Reglement Thurgauer Kantonal-Musikfest. Thurgauer Kantonal-Musikfest. Reglement. Version Seite 1 / 15

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Transkript:

Thurgauer Kantonal-Musikfest Reglement Version 2017 Seite 1 / 15

Inhaltsverzeichnis 1. Sinn und Zweck... 3 2. Turnus, Vergabe und Ablauf... 3 3. Obligatorium... 4 4. Konzertante Aufführungen... 4 5. Parademusik... 6 6. Schlussakt... 7 7. Ton- und Bildaufnahmen... 7 8. Festgebender Verein... 7 9. Festkarte... 9 10. Festrechnung... 9 11. Pflichten der Vereine... 10 12. Experten... 11 13. Einteilung der Kategorien... 12 14. Beurteilung der Vorträge... 13 15. Ranglisten und Auszeichnungen... 14 16. Schlussbestimmungen... 15 Zur Beachtung: Für den Thurgauer Kantonal-Musikverband ist es selbstverständlich, dass alle Funktionen und Ämter durch Frauen und Männer ausgeführt werden können. Im Sinne der sprachlichen Einheit werden in diesem Dokument jeweils die männlichen Formulierungen verwendet. Legende: Delegiertenversammlung DV Eidgenössisches Musikfest EMF Kantonalvorstand KV Organisationskomitee OK Musikkommission MUKO Konzertmusik E-Musik Thurgauer Kantonal-Musikverband TKMV Unterhaltungsmusik U-Musik Schweizer Blasmusikverband SBV Kantonal-Musikfest KMF Kreismusiktag KMT Seite 2 / 15

1. Sinn und Zweck Sinn und Zweck 1.1 Das KMF dient folgenden Bestrebungen des TKMV: a) Das KMF dient der Pflege und Förderung der Blasmusik im Allgemeinen. b) Es soll eine Manifestation aller Leistungsstufen und Besetzungstypen und ein aktueller Querschnitt durch das vielfältig geprägte Blasmusikwesen sein. c) Es soll Massstäbe setzen und die Entwicklung der Blasmusikbewegung aufzeigen. d) Die Wettspiele in Konzertmusik und Parademusik sollen sowohl für den TKMV als auch für die teilnehmenden Vereine eine Standortbestimmung sein. e) Es soll ein werbewirksamer Wert in Bezug auf Ansehen, Anerkennung und Verbreitung der Blasmusik und ihre Pflege erreicht werden. f) Das KMF soll das Zusammengehörigkeitsgefühl unter allen Blasmusikausübenden sowie auch unter den Vereinen stärken. 2. Turnus, Vergabe und Ablauf Auftrag 2.1 Laut Art. 10.2 der Statuten des TKMV führt der Verband ein KMF durch. Turnus 2.2 Das KMF wird in der Regel alle 5 Jahre durchgeführt. Es soll jeweils 2 Jahre vor dem EMF stattfinden. Vergabe 2.3 Die Vergabe des KMF erfolgt durch die DV des TKMV. Das Fest wird unter den Vereinen ausgeschrieben. Bewerbungen sind bis zum festgesetzten Termin dem KV einzureichen. Das Fest soll spätestens 2 Jahre vor dem Anlass durch die DV an einen Verein vergeben werden. Termin 2.4 Das KMF findet an einem Wochenende (Sa / So) statt. Der Termin wird durch das OK und den TKMV bestimmt und an der DV präsentiert. Seite 3 / 15

