Ausschreibung für touristische Veteranenfahrten-Veranstaltungen Eingangsstempel Titel der Veranstaltung Datum der Veranstaltung Ort der Veranstaltung Die Ausschreibung der Veranstaltung wurde von der Sportabteilung geprüft und unter der Reg.Nr.: / am genehmigt. ADAC-Stempel / Unterschrift (* Nichtzutreffendes bitte streichen) 1. VERANSTALTER Name: Anschrift: Fahrtleiter: Zeitnahme: Auswertung: Dokumentenabnahme: Techn. Abnahme: 2. FAHRTLEITUNGSBÜRO Alle die Veranstaltung betreffenden Zuschriften sind zu richten an: Tel.: Fax: Handy: 3. VORLÄUFIGER ORGA- und ZEITPLAN Startort: Zielort: Versand Nennungsbestätigung * Dokumentenabnahme: Technische Abnahme * Start des 1. Fahrzeuges: Mittagspause * Zielankunft des 1. Fahrzeuges Aushang der Ergebnisse * von bis Uhr von bis Uhr Uhr von bis Uhr Uhr Uhr Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung und findet am um Uhr in statt. Seite 1 von 6
4. TEILNEHMER Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Eine Fahrerlizenz ist nicht erforderlich. Die Anzahl der Beifahrer ist: freigestellt * / auf einen begrenzt *. 5. NENNUNGEN / NENNGELD Jeder Teilnehmer muss das beiliegende Nennformular ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben bis zum Nennungsschluss an den Veranstalter richten. Eine Nachnennung ist möglich * / nicht zulässig. * Durch Unterzeichnung des Nennformulars erkennen alle Teilnehmer die Bedingungen und Bestimmungen der Ausschreibung und eventueller Bulletins an. Die Nennung wird nur angenommen, wenn das Nenngeld in Form eines Schecks oder durch Überweisung (Kopie beifügen) bezahlt ist. Nennungsschluss ist der. (beim Veranstalter vorliegend) Bei Ablehnung der Nennung oder Absage der Veranstaltung wird das Nenngeld zurück erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Nennung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge ist auf * / nicht* begrenzt. Das Nenngeld beträgt pro Fahrzeug für: - PKW * ( Fahrzeug incl. 2 Personen)... - Motorrad * ( Fahrzeug, 1 Person)... - pro Person zusätzlich *... - Mannschaft *... * Für Teilnehmer, deren Nennung nach dem offiziellen Nennungsschluss beim Veranstalter eingeht, erhöht sich das Nenngeld um... Das Nenngeld ist auf folgendes Konto zu überweisen: Bankverbindung: IBAN: BIC: Im Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten: - Startgebühr des Fahrzeuges einschließlich sämtlicher Fahrtunterlagen - Veranstalterhaftpflicht Versicherung - Pokale / Ehrenpreise - Sachpreise * - Erinnerungsplakette* - Startnummern * - Rallyeschild * - Teilnehmerausweis * - Programmheft * - Imbiss zwischen Abnahme und Start * - Mittagsimbiss am * - Siegerehrungsveranstaltung mit / ohne * Abendessen am * - Veranstaltungspräsente für Fahrer und Beifahrer * - 6. ZUGELASSENE FAHRZEUGE Zugelassen sind alle historischen Automobile* / Motorräder*. Der Fahrer/Halter ist selbst für den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Zugelassen sind Fahrzeuge mit regulärer Zulassung Oldtimer Kennzeichen (H) Saisonkennzeichen Rotes Dauerkennzeichen (07) Seite 2 von 6
