Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Abteilung Zivilschutz Johann Baumann Instruktor Niederfeldstrasse 3 8450 Andelfingen Telefon +41 43 259 72 22 johann.baumann@amz.zh.ch www.aza.zh.ch Teilnehmermanual Fahrer
2/40 Inhalt 1. Gesetzgebung 4 2. Der Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) 5 3. Übersicht Führerausweiskategorien 6 4. Fahrzeugausweis 7 5. Unterscheidung der Gewichte 8 6. Max. Fahrzeugdimensionen / Überhang 11 7. Betriebssicherheit / Bereifung 13 8. Reifenbezeichnung 14 9. Bremsen 16 10. Anhängerkupplungssysteme 17 11. An- / Abkuppeln von Anhängern 19 12. Manövrieren 21 13. Abbiegen 23 14. Einspuren / Kreisverkehr 24 15. Kreisverkehr / Bahnübergang / Spurwahl 25 16. Rückwärtsfahren 26 17. Rückwärts parkieren 27 18. Rechts- / Linksabbiegen mit Anhänger 28 19. Rückwärtsfahren mit Anhänger 29 20. Ladungssicherung 30 21. Fahrzeugfassung / Fahrzeugrückgabe 33 22. Tagesreflektion 35 23. Notizen 38
3/40 Impression Das vorliegende Teilnehmermanual soll als Arbeitshilfe und Unterstützung für Motorfahrer im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr und im Umgang mit Fahrzeugen und Anhängern dienen. Es erhebt keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit und Vollständigkeit. Im Zusammenhang mit Zivilschutz und Strassenverkehr gelten die jeweils aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen und Weisungen des Bundes, der Kantone oder des Bundesamtes für Bevölkerungsschutzes (BABS). Für jegliche Fahrten, den Zustand des Fahrzeuges sowie deren Ladung ist einzig und alleine der Fahrzeugführer verantwortlich und auch haftbar!
4/40 1. Gesetzgebung Der Strassenverkehr ist in den folgenden Gesetzesgrundlagen verankert: SVG (Strassenverkehrsgesetz) VRV (Verkehrsregelverordnung) VZV (Verkehrszulassungsverordnung) VVV (Verkehrsversicherungsverordnung) SSV (Signalisationsverordnung) VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) div. ergänzende Gesetze, Verordnungen, Erlasse, etc. http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/index.html Geschwindigkeit Die Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger beträgt 80 km/h.
5/40 2. Der Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) Der Führerausweis im Kreditkartenformat wurde per 01.04.2003 in der Schweiz eingeführt. Im Zuge der Einführung wurden gleichzeitig diverse Anpassungen an Europäisches Recht eingeführt. Zudem ist das neue Dokument maschinenlesbar. Das Dokument baut sich folgendermassen auf: Vorderseite Rückseite 1 Name des Inhabers 2 Vorname des Inhabers 3 Geburtsdatum und Heimat- oder Geburtsort des Inhabers 4a 4b 4c Ausstelldatum des Führerausweises Datum, an dem der Führerausweis ungültig wird, oder bei unbegrenzter Gültigkeit ein Strich Bezeichnung der Behörde, die den Führerausweis ausgestellt hat 5 Nummer des Führerausweises 7 Unterschrift des Inhabers 9 Kategorien der Fahrzeuge, die der Inhaber zu führen berechtigt ist 10 Erteilungsdatum je Kategorie 11 Ablaufdatum je Kategorie, oder bei unbegrenzter Gültigkeit ein Strich 12 Zusatzangaben oder Beschränkungen
3. Übersicht Führerausweiskategorien 6/40
4. Fahrzeugausweis 7/40
8/40 5. Unterscheidung der Gewichte Fahrzeug Betreibstoffe voll Fahrer Fahrzeug Passagiere Ladung + =
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10/40 Um welche Gewichte handelt es sich? Wo finde ich die Angaben im Fahrzeugausweis? +
11/40 6. Max. Fahrzeugdimensionen / Überhang
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13/40 7. Betriebssicherheit / Bereifung Gesetzestext: Art. 58 VTS Abs. 4: Bei Luftreifen darf das Gewebe nicht verletzt oder blossgelegt sein. Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm Profilrillen aufweisen. Art. 93 SVG Zif. 2: Wer ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtbewusster Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht, wird mit Busse bestraft. Welche Kontrollen müssen im Zusammenhang mit der Fahrzeugbereifung getätigt werden? Wer ist in meiner ZSO für den Fahrzeugunterhalt verantwortlich? Name Vorsicht bei älteren Fahrzeugen mit wenig Laufleistung! Auch das Alter der Reifen ist massgebend für die Sicherheit, nicht nur die Profiltiefe!
