Zu unserem Schutz. Düsseldorf Nähe trifft Freiheit. Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen Katzenschutzverordnung

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Transkript:

Zu unserem Schutz Düsseldorf Nähe trifft Freiheit Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen Katzenschutzverordnung

Kastration ist Pflicht! Durch die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Katzen ist es in Düsseldorf wie in vielen anderen Städten auch zu einer hohen Anzahl von Katzen gekommen. Viele dieser Tiere sind verwahrlost, oft krank und von Flöhen und Würmern befallen; dies betrifft vor allem dauerhaft freilebende Katzen. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Düsseldorf eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Landeshauptstadt Düsseldorf erlassen. Die Verordnung trat zum 26. Dezember 2016 in Kraft. Sie dient als gesetzliche Grundlage für die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen in Düsseldorf und dient dem Schutz dieser Tiere. Sie soll vor allem helfen, das Leiden freilebender Katzen, das auf eine zu hohe Population im Stadtgebiet zurückzuführen ist, zu vermeiden. Eine uneingeschränkte Population verwildeter Katzen im Stadtgebiet führt dazu, dass sich die Tiere im Rahmen ihres natürlichen Verhaltens beispielsweise bei Revierkämpfen Verletzungen zufügen. Weitere Probleme sind die Übertragungen von Krankheiten, Parasitenbefall sowie Futtermangel, die letztendlich zu einem schlechten Allgemeinzustand führen. Die Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das damit als Schutzgebiet ausgewiesen ist. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung von verwilderten Katzen einzudämmen. Auf diese Weise soll auch das Leiden dieser streunenden und oft kranken Tiere vermindert werden. Der Weg aus diesem Kreislauf ist die Kastration aller Katzen.

Warum kastrieren? Die Population freilebender Katzen ist durch den Kontakt mit nicht kastrierten Katzen im Stadtgebiet Düsseldorf seit Jahren auf einem hohen Niveau, denn Katzen können zwei Mal im Jahr bis zu sieben Welpen bekommen. Nicht kastrierte Freigänger-Katzen nehmen zwangsläufig Kontakt mit anderen freilebenden Katzen auf und tragen so fortlaufend zur Vermehrung bei. Die bisherigen Maßnahmen insbesondere das Einfangen und Kastrieren freilebender Katzen sowie eine tierärztliche Versorgung kranker Tiere konnte keine ausreichende Abhilfe schaffen. Durch die Kastrierung von Freigänger-Katzen, die der Halter veranlasst, kann die Anzahl der Katzen im Stadtgebiet eingedämmt werden.

Wann kastrieren? Um eine Vermehrung zu verhindern, müssen weibliche und männliche Katzen ab dem 5. Lebensmonat kastriert werden. Die Kastration ist für die Tierärztin oder den Tierarzt ein routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführt und von den Katzen gut verkraftet wird. Auch die Kennzeichnung mittels Mikrochip oder durch Tätowierung ist vollkommen unproblematisch. Welchen Vorteil bringt die Kastration? Die Gefahr der Ansteckung mit Katzenkrankheiten verringert sich durch ein verändertes Revierverhalten von kastrierten Katzen deutlich. So kommt es zu weniger Revierkämpfen und den damit verbundenen Verletzungs und Infektionsgefahren.

Verfahren zur Kennzeichnung und Registrierung Die Halterin oder der Halter muss die Freigänger-Katze eindeutig und dauerhaft, entweder durch Mikrochip oder durch Tätowierung kennzeichnen lassen. Zudem ist die Katze in einem vom Amt für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf geführten Register einzutragen. Das Meldeformular ist auf der Internetseite der Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Verbraucherschutz veröffentlicht. Für die Registrierung sind die Daten des Mikrochips, alternativ die Tätowiernummer, Name und Anschrift der Haltungsperson, Angaben zur vorhandenen Fortpflanzungsfähigkeit der Katze sowie Identifikationsmerkmale wie Fellfarbe oder -zeichnung nötig. Ein Verstoß gegen die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Landeshauptstadt Düsseldorf kann mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet werden. Das Amt für Verbraucherschutz wird im Rahmen ihrer grundsätzlichen Aufgabe im Einzelfall überprüfen, ob eine Freigänger-Katze kastriert ist. Weitere Informationen bekommen Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer beim Amt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 0211 89-93227. Die Katzenschutzverordnung ist im Internet unter www. duesseldorf.de/stadtrecht/ 3/32/32-304 und auf der Internetseite des Amtes für Verbraucherschutz veröffentlicht.

nataba fotolia Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Verbraucherschutz Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für Verbraucherschutz Ulmenstraße 215, 40476 Düsseldorf Verantwortlich Klaus Meyer Redaktion Michaela Scheer XII/18-3. www.duesseldorf.de u