Nr Juni Studienordnung für den Bachelor- und den Master-Studiengang Chemie an der Ruhr-Universität Bochum

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Transkript:

Nr. 0 7. Juni 00 Studienordnung für den Bachelor und den MasterStudiengang Chemie an der RuhrUniversität Bochum vom 3. Juni 00

Studienordnung für den Bachelor und den MasterStudiengang Chemie an der RuhrUniversität Bochum vom 3. Juni 00 Aufgrund des Abs. und des 8 Abs. des Hochschulgesetzes NRW (HG) in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulen (Hochschulreformweiterentwicklungsgesetz HRWG) vom 30..00 (G.V. NRW S. 7) hat die RuhrUniversität Bochum die folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht Geltungsbereich Qualifikation 3 Studienbeginn Regelstudienzeit und Umfang des Studiums Studienziele Gliederung des Studiums 7 Lehrveranstaltungstypen 8 Inhalt des Studiums 9 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen 0 Studien und Prüfungsleistungen BachelorArbeit MasterArbeit 3 Studienplan Anrechnung von Studienzeiten und Studien und Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester Promotion Studienberatung 7 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anlagen Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt das Studium im konsekutiven Bachelor und MasterStudiengang Chemie an der RuhrUniversität Bochum auf der Grundlage der Prüfungsordnung vom 9..00 (AB Nr. 70). Qualifikation () Qualifikation für den BachelorStudiengang ist das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder gemäß 7 HG das Bestehen einer Einstufungsprüfung. () Zum MasterStudiengang kann zugelassen werden, wer a) an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland den qualifizierten Grad "Bachelor of Science" für ein Hochschulstudium der Chemie verliehen bekommen hat (qualifiziert gemäß (3) der Prüfungsordnung vom 9.0.00) oder b) in begründeten Ausnahmefällen einen entsprechenden Abschluss in einer anderen naturwissenschaftlichen Fachrichtung nachweisen kann oder c) den Nachweis einer bestandenen DiplomVorprüfung in Chemie einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland sowie von zusätzlichen 0 Kreditpunkten (0 CP) für Studien und Prüfungsleistungen erbringen kann, die als gleichwertig mit denjenigen im Teil II des BachelorStudiums (.. Semester) gemäß Punkt a) einzustufen sind oder d) einen zu Buchstabe a) oder b) vergleichbaren Abschluss an einer ausländischen Hochschule nachweisen kann. In den Fällen b) bis d) kann der Prüfungsausschuss Auflagen beschließen. (3) Die Voraussetzung für die Aufnahme des MasterStudiums ist ein Beratungsgespräch über die Fächerwahl und die Struktur der MasterPhase. Zusätzlich sollten die Studierenden zum Ende der BachelorPhase über die Möglichkeiten nach dem B.Sc.Abschluss beraten werden, z. B. Fortsetzung des Studiums im gleichen Studienfach oder in einem anderen Fach, Berufstätigkeit und möglicherweise späteres Fortführen des Studiums. () Studienvoraussetzung für die Zulassung von Studierenden nach Abs. Buchstabe d zum MasterStudiengang ist außerdem der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen bzw. der deutschen und der englischen Sprache. Beim Vorliegen guter Englischkenntnisse (z. B. Englisch als Unterrichtssprache beim BachelorStudium, Abitur, TOEFL 0 oder Gleichwertiges) können ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache durch z. B. x TDN3 (Niveaustufe 3) bei TestDaf (Test of German as foreign language) oder eine gleichwertige Prüfungsleistung nachgewiesen werden. Falls gute Englischkenntnisse nicht vorliegen ist x TDN bei TestDaf oder eine gleichwertige Prüfungsleistung nachzuweisen. () Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in höhere Fachsemester erfolgt gemäß der Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor und MasterStudiengang. 3 Studienbeginn Das BachelorStudium soll in einem Wintersemester begonnen werden. Das MasterStudium kann sowohl in einem Wintersemester als auch in einem Sommersemester begonnen werden. Regelstudienzeit und Umfang des Studiums () Die Studienordnung regelt nur den fachbezogenen Teil der Ausbildung, soweit es für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Studiums erforderlich ist und es die Sicherstellung des vergleichbaren Ausbildungsstandes mit Hochschulen des In und Auslandes verlangt. () Die darüber hinausgehende Beschäftigung mit weiteren Gegenständen des Fachgebietes sowie das Studium ergänzender Disziplinen wird in die Entscheidung und persönliche Verantwortung jeder bzw. jedes einzelnen Studierenden gestellt. (3) Die Gesamtregelstudienzeit bis zum Abschluss des Master Studiengangs beträgt einschließlich der MasterArbeit zehn Semester. Der Studienabschluss des BachelorStudiengangs ist in der Regel nach sechs Semestern zu erreichen.