14/40 8. Reifenbezeichnung 1. Reifenbreite in mm 2. Verhältnis Reifenhöhe zu Reifenbreite in Prozent. Serie 65 heisst 65% von 195 mm. Bei den 80er-Reifen (z. B. 155 R13) fehlt oft die Angabe der Serie 3. Bauart des Reifens: R steht für Radialreifen 4. Felgendurchmesser in Zoll (1 Zoll = 2.54 cm) 5. Tragfähigkeitsindex 6. Index des Reifens für die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges 7. Ersteller und Profilbezeichnung 8. DOT (Department of Transportation) Kennzeichen nach US-Vorschrift. Diese Nummer ist wichtig, da sie das Herstellungsdatum nennt, z. B. 0809 = 8. Woche 2009 9. Tubeless = schlauchlos / tube type = mit Schlauch. 10. Schneeflocken-Symbol signalisiert Wintertauglichkeit 11. M+S (Mud & Snow) sind Winter- oder Ganzjahresreifen 12. ECE-Prüfzeichen für Europa-Norm (z. B. 1 ist die Landesbezeichnung für Deutschland) 13. Run Flat (Reifen mit Notlaufeigenschaften) 14. TWI (Tread Wear Indicator) Abnützungsanzeiger
15/40 8.1.1. Zulässige Höchstgeschwindigkeit P: 150 km/h Q: 160 km/h R: 170 km/h S: 180 km/h T: 190 km/h H: 210 km/h V: 240 km/h W: 270 km/h Y: 300 km/h ZR: über 240 km/h 8.1.2. Tragfähigkeitsindex
16/40 9. Bremsen Wie verändert sich das Bremsen mit meinem Fahrzeug, wenn ich mit einem Anhänger unterwegs bin? Was kann passieren, wenn ich permanent auf der Bremse stehe? Was ist, gegenüber einem Fahrzeug, die Besonderheit einer Anhängerbremsanlage?
17/40 10. Anhängerkupplungssysteme Die folgenden Abbildungen zeigen verschieden Anhängerkupplungssysteme in Kombination mit einem "Variobloc". Wichtig: Nur (aufeinander) passende Systeme (Fahrzeug / Anhänger) verwenden. Hakenkupplung für Ringösen Automatische Kupplung (System Rockinger) für Ringösen Kugelkopfkupplung für Kugelkopfkupplungen Kombinierte Kupplung (Kugel und Haken) Adapter von Ringkupplung auf Kugelkopfkupplung Wird aus der Mindestausrüstung der ZSO gestrichen und muss entsorgt werden!
18/40 Schlechte Beispiele / Lösungen Durch die Verwendung der Hakenkupplung entstehen bei Fahrt massive Schäden an Fahrzeug und Anhänger! Die Anhängerdeichsel (kombinierte Kupplung) steht auf der Kugelkopfkupplung auf, gleichzeitig liegt die Ringöse nicht in der Hakenkupplung auf. Die Deichsel kann sich hinter dem Fahrzeug nicht frei bewegen und wird bei Kurvenfahrt durch die Kugelkopfkupplung blockiert. Als Folge resultieren teure Schäden an beiden Teilen bis hin zu einem Unfall! Ursache dieses Problems: Ösendurchmesser zu gross für Hakenkupplung; dadurch verdreht sich die Öse auf der Kupplung und verkeilt sich, bei einer Kurvenfahrt verbiegt sich die Öse. Lösung: Kunststoffeinpassring in Zugöse verhindert das Verdrehen auf der Hakenkupplung.
