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pulse invest Vereinfachter Verkaufsprospekt pulse invest ABSOLUTE_MM

Für die Anleger des übertragenden Teilfonds ergeben sich durch die Verschmelzung mit dem übernehmenden Teilfonds folgende Änderungen:

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER

BayernInvest Luxembourg S.A. 3, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Luxembourg R.C.S. B

KSAM Einkommen Aktiv

Allianz Global Investors GmbH

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger.

Anlegerinformation. Teilfondsname

Hinweis für Anleger des Private Banking Vermögensportfolio Klassik 70 PI (ehemals First Kompetenz Wachstum PI)

Verschmelzungsinformationen für Anleger des Fonds UniProInvest: Struktur (übertragender Fonds) und des Fonds UniStruktur (übernehmender Fonds)

Allianz Global Investors GmbH

Mitteilung an die Anteilinhaber von UND

Verschmelzung des Sondervermögen Ampega Geldmarktfonds (bis zum Gerling Geldmarktfonds) auf das Sondervermögen terrassisi Renten I AMI

STABILITAS Vereinfachter Verkaufsprospekt STABILITAS SILBER+WEISSMETALLE

Anteilklasse ISIN/WKN Anteilklasse ISIN /WKN. C(EUR) LU /A0Q9UA Verschmelzung auf A(EUR) LU /A0M12J

Deutsche Asset Management Investment GmbH Frankfurt am Main

Pro Fonds (Lux) Vereinfachter Verkaufsprospekt Pro Fonds (Lux) Emerging Markets

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbh, Köln

Universal-Investment-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main Änderung der Besonderen Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen

Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der Schroder Investment Management S.A.

Vermögens-Fonds. Vereinfachter Verkaufsprospekt 6/2010

Hinweisbekanntmachung. Umbrella UniReserve. Unterfonds UniReserve: Euro und UniReserve: USD

Allianz Global Investors GmbH

Verschmelzungsinformationen an die Anleger der Richtlinienkonformen Sondervermögen RWS-Wachstumfonds-MI und RWS-Aktienfonds

Wichtige Anlegerinformation. Grenzüberschreitende Verschmelzung des Fonds DWS High Income Bond Fund und des Teilfonds Deutsche Invest I Multi Credit.

Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds. GS&P Fonds. mit den Teilfonds

Wichtige Änderungen bei Fidelity Funds Änderung des Anlageziels des Fidelity Funds - Global Multi Asset Tactical Moderate Fund

StarCap SICAV Vereinfachter Verkaufsprospekt StarCap SICAV Allocator

Allianz Global Investors GmbH

Wesentliche Anlegerinformationen

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. ERGO Vermögensmanagement Flexibel (ISIN DE000A2ARYP6)

Allianz Global Investors GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg L-2633 Senningerberg, 6 A, route de Trèves R.C.S. Luxembourg B

Wahlmöglichkeiten der Anteilinhaber

Transkript:

IPConcept (Luxemburg) S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Strassen, Luxembourg Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B-82183 HINWEIS: Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist. Mitteilung an die Anleger der Fonds Morgenstern Solid Performer (Anteilklasse I: WKN: A1W8EV; ISIN: LU0993413946 Anteilklasse P: WKN:A1W8EW; ISIN: LU0993415560) Phaidros Funds mit dem Teilfonds Phaidros Funds - Conservative (Anteilklasse C: WKN A1W1QC; ISIN: LU0948466098) Die Anteilinhaber des oben genannten Fonds und des oben genannten Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass die Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A ( Verwaltungsgesellschaft ) im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, den Morgenstern Solid Performer ( übertragender Fonds ), mit der Anteilklasse C des Phaidros Funds Conservative ( übernehmender Teilfonds ) mit Wirkung zum 30. Dezember 2016, auf Basis der letzten Fondspreisermittlung am 29. Dezember 2016, zu verschmelzen. Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Interesse der Anleger als vorteilhaft. Hintergrund der Verschmelzung ist das geringe Volumen in dem übertragenden Fonds. Durch die Verschmelzung wird das Teilfondsvolumen des Phaidros Funds - Conservative vergrößert, gleichzeitig die Kostenbelastung sämtlicher Anleger gesenkt und letztendlich eine insgesamt wirtschaftlich effizientere Verwaltung zu Gunsten der Anleger ermöglicht. Die Vermögensgegenstände des übertragenden Fonds werden in Form von Cash zum Übertragungsstichtag in den übernehmenden Teilfonds eingebracht. Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar: Anteilklasse Übernehmender Teilfonds C: WKN: A1W1QC; ISIN: LU0948466098 Anlageziele: Ziel der Anlagepolitik des Phaidros Funds Conservative ( Teilfonds ) ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen Anteilklassen Übertragender Fonds I: WKN: A1W8EV; ISIN: LU0993413946 P: WKN:A1W8EW; ISIN: LU0993415560 Anlageziele: Ziel der Anlagepolitik des Morgenstern Solid Performer ( Fonds ) ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen 1

