Die neuen Energieeffizienzlabels

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Transkript:

Europäische Kommission - Factsheet Die neuen Energieeffizienzlabels Brüssel, 11. März 2019 Die neuen Energieeffizienzlabels. 1. Was hat die Kommission beschlossen? Wann kommen die neuen Labels in die Geschäfte? Wie sehen sie aus? Die Kommission hat heute endgültig über das Format und Aussehen der neuen Energieeffizienzlabels von sechs Produktgruppen entschieden: - Fünf Produktgruppen sind Haushaltsgeräte, die ein Label mit einer neuen Skala erhalten: 1) Geschirrspüler; 2) Waschmaschinen und Waschtrockner; 3) Kühlschränke einschließlich Weinlagerschränken; 4) Lampen; 5) elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräten, Monitoren und digitalen Signage- Displays. - Eine Produktgruppe erhält erstmals ein Label: in Geschäften und als Verkaufsautomaten eingesetzte Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion ( gewerbliche Kühlschränke ). Diese neue Labels werden ab dem 1. März 2021 in Geschäften in ganz Europa und im Internet zu sehen sein. 2021 wird zudem eine eigene EU-weite Informationskampagne für die EU-Bürgerinnen und -Bürger eingeleitet. Ein neuer Bestandteil dieser Labels ist ein QR-Code, der mit einem normalen Smartphone gescannt werden kann, um zusätzliche offizielle (nicht gewerbliche) Informationen zu erhalten. Diese Daten geben die Hersteller derzeit in die EU-Datenbank EPREL ein, die in den nächsten Monaten für alle Bürgerinnen und Bürger in Europa verfügbar sein soll. Zudem werden im privaten Sektor und von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen derzeit Apps mit weiteren Hilfen für Kaufentscheidungen entwickelt (z. B. zur Berechnung der Amortisationszeit und für den Produktvergleich). Je nach Produkt werden die Energielabels nicht nur den Stromverbrauch angeben, sondern auch weitere energieverbrauchsbezogene und sonstige Informationen enthalten, die einen Produktvergleich ermöglichen und die Kaufentscheidung unterstützen sollen. Dazu werden intuitiv verständliche Piktogramme verwendet, die z. B. den Wasserverbrauch pro Waschzyklus, den nutzbaren Rauminhalt oder die Geräuschemissionen betreffen.

Geschirrspüler Waschmaschinen und Waschtrockner

Kühlschränke

Lampen

Elektronische Displays

Gewerbliche Kühlschränke

2. Warum schlägt die Kommission eine einheitliche A-G -Skala für das Energielabel vor? Das EU-Energielabel hat sich seit 1995 bewährt: 85 % der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa kennen es und berücksichtigen es bei ihren Kaufentscheidungen. Zudem hat es innovative Entwicklungen in der Industrie und den Wettbewerb unterstützt, da neue Produkte auf den Markt gebracht wurden, die immer bessere Energieeffizienzklassen erreicht haben. Während anfangs die meisten Modelle in die niedrigsten Klassen (E, F und G) eingeordnet wurden, waren neuere Modelle immer effizienter, sodass heute die meisten den Spitzenklassen angehören (A+++, A++, A+) und in den unteren Klassen (teilweise sogar in der Klasse A) kein Produkt mehr zu finden ist. Dieses positive Ergebnis macht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern jedoch jetzt schwer, die besten Produkte zu erkennen. So sind sie unter Umständen überzeugt, dass sie mit einem Produkt der Klasse A+ eines der effizientesten auf dem Markt erwerben, während es sich manchmal in Wirklichkeit um ein durchschnittliches oder sogar eines der ineffizientesten Produkte handelt. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Beurteilung und den Vergleich von Produkten zu erleichtern, hat die EU beschlossen, künftig nur noch ein einheitliches A-G -Energielabel zu verwenden. Dazu wurde 2017 ein überarbeitetes System für die Energieverbrauchskennzeichnung eingeführt, das Folgendes umfasst: - Rückkehr zur bekannten und bewährten Energieeffizienzskala A-G für Produkte, einschließlich eines Verfahrens zur Neuskalierung der bestehenden Labels. - eine digitale Datenbank für neue energieeffiziente Produkte, in der alle neu auf den EU-Markt gebrachten Produkte registriert werden, um mehr Transparenz zu schaffen und den nationalen Behörden die Marktüberwachung zu erleichtern. Dies sorgt für Klarheit und Einheitlichkeit und erleichtert es den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die effizientesten Produkte zu erkennen. 3. Warum eine Datenbank für neue Produkte? Schätzungen zufolge entsprechen 10-25 % der Produkte auf dem Markt nicht vollständig den Anforderungen für die Energieeffizienzkennzeichnung, sodass etwa 10 % der möglichen Energieeinsparungen nicht erreicht werden. Das ist zumindest zum Teil auf Schwierigkeiten bei der Durchsetzung durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden aufgrund langwieriger Kontrollen zurückzuführen. Um die Kontrolle der Einhaltung effizienter und wirksamer zu machen, wurde eine Produktdatenbank (EPREL) eingerichtet, in die die Hersteller und Importeure ihre Produkte eingeben müssen. Dies gilt auch für die gesamte technische Dokumentation, die für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften erforderlich ist. Dadurch werden die wichtigsten Angaben zentral zugänglich und die Verfahren zur Marktkontrolle einfacher. Die Datenbank macht das Label und die wichtigsten Produktinformationen auch für Verbraucher und Händler zugänglich und erleichtert die elektronische Verwendung des Labels.

