Gebührentarif für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Stadtverwaltung Frauenfeld

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1 Stadt Frauenfeld Gebührentarif für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Stadtverwaltung Frauenfeld Gültig ab 1. Januar 2005

2 STADT FRAUENFELD G E B Ü H R E N T A R I F für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Stadtverwaltung Frauenfeld vom 21. Dezember 2004

3 I INHALTSVERZEICHNIS Seite I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Grundsatz 1 Art. 2 Ausnahme 1 Art. 3 Gebührenfestsetzung 1 Art. 4 Haftung 1 Art. 5 Vorschuss 2 Art. 6 Erlass, Stundung 2 II. BESONDERE BESTIMMUNGEN Art. 7 Ansätze nach Bundesrecht oder kantonalem 2 Recht III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND INKRAFT- TRETEN Art. 8 Aufhebung bisherigen Rechts 3 Art. 9 Inkrafttreten 3

4 1 Gestützt auf Art. 36 Abs. 4 der Gemeindeordnung der Stadt Frauenfeld vom 27. April 1994 erlässt der Stadtrat die nachstehenden Gebührentarife. I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 1 Die Stadtverwaltung erhebt Gebühren nach diesem Tarif, soweit nicht besondere Gebührenvorschriften bestehen. Grundsatz 2 Für gebührenberechtigte Verrichtungen der Stadtverwaltung, die im Tarif nicht aufgeführt sind, kann der Stadtrat angemessene Kosten in Berücksichtigung von Zeit-, Arbeits- und Materialaufwand verrechnen. 3 Die Gebühren fallen in die Stadtkasse, soweit sie nicht dem Staat abzuliefern sind. Art. 2 In Fürsorgesachen werden keine Gebühren erhoben. Ausnahme Art. 3 1 Innerhalb von Gebührenrahmen sind die Gebühren nach dem Zeit-, Arbeits- und Materialaufwand zu bemessen. Gebührenfestsetzung 2 In Einzelfällen können bei besonders hohem Aufwand die Gemeindegebühren angemessen erhöht werden. Art. 4 Für Gebühren und Auslagen haften alle belasteten Direktbeteiligten solidarisch. Haftung

5 2 Art. 5 Vorschuss 1 Zur Sicherstellung der Gebühren kann ein Vorschuss in der mutmasslichen Höhe der Kosten verlangt werden. 2 Wird der Vorschuss innert der festgesetzten Frist nicht geleistet, kann die Anhandnahme des Geschäftes verweigert werden. Art. 6 Erlass, Stundung 1 Führt die Bezahlung der Gebühr zu einer grossen Härte, kann auf schriftliches Gesuch hin ein gänzlicher oder teilweiser Erlass oder eine Stundung gewährt werden. 2 Als Erlassgründe gelten insbesondere Unterstützungsbedürftigkeit oder eine finanzielle Notlage zufolge Erwerbsunfähigkeit, andauernder Krankheit, Arbeitslosigkeit und dergleichen. 3 Eine Stundung kann bewilligt werden, sofern der Gebührenpflichtige in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. 4 Für gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse wirkende Organisationen kann die Gebühr herabgesetzt oder erlassen werden. II. BESONDERE BESTIMMUNGEN Art. 7 Ansätze nach Bundes- oder kantonalem Recht 1 Gebührenansätze, die im Bundesrecht bzw. kantonalen Recht festgelegt sind, werden in diesem Tarif nicht aufgeführt. Sie können von keinem Organ der Gemeinde abgeändert werden. 2 Bei Gebührensätzen, welche im Tarif mit "B min" oder "K min" bezeichnet sind, handelt es sich um Mindestansätze nach Bundesrecht bzw. kantonalem Recht, bei Gebührenansätzen, welche mit "B max" oder "K max" bezeichnet sind, um Höchstansätze nach Bundes- bzw. kantonalem Recht. Solche Gebühren dürfen durch kein Gemeindeorgan unter die angegebenen Mindestansätze herabgesetzt oder über die angegebenen Höchstansätze erhöht werden. 3 Änderungen des Bundes- oder des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten.

6 3 III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art. 8 Durch diesen Gebührentarif werden alle ihm widersprechenden Gebührenbestimmungen, die in der Zuständigkeit des Stadtrates liegen, aufgehoben. Aufhebung bisherigen Rechts Art. 9 Dieser Gebührentarif tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Inkrafttreten Frauenfeld, 21. Dezember 2004 NAMENS DES STADTRATES FRAUENFELD Der Stadtammann Der Stadtschreiber Hans Bachofner Thomas Pallmann Im Anhang: Gebührentarif (Tarifblatt)