angemessenen Wertzuwachs in der Teilfondswährung zu erzielen. Anlagepolitik: Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements ohne Beschränkung in Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.b. Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds (exklusive Aktienfonds) und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.b.: Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Anlagen in Aktien (direkt und indirekt) sind auf maximal 30% des Netto-Teilfondsvermögens beschränkt. Anteile an OGAW oder anderen OGA ( Zielfonds ) können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie den weiteren o.g. genannten Anlagegrenzen abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von den o.g. genannten Anlageschwerpunkten abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel die Anlageschwerpunkte insgesamt eingehalten werden. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente ( Derivate ) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlageals auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten des Verkaufsprospektes zu entnehmen. angemessenen Wertzuwachs zu erzielen. Anlagepolitik: Der Fonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.b. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.b.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Die Anlage in offene Zielfonds beträgt mindestens 51% des Netto-Fondsvermögens. Da Anteile an OGAW oder anderen OGA ( Zielfonds ) zu mehr als 10% erworben werden können ist der Fonds daher nicht zielfondsfähig. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Fondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Fondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie den weiteren oben genannten Anlagegrenzen abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von dem oben genannten Anlageschwerpunkt abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt insgesamt eingehalten wird. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente ( Derivate ) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlageals auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den 2

Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind zusammen mit der Investition in Delta-1 Verbriefungsstrukturen auf Rohstoffe, Edelmetalle sowie Indizes hierauf, sofern diese keine Finanzindizes im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinie 2014/937 sind, auf insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Risikoprofil: Der Teilfonds eignet sich für konservative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen besteht ein moderates Gesamtrisiko, dem auch moderate Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitätsund Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. SRRI: 4 Die Anteilklasse C wurde in die o.g. Risikoklasse eingestuft, weil ihr Anteilpreis mittleren Schwankungen unterliegt und deshalb die Gewinnchance, aber auch das Verlustrisiko moderat sein können. Geschäftsjahresende 31. März Fondsmanager Eyb & Wallwitz Vermögensmanagement GmbH Maximilianstrasse 21 80539 München vorliegenden Fonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind zusammen mit der Investition in Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle sowie Indizes hierauf, sofern diese keine Finanzindizes im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinie 2014/937 sind, auf insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Risikoprofil: Der Fonds eignet sich für spekulative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögen besteht ein sehr hohes Gesamtrisiko, dem auch sehr hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. SRRI: 3 Beide Anteilklassen wurden in die o.g. Risikoklasse eingestuft, weil ihr Anteilpreis geringen bis mittleren Schwankungen unterliegt und deshalb die Gewinnchance, aber auch das Verlustrisiko niedrig bis moderat sein können. Geschäftsjahresende 31. Dezember Anlageberater Plückthun Asset Management GmbH Guerickestraße 25 D-80805 München Die in nachstehender Tabelle aufgeführten tatsächlichen (teil-)fondsspezifischen Vergütungs- und Gebührenregelung des übernehmenden Teilfonds und des übertragenden Fonds stellen sich wie folgt dar: Phaidros Funds Conservative (Berechnungsbasis: Monatsultimovolumen) Verwaltungsvergütung: bis zu 0,64 % p.a.; zzgl. monatlich bis zu 500,- Euro Zusätzlich erhält die Verwaltungsgesellschaft eine erfolgsbezogene Zusatzvergütung Morgenstern Solid Performer (Berechnungsbasis: Monatsdurchschnitt) Verwaltungsvergütung: bis zu 1,50 % p.a.; zzgl. monatlich bis zu 2.600,- Euro. 3