() Der Umfang des Studiums im Pflicht und Wahlbereich des BachelorStudiengangs beträgt 7, Semesterwochenstunden (8, Semesterwochenstunden Vorlesungen und Übungen/Seminare sowie 8 Semesterwochenstunden Praktika). Für den MasterStudiengang ist ein Umfang von 7 Semesterwochenstunden (7 Semesterwochenstunden Vorlesungen und Übungen/Seminare sowie 7 Semesterwochenstunden Forschungspraktika) zusätzlich zu der MasterArbeit vorgesehen. Die Studieninhalte sind so ausgewählt und begrenzt, dass das BachelorStudium in Semestern und das MasterStudium in der Gesamtregelstudienzeit von 0 Semestern abgeschlossen werden kann. Dabei ist gewährleistet, dass die Studierenden im Rahmen des Studienplans im Teil II des BachelorStudiums sowie im MasterStudium nach eigener Wahl Schwerpunkte setzen können. Studienziele () Das Studium der Chemie dient der Ausbildung zu Chemikern bzw. Chemikerinnen, die in der Lage sind, den sehr unterschiedlichen Anforderungen ihrer späteren Berufstätigkeit gerecht zu werden. () Die BachelorPrüfung bildet den ersten berufsqualifizierenden Abschluss des gestuften Studiengangs. In dem sechssemestrigen BachelorStudium sollen die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben werden. Ein breit angelegtes wissenschaftliches Studium soll die erforderliche Mobilität für Tätigkeitsfelder in verschiedenen anwendungsorientierten Bereichen der Industrie, Wirtschaft und Verwaltung gewährleisten. (3) Die Masterprüfung bildet den weiteren berufsqualifizierenden Abschluss des gestuften Studiengangs. Das viersemestrige Vertiefungsstudium mit Schwerpunktbildung soll sowohl die Voraussetzungen zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten in einer anschließenden Promotion als auch die erweiterten Fachkenntnisse für wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich von Industrie, Wirtschaft, Verwaltung, Forschung und Lehre vermitteln. Gliederung des Studiums () Das modular aufgebaute konsekutive Studium gliedert sich in das BachelorStudium (.. Semester) und das MasterStudium (7.0. Semester) einschließlich der MasterArbeit, die jeweils unterschiedliche Ausbildungsziele verfolgen. Das Bachelor Studium wird durch den Nachweis der 80 geforderten Kreditpunkte mit der Verleihung des BachelorGrads ("Bachelor of Science", B.Sc.) abgeschlossen. Der BachelorGrad ist Voraussetzung für den Zugang zum MasterStudiengang. Im Master Studium sind insgesamt 0 Kreditpunkte zu erwerben. () Das BachelorStudium gliedert sich in den viersemestrigen Teil I (.. Semester) und den zweisemestrigen Teil II (.. Semester). (3) Im Teil I des BachelorStudiums werden die essentiellen Lehrinhalte der Kernfächer Allgemeine Chemie, Analytische Chemie, Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie sowie der benachbarten naturwissenschaftlichen Fächer Mathematik und Physik in 7 PflichtGesamtmodulen vermittelt. Neben dem klassischen Fächerkanon werden die Studierenden bereits im Teil des Studiengangs in dem Pflichtmodul "Spezielle Chemie" in die Fächer Biochemie, Technische Chemie und Theoretische Chemie eingeführt. Teil I vermittelt einen Überblick über Methoden und Gegenstände des Gesamtgebietes der Chemie und schafft damit das Fundament für Teil II. () Teil II des BachelorStudiums dient der Erweiterung der Ausbildung in Chemie sowie nach Wahl auch dem Erwerb von Grundkenntnissen in anderen Fächern. () Für Studentinnen oder Studenten, die nach Erwerb des BachelorGrads Studien und Prüfungsleistungen im Master Studiengang ablegen wollen, soll die Ausbildung im Teil II des BachelorStudiums in den Gesamtmodulen Synthesechemie, Physikalische Chemie und Strukturanalytik, sowie in der Lehrveranstaltung Chemikalienrecht Toxikologie und in einem zusätzlichen Wahlpflichtfach