7 SRB-Nr. 305 Gebührentarif (Tarifblatt) vom 4. Dezember 2018 Ziffer 1 Allgemeine Verwaltung 10 Auskünfte, Zeugnisse 100 mündliche Auskünfte unentgeltlich 101 schriftliche Auskünfte Fr bis Fr Auskünfte, die ein zeitraubendes Aktenstudium erfordern Fr bis Fr Beglaubigung - einer Unterschrift Fr jeder weiteren Unterschrift auf derselben oder auf identischer Urkunde Fr einer Fotokopie Fr Drucksachen, Schreibgebühren 110 Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Fr Geschäftsberichte, Voranschläge unentgeltlich 112 Neuzuzügerbroschüre, Informationsmaterial unentgeltlich 113 Zustellung von Unterlagen (inkl. Porto) Fr Entscheid, Bewilligung, Genehmigung 120 soweit keine besonderen Vorschriften gelten, je nach Zeitaufwand und Bedeutung Fr bis Fr. 1' Barauslagen, namentlich die Kosten für Expertisen, werden in der Regel zusätzlich erhoben

8 2 13 Zustellgebühr 130 Bei Aushändigung eines Briefes, der als eingeschriebene Postsendung nicht angenommen wurde, je nach Zeitaufwand Fr bis Fr Mahngebühren 140 Mahngebühren 1. Mahnung unentgeltlich 2. Mahnung und folgende, je Fr Verzugszinsen ab Verfalldatum der Rechnung 5 % 142 Betreibungskosten nach Aufwand 143 Löschung Betreibungsregistereintrag Fr Amtliche Wohnungsabnahme Fr / h 2 Einwohnerdienste, Bürgerrechtswesen 20 Allgemeine Gebühren 200 schriftliche Adressauskünfte Fr Aufforderung zur Verlängerung und Wiederregistrierung des Heimatausweises Fr Bestätigung der Personalien/Lebensbescheinigung unentgeltlich 203 Echtheitsbestätigung eines Ausweises Fr Handlungsfähigkeitszeugnis Fr Leumundszeugnis Fr Wohnsitzbestätigung Fr Erfassung/Anmeldung Haupt- oder Nebenwohnsitz Fr pro erw. Person 208 Rechtliche Beurteilung Nebenwohnsitz Fr pro erw. Person

9 3 21 Ausweise / Gesuche 210 Ausstellung einer Identitätskarte - Erwachsene Fr Fr Porto - Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Fr Fr Porto 211 Ausstellung und Verlängerung eines Heimatausweises unentgeltlich 212 Besuchsaufenthalt / Verpflichtungserklärung Fr Gesuch betreffend Einreise zum Studienaufenthalt Fr Geburtsmeldung Ausländer Fr Gesuch um Aufrechterhaltung der Fr Niederlassungsbewilligung C 216 Gesuch um Einreise mit selbständigem Erwerb Fr (EU/EFTA-Staatsangehörige) 217 Gesuch um Einreise mit unselbständigem Erwerb Fr Gesuch um erwerbslose Wohnsitznahme Fr (EU/EFTA-Staatsangehörige) 219 Gesuch um Familiennachzug Fr Gesuch um Stellenantritt/-wechsel Fr N-/F-/B-Bewilligungen (Drittstaatsangehörige) 221 Gesuch um Umwandlung N-/F-/L in B- oder Fr pro erw. Person B in C-Bewilligung 222 Gesuch um Verbleib beim Lebenspartner Fr (EU/EFTA-Staatsangehörige) 223 Gesuch um Verlängerung und Duplikat Fr pro erw. Person 224 Gesuch um Vorbereitung zur Heirat Fr Namens- / Personalienänderung Fr pro erw. Person 226 Verwaltungsaufwand bei Nichtabholung des Fr Ausländerausweises 227 Zuzug aus der ganzen Schweiz Fr pro erw. Person

10 4 22 Einbürgerung gemäss SRB-Nr. 259 / Einbürgerungsgebühr für Schweizer Bürger, Einzelperson Fr Einbürgerungsgebühr für Schweizer, Ehepaar Fr Einbürgerungsgebühr für Ausländer, Einzelperson bis zum vollendeten 18. Altersjahr Fr Einbürgerungsgebühr für Ausländer, Einzelpersona ab vollendetem 18. Altersjahr Fr. 1' Einbürgerungsgebühr für Ausländer, Ehepaar Fr. 2' Für minderjährige Kinder, die in das Gesuch einbezogen sind, werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. In besonders aufwendigen Verfahren kann die Gebühr bis auf höchstens das Doppelte erhöht werden. Bei Abschreibungs- und Nichteintretensentscheiden kann die Verfahrensgebühr je nach Aufwand des durchgeführten Verfahrens gegenüber dem ordentlichen Tarif reduziert werden. Entsteht ausserhalb eines Verfahrens ein nicht unerheblicher Aufwand, kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden. 23 Friedhof und Bestattungswesen 230 Gebühren für Friedhof und Bestattungswesen gemäss SRB Nr. 357 / Gebühren für Verstorbenen-Transporte für gemäss Nachbargemeinden SRB Nr. 197 / Sicherheit 30 Feuerschutz, Schadenwehr gemäss SRB Nr. 609 / Öffentliche Unterkünfte 310 Kantonnementskosten, Wolldecken, Schaum- gemäss gummimatratzen, Kopfkissen usw. Tarif für die Benützung von Militär- und Zivilschutzunterkünften