19/40 11. An- / Abkuppeln von Anhängern Ankuppeln Darf ich den Anhänger ankuppeln? Vergleich der Fahrzeugausweise Kontrollschild / Fahrgestellnummer Deichsel, Abreissleine, Stecker Bereifung (Profil, Schäden, Druck, Felgen, Schrauben) Rückstrahler und Beleuchtung keine Schäden / sauber Ladung gesichert (Last / Dachlast verzurrt, Mast) Hilfsperson delegieren Rückwärts an Anhänger fahren bis ca. 0.8 m Fahrzeug sichern und aussteigen Motor aus Handbremse Türe schliessen Kontrolle des Kupplungssystems Kugel oder Haken Höhe der Kupplung Fahrzeug zum Anhänger fahren Anhänger ankuppeln Verriegelung überprüfen Stützrolle einziehen (Fahrposition) Abreissleine Anhänger Stromstecker anschliessen Handbremse lösen Unterlegkeil in der Halterung versorgen Rundumkontrolle Beleuchtung (Funktion, Sauberkeit) Ladungskontrolle (Befestigung, Verschluss Plane) Unterlegkeil gesichert Alle Stützen hochgedreht Freilaufkontrolle (Schlangenlinie oder Leerlauf) Bremstest (< 10 m)
20/40 Abkuppeln Anhänger verkehrssicher positionieren Fahrzeug sichern und aussteigen Motor aus Handbremse Türe schliessen Unterlegkeil positionieren Handbremse anziehen Strom abkuppeln Abreissleine abhängen Stützrad ausfahren Kupplung öffnen und Stützrad weiter ausfahren Fahrzeug langsam von Anhänger wegfahren Deichsel kennzeichnen Diebstahlschutz
21/40 12. Manövrieren Wahl der Manöverart Einfachste Lösung suchen, wenn möglich fahren einer Schlaufe in Vorwärtsfahrt Das Rückwärtsfahren ist untersagt Auf Bahnübergängen Auf unübersichtlichen Verzweigungen Vor Kurven und Kuppen In Tunneln Sicherheit Fenster öffnen, Sicherheitsgurt (wenn störend) lösen Kontrollieren, dass sich niemand in unmittelbarer Nähe des Fahrzeuges befindet Bei beschränkter Sicht nach hinten Hilfsperson einsetzen Der Hilfsperson genaue Anweisungen geben Sofort anhalten, wenn man zur Hilfsperson keinen Blickkontakt mehr hat Geschwindigkeit Schritttempo Vortritt Rückwärtsfahrende Fahrzeuge haben keinen Vortritt Beobachten Der Fahrer muss sich vor allem der Rückspiegel bedienen, er hat aber in kurzen Zeitabständen nach vorne und zur Seite zu schauen (Rundumblick) Zeichengabe Richtungsblinker bei jeder Richtungsänderung einschalten, jedoch nicht zum Anfahren und Anhalten Halten, zum Vorbeifahren lassen von anderen Verkehrsteilnehmern, anzeigen (kein Warnblinker) Fahrzeugbedienung Lenkbewegungen möglichst nicht im Stillstand ausführen
22/40 Mögliche Wendemanöver Wenden auf einem Platz Wenden im Kreisverkehrsplatz oder im Quartier (um Wohnblock) Wenden unter Benützung rechtsliegender Ausweichmöglichkeiten Kleiner Vorplatz Parkplätze Einmündungstrasse (Quartier) Anhängerfahren Je nach Anhängertyp sind folgende Besonderheiten zu beachten: Länge des Zuges Anhängernachlauf (Abweichung zur Spur des Fahrzeuges) Einschränkungen in den Manövriermöglichkeiten Reduziertes Beschleunigungsvermögen Höheres Betriebsgewicht Erhöhte Massenkraft im Gefälle Einschränkungen (Höchstgewicht, Verbot für Anhänger) Höchstgewicht Verbot für Anhänger Abbiegen Das Abbiegen mit Zügen erfordert