Mobilitätsgarantie www.fiat.at I www.alfaromeo.at I www.lancia.at I www.fiat-professional.at I www.abarth.at I www.jeep.at
Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde, Unsere Mobilitätsgarantie bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Mobilitätspartner, der Europ Assistance GmbH, eine Reihe von Dienstleistungen, durch die Sie in vielen Ländern im Falle einer Panne oder eines Unfalls Unterstützung erhalten und Ihre Reise fortsetzen können. Die Mobilitätsgarantie beginnt bereits mit der Neuwagen garantie und verlängert sich ein Autoleben lang ohne zusätzliche Kosten, wenn die Service arbeiten bei einem autorisierten Fiat Group Automobiles Austria (FGAA) Kundendienstpartner durchgeführt werden*. Das weit reichende Servicenetz ermöglicht, dass Sie stets einen autorisierten Service betrieb mit dem besten Service für Ihr Fahrzeug ganz in Ihrer Nähe finden. PANNENHILFE vor Ort ABSCHLEPPUNG LEIHFAHRZEUG Im Falle einer Panne HOTEL für die Fahrzeuginsassen RÜCKHOLUNG des reparierten Fahrzeugs BARGELD TAXISPESEN MEDIZINISCHE HILFE Im Falle einer Panne rufen Sie einfach die Einsatz zentrale der Assistance, die Ihnen 24 Stunden täglich das ganze Jahr zur Verfügung steht und Ihnen rasch und effizient weiterhilft. HEIM- OD. WEITERREISE der Fahrzeuginsassen *nur bei teilnehmenden Servicebetrieben
Leistungsüberblick Bitte beachten Sie, dass Ihnen nur bei vorhergehender Kontaktaufnahme mit der Einsatz zen trale der Assistance über die Servicenummer die angebotenen Leistungen, je nach Bedarf, zur Verfügung stehen und dafür auch die Kosten übernommen werden können. Einsatzzentrale der Assistance Über die Servicenummer werden Sie zur Einsatzzentrale der Assistance weiter verbunden und erhalten nach Angabe der Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs schnell und unbürokratisch Hilfe. Europaweite Rufnummer Die europaweite Nummer ist in den meisten europäischen Ländern erreichbar. Innerhalb Österreichs ist dies kostenlos möglich.
Pannenhilfe Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug einmal eine Panne oder einen Unfall haben, sorgen wir rasch und unbürokratisch für Hilfe vor Ort. Ob Startprobleme, leerer Tank oder ähnliche Pannen: die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft erfolgt kostenlos.* Abschleppung Falls eine Hilfe vor Ort nicht möglich ist, wird die Abschleppung Ihres Fahrzeuges zum servicierenden FGAA Kundendienstpartner (bis max. 50 km, ansonsten bis zum nächstgelegenen) veranlasst.* Leihfahrzeug Sollte im Falle einer Panne oder eines Unfalls die Reparaturzeit länger als 6 Stunden dauern, bieten wir Ihnen ein kostenloses Ersatzfahrzeug an.* Hotelunterkunft Alternativ zur Leistung Leihfahrzeug im Falle einer Panne bieten wir Ihnen die Unterbringung in einem drei Sterne Hotel an.* Heim- oder Weiterreise Alternativ zur Leistung Leihfahrzeug im Falle einer Panne oder Hotelunterkunft bieten wir Ihnen die Heim- oder Weiterreise an.* Vorschuss von Bargeld Sollte Ihnen auf Reisen im Falle einer Panne oder eines Unfalls die sofortige Bezahlung der Instandsetzungskosten nicht möglich sein, erhalten Sie von der Einsatz zen trale der Assistance einen zinslosen Vorschuss.* Taxispesen Die Einsatz zen trale der Assistance übernimmt Ihre Taxispesen im Zuge einer Fahrzeugpanne.*
Medizinische Hilfe Die Einsatz zen trale der Assistance bietet Ihnen medizinische Unterstützung im Fall einer Erkrankung oder Verletzung.* Rückholung des reparierten Fahrzeugs Sollte die Instandsetzung länger als 24 Stunden dauern, stellen wir Ihnen eine Fahrkarte für die Rückholung Ihres Fahrzeugs zur Verfügung.* *den genauen Leistungsumfang und die dafür notwendigen Modalitäten entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.
