AM SPISERTOR ST. GALLEN INFORMATIONEN zum BESA-Einstufungs- und Abrechnungssystem Mein sicheres Zuhause.
Servicewohnen und Pflege Wir geben Ihnen Sicherheit In der Kursana Residenz erwartet Sie unabhängiges und komfortables Wohnen im Appartement das zahlreiche Serviceleistungen beinhaltet. Bei Bedarf können pflegerische Leistungen in Anspruch genommen werden. In dieser Broschüre informieren wir Sie über das BESA-Einstufungs- und Abrechnungssystem für erbrachte Pflegeleistungen. Die Leistungen im Pflegebereich Die Leistungen in der Kursana Residenz werden in drei Bereiche unterteilt: v Grundleistungen v Betreuung v Pflege Das entspricht den gesetzlichen Vorschriften und schafft Übersicht.
Grundleistungen In diesem Bereich werden die Leistungen je nach Vertragswerk für Unterkunft, Verpflegung, Wäscheservice, Zimmerreinigung und Infrastruktur zusammengefasst. Betreuungsleistungen Die Betreuungstaxe bezieht sich auf sämtliche Betreuungsleistungen unseres Personals, welche nicht zur KVG-pflichtigen Pflege gehören sowie unter anderem auf die Kosten für die Aktivierungstherapie, Anlässe und Veranstaltungen im Haus. Pflegeleistungen (BESA) In diesem Bereich werden Pflegeleistungen zusammengefasst, die gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Diese Leistungen werden im Folgenden näher erläutert. Was ist BESA? BESA ist die Abkürzung für das Bedarfsklärungs- und Abrechnungssysten. Damit die Kosten für die Pflegeleistungen von den Krankenkassen übernommen werden, muss jede Institution über ein Einstufungs- und Abrechnungssystem verfügen (Auflage des Krankenversicherungsgesetzes, KVG). Die Kursana Residenz arbeitet mit dem erprobten und kantonal zugelassenen BESA-System. Das BESA-System ermöglicht den Pflegenden auf die Bedürfnisse und Ressourcen der pflegebedürftigen Bewohner einzugehen. Das BESA-System wird für die Erfassung von Pflegeleistungen verwendet wie z. B. Körperpflege, medizinische Verrichtungen oder psychogeriatrische Leistungen.
Korrekt und einheitlich Die Pflegeleistungen werden nach einem von den Krankenversicherungen anerkannten BESA-Leistungskatalog (klar vorgegebene Richtlinien) erfasst. Das stellt sicher, dass die von Ihnen beanspruchten Pflegeleistungen einheitlich, korrekt und transparent abgerechnet werden. Wie funktioniert die BESA-Einstufung? Die erbrachten Pflegeleistungen werden systematisch und detailliert nach ihrer Häufigkeit erfasst und in das elektronische BESA-Einstufungs- und Abrechnungssystem eingetragen. Die BESA-Software (Computerprogramm) berechnet einen wissenschaftlich fundierten, gesamtschweizerisch standardisierten Zeitwert für die eingegebenen Pflegeleistungen. Daraus resultiert die BESA-Einstufung. Die BESA-Leistungen sind in zwölf Stufen eingeteilt. Jede dieser Stufen steht für eine Zeiteinheit bzw. einen Pflegeaufwand von 20 Minuten pro Tag. Pflegestufen Pflegestufe Minuten pro Tag 1 1 bis 20 2 21 bis 40 3 41 bis 60 4 61 bis 80 5 81 bis 100 6 101 bis 120 7 121 bis 140 8 141 bis 160 9 161 bis 180 10 181 bis 200 11 201 bis 220 12 221 und mehr
Sechs Pflegethemen schaffen Übersicht Zur besseren Übersicht innerhalb des BESA-Systems sind die Pflegeleistungen in sechs Pflegethemen unterteilt. Körperpflege Mobilität, Motorik und Sensorik In diesen Bereich gehören Tätigkeiten wie Hilfe beim Waschen, Duschen oder Unterstützung beim Toilettengang. Zu diesem Pflegethema zählen Leistungen zum Erhalt, dem Wiedererlangen oder dem Kompensieren von Mobilität, Motorik und Sensorik alles, was zur Beweglichkeit und zur Sinnesempfindung gehört. Medizinische Pflege Zur medizinischen Pflege gehören präventive, diagnostische und therapeutische Massnahmen, beispielsweise Wundversorgung, Schmerzbekämpfung oder Medikamentenmanagement. Essen und Trinken Unter diesem Punkt werden alle Leistungen und Tätigkeiten rund um die Ernährung erfasst, so etwa Unterstützung beim Essen und Trinken, Essensvorbereitung oder Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme. Psychogeriatrische Leistungen In dieser Gruppe sind Tätigkeiten für Bewohner zusammengefasst, die aus gesundheitlichen Gründen (z. B. Angst, Krise, Demenz, Depression) den Alltag nicht mehr alleine gestalten können. Dazu gehören u. a. Hilfe bei der Orientierung, Beistand in schwierigen Lebenssituationen oder Unterstützung im sozialen Kontakt. Querschnittsleistungen Zusätzlich zu den fünf Pflegethemen werden auch allgemeine Leistungen berücksichtigt. Dazu gehören z. B. Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit der Pflege, Absprachen mit der Ärzten oder das Führen von Pflegedokumentationen.
Regelmässige Überprüfung der BESA-Einstufung Die BESA-Einstufung wird halbjährlich im Intervall überprüft und bei einer situativen Veränderung angepasst. Jede BESA-Einstufung oder -Stufenveränderung wird vom Hausarzt in einer Arztverordnung unterschrieben und bestätigt. Wer bezahlt die Pflegeleistungen? Die Bezahlung der Pflegeleistungen wird auf drei Kostenträger aufgeteilt: v Krankenkasse (kantonaler Fixbetrag pro Pflegestufe) v Bewohner (kantonal geregelte Eigenbeteiligung) v Gemeinde (kantonal geregelte Restfinanzierung) Offen für ein Gespräch Für allgemeine Fragen oder Unklarheiten bei der BESA-Einstufung steht die zuständige Leitung Pflegedienst / Stationsleitung oder die Direktion unterstützend gerne zur Verfügung. Informationen anfordern Fordern Sie gerne telefonisch unsere umfangreichen Informationsunterlagen an oder schauen Sie sich auf unseren Internetseiten um: Telefon: 0 71. 228 82 82 www.kursana.ch info@kursana.ch
Beratung & Hausführung Wir laden Sie herzlich ein, die Atmosphäre unseres Hauses persönlich kennenzulernen und beantworten gerne Ihre Fragen rund um das Thema Wohnen und Pflege. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tipp: Testen Sie uns im Rahmen eines Probewohnens oder einer Kurzzeitpflege. Wir beraten Sie gerne.
v Wohnen mit Service v Pflege im Appartement v Pflegewohnbereich v Kurzzeit- und Erholungspflege v Probewohnen Kursana Residenz am Spisertor Moosbruggstrasse 1 9000 St. Gallen Telefon 0 71. 228 82 82 Telefax 0 71. 228 82 84 info@kursana.ch www.kursana.ch Ein Unternehmen der Dussmann Group Stand: Februar 2019