11 5 4 Gewerbe und Handel 40 Gastgewerbe 400 Einmalige Beschlussestaxe für Ausstellungen eines Patentes: - Beherbergungsbetrieb mit Alkoholausschank Fr Wirtschaften mit Alkoholausschank Fr Wirtschaften ohne Alkoholausschank Fr Einmalige Gebühren für patentpflichtige und gemäss 37 Ziff. 1-4 bewilligungspflichtige Betriebe GastG 402 Einmalige Gebühren für regelmässige Ver- gemäss 37 Ziff. 5 und 5a längerungen, Tanzveranstaltungen oder Schau- GastG darbietungen 403 Freinacht Fr Verlängerung Fr bei verspäteter Bestellung (nur in dringlichen Fällen) Fr Alkoholpatente 410 Einmalige Gebühren für den Handel mit nicht gemäss 37 Ziff. 6-8 gebrannten alkoholhaltigen Getränken, die Ab- GastG gabe gebrannter Wasser über die Gasse und den Versand oder die Vermittlung von gebrannten Wassern 411 Jährliche Abgaben für Verkauf, Vermittlung oder gemäss 39 GastG Ausschank von gebrannten Wassern und 34 und 34a GastV 42 Verkaufsgeschäfte, Märkte 420 Bewilligung von Sonntagsverkäufen Fr Marktgebühren gemäss Gebührentarif (Wochenmarkt, Jahrmarkt) Marktverordnung 43 Verrechnungsansätze Werkhof gemäss Werkhoftarif 44 Verschiedenes

12 6 440 Platzgeld für Zirkusse gemäss SRB Nr. 241 / aufgehoben 442 Veranstaltungsbewilligung für auswärtige Organisatoren (wie Schausteller, Musiker etc.) Fr bis Fr Benützung von öffentlichem Grund für gemäss Gebührentarif Veranstaltungen und Verkaufsstände Marktverordnung 5 Gesundheit 50 Lebensmittelpolizei 500 Pilzkontrolle durch Ortspilzexperte unentgeltlich - für den Handel nach Aufwand (Entschädigung gemäss Kleiner Besoldungsverordnung l) 51 Kontrolle von Feueranlagen gemäss Tarif für die Kontrolle von Feuerungsanlagen 52 Alterszentrum Park gemäss Reglement über die Pensionspreise des Alters- und Pflegeheims 53 Ausstellen von Giftscheinen Fr / Schein 6 Soziale Wohlfahrt 60 Ausarbeitung Unterhaltsvertrag Fr

13 7 7 Bauwesen 70 Baubewilligungsverfahren gemäss Gebührenreglement für die Durchführung baupolizeilicher Aufgaben 71 Baukontrollen gemäss Gebührenreglement für die Durchführung baupolizeilicher Aufgaben 72 Benützung gemeindeeigener Grundstücke gemäss für Bauinstallationen Gebührenreglement für die Benützung gemeindeeigener Grundstücke 73 Kanalisationen, Gebühren im Bereich Gewässerschutz gemäss Beitrags- und Gebührenordnung zum Kanalisationsreglement 74 Vermessungsgebühren gemäss Geoinformations-gesetz resp. Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren für Geo-daten 8 Verschiedenes 80 Hundewesen 800 Hundesteuer für einen Hund Fr max. RRV 801 Hundesteuer für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr max. RRV

14 8 81 Steueramt 810 Steuerausweis an Steuerpflichtige Fr Steuerausweis an Dritte Fr Erstellung Steuerauszug Fr Kopien/Ausdrücke ganzer Steuererklärung Fr (pro Steuerperiode) 814 aufgehoben 815 Steuerteilungen (auf Verlangen des Pflichtigen) Fr Stundenansatz für grösseren Aufwand Fr / h (z.b. Nachforschungen im Archiv) 82 Sport- und Freizeitanlagen gemäss (Sportplatz, Schwimmbad, Kunsteisbahn, Tarifen für Sport- und Festhütte, Zeltplatz) Freizeitanlagen 83 Werkbetriebe 830 Mahngebühren 1. Mahnung unentgeltlich 2. Mahnung und folgende, je Fr Verzugszinsen ab Verfalldatum der Rechnung 5 % 832 Betreibungskosten nach Aufwand 833 Bearbeitungsgebühren Sicherheitsnachweise 1. und 2. Aufforderung unentgeltlich 3. Aufforderung und folgende nach Aufwand Fr / h Die vorstehenden Gebührenansätze treten per 1. Januar 2019 in Kraft.

15 9 Frauenfeld, 4. Dezember 2018 NAMENS DES STADTRATES FRAUENFELD Der Stadtpräsident Der Stadtschreiber Anders Stokholm Ralph Limoncelli

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