Einzelheiten der Mobilitätsgarantie a) Die Leistungen der Mobilitätsgarantie werden für alle Fahrzeuge erbracht, welche durch einen autorisierten FGAA Kundendienstpartner an die Einsatzzentrale der Assistance gemeldet wurden. b) Es können Fahrzeuge geschützt werden, die ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von max. 3500 kg haben und nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen bestimmt sind. c) Die Leistungen der Mobilitätsgarantie können sowohl vom Lenker, als auch von den mitreisenden Personen in Anspruch genommen werden. d) Territoriale Reichweite der Mobilitätsgarantie: Der Pannendienst ist in folgenden Ländern gültig: Ägypten, Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark (Festland), Deutschland, Estland, Faröer Inseln, Finnland, Frankreich, Fürstentum Monaco, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien und Ärmelkanal, Irland, Island, Israel, Italien, Jordanien, Kroatien, Lettland, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschl. Azoren und Madeira), Republik San Marino, Rumänien, Europäisches Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (Festland) und Mittelmeerinseln (einschl. Ceuta und Melilla), Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt und Zypern. e) Zeitliche Gültigkeit der Mobilitätsgarantie: Ab dem Tag der Online-Meldung durch den Kundendienstpartner für den Zeitraum von 12 oder 24 Monaten (siehe Lochung auf der Vignette). Beschreibung der Leistungen Assistance Einsatzzentrale Sie erreichen die Einsatzzentrale der Assistance unter der Nummer 0800 20 37 33 (aus dem Ausland +43 126 90 713), das ganze Jahr von 0-24 Uhr, 7 Tage die Woche. Die Einsatzzentrale der Assistance benötigt die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeuges oder die Assistance Zertifikat Nummer aus der Bestätigung über die Mobilitätsgarantie. Es ist sichergestellt, dass die Verständigung mit den Mitarbeitern in der Einsatzzentrale der Assistance in Deutsch und/oder Englisch erfolgt. Bitte beachten Sie, dass NUR bei vorhergehender Kontaktaufnahme mit der Einsatzzentrale der Assistance folgende Leistungen übernommen und auch die Kosten dafür getragen werden: Pannenhilfe vor Ort Wenn Ihr Fahrzeug auf Grund eines technischen Gebrechens nicht mehr fahrbereit sein sollte, sorgt die Einsatzzentrale der Assistance für die zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendige technische Hilfeleistung vor Ort. Die Leistung Pannenhilfe vor Ort kann nur auf den dem öffentlichen Straßenverkehr zugänglichen Verkehrsflächen erbracht werden. Zu bezahlen sind die Kosten für Treibstoff, für die bei dem Noteinsatz verwendeten Ersatzteile, sowie alle anderen Reparaturkosten, die nicht von der Fahrzeuggarantie und/ oder von der Mobilitätsgarantie gedeckt sind. Wenn die Einsatzzentrale der Assistance zu dem Schluss kommt, dass die Reparaturarbeiten nicht an Ort und Stelle, sondern nur in einer Werkstätte des FGAA Kunden dienstnetzes durchgeführt werden können, wird sie die Abschleppung Ihres Fahrzeuges veranlassen und organisieren. Abschleppung Wenn Ihr Fahrzeug auf Grund eines technischen Gebrechens nicht mehr fahrbereit und eine Hilfe vor Ort nicht mehr möglich ist, organisiert die Einsatzzentrale der Assistance unverzüglich die fachgerechte Abschleppung des Fahrzeuges zu Ihrem servicierenden Kundendienstpartner (bis max. 50km) oder bis zum nächstgelegenen autorisierten FGAA Kundendienstpartner. Leihfahrzeug im Falle einer Panne Im Falle von Pannen, deren Reparatur länger als 6 Stunden dauern würde und dies auch vom autorisierten Kunden dienstpartner bestätigt wird, wird Ihnen ein Leihfahrzeug für eine Zeitspanne von bis zu 5 Tagen (bzw. bis zum Reparaturende, je nachdem, was früher eintritt) kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollte bei dem autorisierten Kundendienstpartner kein Kundendienstersatzfahrzeug verfügbar sein, wird auf Fahrzeuge von Leihwagenfirmen zurückgegriffen. Wird ein Fahrzeug einer Leihwagenfirma verwendet, ist