( Performance Fee ) in Höhe von bis zu 5%, sofern der Anteilwert zum Geschäftsjahresende höher ist als der höchte Anteilwert der vorangegangenen Geschäftsjahresenden bzw. am Ende des ersten Geschäftsjahres höher als der Erstausgabepreis pro Anteil (High Watermark Prinzip). Fondsmanagementvergütung: bis zu 0,55% p.a. Verwahrstellenvergütung: bis zu 0,090% p.a., die auf der Basis des Gesamtumbrellavolumens während eines Monats nachträglich am Monatsultimo berechnet und ausgezahlt wird. Die Vergütung wird dem Teilfonds anteilig im Verhältnis des Teilfondsvolumens zum Gesamtumbrellavolumens belastet Ist die vorgenannte variable Vergütung insgesamt kleiner als 3.500,- EUR pro Monat, wird eine Mindestvergütung in Höhe von 3.500,- EUR pro Monat bezahlt und anteilig im Verhältnis des Teilfondsvolumens zum Gesamtumbrellavolumen belastet. Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,03% p.a., zzgl. monatlich bis zu 1.550,- Euro Register- und Transferstellenvergütung: bis zu 500,- Euro p.a. Vertriebsstellenvergütung: bis zu 0,4 % p.a. Verwendung der Erträge: Die Erträge der AKL C werden ausgeschüttet. Anlageberatergebühr: Verwahrstellenvergütung: bis zu 0,07% p.a., mindestens 750,- Euro monatlich Zentralverwaltungsgebühr: Register- und Transferstellenvergütung: Vertriebsstellenvergütung: keine Verwendung der Erträge: Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet Die Vermögensgegenstände des übertragenden Fonds werden vor Verschmelzung liquidiert und mit Wirkung zum 30. Dezember 2016 in den übernehmenden Teilfonds eingebracht. Aufgrund der Fusion kann es ab dem 19. Dezember 2016 sowie während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden. Die Fusion wird nicht zu einer Verwässerung der Leistung bzw. Performance im aufnehmenden Teilfonds führen. Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt. Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen. Die Fusion wird durch den in Luxembourg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d entreprises agréé) PricewaterhouseCoopers, société coopérative, begleitet. Dieser bestätigt am 30. Dezember 2016 das Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens im abgebenden Fonds. Über die Fusion wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers KPMG Luxembourg, Société coopérative, erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. 4

Im Zuge der Verschmelzung wird das Anteilscheingeschäft des übertragenden Fonds zwischen dem 19. Dezember 2016 ab 14:00 Uhr bis einschließlich 30. Dezember 2016 ausgesetzt. Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 19. Dezember 2016 um 14.00 Uhr kostenlos an den Teilfonds zurückgeben. Die Anteilinhaber von Anteilen des übertragenden Fonds werden am 30. Dezember 2016 für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden Fonds und des übernehmenden Teilfonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 30. Dezember 2016 auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) bekannt gegeben. Das Umtauschverhältnis kann ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds ist der mit der Übertragung des Fonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Fusion, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden nicht von den betroffenen Fonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds weiter. Der aktuell gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement des übernehmenden Teilfonds, eine Kopie der erstellten Berichte sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Verwahrstelle sowie der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Luxemburg im November 2016 IPConcept (Luxemburg) S.A. Zahl- und Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D- 60265 Frankfurt am Main und Eyb & Wallwitz Vermögensmanagement GmbH, Maximilianstrasse 21, 80539 München. Zahl- und Informationsstelle in Österreich: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien 5