erfolgen. Hierbei kann aus den Fächern Analytische Chemie, Biochemie, Technische Chemie oder Theoretische Chemie von der Studentin bzw. dem Studenten ihrer bzw. seiner Neigung entsprechend gewählt werden. () Nach Wahl können Studentinnen oder Studenten im Teil II des BachelorStudiums bis zu 30 Kreditpunkte für Studien und Prüfungsleistungen in anderen Fächern erwerben. In diesem Fall müssen zum Erwerb des BachelorGrads mindestens 30 Kreditpunkte für frei wählbare Studien und Prüfungsleistungen zu Veranstaltungen des Teil II des BachelorStudiums in Chemie nachgewiesen werden. (7) Im Teil II des BachelorStudiums ist eine BachelorArbeit anzufertigen, die eine schriftliche Hausarbeit zu einer praktischen Studienleistung von in der Regel zwei Wochen Dauer umfasst. Chemischorientierte BachelorArbeiten müssen zu einem Themenbereich aus einem der folgenden Praktika angefertigt werden: FPraktikum für Synthesechemie, Physikalischchemisches FPraktikum, Analytischchemisches FPraktikum, Biochemisches Praktikum, Technischchemisches Praktikum oder Theoretischchemisches Praktikum. Sie sollen zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Befund zu erheben, darzustellen und auszuwerten. (8) Der MasterStudiengang repräsentiert in besonderem Maße das Forschungsprofil der Fakultät für Chemie in der Lehre. Die Studierenden werden sowohl in Vorlesungen und Übungen theoretisch ( Kreditpunkte, CPs) als auch gegenüber dem BachelorStudium noch verstärkt experimentell (7 CPs) an die aktuelle Forschungssituation des Fachs herangeführt. Eine Schwerpunktbildung (, CPs) kann erfolgen in: Analytische Chemie, Anorganische Chemie, Biochemie, Funktionsmaterialien, Organische und Bioorganische Chemie, Physikalische Chemie, Technische Chemie oder Theoretische Chemie. Weitere Teilgebiete der Chemie sind wählbar, sofern ein ausreichend breites Lehrangebot besteht. (9) Die in deutscher oder englischer Sprache zu verfassende MasterArbeit dient der Einführung in eine forschende Tätigkeit und soll in der Fachrichtung angefertigt werden, die für die Schwerpunktbildung im MasterStudiengang ausgewählt wurde. Unter Betreuung eines im MasterStudiengang tätigen Hochschullehrers oder im Einvernehmen mit dem zuständigen Hochschullehrer Wissenschaftlichen Mitarbeiters, soll der/die Student/Studentin neue experimentelle bzw. theoretische Arbeiten zu einem aktuellen wissenschaftlichen Thema in einer forschungsorientierten Arbeitsgruppe innerhalb von Monaten planen, durchführen und auswerten. Die Ergebnisse dieser Forschungsaktivitäten sind in einer selbständig verfassten schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit innerhalb dieser Frist zu präsentieren. 7 Lehrveranstaltungstypen () Das Lehrangebot in diesem Studiengang erfolgt in Veranstaltungen folgender Art: a) Vorlesungen (V) b) Übungen (Ü) c) Seminare (S) d) Praktika (Pr) e) Anleitung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit. () Vorlesungen dienen der Vermittlung von inhaltlichen und methodischen Kenntnissen durch zusammenhängende Darstellung von Sachgebieten und eröffnen den Weg zur Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse im Selbststudium. (3) Übungen werden in Verbindung mit Vorlesungen angeboten. Sie sollen der bzw. dem Studierenden durch Bearbeitung exemplarischer Probleme Gelegenheit zur Anwendung und Vertiefung des erarbeiteten Stoffes sowie zur Selbstkontrolle des Wissensstandes geben. () Seminare sind der Behandlung spezieller fachlicher Problemstellungen gewidmet. In ihnen soll die Studentin bzw. der Student lernen, komplexe wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu erarbeiten und hierüber sachgerecht zu referieren sowie die Fähigkeit zu kritischer wissenschaftlicher Diskussion erwerben.

() Im MasterStudiengang können Vorlesungen, Übungen und Seminare in englischer Sprache abgehalten werden. Die Verwendung der englischen Sprache ist rechtzeitig im Studienplan sowie durch Aushang bekannt zu machen. () Praktika haben die Vermittlung von Methodenkenntnissen, die Förderung der Einsicht in Sachzusammenhänge, die Erfahrungsbildung durch Bearbeitung praktischer Aufgabenstellungen sowie die Einübung von Handfertigkeiten zum Ziel. Sie sollen die sorgfältige Anlage, Ausführung und Beobachtung von eigenen Experimenten schulen und besonders im MasterStudium auf selbständige wissenschaftliche Arbeiten hinführen. (7) Die "Anleitung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit" dient der Einführung in eine forschende Tätigkeit. In der individuellen Diskussion mit der Betreuerin oder dem Betreuer soll die bzw. der Studierende lernen, erzielte Ergebnisse kritisch zu deuten, und die Möglichkeit haben, bei der Planung und Durchführung seiner Arbeiten den Rat einer erfahrenen Wissenschaftlerin oder eines erfahrenen Wissenschaftlers einzuholen. 8 Inhalt des Studiums () Im Teil I des modular aufgebauten BachelorStudiums (.. Semester) sind die in Anlage aufgelisteten Pflichtveranstaltungen in einem Umfang von 7, SWS Vorlesungen bzw. Übungen/Seminare und SWS Praktika zu absolvieren, die sich wie folgt auf die einzelnen Gesamtmodule verteilen: Semesterwochenstunden Leistungsnachweise (Kreditpunkte.. Semester CP) Gesamtmodule V Ü/S Pr V/Ü/S Pr Allgemeine Chemie (0) () Analytische Chemie 0 (8) (7) Anorganische Chemie (8) (9) Organische Chemie 8 (3) () Physikalische Chemie (9) () Spezielle Chemie 3 3(3) Physik, (0) () Mathematik () Summe 39 8, (8) (38) Das PflichtGesamtmodul "Spezielle Chemie" enthält Module (Lehrveranstaltungen mit Abschlussprüfung) der Fächer Biochemie, Technische Chemie und Theoretische Chemie. () Im Teil II des BachelorStudiums sollen Lehrveranstaltungen der 3 Gesamtmodule (.. Semester) Synthesechemie, Physikalische Chemie und Strukturanalytik, und der Lehrveranstaltung Chemikalienrecht Toxikologie in einem Umfang von SWS Vorlesungen bzw. Übungen/Seminare und SWS Praktika sowie Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von SWS Vorlesungen bzw. Übungen/Seminare und SWS Praktika absolviert werden. Die SWS verteilen sich nach Anlage wie folgt:.. Semester Semesterwochenstunden Leistungsnachweise (Kreditpunkte CP) Gesamtmodule V Ü/S Pr V/Ü/S Pr Synthesechemie 3 (8) (0) Physikalische Chemie (8) () Strukturanalytik (8) Chemikalienrecht () Toxikologie a) Wahlpflichtfach b) () () BachelorArbeit c) (8) Summe 8 8(3) (8) a) oder Biochemie II b) Als Wahlpflichtfächer können gewählt werden: Analytische Chemie Biochemie Technische Chemie Theoretische Chemie. c) Die BachelorArbeit muss zu einem Praktikum der Pflichtoder Wahlpflichtfächer angefertigt werden. Das PflichtGesamtmodul "Synthesechemie" enthält die Vorlesungen Anorganische Chemie III und Organische Chemie III sowie das Synthesepraktikum. (3) Studentinnen oder Studenten können nach Abs. dieser Studienordnung im Teil II des BachelorStudiums bis zu 30 Kreditpunkte für Studien und Prüfungsleistungen in anderen Fächern erwerben. In diesem Fall müssen mindestens 30 Kreditpunkte für Lehrveranstaltungen aus den in Absatz aufgelisteten Lehrveranstaltungen nachgewiesen werden. () Im MasterStudium (7.0. Semester) sind insgesamt 0 Kreditpunkte zu erwerben, davon Kreditpunkte für Pflichtveranstaltungen in Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie. Mindestens Kreditpunkte sollen für Lehrveranstaltungen in einem Schwerpunktbereich nachgewiesen werden. Es dürfen höchstens jedoch, Kreditpunkte aus einem solchen Bereich angerechnet werden. Mindestens, Kreditpunkte müssen für Veranstaltungen für Fortgeschrittene aus anderen Fachgebieten der Chemie oder anderen naturwissenschaftlichen Fächern nachgewiesen werden. Ohne Berücksichtigung der MasterArbeit besteht das MasterStudium aus ca. 7 SWS Vorlesungen bzw. Übungen/Seminaren und ca. 7 SWS Praktika, die sich wie in Anlage angegeben auf die einzelnen Veranstaltungen verteilen. Für die Schwerpunktbildung können designierte Lehrveranstaltungen in den folgenden Bereichen gewählt werden: Analytische Chemie Anorganische Chemie Biochemie Funktionsmaterialien Organische und Bioorganische Chemie Physikalische Chemie Technische Chemie Theoretische Chemie. Außerdem sind weitere Teilgebiete der Chemie wählbar, sofern ein ausreichend breites Lehrangebot nach Feststellung durch den Fakultätsrat Chemie besteht. () Das in Abs. aufgeführte Lehrangebot gliedert sich entsprechend dem Studienplan (s. Anlagen) in Lehrveranstaltungen, deren zeitliche Abfolge eine Gesamtstudiendauer von 0 Semestern ergibt. 9 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen () Die Zulassung zu den nachfolgend genannten Lehrveranstaltungen im BachelorStudiengang ist abhängig von dem Nachweis der jeweils aufgelisteten Studien bzw. Prüfungsleistungen: a) für das Anorganischchemische die Kreditpunkte für das Praktikum Allgemeine Chemie b) für das Organischchemische den Leistungsnachweis für Organische Chemie I oder Organische Chemie II c) für das FPraktikum für Synthesechemie (. Semester) die 9 Kreditpunkte für das Anorganischchemische sowie die Kreditpunkte für das Organischchemische als Leistungsnachweis d) für das Physikalischchemische FPraktikum (.Semester) die Kreditpunkte als Leistungsnachweis für das Physikalischchemische und den Leistungsnachweis für Physikalische Chemie III e) für die BachelorArbeit (./. Semester) die 0 Kreditpunkte für Leistungsnachweise des Teil I des BachelorStudiums

In begründeten Ausnahmefällen kann die Leiterin oder der Leiter eines Praktikums von einer unter 3. aufgelisteten Vorleistung absehen. () Die Voraussetzungen für die Zulassung zu Veranstaltungen des MasterStudiengangs ist die bestandene BachelorPrüfung und der Nachweis der Studienberatung nach Abs.. (3) Die Zulassung zu den nachfolgend genannten Lehrveranstaltungen im MasterStudiengang ist abhängig von dem Nachweis der jeweils aufgelisteten Studien bzw. Prüfungsleistungen: a) für das Spezialisierungspraktikum (9. Semester) 30 Kreditpunkte für Leistungsnachweise für die Vertiefungspraktika IIV (7., 8. Semester) b) für die MasterArbeit (0. Semester) Kreditpunkte für das Spezialisierungspraktikum (9. Semester) als Leistungsnachweis 0 Studien und Prüfungsleistungen () Studien und Prüfungsleistungen erfolgen entsprechend der Prüfungsordnung für die Bachelor und MasterStudiengänge studienbegleitend. Einer Studien oder Prüfungsleistung geht in der Regel der Besuch der Lehrveranstaltung voraus, auf die sich die Leistung bezieht. Für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, zu der eine Semesterabschlussprüfung vorgesehen ist, ist eine schriftliche Anmeldung bei der Leiterin oder dem Leiter der Lehrveranstaltung innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltung erforderlich. Für andere Lehrveranstaltungen, wie z.b. Praktika ist eine schriftliche Anmeldung bei der Leiterin oder dem Leiter der Lehrveranstaltung ebenfalls erforderlich. Die Anmeldefrist wird durch die Leiterin oder den Leiter der Lehrveranstaltung festgelegt und durch Aushang bekannt gegeben. () Der Nachweis der Leistung in den Ausbildungsformen Vorlesungen und Übungen im Rahmen der Veranstaltungen der Fakultät für Chemie, erfolgt im BachelorStudium durch schriftliche Semesterabschlussprüfungen. (3) Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen für Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie im MasterStudium erfolgen ebenfalls durch schriftliche Semesterabschlussprüfungen. Leistungsnachweise zu Wahl und Schwerpunktveranstaltungen des MasterStudiengangs, die als Vorlesungen und Übungen angeboten werden, erfolgen in der Regel durch mündliche Semesterabschlussprüfungen. () Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Praktika (Studienleistungen) setzen die erfolgreiche Bearbeitung der darin gestellten Aufgaben voraus. Hierzu gehören auch die gründliche