4. Welche Vorteile haben Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign? Nach internen Schätzungen der Kommission werden sich die mit diesen neuen Labels erzielten jährlichen Endenergieeinsparungen bis 2030 auf insgesamt 38 TWh/Jahr belaufen und damit eine Größenordnung erreichen, die etwa dem jährlichen Stromverbrauch Ungarns entspricht. Das Paket zur Energieverbrauchskennzeichnung leistet somit einen wichtigen Beitrag zu den Energie- und Klimazielen der EU. Anfang Juli 2019 möchte die Kommission insgesamt elf Ökodesign-Verordnungen (das Ökodesign- Paket ) verabschieden, das die sechs Produktgruppen mit den neuen Labels und fünf weitere Produktgruppen (für die kein Label vorgesehen ist) umfasst. In den Ökodesign-Verordnungen werden ergänzende Aspekte zur Energieverbrauchskennzeichnung behandelt. So werden Mindestanforderungen an Merkmale wie den Energieverbrauch im Standby-Zustand, die Reparierbarkeit, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder eine leichte Demontage und Wiederverwertung am Ende der Lebensdauer festgelegt. Dadurch sollen auch die Ziele der Kreislaufwirtschaft unterstützt werden. Insgesamt sollen diese neue Maßnahmen bis 2030 zu zusätzlichen jährlichen Energieeinsparungen von 94 TWh führen mehr, als Belgien und Luxemburg zusammen jährlich an Strom verbrauchen. 5. Was ist hinsichtlich der Reparierbarkeit vorgesehen? Im Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019[1] wird der Beitrag der Ökodesign-Maßnahmen zur Agenda für die Kreislaufwirtschaft hervorgehoben. Die Kommission berücksichtigt daher bei der Erarbeitung oder Überarbeitung von Durchführungsvorschriften jetzt auch systematischer Aspekte der Ressourceneffizienz, wie z. B. die Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Nachrüstbarkeit sowie die Recyclingfähigkeit und den Gehalt an recyceltem Material. Dies gilt auch für die Produktgruppen dieses Pakets, allerdings in den Schwester -Verordnungen zum Ökodesign. So wurden in den Ökodesign-Maßnahmen neue Anforderungen an die Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Geräten festgelegt. In die Verordnungen über Kühlgeräte, Haushaltsgeschirrspüler, waschmaschinen und -waschtrocknern sowie elektronische Displays und Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion wurden Vorschriften für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, eine leichte Ersetzbarkeit und den Zugang gewerblicher Reparateure zu Reparatur- und Wartungsinformationen aufgenommen. Diese Anforderungen sind nicht in den Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung enthalten, die mit dem heutigen Paket angenommen wurden, sondern in den Ökodesign-Verordnungen zu denselben Produkten, die Anfang Juli 2019 verabschiedet werden sollen. Sie werden voraussichtlich im September 2019 in Eur-Lex veröffentlicht. 6. Verwenden auch Nicht-EU-Länder unsere Labels? Wie eine 2014 in mehreren Ländern der Welt durchgeführte Untersuchung zu den geltenden Mindeststandards für die Energieeffizienz und zur Energieverbrauchskennzeichnung ergab, hatten bereits damals 59 Nicht-EU-Länder eine Energieverbrauchskennzeichnung für energieverbrauchsrelevante Geräte eingeführt (siehe die nachstehende Abbildung).

In einer vom Industrieministerium Australiens gleichzeitig vorgenommenen analogen Untersuchung wurde die beeindruckende Zahl der Länder, die sich am Vorbild des EU-Labels orientieren, ebenfalls hervorgehoben. Das EU-Energielabel hat sich somit zu einem internationalen Symbol für Energieeffizienz entwickelt, dessen Nutzen sich weit über die EU-Grenzen und den Gerätesektor (seinen Ursprung) hinaus verbreitet hat. In der EU selbst wird das Label-Design mit den übereinander angeordneten farbigen Pfeilen von A (grün) bis G (rot) zur Kennzeichnung der Effizienz von Gebäuden, Reifen und Autos sowie anderer privat oder gewerblich genutzter Geräte verwendet. Bestandteile dieses Designs finden sich in Energielabels auf der ganzen Welt, sowohl als identische oder fast identische Kopien (in den meisten Ländern in Mittel- und Südamerika, in Afrika sowie in vielen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens, in Russland und anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion) als auch in leicht geänderter Form (China, Hongkong, Iran, Tunesien) oder lediglich mit der gleichen Farbkodierung (Korea, Chinesisch- Taipeh). Nachstehend sind einige Beispiele aufgeführt. 7. Welcher Rechtsrahmen regelt die Energieeffizienz von Produkten? Für energieeffiziente Produkte gibt es derzeit zwei Rahmenrechtsakte, eine Richtlinie und eine Verordnung: - die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) sie betrifft die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten. - die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung (2010/2017/EU) sie betrifft die Kenntlichmachung der leistungsfähigsten Geräte für die Verbraucher. Die einzelnen im Rahmen dieser Rechtsakte erlassenen Vorschriften für Produkte ermöglichen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die energieeffizientesten Produkte zu kaufen, und gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Unternehmen. Derzeit sind die folgenden energieeffizienten Produkte auf dem Markt erhältlich (ohne Berücksichtigung der neuen Produktgruppen des Pakets zur Energieverbrauchskennzeichnung und der im Juli 2019 zu verabschiedenden Ökodesign-Verordnungen): - 14 Produktgruppen, die unter die Vorschriften für Energieeffizienz und Energieeffizienzkennzeichnung fallen: Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke, Lampen, Fernseher, Klimaanlagen, Haushaltskochgeräte, Heizgeräte, Warmwasserbereiter, Wohnraumlüftungsgeräte, gewerbliche Kühlgeräte, Einzelraumheizgeräte und Festbrennstoffkessel; - neun Produktgruppen, die unter Effizienzanforderungen (und nicht unter die Kennzeichnungspflicht) fallen: einfache Set-Top-Boxen, externe Netzteile, Elektromotoren,

Umwälzpumpen, Ventilatoren für industrielle Zwecke, Wasserpumpen, Computer und Server, Transformatoren und Luftheizungsprodukte; - zwei Maßnahmen, die für mehrere Produktgruppen gelten: Sie betreffen den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Geräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand und den Stromverbrauch im vernetzten Bereitschaftsbetrieb. 8. Wie werden Entscheidungen über energieeffiziente Produkte getroffen? In der EU ist für alle Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz ein strenges und vollkommen transparentes Verfahren einzuhalten, bei dem die verschiedenen Interessengruppen und Mitgliedstaaten in allen Stadien eng einbezogen sind. Dieses Verfahren umfasst: 1. eine detaillierte Vorstudie unter Einbeziehung der verschiedenen Interessengruppen, bei der die technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte einer Produktgruppe untersucht werden; 2. eine breit angelegte Konsultation der einzelnen Interessengruppen (darunter Industrie, Verbraucherverbände, Umweltorganisationen, Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten usw.) über das sogenannte Konsultationsforum ; 3. eine Abschätzung der Folgen für Umwelt, Industrie und Verbraucher mit anschließenden Sachverständigengesprächen und einer Abstimmung in einem Ausschuss mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten; 4. die endgültige Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat, die die Maßnahme ablehnen können (dies ist bisher nicht vorgekommen, was Ausdruck der starken politischen Unterstützung für diese Maßnahmen ist). 9. Die nächsten Schritte Nach der heutigen Annahme der delegierten Rechtsakte zur Regelung der neuen Labels durch die Kommission können das Europäische Parlament und der Ministerrat zwei Monate lang Einwände vorbringen. Gehen keine Einwände ein, werden die Texte nach diesem Zeitraum im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neue Labels werden ab dem 1. März 2021 in ganz Europa in Geschäften und im Internet zu sehen sein. 2021 wird zudem eine spezifische EU-weite Informationskampagne für die EU-Bürgerinnen und Bürger eingeleitet. Außerdem plant die Kommission, Anfang Juli 2019 elf Ökodesign-Verordnungen zu verabschieden, darunter die sechs Produktgruppen mit den neu skalierten bzw. neuen Labels (Geschirrspüler,

Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühlgeräte, Lampen, elektronische Displays und gewerbliche Kühlschränke) und fünf weitere Produktgruppen, die kein Label erhalten (Elektromotoren, externe Netzteile, Transformatoren, Server und Datenspeicherprodukte sowie Schweißgeräte). Weitere Informationen Heute von der Kommission erlassene delegierte Rechtsakte: 1. DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) /... DER KOMMISSION zur Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten 2. DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) /... DER KOMMISSION zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen 3. DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) /... DER KOMMISSION zur Energieverbrauchskennzeichnung von elektronischen Displays 4. DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) /... DER KOMMISSION zur Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern 5. DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) /... DER KOMMISSION zur Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern 6. DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) /... DER KOMMISSION zur Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion [1] Siehe Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019 (COM(2016) 773). Kontakt für die Medien: Anna-Kaisa ITKONEN (+32 2 29 56186) Lynn RIETDORF (+32 2 297 49 59) MEMO/19/1596 Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail