LFK-Medienpreis 2015 Ausschreibung Hörfunk Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) vergibt 2015 zum 24. Mal den LFK-Medienpreis. Er wird für herausragende Leistungen der in Baden-Württemberg zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter verliehen und prämiert Autoren von Hörfunkund Fernsehbeiträgen, die sich neben ihrer journalistischen Qualität durch eine besondere Kreativität und Originalität sowie eine zielgruppengerechte Ansprache auszeichnen. 2015 werden Preise für den jeweils besten Hörfunkbeitrag in folgenden Kategorien vergeben (eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf den folgenden Seiten): - Aktuelle Information - Moderation - Werbung, Promotion, Crossmedia - Volontäre und Auszubildende (im kommerziellen Bereich) - Nichtkommerzielle Veranstalter, Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen Insgesamt werden im Rahmen der Medienpreisverleihung Preisgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro vergeben. Über die Preise entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges die Jury. Die Jury ist frei in der Vergabe der Preise und der Preisgelder. Zusätzlich zu den Preisen wird den Gewinnern eine LFK-Medienpreis Skulptur verliehen. Die Verleihung des LFK-Medienpreises findet am 11. Mai 2015 im Apollo-Theater in Stuttgart statt. Teilnahmebedingungen 1. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen, rechtlicher Hinweis Durch die Anmeldung zum Wettbewerb werden der LFK die Rechte für die eingereichten Wettbewerbsbeiträge für die Vorführung in der Jurysitzung und gegebenenfalls vor der Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen der LFK (u.a. Preisverleihung) sowie auf der Homepage der LFK überlassen. Diese Rechte beziehen sich sowohl auf die Originalversion des Beitrags als auch auf eine gekürzte Fassung. Der Einreichende stellt die LFK von möglichen Rechten Dritter frei und es entstehen der LFK daraus keine Kosten und Verpflichtungen. Die LFK behält sich vor, eingereichte Beiträge bei unzureichender Dokumentation vom Wettbewerb auszuschließen. Ansprechpartnerin für Fragen und weitere Auskünfte: Sarah Kurz Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Tel.: 0711/66991-34 E-Mail: s.kurz@lfk.de Seite 1 von 9
2. Wer kann sich beteiligen? - Feste und freie Mitarbeiter der in Baden-Württemberg lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunkveranstalter sowie Produzenten von Hörfunksendungen für diese Veranstalter. - Volontäre sowie Auszubildende bei den in Baden-Württemberg lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunkveranstaltern. Sie dürfen jedoch nur in der Kategorie Volontäre und Auszubildende Wettbewerbsbeiträge einreichen. - RadiomacherInnen bei den in Baden-Württemberg lizenzierten nichtkommerziellen Veranstaltern sowie Studierende/Auszubildende von Hochschulen oder sonstigen Ausbildungseinrichtungen. Sie dürfen jedoch nur in der Kategorie Nichtkommerzielle Veranstalter, Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen Wettbewerbsbeiträge einreichen. Für den LFK-Medienpreis können sich sowohl Einzelpersonen als auch Teams bewerben. 3. Maßgeblicher Sendezeitraum/Datum der Erstausstrahlung Der eingesandte Beitrag muss in der Zeit vom 01.12.2013 bis 30.11.2014 bei einem in Baden-Württemberg lizenzierten, privaten Hörfunkveranstalter als Erstsendung im Rahmen des ausgestrahlten Hörfunk-Programms verbreitet worden sein. Es gilt das Datum der Erstausstrahlung. Die Einstellung auf einer Homepage oder bei einer Audio-Plattform als abrufbarer Beitrag im Internet allein reicht nicht aus! 4. Einsendeschluss Einsendungen müssen vollständig und in doppelter Ausführung bis Montag, 01. Dezember 2014, 12:00 Uhr bei der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Reinsburgstraße 27 70178 Stuttgart Kennwort: LFK-Medienpreis 2015 eingegangen sein. Beiträge, die nach diesem Termin eingehen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen! Seite 2 von 9