Vorbereitung auf die Aufgabenstellung und die Dokumentation ihrer Bearbeitung durch Protokolle. Form (z.b. Seminarbeiträge, schriftliche Berichte und Protokolle, Kolloquia), Umfang und Zeitpunkt der für den Erwerb eines Leistungsnachweises notwendigen Teilleistungen werden jeweils von der verantwortlichen Leiterin oder dem verantwortlichen Leiter des Praktikums (Professorin oder Professor, habilitierten Lehrenden, Lehrbeauftragten) zu Beginn des Praktikums festgelegt. Leistungsnachweise zu Studienleistungen in den Praktika und Seminaren des BachelorStudiums werden nicht benotet. () Sämtliche Prüfungs und Studienleistungen können auf Antrag in englischer Sprache erbracht werden. Die Verwendung der englischen Sprache wird im Transkript bestätigt. BachelorArbeit () Die BachelorArbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist, einen wissenschaftlichen Befund zu erheben, dazustellen und auszuarbeiten. () Die Betreuung der BachelorArbeit wird gemäß 9 Abs. der Prüfungsordnung für den Bachelor und den Master Studiengang geregelt. (3) Die BachelorArbeit soll im Teil II des BachelorStudiums erstellt werden. Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt zwei Monate, kann aber in begründeten Ausnahmefällen um bis zu zwei Wochen verlängert werden. MasterArbeit () Die MasterArbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, ein chemisches Problem innerhalb einer vorgegebenen Frist selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. () Die Betreuung der MasterArbeit wird gemäß 0 Abs. der Prüfungsordnung für den Bachelor und den MasterStudiengang geregelt. (3) Die MasterArbeit soll im 0. Semester des MasterStudiums erstellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate, kann aber in begründeten Ausnahmefällen um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Im Falle einer Schwangerschaft wird für die Kandidatin unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen zum Mutterschutz eine Regelung getroffen, die einen zügigen Abschluss der Masterarbeit gewährleistet. 3 Studienplan Auf der Grundlage dieser Studienordnung und den Anlagen und stellt die Fakultät jährlich einen Studienplan auf. Er bezeichnet die Pflicht und Wahlpflichtlehrveranstaltungen und gibt deren Umfang in Semesterwochenstunden (SWS) und die Kreditpunkte für die Veranstaltungen an. Der Studienplan ist auf den Studienbeginn im Wintersemester ausgelegt und dient den Studentinnen und Studenten als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums. Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester Hier gilt der Prüfungsordnung für die Bachelor und Master Studiengänge Chemie. Promotion Der erfolgreiche Abschluss des MasterStudiengangs eröffnet den Zugang zur Promotion an der Fakultät für Chemie. Mit sehr gutem Abschluss des BachelorStudiengangs ist auch ein direkter Zugang zur Promotion möglich. Näheres regelt die Promotionsordnung der Fakultät für Chemie der RuhrUniversität Bochum. Studienberatung () Eine allgemeine Studienberatung bietet das Studienbüro der RuhrUniversität Bochum an. Es berät die Studierenden in allgemeinen Fragen der Studieneignung, Studienzulassung, und Studienfächer. Zudem steht es als psychologische Beratungsstelle zur Verfügung. () Die studienbegleitende Fachberatung in dem konsekutiven Bachelor und MasterStudiengang Chemie ist Aufgabe der Fakultät für Chemie. Sie erfolgt durch die Professorinnen und Professoren oder habilitierte Lehrende in ihren Sprechstunden sowie durch von der Fakultät benannte Studienfachberater. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung und der Wahl der Schwerpunkte. (3) Zu Beginn jeden Wintersemesters wird von der Fakultät für Chemie eine Einführungsveranstaltung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger durchgeführt, in der über den konsekutiven Bachelor und MasterStudiengang Chemie, die Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor und MasterStudiengang, die Studienordnung, den Studienplan und das Lehrangebot informiert wird.

7 InKraftTreten und Veröffentlichung Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 0.0.00 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr Universität Bochum (AB) veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Chemie vom 3.0.00. Bochum, den 3. Juni 00 Der Rektor der RuhrUniversität Bochum Universitätsprofessor Anlagen Studienplan des BachelorStudiengangs Chemie Studienplan des MasterStudiengangs Chemie Anlage Studienplan für den BachelorStudiengang Chemie Der folgende Studienplan gilt in Verbindung mit der Studienordnung und der BachelorPrüfungsordnung der Fakultät für Chemie. () Die Gliederung des Studienplans beruht auf dem Studienjahr mit Studienbeginn im Wintersemester. () Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltungen in der im Abs. () angegebenen Reihenfolge zu besuchen. Für einzelne Praktika ist die erfolgreiche Teilnahme an vorhergehenden Lehrveranstaltungen entsprechend Abs. (3) erforderlich. (3) Die Zulassung zu den nachstehend genannten Praktika ist abhängig von dem Vorliegen eines Leistungsnachweises für die im Ausbildungsgang vorhergehenden Lehrveranstaltungen (Vorleistungen) gemäß folgender Zusammenstellung: Lehrveranstaltung Anorganischchemisches Organischchemisches PhysikalischChemisches FPraktikum Leistungsnachweis(e) Praktikum Allgemeine Chemie Organische Chemie I oder Organische Chemie II FPraktikum für Synthesechemie Anorganischchemisches Organischchemisches Physikalischchemisches und Physikalische Chemie III für Chemiker und Biochemiker In begründeten Ausnahmefällen kann die Leiterin oder der Leiter eines Praktikums von einer unter 3. aufgelisteten Vorleistung absehen. () CP = Kreditpunkte für den jeweiligen Leistungsnachweis Sem. Veranstaltung V Ü/S Pr CP. (WS) Allgemeine Chemie Mathematik für Chemiker Physik I Physikalisches Teil I Einführungspraktikum zur allgemeinen Chemie 3 0, 9, SWS Summe:. Semester 9 3, 7 7. (SS) Anorganische Chemie I Anorganischchemisches Organische Chemie I Analytische Chemie I Mathematische Methoden in der Chemie Physik II Physikalisches Teil II 3 3 SWS Summe:. Semester 3 3 33 3. (WS) Analytische Chemie II Analytischchemisches Organische Chemie II Physikalische Chemie I Theorie der chemischen Bindung 3 0 3 SWS Summe: 3. Semester 9 0 8 0 7 9 7 7

. (SS) Anorganische Chemie II Grundlagen der Technischen Chemie Einführung in die Biochemie Organischchemisches Physikalische Chemie II Physikalischchemisches 8 38 SWS Summe:. Semester 8 3. (WS) Anorganische Chemie III Organische Chemie III Methoden der Strukturanalyse I FPraktikum für Synthesechemie Physikalische Chemie III Wahlfächer: Analytische Chemie III Biochemie I Technische Chemie I Theoretische Chemie Zusatzfächer bis Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Angewandte Informatik Betriebswirtschaft & Jura Philosophie der Naturwissenschaften Fremdsprachen andere naturwissenschaftliche Fächer 3 SWS Summe:. Semester 0 30. (SS) oder Physikalische Chemie IV Methoden der Strukturanalyse II Physikalischchemisches FPraktikum wahlweise Chemikalienrecht Toxikologie Biochemie II Wahlfächer: Analytischchemisches F Praktikum Biochemisches Praktikum Technischchemisches Praktikum Theoretischchemisches Praktikum Zusatzfächer bis Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Angewandte Informatik Betriebswirtschaft & Jura Philosophie der Naturwissenschaften Fremdsprachen andere naturwissenschaftliche Fächer BachelorArbeit 8 SWS Summe:. Semester 30 0 Anlage Studienplan für den MasterStudiengang Chemie Der folgende Studienplan gilt in Verbindung mit der Studienordnung und der MasterPrüfungsordnung der Fakultät für Chemie. () Die Gliederung des Studienplans beruht auf dem Studienjahr mit Studienbeginn im Wintersemester. () Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltungen in der angegebenen Reihenfolge zu besuchen. Für einzelne Praktika ist die erfolgreiche Teilnahme an vorhergehenden Lehrveranstaltungen entsprechend Abs. (3) erforderlich. (3) Die Zulassung zu den nachstehend genannten Lehrveranstaltungen ist abhängig von dem Vorliegen eines Leistungsnachweises für die im Ausbildungsgang vorhergehenden Lehrveranstaltungen (Vorleistungen) gemäß folgender Zusammenstellung: Lehrveranstaltung Vorleistung Spezialisierungspraktikum Vertiefungspraktikum Teil I IV MasterArbeit Spezialisierungspraktikum () Kennzeichnung der Lehrveranstaltungen Pf = Pflichtveranstaltung W = Wahlveranstaltung CP = Kreditpunkte für den jeweiligen Leistungsnachweis () Schwerpunktbildung. Für die Schwerpunktbildung sollen mindestens Kreditpunkte für die aufgeführten Lehrveranstaltungen in einem der folgenden Bereiche nachgewiesen werden: Analytische Chemie Anorganische Chemie Biochemie Funktionsmaterialien Organische und Bioorganische Chemie Physikalische Chemie Technische Chemie Theoretische Chemie sowie, sofern ein Lehrangebot besteht, in Oberflächenchemie und Heterogene Katalyse. Nur wenn eine Mindestzahl von Kreditpunkten einschließlich aller Wahlpflichtveranstaltungen aus einem Schwerpunkt stammen, wird dieser in das Zeugnis sowie das Beiblatt zum Zeugnis (MasterTranskript) und das Diploma Supplement aufgenommen. Maximal, Kreditpunkte dürfen für Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs einschließlich Vertiefungspraktika und Spezialisierungspraktikum angerechnet werden. () Vertiefungspraktika. Die Teile I IV müssen jeweils aus unterschiedlichen Lehrveranstaltungen stammen. (7) Wahlfreiheit. Wahlveranstaltungen und Vertiefungspraktika können frei aus dem gesamten Lehrangebot der Fakultät für Chemie für den MasterStudiengang gewählt werden, bzw. nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss auch aus Lehrangeboten anderer Fakultäten für Schwerpunkte des Masterstudiengangs Chemie. 7, SWS Summe:. Semester 30, 8 80

Sem. Veranstaltung V Ü/S Pr Typ CP 7. (WS) Wahlveranstaltung I W Wahlveranstaltung II W Physikalische Chemie V Pf Vertiefungspraktikum Teil I 8 W 7, Teil II 8 W 7, SWS Summe: 7. Semester 3 30 8.(SS) Wahlveranstaltung III W Wahlveranstaltung IV W Anorgan. Chemie IV Pf Organische Chemie IV Pf Vertiefungspraktikum Teil III 8 W 7, Teil IV 8 W 7, 8 SWS Summe: 8.Semester 8 3 9.(WS) Wahlveranstaltung V W Wahlveranstaltung VI W Spezialisierungsprakt. Pf SWS Summe: 9. Semester 0. (SS) MasterArbeit Pf 30 7 SWS Summe: 7. 0. Sem. 8 9 7 0