die Nutzung an die von den Leihwagenfirmen vorgesehenen Bedingungen gebunden, die Sie unterzeichnen müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall als Liquidität für nicht von der Mobilitätsgarantie gedeckte Kosten Ihre Kreditkarte oder Bargeld benötigen. Die Kosten für fakultative Versicherungen, Selbstbehalt bei Unfällen, Kautionen und Treibstoffkosten gehen zu Ihren Lasten. Falls Sie, in der Zeit während die Reparaturarbeiten durchgeführt werden, auch Wartungsarbeiten durchführen lassen wollen, dann können jedenfalls die Zeiten für diese Arbeiten nicht mit jenen zusammengelegt werden, die für die Reparatur des Schadens, der die Panne verursacht hat, erforderlich sind. Weiters ist eine Ersatzleistung für den Leihwagen vorgesehen, falls Sie eine körperliche Behinderung haben, und sie daher ein speziell ausgestattetes Fahrzeug fahren. Sie haben für die Reparaturzeit Ihres Fahrzeuges und für die Zeit der Durchführung der in die Leistung fallenden Arbeiten von bis zu 5 Tagen Anspruch auf einen Zuschuss in der Höhe von bis zu Euro 100.- pro Kalendertag. Sie bezahlen vorerst die Kosten und beantragen dann
die Vergütung bei der Einsatzzentrale der Assistance unter Vorlage der Quittungen für die erfolgten Zahlungen. Diese Leistung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn eine Leistung nach Punkt 4. (Hotelunterkunft) oder nach Punkt 5. (Heim- oder Weiterreise der Fahrzeuginsassen) in Anspruch genommen wurde. Hotelunterkunft Falls der Schadensfall 150 Kilometer oder weiter von Ihrem Wohnsitz entfernt eintritt und ein Aufenthalt für eine oder mehrere Nächte erforderlich sein sollte, sorgt die Einsatzzentrale der Assistance für Ihre Unterbringung und die eventueller Mitreisender in einem 3 Sterne Hotel vor Ort und trägt die Kosten für die Übernachtung mit Frühstück bis zu einem Höchstbetrag von Euro 150,00 inkl. MwSt. pro Person und Nacht, und zwar für höchstens 5 Nächte (bzw. bis zum Reparaturende, je nachdem, was früher eintritt) und höchstens für die Anzahl der Personen, für die das Fahrzeug zugelassen worden ist. Diese Leistung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn eine Leistung nach Punkt 3. (Leihfahrzeug im Falle einer Panne) oder nach Punkt 5. (Heim- oder Weiterreise der Fahrzeuginsassen) in Anspruch genommen wurde. Heim- oder Weiterreise der Fahrzeuginsassen Sollte sich die Panne weiter als 50 km von Ihrem Wohnsitz entfernt ereignen und die Reparatur, nach Bestätigung durch den autorisierten Kundendienstpartner, länger als 24 Stunden dauern, oder der autorisierte Kundendienstpartner weitere 24 h Stunden geschlossen bleibt, dann organisiert die Einsatzzentrale der Assistance für Sie und Ihre eventuellen Mitreisenden die Heim- oder Weiterreise mit dem Zug (erster Klasse) oder per Flugzeug (Economy), wenn die zurückzulegende Entfernung über 400 km beträgt und übernimmt die Kosten hierfür. Diese Leistung erfolgt bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt Euro 2.000 inkl. MwSt. Diese Leistung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn eine Leistung nach Punkt 3. (Ersatzwagen im Falle einer Panne) oder nach Punkt 4. (Hotelunterkunft) in Anspruch genommen wurde. Rückholung des reparierten Fahrzeuges Falls sich der Schadensfall, durch den Ihr Fahrzeug nicht mehr funktionstüchtig ist, 50 km oder weiter von Ihrem Wohnsitz ereignet und die Reparatur länger als 24 h dauern würde und dies auch von einem autorisierten Kundendienstpartner bestätigt wird, oder falls der autorisierte Kundendienstpartner länger als 24 h geschlossen bleiben sollte, stellt Ihnen die Einsatzzentrale der Assistance die Fahrkarte für eine Strecke im Zug (erster Klasse) oder im Flugzeug (Economy) zur Verfügung, wenn die zurückzulegende Entfernung über 400 km beträgt, damit Sie das Fahrzeug nach Abschluss der Reparatur zurückholen können. Vorschuss von Bargeld Sollte sich die Panne weiter als 50 km von Ihrem Wohnsitz entfernt ereignen, einen oder mehrere Reparatureingriffe erfordern und Sie Ihr Fahrzeug vor Ort reparieren lassen und die Reparatur nicht direkt und sofort bezahlen können, bezahlt die Einsatzzentrale der Assistance in Ihrem Namen die Rechnung an die Werkstätte und gibt Ihnen hierfür einen zinslosen Vorschuss, bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.500 inkl. MwSt. Die Einsatzzentrale der Assistance hat das Recht, von Ihnen eine entsprechende Garantie für die Rückzahlung zu erhalten und der vorgestreckte Betrag muss nach Ihrer Heimkehr, aber nicht später als einen Monat ab dem Erhalt des Vorschusses, zurückgezahlt werden. Wird diese Frist überschritten, müssen Sie zusätzlich zum bevorschussten Betrag die aufgelaufenen, geltenden Bankzinsen bezahlen. Taxispesen Die Einsatzzentrale der Assistance bezahlt die Taxikosten bis zu einer Höhe von Euro 80 bzw. Euro 50 im Falle des Ersuchens um ein Ersatzfahrzeug. Medizinische Hilfe Medizinische Beratung: Die Einsatzzentrale der Assistance stellt sicher, dass der Eigentümer des Fahrzeugs (oder autorisierte Fahrer) im Fall einer Erkrankung oder Verletzung die notwendige medizinische Betreuung bekommt (Arztkonsultation), falls er diese verlangt. Die Leistung beinhaltet eine ärztliche Beratung über eine präventive Behandlung und/oder die Symptomatik erfordert eine medizinische Untersuchung. Diese Leistung beinhaltet keine Kosten übernahme. Medizinischer Rücktransport: Die Einsatzzentrale der Assistance organisiert den medizinischen Rücktransport oder Verlegungstransport, falls der Eigentümer des Fahrzeugs (oder autorisierte Fahrer) dies verlangt. Diese Leistung beinhaltet keine Kostenübernahme. Heimtransport der Reisebegleitung bis zu einem Betrag von Euro 1.000: Die Einsatzzentrale der Assistance organisiert die Heimreise der Angehörigen oder des Reisebegleiters (1 Person), falls ein medizinischer Rücktransport benötigt wird. Diese Leistung ist nicht mit dem Punkt Anwesenheit der Familie und Hotelunterbringung kombinierbar. Ärztliche Untersuchung im Ausland: Die Einsatzzentrale der Assistance nennt Namen und Adressen von Ärzten in der Umgebung, in welcher sich der Eigentümer des Fahrzeugs (oder autorisierte Fahrer) befindet. Diese Leistung beinhaltet keine Kostenübernahme. Anwesenheit der Familie und Hotelunterbringung: Bis zu 5 Tage mit einem Limit von Euro 100 für Übernachtung mit Frühstück pro Person: die Einsatz zentrale der Assistance organisiert die Anreise eines Angehörigen (Lebenspartner, Ehepartner, Sohn/Tochter, Schwiegersohn/Schwiegertochter, Bruder/Schwester, Schwiegervater/Schwiegermutter). Das Service beinhaltet auch die Hotelunterbringung und die Transferkosten zu dem Ort, wo der Eigentümer des Fahrzeugs (oder autorisierte Fahrer) im Krankenhaus liegt.
CHECKLISTE für den Anruf zu Ihrer Assistance Ausschluss aus der Mobilitätsgarantie Die Leistungen der Mobilitätsgarantie gelten nicht für folgende Fahrzeuge: Behördenfahrzeuge wie Polizei-, Zollwache-, Bundesheer- oder Feuerwehrfahrzeuge Fahrzeuge, die ein österreichisches Ausfuhrkennzeichen tragen Fahrschulfahrzeuge, Leihautos und Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung zugelassen sind (z.b. Taxis), sind während der Dauer der gewerblichen Nutzung nur für die Leistungen Pannenhilfe vor Ort und die Leistung Abschleppung geschützt. Name Telefonnummer Adresse Fahrgestellnummer Modell und Kennzeichen Kilometerstand Letzte Inspektion Genaue Ortsangabe Weiters sind Leistungen für Schäden ausgeschlossen, die durch höhere Gewalt, Streiks, Beschlagnahme, Kriegsgefahren / innere Unruhen, behördlichen Zwang, behördliche Untersagung und Explosionen von Gegenständen entstehen; die ursächlich durch Beteiligung an Motorsportveranstaltungen und den dazugehörenden Übungsfahrten entstehen; die infolge eines Defekts an einem Anhänger entstehen; die durch Vandalismus sowie Diebstahl des Fahrzeuges selbst oder Teilen davon entstehen. Eine nachträgliche Kostenrückerstattung für selbst in Auftrag gegebene Leistungen ist nicht möglich. 0800 20 37 33