Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang im Fach Englisch Besonderer Teil

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geändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017

Informationen. "Lehramt an Gymnasien"

Transkript:

0 - Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang im Fach Englisch Besonderer Teil Vom. November 0 Präambel Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Ordnung in männlicher Form erscheinen, betreffen gleichermaßen Frauen und Männer und können auch in der entsprechenden weiblichen Form verwendet werden. Dies gilt auch für die Führung von Hochschulgraden, akademischen Bezeichnungen und Titeln. Geltung des Allgemeinen Teils Die Studien- und sordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Allgemeiner Teil ist in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser sordnung. sausschuss Für die Orientierungsprüfung, die Zwischenprüfung und gegebenenfalls die weiteren studienbegleitenden en im Lehramtsstudiengang im Fach Englisch ist der Zwischenprüfungsausschuss der Neuphilologischen Fakultät zuständig. Er besteht aus zwei Hochschullehrern und einem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Der Vorsitzende und die Stellvertretung sowie das weitere Mitglied des sausschusses werden vom Fakultätsrat auf jeweils zwei Jahre bestellt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorsitzende und die Stellvertretung müssen Hochschullehrer sein. Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung findet studienbegleitend statt und besteht im Hauptfach sowie im Beifach aus der erfolgreichen Teilnahme am Einführungsmodul. Die erfolgreiche Teilnahme umfasst jeweils eine Klausur von 90 Minuten Dauer, die mit mindestens ausreichend bewertet worden ist. Zwischenprüfung () Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung sind a) der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Einführungsmodul und b) der Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse gemäß.

0 - () Die Zwischenprüfung im Fach Englisch findet studienbegleitend statt und besteht aus der erfolgreichen Teilnahme an folgenden n: a) Grammar, b) Writing, c) Phonetik, d) Aufbaumodul Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft/Landeskunde im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien bzw. Aufbaumodul Sprach- und Literaturwissenschaft (in Verbindung mit dem Fach Gesundheit und Gesellschaft Care) im Studiengang für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen e) Fachdidaktik I (nur im Hauptfach). () Bei der Berechnung der Zwischenprüfungsnote werden die Modulnoten der in Abs. genannten entsprechend ihren Leistungspunkten gewichtet. Dabei werden die Modulnoten mit ihrem numerischen Wert vor einer Rundung herangezogen. Studiennachweise () Gemäß der Anlage A der GymPO I bzw. der Anlage A der WPrOSozPädCare sind folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: Latinum oder Kenntnis einer modernen romanischen Fremdsprache. Der Nachweis ist sofern er sich nicht aus der Hochschulzugangsberechtigung ergibt spätestens bis zur Zwischenprüfung zu erbringen und erfolgt über entsprechende Zeugnisse oder erfolgreich absolvierte Sprachtests. () Die im Verlauf des Studiums zu absolvierenden Fachmodule (inklusive Fachdidaktik) im Hauptfach sowie im Beifach (bei der Fächerkombination mit Kunst oder Musik) orientieren sich an der GymPO I (, und 7) für den Studiengang für das Lehramt an Gymnasien bzw. der WPrOSozPädCare ( ) für den Studiengang für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen und sind in der Anlage aufgeführt. Die empfehlungen für die Bildungswissenschaft, EPG und Personale Kompetenz, sowie für die Wissenschaftliche Arbeit und die mündlichen Abschlussprüfungen sind für den Studiengang für das Lehramt an Gymnasien der Studien- und sordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Allgemeinen Teil zu entnehmen. Für das Erweiterungsfach gemäß 0 der GymPO I für den Studiengang für das Lehramt an Gymnasien (auf Haupt- und Beifachniveau) bzw. gemäß der WPrOSozPädCare für den Studiengang für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen (nur Hauptfachniveau) sind alle in Anlage aufgeführt. Wiederholung von en () Studienbegleitende en, die nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur bei höchstens