Bei Fahrzeugen mit Ausstattung mit einem Kennzeichen mit 04er- oder 06er-Nummer übernimmt der Veranstalter keine Haftung und Gewähr für die Teilnahmeberechtigung im Falle polizeilicher Beanstandung. Fahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen sind, müssen der normalen nationalen Zulassungsordnung ihres Landes entsprechen. Folgende Fahrzeuge sind in den unten aufgeführten Klassen zugelassen: (Zählt eine Veranstaltung zu einer überregionalen ADAC Pokal- oder Cup-Serie, gilt deren Klasseneinteilung.) Automobile: Motorräder: Klasse 1: Bj. bis Klasse 7: Bj. bis Klasse 2: Bj. Klasse 8: Bj. Klasse 3: Bj. Klasse 9: Bj. Klasse 4: Bj. Klasse 10: Bj. Klasse 5: Bj. Klasse 11: siehe Klasse 6 Klasse 6: Fahrzeuge jüngerer Baujahre nach Ermessen des Veranstalters Bei weniger als 5 Startern in der Klasse werden diese mit der nächst jüngeren Klasse zusammengelegt. Dies wird vor dem Start in einem Bulletin bekannt gegeben. 7. MANNSCHAFTEN * Bis zum Ende der Dokumentenabnahme können Mannschaften genannt werden. Ein Fahrzeug kann nur für jeweils eine Mannschaft genannt werden. Eine Mannschaft kann aus Fahrzeugen bestehen. 8. KENNZEICHNUNG DER FAHRZEUGE Zur Unterscheidung der Fahrzeuge ist eine Kennzeichnung erwünscht. 9. WERTUNG 9.1 Einzelwertung Die Strafen werden in Punkten ausgedrückt. Die Endwertung wird durch Addition der verhängten Punkte errechnet. Das Team, das die niedrigste Gesamtsumme hat, wird zum Sieger erklärt. Zusammenstellung der Strafen * : Verspätung am Start (Veranstaltung, Etappe, Prüfung) pro Minute... Strafpunkte Auslassen einer ZK Verspätung an einer ZK pro Minute Zu frühe Ankunft an einer ZK pro Minute Aus falscher Richtung an eine ZK Überschreiten der Fahrtzeit um mehr als 30 Minuten pro Etappe Auslassen einer Durchfahrtskontrolle Aus falscher Richtung an eine DK Auslassen einer Sonderkontrolle Aus falscher Richtung an eine SK Auslassen eines Stummen Wächters Falsche Reihenfolge eines Stummen Wächters Prüfung mit Schnittüberwachung Über- oder Unterschreitung pro (1 Sek.) ( 0,1 Sek. ) ( 0,01 Sek.)* Strafpunkte für Sonderaufgaben werden verschieden gegeben 9.2. Mannschaftswertung In der Mannschaftswertung wird die Mannschaft mit der geringsten Gesamtstrafpunktzahl nach Addition der drei besten Teamergebnisse zum Sieger erklärt. 10. PREISE Es werden folgende Pokale / Ehrenpreise vergeben: im Gesamtklassement, in jeder Klasse. Der Veranstalter behält sich die Vergabe weiterer Ehrenpreise vor. Seite 3 von 6
11. BESCHREIBUNG DER VERANSTALTUNG Die Veranstaltung ist eine Zuverlässigkeitsfahrt für historische Fahrzeuge unter Berücksichtigung der StVO nach den Fahrtunterlagen des Veranstalters. Die Einhaltung der Fahrtstrecke wird durch besetzte und unbesetzte Kontrollen und auf andere Weise überprüft.. Die Fahrtstrecke beträgt km und ist in Fahrtabschnitt(e) unterteilt. * Bewertet wird der geschickte Umgang mit dem Fahrzeug, das Auffinden der Strecke und die gleichmäßige Fahrweise. Bei der Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an.. 12. AUFGABENSTELLUNG Die Aufgabenstellungen sind: - Sondereinlagen (z.b. Schätzaufgaben) - Einfache Streckenbeschreibung - Roadbook* - Orientierungsetappen (TOP-Kartenskizze mit eingedruckter Streckenführung)* - Chinesenzeichen* - Fahrgeschicklichkeit* - Prüfungen mit Schnittüberwachung - Auspfeilung (für Motorräder) Der Veranstaltung liegt folgendes Kartenmaterial zugrunde: * Die Streckenführung, die Lage der Zeitkontrollen (ZK), Durchfahrtskontrollen (DK) usw. werden durch die Bordkarte und das Streckenbuch vorgeschrieben. Für die Zeitwertung sind allein die Angaben in der Bordkarte verbindlich. Im Streckenbuch sind alle erforderlichen Informationen enthalten, mit denen die vorgeschriebene Strecke korrekt absolviert werden kann. 13. EINSPRÜCHE Einsprüche und Proteste sind bei Classic-Veranstaltungen nicht üblich. Die Entscheidung des Fahrtleiters ist entgültig. 14. AUSHÄNGE Die Bestimmungen der Ausschreibung können je nach Erfordernis geändert werden. Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird mittels nummerierten Bulletins (Ausführungsbestimmungen) schriftlich herausgegeben, die dann Bestandteil der Ausschreibung sind. Spätestens 30 Minuten vor der Siegerehrung werden die Ergebnisse ausgehängt. 15. VERSICHERUNGEN, HAFTUNGSVERZICHT, ABSAGE, ÄNDERUNGEN, UMWELTSCHUTZ 15.1 Versicherungen Der Veranstalter hat gemäß der VwV zu 29 StVO eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen abgeschlossen: 3.000.000. für Personenschäden ( 1.100.000. pro Person ) 1.100.000. für Sachschäden 1.100.000.-- für Vermögensschäden 15.2 Verantwortlichkeit der Teilnehmer: Siehe Nennformular 15.3 Haftungsverzicht der Teilnehmer: Siehe Nennformular 15.4 Verantwortlichkeit des Veranstalters Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. 15.5 Anwendung und Auslegung der Ausschreibung Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Organisationsleiter oder Fahrtleiter. Er legt die Ausschreibung aus und entscheidet allein verantwortlich. Seite 4 von 6
15.6 Umweltschutz Die Teilnehmer sind verpflichtet, Verunreinigungen z.b. durch Tropföl auf den Parkplätzen und an den Kontrollstellen zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Sie sind selbst für die Beschaffung der dafür notwendigen Hilfsmittel verantwortlich. 16. ABLAUF DER VERANSTALTUNG 16.1 Dokumentenabnahme Jedes teilnehmendes Team muss sich zu der in der Nennungsbestätigung angegebenen Abnahmezeit zur Abnahme einfinden. Bei der Abnahme sind folgende Unterlagen vorzulegen: Nennungsbestätigung Führerschein des Fahrers Fahrzeugschein evtl. Verzichtserklärung des Eigentümers 16.2 Technische Abnahme Die Techn. Abnahme erfolgt nach der Dokumentenabnahme. Die Techn. Abnahme hat allgemeinen Charakter. Schutzhelme sind bei Motorrädern Pflicht. 16.3 Fahrerbesprechung* Vor dem Start findet eine*/ keine* Fahrerbesprechung um Uhr statt. Wichtige Informationen und evtl. Ergänzungen / Änderungen zur Durchführung / Wertung der Veranstaltung werden bei der Fahrerbesprechung vom Fahrtleiter mitgeteilt und ausgehängt. 16.4 Bordkarte* Bei der Dokumentenabnahme erhalten die Teilnehmer Bordkarten, in die alle Eintragungen in der richtigen Reihenfolge erfolgen müssen, die zur Wertung herangezogen werden. An bestimmten Punkten der Veranstaltung muss die Bordkarte dem beauftragten Sportwart übergeben werden. Jeder Teilnehmer ist für seine Bordkarte allein verantwortlich. Manipulationen oder Verlust der Bordkarte führen zum Wertungsverlust. 16.5 Start Die Fahrzeuge werden ab der im Zeitplan aufgeführten Uhrzeit entsprechend in der Reihenfolge der Startnummern in Minutenabstand gestartet. 16.6 Aufgaben der Teilnehmer Alle Teilnehmer erhalten Fahrtunterlagen, in denen die einzuhaltende Strecke genau bezeichnet ist, so dass die Teilnehmer die vorgeschriebene Strecke unter Einhaltung der StVO korrekt absolvieren können. Die Teilnehmer nehmen dabei besonders Rücksicht auf das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung. Während der gesamten Veranstaltung haben die Teilnehmer verschiedene Aufgaben zu erfüllen, die in den Fahrtunterlagen genau definiert sind. Dabei sind verschiedene Kontrollen anzufahren. 16.6.1 Kontrollen Alle Kontrollen sind durch Schilder gekennzeichnet, von denen Muster bei der Dokumentenabnahme ausgestellt sind. Der genaue Standort der Kontrollen ist den Teilnehmern durch den Streckenplan/Fahrtauftrag bekannt. Die Kontrollen können durch Veranstalterpersonal besetzt sein und werden 15 Minuten vor der theoretischen Sollankunftszeit des 1. Fahrzeuges geöffnet und 30 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeuges geschlossen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des jeweiligen Kontrollstellenpersonals Folge zu leisten. Zeitkontrolle Zur Überwachung der gleichmäßigen Fahrweise und zur Sicherstellung des organisatorischen Ablaufes können Zeitkontrollen (ZK) an verschiedenen Punkten der Strecke eingerichtet werden. An der ZK trägt der Sportwart die Zeit der jeweils laufenden Minute in die Bordkarte ein, zu der ihm die Bordkarte ausgehändigt wurde. Hierzu muss sich das Team mit dem Fahrzeug an der Kontrolle befinden. Der Zeiteintrag erfolgt in der laufenden Minute nach unmittelbarer Übergabe der Bordkarte. Die Veranstalterzeit wird durch aufgestellte Uhren (Funkuhr) angezeigt oder kann beim Kontrollpersonal abgefragt werden. Startkontrolle Schnittüberwachung Bei Prüfungen zur Schnittüberwachung wird den Teilnehmern die Aufgabe gestellt, unter Beachtung der StVO eine bestimmte Strecke in einem vorgegebenen Schnitt (km/h) zu absolvieren. Der Start einer solchen Prüfung kann mit Personal besetzt sein, welches die Startzeit auf die volle Minute in die Bordkarte einträgt. Ist der Start personell nicht besetzt, trägt der Teilnehmer selbst die Ideal-Startzeit laut Veranstalter-Zeit (Funkuhr) in seine Bordkarte ein. Die Schnittüberwachung erfolgt auf der Idealstrecke an einem bekannten oder unbekannten Punkt. Zielkontrolle Bei o.g. Prüfungen kann das Ziel im Bordbuch bekannt gegeben werden. Am Ziel einer Schnittüberwachungsprüfung kann eine Zeitnahme eingerichtet sein. Das Ziel wird fliegend durchfahren. Seite 5 von 6
Unter Androhung des Wertungsverlustes ist es verboten, in Sichtweite der Zielkontrollstelle anzuhalten, es sei denn, es ist dies ausdrücklich durch den Veranstalter durch Aufstellen eines Schildes Vorankündigung des Ziels (Zielflagge auf gelbem Grund) erlaubt. Wird das Ziel nicht bekannt gegeben, erfolgt die Aufhebung der Prüfung mittels eines Schildes, von dem ein Muster an der Dokumentenabnahme ausgestellt wird. Durchfahrtskontrolle * Mit Hilfe von Durchfahrtskontrollen (DK) wird überprüft, ob die vorgegebene Fahrtstrecke von den Teilnehmern eingehalten wird. An der DK übergibt der Teilnehmer dem Kontrollpersonal die Bordkarte, welcher sie abstempelt. Sonderkontrolle * Sonderkontrollen (SK) sind unbekannte, personell unbesetzte oder mit Sportwarten besetzte Kontrollen, die an jedem Punkt der Idealstrecke stehen können. An der SK muss der Teilnehmer die Bordkarte selbst abstempeln oder zwecks Abstempelung dem Sportwart übergeben. Hier kann auch eine Prüfung stattfinden, die den geschickten Umgang mit dem Fahrzeug überprüft. Es ist den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge zu leisten. (* Nichtzutreffendes bitte streichen), den Ort Datum 1. Vorsitzender Clubstempel Fahrtleiter Seite 6 von 6