Ausnahmen 2.5 a) Die musikalischen Aufführungen können bereits am musikalische Freitagabend durchgeführt werden. Hierzu müssen Aufführungen sich die betroffenen Vereine damit einverstanden erklären. b) Die musikalischen Aufführungen können am Samstag des KMF bis in den späten Abend angesetzt werden. Spielplan 2.6 Der Spielplan wird durch den TKMV erstellt und dem OK des KMF zur Weitergabe an die teilnehmenden Vereine übergeben. 3. Obligatorium Obligatorium 3.1 Die Teilnahme am KMF ist für die Sektionen des TKMV obligatorisch. Begründete (z.b. kantonales oder eidgenössisches Fest in der Gemeinde, der Sektion etc.) Gesuche um Dispensation sind möglichst frühzeitig schriftlich an den KV des TKMV zu richten. Sektionen, die ohne Entschuldigung dem KMF fernbleiben, sind für die dem Festort und dem TKMV entstandenen Kosten haftbar. Die Höhe des Beitrages wird vom TKMV in Verbindung mit dem OK festgesetzt. 4. Konzertante Aufführungen Module 4.1 Für das KMF werden folgende Module zur Auswahl vorgegeben: a) Konzertmusik (Art. 4.2) b) Unterhaltungsmusik (Art. 4.3) c) Freier Vortrag (Art. 4.4) Die teilnehmenden Vereine müssen in einem dieser Module obligatorisch teilnehmen. Seite 4 / 15

Konzertmusik 4.2 Die Konzertmusik besteht aus folgenden zwei Teilen: a) Einem Selbstwahlstück aus dem Bereich der E-Musik folgender Kategorien: Höchstklasse: Kompositionen gemäss SBV 1. Klasse: Kompositionen gemäss SBV 2. Klasse: Kompositionen gemäss SBV 3. Klasse: Kompositionen gemäss SBV 4. Klasse: Kompositionen gemäss SBV Die Selbstwahlstücke müssen in der Wettstückliste des SBV klassiert sein. Nicht klassierte Kompositionen sind bis spätestens 9 Monate vor dem Fest der MUKO des SBV zur Klassierung vorzulegen. b) Einem Aufgabenstück, welches vom TKMV bestimmt und den Vereinen 10 Wochen vor dem Fest zugestellt wird. Es können Kompositions-Aufträge vergeben werden. Der TKMV kann sich auch mit anderen Verbänden zusammen schliessen, um gemeinsam neue Auftragskompositionen zu vergeben. (Art. 11.4 Statuten des TKMV) Die vom TKMV gewählte Jury bewertet den Vortrag. Es gelten die jeweilig aktuellen Bewertungsrichtlinien des Jury-Reglements des SBV. Unterhaltungsmusik 4.3 Die Unterhaltungsmusik regelt sich wie folgt: Die Wahl des Werkes (oder mehrerer Werke, oder Teilen von Werken) ist dem Verein freigestellt. Es wird (wie bei einem EMF) keine Bewertung der Show vorgenommen. Die Teilnehmer erhalten kein Aufgabenstück. Da beim SBV keine Wettstückliste für U-Musik-Werke besteht, gelten für die Konzertmusik in der Sparte U-Musik gemäss Reglement SBV folgende Aufführungszeiten: Oberstufe Minimum 20 / Maximum 25 Minuten Mittelstufe Minimum 15 / Maximum 20 Minuten Unterstufe Minimum 10 / Maximum 15 Minuten Seite 5 / 15

Obige Zeiten entsprechen dem Reglement für das eidgenössische Musikfest des SBV, das am 27.4.2013 verabschiedet wurde. Wenn das Reglement des SBV angepasst wird, gelten die Änderungen ebenfalls für dieses Reglement. Die vom TKMV gewählte Jury bewertet den Vortrag. Es gelten die jeweilig aktuellen Bewertungsrichtlinien des Jury-Reglements des SBV. Freier Vortrag 4.4 In der Freien Kategorie können frei wählbar stil-, tempound charaktermässig unterschiedliche Stücke gespielt werden, die nicht in der Wettstückliste des SBV figurieren müssen. Freier Vortrag: Minimum 7 / Maximum 15 Minuten Die vom TKMV gewählte Jury bewertet den Vortrag. Es gelten die jeweilig aktuellen Bewertungsrichtlinien des Jury-Reglements des SBV. Es wird keine Rangliste erstellt. Es werden keine Punkte vergeben. