerung kostenlos (K) 2.14 Personalienbestätigung für Lernfahrausweis Fr. 2.-- (K) 2.15 Identitätskarte - Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren Fr. 35.-- (B) - Kinder bis Ende 14. Altersjahr Fr. 25.-- (B) 2.16 Reisepass - Passbestellschein Fr. 2.-- (K) - Neuer Pass für 5 Jahre Fr. 70.-- (K) - Verlängerung um 5 Jahre Fr. 40.-- (K) - Kindereintrag Fr. 10.-- (K) - Ersatz gültiger Pass, etwa bei Namensänderung Fr. 30.-- (K) 2.2 Ausländer 2.20 Verlängerung und Erteilung der gem. Rechnung FREPO + Aufenthaltsbewilligung Fr. 10.-- Anteil Gemeinde 2.21 Verlängerung und Erteilung gem. Rechnung FREPO + Niederlassungsbewilligung Fr. 22.-- Anteil Gemeinde 2.22 Besuchsaufenthalt Ausländer gem. Rechnung FREPO + Fr. 5.-- Anteil Gemeinde 2.23 Mahnung für Fremdenpolizeigebühren effektive Auslagen 2.24 Gesuch um Arbeit- oder Stellen- unentgeltlich wechselbewilligung 2.25 Einbürgerungen nach kant. Regelung 2.3 Zivilstandsamt 2.30 Heimatschein Fr. 20.-- (K) 2.31 Lebensschein Fr. 5.-- Alle übrigen Gebühren gemäss kantonalem Tarif 2.4 Friedhof / Bestattungen 2.40 Grabplatz (Erdbestattung oder Urnengrab) für Auswärtige Fr. 1'000.-- 2.41 Grabplatz für früher in der Gemeinde wohnhafte Verstorbene Fr. 1'000.-- 2.42 Verlängerung eines bestehenen Familiengrabes; Grabplatzmiete für weitere 20 Jahre, pro Grab Fr. 1'000.--

2.43 Benützung Kühlzelle Leichenhalle; pro Benützung Fr. 80.-- 2.44 Bestattungskosten gemäss Friedhofreglement 2.5 Andere Gebühren 2.50 Adresslisten oder Etiketten für Gemeinden und Vereine Fr. 30.-- bis Fr. 100.-- 2.51 Jubilarenlisten für Vereine unentgeltlich 2.52 Fotokopien Fr. --.20 3. Ordnungsdienste 3.1 Feuerschutz, Feuerwehr 3.10 Feuerschutz, Ölwehr nach Aufwand 3.11 Fremdarbeiten nach Aufwand 3.12 Fehlalarm einer automatischen Brandmeldeanlage; Uebernahme effektiver Kosten, mindestens Fr. 200.-- 3.13 Feuerwehreinsätze; Haftungsfälle nach Aufwand + Bearbeitungsgebühr Fr. 200.-- 3.14 Dekorationskontrollen - einmalige Kontrolle Fr. 40.-- - Nachkontrolle nach Aufwand 3.2 Feuerpolizei 3.20 Feuerpolizei-Inspektion durch Feuerschutzbeamten nach Aufwand 3.21 Nachinspektion durch Feuerschutzbeamten (wenn Auflagen nicht erfüllt wurden) nach Aufwand (Bewilligung, Rohbaukontrolle und -abnahme sind in den Gebühren enthalten!) 3.22 Bussen bei Nichterfüllung der Auflagen Fr. 50.-- bis Fr. 500.-- 3.23 Feuerwerk-Verkaufsinspektion Fr. 75.-- 3.24 Nachinspektion Fr. 50.-- 3.3 Feuerschutzbewilligungen 3.30 Kleinbaute Fr. 75.-- bis Fr. 100.-- 3.31 Wohnbaute bis 4 Wohnungen Fr.300.-- bis Fr. 500.-- 5-12 Wohnungen Fr.400.-- bis Fr. 800.--

13-24 Wohnungen Fr.500.-- bis Fr.1000.-- 3.32 Landwirtschafts- und Gewerbebauten (in Zuständigkeit der Gemeinde) bis Fr. 250'000.-- BS Fr. 200.-- bis Fr. 300.-- über Fr. 250'000.-- BS Fr. 250.-- bis Fr. 500.-- 3.33 Gewerbebauten (in Zuständigkeit des Kantons) - bis 1 Mio. BS Ansatz nach Kanton - über 1 Mio. BS Ansatz nach Kanton 3.34 Öltank + Feuerung - im Zusammenhang mit Neubau oder separat Fr. 100.-- bis Fr. 200.-- - nur Tank oder nur Feuerung Fr. 75.-- bis Fr. 150.-- 3.35 Cheminée - in Neubau Fr. 75.-- bis Fr. 100.-- - in bestehende Liegenschaft Fr. 100.-- bis Fr. 150.-- 3.4 Rauchgaskontrollen 3.40 Erstkontrolle; einstufige Brenner Fr. 60.-- bis Fr. 90.-- 3.41 Erstkontrolle; zweistufige Brenner Fr. 60.-- bis Fr. 90.-- 3.42 Nachkontrolle infolge Mängel (wenn Kontrollkarte nach erfolgter Revision nicht zurückgesandt wird) Fr. 35.-- bis Fr. 45.-- 4. Gewerbe und Handel 4.1 Gastgewerbe 4.10 Einmalige Gebühren für die Erteilung eines Patentes oder einer Bewillligung; gemäss Gastgewerbegesetz 4.11 Geldspielautomat pro Jahr Fr. 500.-- (K) 4.12 Jährliche Abgabe für patentpflichtige Betriebe nach kant. Regelung 4.13 Jährliche Abgabe für bewilligungspflichtige Betriebe nach kant. Regelung 4.14 Bewilligung für Freinacht Fr. 20.-- 4.15 Bewilligung für Verlängerung Fr. 10.-- 4.16 Andere Bewilligungen und Verwaltungsakte bis Fr. 200.-- 4.2 Verkaufsgeschäfte, Märkte 4.20 Märkte wie kant. Gebühr

4.21 Wanderlagerpatent wie kant. Gebühr 5. Gesundheit 5.1 Lebensmittelpolizei 5.10 Inspektion durch Ortsexperten ohne Beanstandung unentgeltlich Nachinspektion durch Ortsexperten Fr. 30.-- Nachinspektion durch einen kant Lebensmittelinspektor in Begleitung des Ortsexperten kant. Gebühr + Fr. 15.-- 5.11 Preiskontrollen durch Preiskontrolleur unentgeltlich - Nachkontrollen durch Preiskontrolleur Fr. 30.-- 5.12 Pilzkontrolle unentgeltlich 5.2 Verschiedenes 5.20 Desinfektion, Entwesung nach Aufwand 5.21 Giftschein Fr. 5.--(B max.) 6. Soziale Wohlfahrt 6.1 Amtsvormund/Vormund/Beirat/Beistand Entschädigung für Aufwand/Rechnungsführung (pro Jahr oder bei vorzeitigem Rechnungsabschluss) Grundtaxe bis zu einem Vermögen von Fr. 10'000.-- Fr. 200.-- Grundtaxe bei einem Vermögen von über Fr. 10'000.-- Fr. 400.-- + Zuschlag von 3 %o des Vermögens, im Maximum Fr. 3'000.-- Bei besonders aufwendigen Betreuungsfällen sowie bei speziellen Auslagen kann die Vormundschaftsbehörde auf Antrag des Amtsvormundes/Vormundes/Beirates/Beistandes die Ansätze angemessen erhöhen. Desgleichen kann bei Minderaufwendungen eine Reduktion stattfinden. 6.2 Vormundschaftsbehörde 6.20 Gebühren für Beschlüsse (nach Bedeutung und Umfang) Fr. 20.-- bis Fr. 500.-- Gebühren für Rechnungsgenehmigungen Bearbeitungsgebühr Fr. 30.-- + Zuschlag von 2 %o des Vermögens, im Minimum Fr. 20.--, im Maximum Fr. 500.--