0 - zwei studienbegleitenden en zulässig. Die Entscheidung hierüber trifft der sausschuss. () Die Wiederholung einer bestandenen studienbegleitenden ist nicht möglich. () Nicht bestandene en müssen spätestens im folgenden wiederholt werden. Bei Versäumen dieser Frist erlischt der sanspruch, es sei denn, der Prüfling hat das Versäumnis nicht zu vertreten. () Das endgültige Nichtbestehen eines Pflichtmoduls führt zum Ausschluss aus dem Studium, bei Wahlpflichtmodulen kann das Nichtbestehen durch die erfolgreiche Absolvierung eines alternativen Wahlpflichtmoduls ausgeglichen werden. 7 Lehr- und ssprachen Unterrichts- und ssprache ist in der Regel Englisch. en und können in Ausnahmefällen auch in deutscher Sprache abgehalten werden. 8 Inkrafttreten Diese sordnung tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Rektors folgenden Monats in Kraft und gilt für alle Studierende, die nach den Bestimmungen der Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I GymPO I) bzw. nach den Bestimmungen der Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen (Wissenschaftliche sordnung Gesundheit und Gesellschaft (Care) sowie Sozialpädagogik/Pädagogik WPrOSozPädCare) studieren. Gleichzeitig tritt die Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang im Fach Englisch Besonderer Teil in der Fassung vom 9. April 00 (Mitteilungsblatt des Rektors vom. Oktober 00, S. 7), außer Kraft.

0 - Anlage : Studienverlaufspläne für den Lehramtsstudiengang im Fach Englisch und Übersicht über die Fach- gemäß,, 7 und 0 der GymPO I in Verbindung mit Anlage A der GymPO I für den Studiengang für das Lehramt an Gymnasien (Studienverlaufspläne bis ) bzw. gemäß und der WPrOSozPädCare in Verbindung mit Anlage A der WPrOSozPädCare für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen (Studienverlaufspläne und ) Legende: SW = Sprachwissenschaft; LW = Literaturwissenschaft; KW = Kulturwissenschaft HF = Hauptfach (Lehramt an Gymnasien und Lehramt an beruflichen Schulen); BF = Beifach (in Kombination mit Musik oder Kunst (Lehramt an Gymnasien) ErwF = Erweiterungsfach (Lehramt an Gymnasien und Lehramt an beruflichen Schulen); ErwF (HF) = Erweiterungsfach auf Hauptfachniveau (Lehramt an Gymnasien und Lehramt an beruflichen Schulen); ErwF (BF) = Erweiterungsfach auf Beifachniveau (Lehramt an Gymnasien) PM = Pflichtmodul; WPM = Wahlpflichtmodul; WM = Wahlmodul OP = Orientierungsprüfung; ZP = Zwischenprüfung = mündliche und/oder schriftliche VL = Vorlesung; PS = Proseminar; HS = Hauptseminar; Ü = Übung; Tut = Tutorium; = Vor- / Nachbereitung; = Leistungspunkt Voraussetzungen (ggf. aufgelockert im ErwF): Das erfolgreiche Absolvieren von Tense and Aspect ist Voraussetzung für den Besuch von Structure and Idiom und Essential Skills for Writing. Das erfolgreiche Absolvieren von Essential Skills for Writing ist Voraussetzung für den Besuch von Academic Essay Writing. Das erfolgreiche Absolvieren der Grammar und Writing ist Voraussetzung für den Besuch der Kurse im Modul Text Types. Das erfolgreiche Absolvieren der Einführung SW bzw. LW ist Voraussetzung für den Besuch des entsprechenden Proseminars I. Das erfolgreiche Absolvieren der Einführung LW ist Voraussetzung für den Besuch des Proseminars I KW/Landeskunde. Das erfolgreiche Absolvieren des Proseminars I ist Voraussetzung für den Besuch des entsprechenden Proseminars II. Das erfolgreiche Absolvieren der Proseminare I LW und KW ist im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien Voraussetzung für den Besuch des Proseminars II KW/Landeskunde. In Verbindung mit dem Fach Gesundheit und Gesellschaft (Care) ist für den Besuch des PS II Kulturwissenschaft/Landeskunde lediglich das erfolgreiche Absolvieren des PS I Literaturwissenschaft vorausgesetzt, da in diesen Fällen (Studiengang für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen) das PS I Kulturwissenschaft/Landeskunde entfällt. Das erfolgreiche Absolvieren des Proseminars II ist Voraussetzung für den Besuch des entsprechenden Hauptseminars.

0 - Modulübersicht Hauptfach (Lehramt an Gymnasien) 8 Pflichtmodule + 9 Wahlmodule = 9 Fachwissenschaft; 0 Fachdidaktik bzw. (bei der Fächerkombination mit Kunst oder Musik) 8 Pflichtmodule + Wahlmodule = 88 Fachwissenschaft; 0 Fachdidaktik 0 9 8 7 Fortgeschrittenenmodul (PM; HS = SWS; ) Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft/Landeskunde (PM; PS II = SWS; 8 ) Text Types (PM; Ü = SWS; 8 ) Erwerb von 9 (bzw. bei der Fächerkombination mit Kunst oder Musik) aus dem Bereich der Wahlmodule Fachdidaktik II (PM; Ü = SWS; ) -wöchiges Schulpraxissemester in Blockform als Regelform Aufbaumodul Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft/Landeskunde (PM; PS I plus Ü = 7 SWS; 7 ) Writing (PM; Ü = SWS; 7 ) Fachdidaktik I (PM; Ü = SWS; ) Grammar Einführungsmodul (PM; VL plus Tut = SWS; 8 ; gleichzeitig Orientierungsprüfung) (PM; Ü = SWS; ) Phonetik (PM; VL plus Ü = SWS; ) Ggf. ergänzt durch den Besuch von Blockseminaren o.ä. (alle werden in allen n angeboten). Beim sprachwissenschaftlichen PS II muss es sich um ein historisches Proseminar (Periode oder historischer Überblick) handeln. Anmerkung: Ein Auslandssemester oder Auslandsjahr kann prinzipiell jederzeit in den Studienverlauf integriert werden. Grundsätzlich kann jede Veranstaltung bzw. jedes Modul des hier beschriebenen Studiengangs auch an einer ausländischen Universität absolviert und gemäß des Allgemeinen Teils der Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien anerkannt

0 - werden. Eine rechtzeitige Beratung beim zuständigen Studienberater wird empfohlen.

0-7 Modulübersicht wissenschaftliches Fach auf Beifachniveau in Verbindung mit dem Fach Kunst oder Musik (Lehramt an Gymnasien) Pflicht- und Wahlpflichtmodule Fachwissenschaft; Fachdidaktik 0 9 ODER 8 7 Sprach- und Kulturwissenschaft/Landeskunde (WPM; PS II = SWS; ) Text Types (PM; Ü = SWS; 8 ) Fachdidaktik (PM; Ü = SWS; ) -wöchiges Schulpraxissemester in Blockform als Regelform Aufbaumodul Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft/Landeskunde (PM; PS I plus Ü = 7 SWS; 7 ) Writing (PM; Ü = SWS; 7 ) Grammar Einführungsmodul (PM; VL plus Tut = SWS; 8 ; gleichzeitig Orientierungsprüfung) (PM; Ü = SWS; ) Phonetik (PM; VL plus Ü = SWS; ) Ggf. ergänzt durch den Besuch von Blockseminaren o.ä. (alle werden in allen n angeboten). Anmerkung: Ein Auslandssemester oder Auslandsjahr kann prinzipiell jederzeit in den Studienverlauf integriert werden. Grundsätzlich kann jede Veranstaltung bzw. jedes Modul des hier beschriebenen Studiengangs auch an einer ausländischen Universität absolviert und gemäß des Allgemeinen Teils der Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien anerkannt werden. Eine rechtzeitige Beratung beim zuständigen Studienberater wird empfohlen.

0-8 Modulübersicht Erweiterungsfach auf Hauptfachniveau (Lehramt an Gymnasien) 8 Pflichtmodule + 9 Wahlmodule + ggf. aus dem Bereich Ergänzende = 9 (bzw. 00 ) Fachwissenschaft; 0 Fachdidaktik Fortgeschrittenenmodul (PM; HS = SWS; ) Mündliche Abschlussprüfung (PM; 0 ) Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft/Landeskunde (PM; PS II = SWS; 8 ) Aufbaumodul Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft/Landeskunde (PM; PS I plus Ü = 7 SWS; 7 ) Text Types (PM; Ü = SWS; 8 ) Writing (PM; Ü = SWS; 7 ) Fachdidaktik II (PM; Ü = SWS; ) Fachdidaktik I (PM; Ü = SWS; ) Erwerb von 9 aus dem Bereich der Wahlmodule und aus dem Bereich der Ergänzenden Einführungsmodul (PM; VL plus Tut = SWS; 8 ) Grammar (PM; Ü = SWS; ) Phonetik (PM; VL plus Ü = SWS; ) Beim sprachwissenschaftlichen PS II muss es sich um ein historisches Proseminar (Periode oder historischer Überblick) handeln. Anmerkung: Ein Auslandssemester oder Auslandsjahr kann prinzipiell jederzeit in den Studienverlauf integriert werden. Grundsätzlich kann jede Veranstaltung bzw. jedes Modul des hier beschriebenen Studiengangs auch an einer ausländischen Universität absolviert und gemäß des Allgemeinen Teils der Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien anerkannt werden. Eine rechtzeitige Beratung beim zuständigen Studienberater wird empfohlen.

0-9 Modulübersicht Erweiterungsfach auf Beifachniveau (Lehramt an Gymnasien) Pflicht- und Wahlpflichtmodule + Wahlmodule + ggf. aus dem Bereich Ergänzende = 9 (bzw. 7 ) Fachwissenschaft; Fachdidaktik ODER Mündliche Abschlussprüfung (PM; 0 ) Sprach- und Kulturwissenschaft/Landeskunde (WPM; PS II = SWS; ) Text Types Fachdidaktik Aufbaumodul Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft/Landeskunde (PM; PS I plus Ü = 7 SWS; 7 ) Einführungsmodul (PM; VL plus Tut = SWS; 8 ) Phonetik (PM; VL plus Ü = SWS; ) (PM; Ü = SWS; 8 ) Writing (PM; Ü = SWS; 7 ) (PM; Ü = SWS; ) Grammar (PM; Ü = SWS; ) Erwerb von aus dem Bereich der Wahlmodule und aus dem Bereich der Ergänzenden Anmerkung: Ein Auslandssemester kann prinzipiell jederzeit in den Studienverlauf integriert werden. Grundsätzlich kann jede Veranstaltung bzw. jedes Modul des hier beschriebenen Studiengangs auch an einer ausländischen Universität absolviert und gemäß des Allgemeinen Teils der Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien anerkannt werden. Eine rechtzeitige Beratung beim zuständigen Studienberater wird empfohlen.

0-0 Modulübersicht Hauptfach bei der Fächerkombination mit Gesellschaft und Gesundheit (Care) bzw. Sozialpädagogik/Pädagogik (höheres Lehramt an beruflichen Schulen) 80 Pflichtmodule Fachwissenschaft plus 0 Fachdidaktik 0 9 Fortgeschrittenenmodul (PM; HS = SWS; ) 8 7 Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft/Landeskunde Text Types (PM; Ü = SWS; 8 ) Fachdidaktik II (PM; Ü = SWS; ) (PM; PS II = SWS; 8 ) -wöchiges Schulpraxissemester in Blockform als Regelform Fachdidaktik I Aufbaumodul Writing (PM; Ü = SWS; ) (PM; PS I plus Ü = SWS; ) (PM; Ü = SWS; 7 ) Grammar Einführungsmodul (PM; VL plus Tut = SWS; 8 ; gleichzeitig Orientierungsprüfung) (PM; Ü = SWS; ) Phonetik (PM; VL plus Ü = SWS; ) Ggf. ergänzt durch den Besuch von Blockseminaren o.ä. (alle werden in allen n angeboten). Beim sprachwissenschaftlichen PS II muss es sich um ein historisches Proseminar (Periode oder historischer Überblick) handeln. Anmerkung: Ein Auslandssemester oder Auslandsjahr kann prinzipiell jederzeit in den Studienverlauf integriert werden. Grundsätzlich kann jede Veranstaltung bzw. jedes Modul des hier beschriebenen Studiengangs auch an einer ausländischen Universität absolviert und gemäß des Allgemeinen Teils der Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien anerkannt

0 - werden. Eine rechtzeitige Beratung beim zuständigen Studienberater wird empfohlen. Modulübersicht Erweiterungsfach auf Hauptfachniveau bei der Fächerkombination mit Gesellschaft und Gesundheit (Care) bzw. Sozialpädagogik/Pädagogik (höheres Lehramt an beruflichen Schulen) 80 Pflichtmodule Fachwissenschaft plus 0 Fachdidaktik Fortgeschrittenenmodul (PM; HS = SWS; ) Mündliche Abschlussprüfung (PM; 0 ) Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft/Landeskunde (PM; PS II = SWS; 8 ) Text Types (PM; Ü = SWS; 8 ) Fachdidaktik II (PM; Ü = SWS; ) Aufbaumodul (PM; PS I plus Ü = SWS; ) Writing (PM; Ü = SWS; 7 ) Fachdidaktik I (PM; Ü = SWS; ) Einführungsmodul (PM; VL plus Tut = SWS; 8 ) Grammar (PM; Ü = SWS; ) Phonetik (PM; VL plus Ü = SWS; ) Beim sprachwissenschaftlichen PS II muss es sich um ein historisches Proseminar (Periode oder historischer Überblick) handeln. Anmerkung: Ein Auslandssemester oder Auslandsjahr kann prinzipiell jederzeit in den Studienverlauf integriert werden. Grundsätzlich kann jede Veranstaltung bzw. jedes Modul des hier beschriebenen Studiengangs auch an einer ausländischen Universität absolviert und gemäß des Allgemeinen Teils der Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien anerkannt werden. Eine rechtzeitige Beratung beim zuständigen Studienberater wird empfohlen.

0 - Anlage : Modulbeschreibungen Einführungsmodul Einführungsmodul Einführung Sprachwissenschaft Einführung Literaturwissenschaft HF: PM BF: PM (gleichzeitig OP) ErwF: PM. 8 VL Tut VL Tut Kontakt Tutorium Klausur Kontakt Tutorium Klausur 0,, 0,, Phonetik Phonetik HF: PM BF: PM (Teil der ZP) ErwF: PM HF:.-. BF:.-. ErwF:. Phonetics / Phonology VL Kontakt Klausur Pronunciation Practice Ü Kontakt 0, 0, Grammar Grammar Tense and Aspect Structure and Idiom (Voraussetzung: Tense and Aspect) Nicht im ErwF. HF: PM BF: PM (Teil der ZP) Erw:F: PM HF:.-. BF:.-. ErwF:. HF:.-. BF:.-. HF:.-. BF:.-. Ü Kontakt Ü Kontakt

0 - Writing Writing Essential Skills for Writing (Voraussetzung: Tense and Aspect) Academic Essay Writing (Voraussetzung: Essential Skills for Writing) Nicht im ErwF. HF: PM BF: PM (Teil der ZP) Erw:F: PM HF:.-. BF:.-. ErwF (HF):. ErwF (BF):. HF:.-. BF:.-. HF:.-. BF:.-. 7 Ü Kontakt Ü Kontakt Text Types Text Types (Voraussetzung: Grammar und Writing ) Exposition and Argumentation Description and Narration Nicht im ErwF. HF: PM BF: PM Erw:F: PM HF:.-9. BF:.-9. ErwF (HF):. ErwF (BF):.-. 8 Ü Kontakt Ü Kontakt Aufbaumodul Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft/Landeskunde Aufbaumodul Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft/ Landeskunde Proseminar moderne SW (Voraussetzung: Einführung SW) HF : PM BF: PM (Teil der ZP) ErwF : PM HF:.-. BF:.-. ErwF:. 7 7 PS I Kontakt (inkl. Referat

0 - Proseminar LW (Voraussetzung: Einführung LW) PS KW/Landeskunde nach Wahl (Voraussetzung: Einführung LW) Fundamentals of Research and Writing Nur im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien PS I Kontakt (inkl. Referat PS I Kontakt (inkl. Referat Ü Kontakt 0, 0, Aufbaumodul Aufbaumodul Sprachund Literaturwissenschaft HF : PM (Teil der ZP) ErwF : PM HF:.-. Proseminar moderne SW (Voraussetzung: Einführung SW) Proseminar LW (Voraussetzung: Einführung LW) Fundamentals of Research and Writing ErwF:. Nur im Studiengang für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen PS I Kontakt (inkl. Referat PS I Kontakt (inkl. Referat Ü Kontakt 0, 0, Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft/Landeskunde Sprach-, Literaturund Kulturwissenschaft/ Landeskunde Proseminar historische SW (Periode oder historischer Überblick) (Voraussetzung: PS I SW) Proseminar LW (Voraussetzung: PS I LW) HF: PM ErwF (HF): PM HF:.-7. ErwF (HF):. 8 PS II Kontakt (inkl. Referat PS II Kontakt (inkl. Referat

