Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Hinweise zur Abschlussprüfung Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße 11-15 90489 Nürnberg Seite 1 von 5
1. Vorwort Mit dem Bestehen Ihrer Abschlussprüfung beginnt für Sie auch ein weiterer Lebensabschnitt. Hervorragend ausgebildete Fachkräfte sind bei den Betrieben gefragt. Der Weg dorthin erfolgt in zwei Schritten. Daher dürfen auch die beiden Prüfungsteile nicht als jeweils eigenständige Prüfung angesehen werden. Der Vorteil für Sie ist, dass nicht alle Prüfungsleistungen punktuell am Ende der Ausbildung erbracht werden müssen. Wir möchten, dass Sie Ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in der Prüfung bestmöglich unter Beweis stellen können, und dass die Prüfung reibungslos verläuft. Für einen erfolgreichen Verlauf der Prüfung ist es daher unerlässlich, dass sich alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen an gewisse Spielregeln halten. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Informationen zum Inhalt und Ablauf der Abschlussprüfung zusammengefasst. Starten Sie gut vorbereitet in die Prüfung, wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 2. Aufbau und Ablauf der Prüfung Die Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement besteht aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Abschlussprüfung Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Teil 1 der Abschlussprüfung Teil 2 der Abschlussprüfung Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Informationstechnisches Büromanagement Kundenbeziehungsprozesse Wirtschafts- und Sozialkunde Fachaufgabe in der Wahlqualifikation 120 Minuten 60 Minuten 90 Minuten 60 Minuten Schriftliche Aufgaben computergestützt Schriftliche Aufgaben Schriftliche Aufgaben Fallbezogenes Fachgespräch 25 Prozent 30 Prozent 10 Prozent 35 Prozent Der erste Prüfungsteil findet etwa zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Er kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprüfung ist. Über seine Leistungen im Teil 1 der Abschlussprüfung wird der Prüfling informiert. Der zweite Teil der Prüfung erfolgt am Ende der Ausbildungszeit. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung setzt sich aus den gewichteten Ergebnissen aller Prüfungsbereiche zusammen. Das Einladungsschreiben enthält Ihre persönliche Prüflings-Nummer. Diese benötigen Sie zur Kennzeichnung Ihrer Prüfungsarbeiten. Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße 11-15 90489 Nürnberg Seite 2 von 5
2.1. Teil 1 der Abschlussprüfung 2.1.1. Prüfungsbereich Informationstechnisches Büromanagement Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages Büround Beschaffungsprozesse zu organisieren und kundenorientiert zu bearbeiten; dabei soll er nachweisen, dass er unter Anwendung von Textverarbeitungs-und Tabellenkalkulationsprogrammen recherchieren, dokumentieren und kalkulieren kann. Hierzu muss der Prüfling eine Arbeitsaufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben besteht, bearbeiten. Neben programmübergreifendem Basiswissen muss der Prüfling Texte und Tabellen formatieren, Dokumente gestalten und die Texterstellung automatisieren können. Bei der Tabellenkalkulation muss der Prüfling allgemeine Rechen-Operationen und Funktionen für Berechnungen anwenden sowie Diagramme erstellen und bearbeiten. Erlaubte Arbeits- und Hilfsmittel Unkommentiertes Rechtschreibwörterbuch in gedruckter Form. Unkommentierte Ausgabe der DIN 5008 ( Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung ) in gedruckter Form. 2.2. Teil 2 der Abschlussprüfung 2.2.1. Prüfungsbereich Kundenbeziehungsprozesse Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Aufträge kundenorientiert abwickeln, personalbezogene Aufgaben wahrnehmen und Instrumente der kaufmännischen Steuerung fallbezogen einsetzen kann. Die Aufgabenstellung erfolgt teilweise in ungebundener Form. Erlaubte Arbeits- und Hilfsmittel: Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten). 2.2.2. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Die Aufgabenstellung umfasst fallbezogene Aufgaben in gebundener Form. Erlaubte Arbeits- und Hilfsmittel: Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten). 2.2.3. Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Der Prüfling soll nachweisen, dass er berufstypische Aufgabenstellungen erfassen, Probleme und Vorgehensweisen erörtern, Lösungswege entwickeln, begründen und reflektieren, kunden- und serviceorientiert handeln, Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße 11-15 90489 Nürnberg Seite 3 von 5
betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge planen, durchführen und auswerten sowie Kommunikations- und Kooperationsbedingungen berücksichtigen kann. Das zentrale Element ist das sogenannte fallbezogene Fachgespräch auf Grundlage der Wahlqualifikationen. Aus den zwei im Berufsausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen wählt der Prüfungsausschuss eine aus. Das Fachgespräch beginnt mit einer Darstellung der Aufgabe und des Lösungsweges durch den Prüfling. Zur Vorbereitung auf das Fachgespräch gibt es aus zwei Varianten: Variante 1: Klassische Variante Der Prüfungsausschuss bereitet zu einer der Wahlqualifikationen des Prüfungsteilnehmers zwei Aufgaben vor. Der Prüfling wählt eine diese Aufgaben aus und bereitet sich in einem separaten Raum 20 Minuten auf das Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss vor. Das Fachgespräch dauert ebenfalls 20 Minuten. Der Prüfling stellt die Aufgabe und Lösungsweg vor. Grundsätzlich kann sich das Fachgespräch auf die gesamte Wahlqualifikation erstrecken. Variante 2: Report-Variante Hier kann ein selbst erstellter Report für den Gesprächseinstieg mit dem Prüfungsausschuss genutzt werden. Entscheidet sich der Prüfungsteilnehmer für diese Variante, muss er zu seinen beiden Wahlqualifikationen je einen höchstens dreiseitigen Report schreiben. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage der vorgelegten Reports, in welcher Wahlqualifikation das Fachgespräch stattfindet. Der Ausbildende (Betrieb) bestätigt, dass die Fachaufgabe eigenständig im Betrieb durchgeführt wurde. Der Reporttext wird nicht bewertet, entscheidend ist allein, wie schlüssig der Prüfungsabsolvent seine Vorgehensweise und Lösungswege begründen und wie kundenorientiert er handeln kann. Das Fachgespräch dauert 20 Minuten und kann sich auf die gesamte Wahlqualifikation erstrecken. Im Fall einer Wiederholung des Prüfungsbereiches Fachaufgabe in der Wahlqualifikation müssen auch bei gleichem Einsatzgebiet neue Reports erstellt werden. Der Ausbildungsbetrieb teilt der Handwerkskammer bei der Anmeldung zum Teil 2 der Abschlussprüfung verbindlich mit, welche Variante gewählt wird. Eine nachträgliche Änderung der Variante ist dann nicht mehr möglich. Wenn keine Abgabe erfolgt, wird dieser Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet. 2.2.4. Mitteilung der Prüfungsergebnisse Noch vor Beginn des fallbezogenen Fachgesprächs werden die vorläufigen Ergebnisse der Prüfungsbereiche Kundenbeziehungsprozesse und Wirtschafts- und Sozialkunde per Post an den Prüfling geschickt. Im Bereich der Handwerkskammer für Mittelfranken ist es nicht möglich, die vorläufigen Prüfungsergebnisse online einzusehen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen. Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße 11-15 90489 Nürnberg Seite 4 von 5
2.2.5. Mündliche Ergänzungsprüfung Wurden in einem der Prüfungsbereiche Kundenbeziehungsprozesse oder Wirtschafts- und Sozialkunde die Prüfungsleistungen mit schlechter als ausreichend bewertet, kann der Prüfling einen Antrag stellen, die Prüfung durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Für die Ermittlung des Ergebnisses wird das bisherige Ergebnis doppelt gegenüber der mündlichen Ergänzungsprüfung gewichtet. 3. Bestehensregelung Um die Abschlussprüfung zu bestehen, müssen alle nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt sein. Die Prüfungsleistungen müssen 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichend, 2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichend, 3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichend und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit ungenügend bewertet worden sein. 4. Zusatzqualifikation Im Rahmen der Berufsausbildung kann eine nicht festgelegte Wahlqualifikation (Zusatzqualifikation) vermittelt werden. In dieser Zusatzqualifikation kann der Prüfungsteilnehmer ebenfalls eine Prüfung in Form eines Fachgespräches ablegen ( 7 der Ausbildungsverordnung, Erprobungsverordnung zur Prüfung). Bei mindestens ausreichender Leistung erhält der Prüfungsabsolvent zusätzlich zum Prüfungszeugnis eine Bescheinigung über die gewählte Zusatzqualifikation in der dritten Wahlqualifikation. Auf dem Prüfungszeugnis über die bestandene Abschlussprüfung wird diese Zusatzqualifikation nicht erwähnt. Hierfür muss glaubhaft gemacht werden, dass die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind (z.b. Berichtsheft/Ausbildungsnachweise, Azubi-Projekte, betriebliche Schulungen). Bescheinigungen über Azubi-Projekte oder betriebliche Schulungen in der gewünschten Zusatzqualifikation müssen dem Berichtsheft in Kopie beigelegt werden. Die Dokumentation im Berichtsheft/Ausbildungsnachweis bitten wir, farblich zu markieren (z.b. mit einem Textmarker). Die Anmeldung zur Prüfung der Zusatzqualifikation muss mit der Anmeldung zur Teil 2 Prüfung vorliegen. Wird eine Zusatzqualifikation gewählt, wird für die Prüfung eine zusätzliche Gebühr erhoben. Das Prüfungsverfahren ist identisch mit den oben genannten Varianten. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Prüfungsverlauf und viel Erfolg. Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße 11-15 90489 Nürnberg Seite 5 von 5