Umsicht, Rücksicht und eine besonders vorausschauende Fahrweise Der Fahrer muss den Platzbedarf beim Einbiegen kennen und den Nachlauf oder den Schwenkbereich des Zuges berücksichtigen Rückwärtsfahren mit Anhänger Grundsätzlich ist beim geraden Rückwärtsfahren darauf zu achten: Dass der Anhänger nicht ausbricht, das heisst, der Anhänger soll immer gerade hinter dem Fahrzeug stehen Es ist von Vorteil, wenn die Fahrzeugkombination zu Beginn des Manövers geradesteht Ausführung Ort mit einer seitlichen Begrenzung wählen (z.b. entlang einer Markierung oder eines Strassenrandes) Es ist genügend Platz zur Begrenzung einzuhalten, damit Lenkkorrekturen ausgeführt werden können
23/40 13. Abbiegen Abbiegen rechts Abbiegen links
14. Einspuren / Kreisverkehr 24/40
25/40 15. Kreisverkehr / Bahnübergang / Spurwahl
16. Rückwärtsfahren 26/40
17. Rückwärts parkieren 27/40
28/40 18. Rechts- / Linksabbiegen mit Anhänger
19. Rückwärtsfahren mit Anhänger 29/40
30/40 20. Ladungssicherung Gesetzestext: Art. 30 Abs. 2 SVG Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden. Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann. Überhängende Ladungen sind bei Tag und Nacht auffällig zu kennzeichnen. Art. 31 Abs. 3 SVG Der Führer hat dafür zu sorgen, dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert wird. Mitfahrende dürfen ihn nicht behindern oder stören. Art. 57 Abs. 1 VRV Der Führer hat sich zu vergewissern, dass Fahrzeug und Ladung in vorschriftsgemässem Zustand sind Art. 73 Abs. 5 VRV Ladungen und Teile von Ladungen, die leicht abgeweht werden können, sind in geschlossenen Fahrzeugen oder Behältern zu befördern oder mit geeigneten Abdeckungen zu überdecken; dies gilt nicht für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h. Auf Grund dieser und weiterer Gesetzestexte sowie diversen Gerichtsurteilen geht klar hervor, dass die Verantwortung im Bereich Ladungssicherung beim Lenker des Fahrzeuges / der Fahrzeugkombination liegt. Die landläufig am häufigsten verwendete Meinung / Aussage lautet: Eigengewicht gleich Ladungssicherheit! Diese Aussage ist FALSCH!
31/40 Folgende Kräfte müssen bei der Ladungssicherung berücksichtigt werden. Beschleunigungskraft Verzögerungskraft Abhebende Kräfte Fliehkraft Reibkraft
Die Ladung muss wie folgt gesichert werden: 32/40
33/40 21. Fahrzeugfassung / Fahrzeugrückgabe Möglichkeiten eines entsprechenden Protokolls:
34/40
35/40 22. Tagesreflektion 1. Tag Ankuppeln Was ist mir gut gelungen? Wo hatte ich Mühe? Abkuppeln Fahren mit Anhänger Rückwärtsfahren Anhänger sichern Mein Fazit aus dem Zusatzkurs Motorfahrer im Umgang mit Anhängern:
36/40 2. Tag Ankuppeln Was ist mir gut gelungen? Wo hatte ich Mühe? Abkuppeln Fahren mit Anhänger Rückwärtsfahren Anhänger sichern Mein Fazit aus dem Zusatzkurs Motorfahrer im Umgang mit Anhängern:
37/40 3. Tag Ankuppeln Was ist mir gut gelungen? Wo hatte ich Mühe? Abkuppeln Fahren mit Anhänger Rückwärtsfahren Anhänger sichern Mein Fazit aus dem Zusatzkurs Motorfahrer im Umgang mit Anhängern:
23. Notizen 38/40
39/40
40/40