0 - Proseminar KW/ Landeskunde (Voraussetzung: PS I LW und PS I KW) PS II Kontakt (inkl. Referat Im Studiengang für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen ist nur das PS I LW Voraussetzung. Proseminar SW (historisch oder modern) (Voraussetzung: PS I SW) Proseminar LW (Voraussetzung: PS I LW) BF: WPM ErwF (BF): WPM BF:.-0. ErwF (BF):. PS II Kontakt (inkl. Referat PS II Kontakt (inkl. Referat Sprach- und Kulturwissenschaft Sprach- und Kulturwissenschaft Proseminar SW (historisch oder modern) (Voraussetzung: PS I SW) Proseminar KW (Voraussetzung: PS I LW und PS I KW) BF: WPM ErwF (BF): WPM BF:.-0. ErwF (BF):. Sem PS II Kontakt (inkl. Referat PS II Kontakt (inkl. Referat Fortgeschrittenenmodul Fortgeschrittenenmodul Sprach- und Literaturwissenschaft HF: PM ErwF (HF): PM HF: 8.-9. ErwF (HF):.

0 - Hauptseminar SW nach Wahl (Voraussetzung: PS II SW) Hauptseminar LW (Voraussetzung: PS II LW) HS Kontakt (inkl. Referat HS Kontakt (inkl. Referat 8 8 Fachdidaktik I Fachdidaktik I HF: PM (Teil der ZP) ErwF (HF): PM HF:.-. ErwF (HF):. Fachdidaktik Ü Kontakt (inkl. Referat Fachdidaktik II Fachdidaktik II HF: PM ErwF (HF): PM HF:.-9. ErwF (HF):. Fachdidaktik Ü Kontakt (inkl. Referat Fachdidaktik Fachdidaktik BF: PM ErwF (BF): PM BF:.-9. ErwF (BF):.-. Fachdidaktik Ü Kontakt (inkl. Referat

0-7 Wahlmodul Wahlmodul HF: WM HF:.-9. --- HF: 9 ErwF: WM ErwF (HF):.- ErwF (HF) : 9 (jeweils nur im. ErwF (BF) : Studiengang ErwF (BF):.- HF m. Kunst/Musik: für das Lehramt an Gym-. nasien) Projektarbeit --- --- --- - VL nach Wahl VL Kontakt Proseminar nach Wahl (Voraussetzung: Einführung LW bzw. SW) Proseminar nach Wahl (Voraussetzung: PS I) HS nach Wahl (Voraussetzung: PS II) PS I Kontakt (inkl. Referat PS II Kontakt (inkl. Referat HS Kontakt (inkl. Referat Übung nach Wahl aus Ü Kontakt English in Use Übung nach Wahl aus Advanced English in Use Ü Kontakt Anmerkung: Es müssen (im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien) Kurse/Projekte für HF und ErwF (HF) im Umfang von insgesamt 9, für ErwF (BF) von insgesamt und für HF in Kombination mit Kunst oder Musik von insgesamt gewählt werden. Im Studiengang für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen entfällt das Wahlmodul. Die Auswahl aus dem Angebot liegt in der Verantwortung der Studierenden. Die Inanspruchnahme von Beratung bei der Auswahl durch die Modulverantwortlichen bzw. die Studienberater ist, wo nicht zwingend vorgeschrieben, generell erwünscht. Kurse, die bereits im Rahmen der Pflicht- oder Wahlpflichtmodule belegt wurden, können nicht gewählt werden. Die Durchführung einer durch das Fach überprüften Projektarbeit in Eigeninitiative der Studierenden (beispielsweise Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Exkursion, eines Theaterbesuches, von Interviews mit Kulturschaffenden, Mitwirken in der Theatergruppe, wird, nach vorheriger Absprache mit dem Modulverantwortlichen bzw. Studienberater und bei Vorlage der entsprechenden Nachweise je nach Arbeitsaufwand mit - bewertet. Nach Rücksprache mit dem jeweiligen Dozenten kann für im Rahmen des Wahlmoduls belegte Kurse bei reduzierten Anforderungen auch eine geringere Anzahl an Leistungspunkten vergeben werden. Im ErwF (HF) besteht die Möglichkeit, die 9 aus dem Bereich des Wahlmoduls mit den aus dem Bereich der Ergänzenden zu kombinieren, und somit Leistungen im Umfang von insgesamt im o.g. Rahmen zu erbringen. Im ErwF (BF) besteht die Möglichkeit, die aus dem Bereich des Wahlmoduls mit den aus dem Bereich der Ergänzenden zu kombinieren, um somit Leistungen im Umfang von insgesamt im o.g. Rahmen zu erbringen. 8

0-8 =================================== Veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Rektors vom 0. April 0 S. 07.