5. Hörfunk Kategorien Bewertungskriterien Ein Wettbewerbsbeitrag kann jeweils nur für eine der fünf Kategorien eingereicht werden; diese muss bei der Bewerbung im Anmeldeformular angegeben werden. Die Bewerber sollten sich deshalb bereits im Voraus mit den Anforderungen und Bewertungskriterien der einzelnen Kategorien auseinandersetzen. Jeder Beitrag wird auf drei allgemeine sowie drei kategorie-spezifische Kriterien hin bewertet. Allgemeine Kriterien Für alle eingereichten Beiträge gelten folgende Kriterien: Journalistische, handwerkliche und technische Qualität der Aufbereitung: gemeint ist damit eine umfassende, verständliche und in sich stimmige sowie technisch einwandfreie Bearbeitung des Themas (Moderation, passende Integration von O-Tönen, Schnitt) Zielgruppengerechte Ansprache und regionaler Bezug zum Verbreitungsgebiet: Eine der Zielgruppe des Senders entsprechende Aufbereitung eines Inhalts mit regionalem Bezug, welcher sich durch die Wahl des Themas, der Akteure oder Unternehmen aus dem Sendegebiet auszeichnen kann und die Hörer aus der Zielregion anspricht Originalität in Bezug auf das gewählte Thema und fesselnde, ideenreiche Aufbereitung, denn preiswürdig sind vor allem journalistische Leistungen, die sich durch ihre Thematik und ihre Art der Darstellung aus dem Üblichen herausheben und insoweit eine Auszeichnung verdienen. 5.1. Aktuelle Information Hier können alle journalistischen Beitragsformen (Bericht, Reportage, Kommentar, Feature, Kampagne, Nachricht etc.) Entscheidend ist, wie die Möglichkeiten des jeweiligen Formates genutzt werden, um den Hörer für das Thema zu interessieren und ihn zu fesseln. Der thematische Bezug ist freigestellt. Wichtig ist, dass alle Einsendungen einen aktuellen Informationswert (aktuellen Aufhänger) haben. Bewertungskriterien Aktuelle Information im Einzelnen: Formatgerechte Ansprache der Zielgruppe Regionaler/Lokaler Bezug Umfassende, sachliche und einprägsame Aufarbeitung des Themas. Je lizenziertem kommerziellen Veranstalter können zu dieser Kategorie zwei Beiträge Seite 3 von 9
5.2. Moderation Eingereicht werden können alle journalistischen Beitragsformen, die sich durch eine besondere Qualität der Moderation und eine professionelle Performance der Moderatorin/ des Moderators (mit Kompetenz, Kreativität, Spontanität, Witz, Hörernähe, Emotionalität und gewinnender Stimme) auszeichnen. Wichtig sind hierbei auch die richtige Ansprache der Zielgruppe sowie die Bindung der Hörer über die Rolle der Identifikationsfigur des Senders. Bewertungskriterien Moderation im Einzelnen: Zielgruppengerechte Themenvorbereitung, -aufbereitung und Ansprache Moderation passend zum Programmformat bzw. -inhalt (News/Interview mit Informationsgehalt und Seriosität, Musik/Promotions mit Fokus auf Unterhaltungswert, Spontanität und Witz) Professionalität in der Interaktion (Off-Air-Moderationen, Studiogäste, Höreranrufe, Doppelmoderation) 5.2.1. Zusätzliche formale Kriterien für die Einreichung in der Kategorie Moderation erforderlich! - In dieser Kategorie müssen drei Hörproben der Moderation eingereicht werden, die unterschiedliche Themenbereiche (News/Interview, Musik/Promotion und Interaktion mit den Hörern) umfassen können. Die Gesamtlänge des Zusammenschnitts der drei Hörproben darf nicht länger als 10 Minuten sein! 5.2.2. Zusatzangaben für Einsendungen in der Kategorie Moderation erforderlich! - Beizulegen ist eine kurze Beschreibung der Moderatorin/des Moderators mit beruflichem Background sowie eine Beschreibung der Programmformate -und Inhalte, die aktuell moderiert werden. Je lizenziertem kommerziellen Veranstalter können in dieser Kategorie zwei Beiträge Seite 4 von 9
5.3. Werbung, Promotion, Crossmedia Hier können klassische Werbespots, aber auch Sonderwerbeformen sowie Promotions im Sinne von Eigenwerbung (Kampagnen, Events, Aktionen, Trailer, Spots etc.) mit oder ohne externem Werbepartner Ebenso zugelassen sind crossmediale Kampagnen, die mehrere Medien gleichzeitig nutzen, wie z. B. Radio/TV/Internet etc. Bewertungskriterien Werbung, Promotion, Crossmedia im Einzelnen: Wirksamkeit und Stimmigkeit in Bezug auf die Zielgruppe Kreativität und Originalität Technische und programmliche Umsetzung Zusatzangaben für Einsendungen in der Kategorie Werbung, Promotion, Crossmedia erforderlich! - Beizulegen ist eine kurze Beschreibung des Kampagnenziels, des Ablaufs und des Erfolgs (Media Analyse) der Kampagne/Aktion - Für die Zuordnung des Wettbewerbsbeitrags ist eine Kennzeichnung, ob es sich um eine crossmediale oder monomediale Kampagne handelt, unerlässlich! - Bitte legen Sie eine Daten-DVD mit folgenden Angaben/Dokumenten bei: a) Kampagnenzusammenfassungen, Erklärungen, Zeitungsausschnitte, Plakate und Anzeigen im PDF-Format b) Internetseiten als (montierte) Screenshots im JPG-Format c) Audiobeiträge als MP3-Dateien d) Internet Filme ausschließlich im MPEG4-Format Je lizenziertem kommerziellen Veranstalter können zu dieser Kategorie zwei Beiträge Seite 5 von 9
5.4. Volontäre und Auszubildende (im kommerziellen Bereich) Die Kategorie Volontäre und Auszubildende ist thematisch bewusst sehr offen gehalten. Um eine Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge zu gewährleisten, wurden gezielte Schwerpunkte bei den Bewertungskriterien gesetzt. Eine wichtige Rolle spielt die Kreativität sowohl in Bezug auf die Themenwahl als auch die Konzeption und die formatgerechte Umsetzung des Themas. Der Wettbewerbsbeitrag muss vom Volontär oder Auszubildenden eigenständig gestaltet und aufbereitet worden sein. Bewertungskriterien Volontäre und Auszubildende im Einzelnen: Originelle und überzeugende Idee und Konzeption Formatgerechte und kreative Umsetzung des Themas Leistung des Volontärs/Auszubildenden im Entstehungsprozess des Beitrags 5.4.1. Zusätzliche formale Kriterien für die Einreichung in der Kategorie Volontäre und Auszubildende! - In dieser Kategorie können sich Volontäre sowie Auszubildende bei den badenwürttembergischen kommerziellen privaten Hörfunkveranstaltern bewerben. - Je Volontär kann ein Beitrag im Einvernehmen mit dem Veranstalter, in dessen Programm der Beitrag gesendet wurde, - Die Auszubildenden bei den Hörfunkveranstaltern können Arbeiten, die sie im Rahmen ihrer Ausbildung produziert haben, einreichen. Der Beitrag muss bei einem in Baden- Württemberg lizenzierten kommerziellen Hörfunkveranstalter ausgestrahlt worden sein. - Pro Auszubildendem eines Hörfunk-Senders kann ein Beitrag im Einvernehmen mit dem Veranstalter, in dessen Programm der Beitrag gesendet wurde, - Der Beitrag muss technisch und journalistisch eigenständig vom Volontär/ Auszubildenden aufbereitet, beim Sender produziert und ausgestrahlt worden sein. - Insgesamt dürfen pro Veranstalter nicht mehr als drei Beiträge in dieser Kategorie 5.4.2. Zusatzangaben für Einsendungen in der Kategorie Volontäre und Auszubildende erforderlich! - Die von den Volontären/Auszubildenden jeweils erbrachten Leistungen (wie beispielsweise Recherchearbeit, Casting, Augenzeugensuche oder O-Töne zusammenstellen) müssen auf dem Anmeldeformular deutlich beschrieben sein. Außerdem sollte angegeben werden, wie lange der Volontär/Auszubildende an dem Beitrag gearbeitet hat. - Den Bewerbungsunterlagen muss ein Nachweis über das Volontariat bzw. Ausbildungsverhältnis beigelegt werden. Seite 6 von 9
5.5. Nichtkommerzielle Veranstalter, Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen Die Kategorie Nichtkommerzielle Veranstalter, Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen ist thematisch bewusst sehr offen gehalten. Eine wichtige Rolle spielt die grundlegende Idee/Themenwahl, die Konzeption und kreative Umsetzung. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Wahl des Darstellungsformates im Zusammenhang mit dem aufbereiteten Thema gelegt. Unterschiedliche Produktionsbedingungen der Veranstalter werden berücksichtigt. Alle eingereichten Beiträge müssen bei einem in Baden-Württemberg lizenzierten, privaten Hörfunkveranstalter ausgestrahlt worden sein. Bewertungskriterien Nichtkommerzielle Veranstalter, Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen im Einzelnen: Originelle und überzeugende Idee und Konzeption Kreative Umsetzung des Themas Stimmigkeit zwischen Darstellungsform und Thema 5.5.1. Zusätzliche formale Kriterien für die Einreichung in der Kategorie Nichtkommerzielle Veranstalter, Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen! - Bewerben können sich in dieser Kategorie: a) SendungsmacherInnen bei den nichtkommerziellen Radioveranstaltern, b) Auszubildende/Studierende von Hochschulen sowie sonstigen Ausbildungseinrichtungen. - Je lizenziertem, nichtkommerziellen Veranstalter können bis zu drei Beiträge - Pro lizenziertem Hochschulradio können bis zu drei Beiträge Die eingereichten Beiträge müssen technisch und journalistisch eigenständig vom Studierenden/Auszubildenden aufbereitet, beim Sender produziert und ausgestrahlt worden sein. Um die Vergleichbarkeit der Beiträge zu gewährleisten sind Einreichungen von Hochschul- Abschlussarbeiten vom Wettbewerb ausgeschlossen! 5.5.2. Zusatzangaben für Einsendungen in der Kategorie Nichtkommerzielle Veranstalter, Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen erforderlich! - Die von den Studierenden/Auszubildenden jeweils erbrachten Leistungen (wie beispielsweise Recherchearbeit, Casting, Augenzeugensuche oder O-Töne zusammenstellen) müssen auf dem Anmeldeformular deutlich beschrieben sein. Außerdem sollte angegeben werden, wie lange der Studierende/Auszubildende an dem Beitrag gearbeitet hat. - Den Bewerbungsunterlagen muss ein Nachweis über das Ausbildungsverhältnis beigelegt werden. Seite 7 von 9
6. Form der Einsendung gilt für alle Beiträge und Kategorien Bitte beachten: Neben den kategorie-spezifischen Kriterien gelten die hier aufgelisteten Anforderungen für jeden Wettbewerbsbeitrag und jede Kategorie und sind bindend für Ihre Einreichung! Alle angeforderten Informationen und Bestätigungen/Nachweise müssen auf dem gesonderten Anmeldeformular eingetragen und den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden! Die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen bitte anhand der jeweiligen Checkliste überprüfen und bestätigen! 6.1. Technische/Formale Anforderungen: - Ausstrahlungszeitraum Der eingereichte Beitrag muss für die Ausstrahlung im Verbreitungsgebiet produziert und zuerst bei einem in Baden-Württemberg lizenzierten, privaten Hörfunkveranstalter ausgestrahlt worden sein (Erstverwertung). Es gilt der Tag der Erstausstrahlung im Zeitraum 01.12.2013 bis 30.11.2014. - Einreichung Der Wettbewerbsbeitrag muss auf einer Daten-DVD oder einem USB-Stick eingereicht werden. Pro Daten-DVD/USB-Stick darf nur ein Beitrag Nur reine Audio-Dateien im MP3-Format werden akzeptiert! (wenn möglich: min. 128 kbps) Unterlagen (Erklärungen, Nachweise, Zeitungsausschnitte, Plakate, Anzeigen etc.) bitte im PDF-Format einreichen. - Kennzeichnung Auf der Daten-DVD muss deutlich Sendetag, Länge des Beitrages, Kategorie, Name des Beitrags und des Autors sowie der Veranstalter verzeichnet sein. Bitte nur Papierhüllen für die DVDs verwenden! Auch bei Einreichungen auf USB-Stick sollte dieser sichtbar gekennzeichnet sein. - Länge des Beitrags Die max. Länge des Beitrags/Zusammenschnitts darf nicht länger als 10 Minuten sein. Längere Beiträge sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. - Sender-/Beitragsbeschreibung Eine Beschreibung des Senders, aus dem das Format und die Zielgruppe, aber auch die Hintergründe zu den Bedingungen der Erstellung des Wettbewerbsbeitrages (z.b. Zeitdruck wegen Aktualität) hervorgehen, muss mit dem Anmeldeformular eingereicht werden. - Aufgabenverteilung bei Teambewerbungen Wird der Beitrag von einem Team eingereicht, sind alle Namen und Informationen zu den Teammitgliedern und eine Beschreibung der Aufgabenverteilung beizulegen. Seite 8 von 9
- Kategorie-Zuordnung/Senderbestätigung Jede Einsendung ist auf dem aktuellen Anmeldeformular eindeutig einer Kategorie zuzuordnen und mit einer Senderbestätigung (Stempel und Unterschrift) zu versehen. Wenn der Beitrag bei einem anderen Rundfunkveranstalter ausgestrahlt wurde, ist zusätzlich eine Bestätigung für die Erstausstrahlung beizufügen. - Bilder der Autoren Mit dem Beitrag müssen gleichzeitig auch Bilder der Autoren JPG-Format; minimale Bildgröße 1600 x 1200 Pixel. (Dateigröße min. 1 MB) Gewünscht sind Portrait-Bilder (frontal, Kopf und halber Oberkörper) aus dem redaktionellen Umfeld. Bei Teameinsendungen bitte unbedingt Gruppenbilder einreichen. Generell gilt: Keine Privataufnahmen! Dateien bitte sauber beschriften mit: Sendername_Beitrag_Name oder Sendername_Beitrag_Team. - Wettbewerbsbeitrag, Fotos und Unterlagen in doppelter Ausführung Die Daten-DVD/USB-Stick mit dem Beitrag und den Fotos sowie die dazugehörigen, unterschriebenen Unterlagen (Anmeldeformular, Checkliste, ggfs. Bestätigung der Ausstrahlung oder sonstige Nachweise den Wettbewerbskategorien entsprechend) sind jeweils in doppelter Ausführung einzureichen. 6.2. Inhaltliche Anforderungen: - Jeder Beitrag muss eine Anmoderation (Thema, Anlass, kurze Einführung) enthalten. Hiervon ausgenommen sind Trailer und Kampagnen der Kategorie Werbung, Promotion, Crossmedia. - Umfasst eine Aktion oder eine Sendereihe mehrere Folgen, so kann nur eine Folge bzw. ein Zusammenschnitt dieser Folge eingereicht werden (kein Best of -Zusammenschnitt mehrerer Folgen). Umfang und Ablauf der Serie oder Sendereihe sollte in einer Anlage ausführlich beschrieben werden. - Es dürfen keine extra für die Medienpreisbewerbung neu produzierten Anmoderationen oder Beiträge mit Kommentaren des Veranstalters In dem Zusammenschnitt der ausgewählten On-Air-Beispiele, etwa bei Aktionen des Senders, sind nur kurze erläuternde Hinweise zulässig! Seite 9 von 9