6.3 Mahlzeitendienst 6.30 Mahlzeiten, nach Selbstkosten 6.31 Ofen- und Transporthältermiete pro Monat Fr. 10.-- 7. Bauwesen 7.1 Gebühren, Auslagen 7.10 Bauten nach 94 Planungs- und Baugesetz Fr. 50.-- bis Fr. 200.-- 7.11 Leuchtreklamen, Einfriedungen, Mauern, Wände, Velounterstände, Pergolas, Heubelüftungsanlagen Fr. 50.-- bis Fr. 100.-- 7.12 Freistehende oder angebaute, eingeschossige Kleinbauten wie Garagen, Tierställe, Gartenhäuschen, Unterstände, Schuppen, Ueberdeckungen usw. bis 20 m2 Gebäudegrundfläche Fr. 180.-- bis 40 m2 Gebäudegrundfläche Fr. 290.-- 7.13 Einfache, eingeschossige Hallen, Treib- und Gewächshäuser, Scheunen, überdeckte Lagerplätze u.a. bis 500 m2 Grundfläche Fr. 460.-- über 500 m2 Grundfläche Fr. 810.-- 7.14 Tank- und Siloanlagen, pro 100'000 l Inhalt Fr. 350.-- 7.15 Lager-, Ausstellungs- und Ablagerungsplätze bis 500 m2 Grundfläche Fr. 230.-- über 500 m2 Grundfläche Fr. 460.-- 7.16 Wohnbauten, Gewerbebetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsläden, landwirtschaftliche Oekonomiegebäude bis 500 m3 Bauvolumen Fr. 1'150.-- bis 1100 m3 Bauvolumen Fr. 1'500.-- bis 1800 m3 Bauvolumen Fr. 1'730.-- bis 2500 m3 Bauvolumen Fr. 2'070.-- über 2500 m3 Bauvolumen Fr. 2'300.-- 7.17 Jauchegrube pro 100 m3 Fr. 100.-- 7.18 Andere Bauten nach Aufwand 7.19 Verlängerung einer Baubewilligung Fr. 100.-- 7.20 Publikationsgebühren Selbstkosten 7.21 Fremdkosten, namentlich die Kosten von Expertisen und speziellen Baukontrollen durch Fachleute, können zusätzlich erhoben werden. 7.22 Die Kosten für abgewiesene Baueingaben und Vorentscheide werden nach Aufwand verrechnet. mind. Fr. 50.-- 7.23 Die Kosten für das Einschneiden des Schnurgerüstes und der Höhenfixierung werden vom Nachführungsgeometer

nach Aufwand direkt der Bauherrschaft verrechnet. 7.24 Für durch die Bauherrschaft verschuldeten ausserordentlichen Aufwendungen für Baukontrollen werden nachträglich, nach Zeitaufwand, zusätzliche Gebühren erhoben. 8. Entsorgungen 8.1 Diverse 8.10 Bearbeitungsgebühr für unerlaubte Kehrichtablagerung Fr. 100.-- bis Fr. 1000.-- 8.11 Abfallentsorgung; Grundgebühr pro Haushaltung und Jahr Fr. 40.-- (Ausgaben, die nicht über KVA Thurgau gedeckt sind) 9. Verschiedenes 9.10 Hundesteuer (inkl. Zeichen), pro Jahr Fr. 80.-- (K min) 9.11 Steuer für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 130.-- (K min) 9.12 Ersatz-Kontrollzeichen (bei Verlust) Fr. 5.-- (K) 9.13 Beförsterungstaxe; Ansatz pro Are Fr. --.45 Mindestfläche in ar 10.00 Grundbeitrag Fr. 10.-- 9.14 Mitteilungsblatt; Abonnement für Nicht-Einwohner; Inland Fr. 30.-- Ausland bis Fr. 50.-- 9.15 Steuerausweis Fr. 5.-- 9.16 Steuerformulare ausfüllen bis Fr. 100.-- 9.17 Augenschein und Protokoll Mietwesen; nach Aufwand mind.fr. 100.-- Gemeinderat Hauptwil-Gottshaus Gem.-ammann Gem.-schreiber W. Luginbühl U. Frauenknecht Genehmigungsvermerke Genehmigt vom Gemeinderat am 2. Juli 1997 Genehmigt von der Gemeindeversammlung am 1. Dezember 1997 Genehmigt vom Regierungsrat am 7.7.1998 mit RRB-Nr. 536

Inkrafttretung am 11.8.1998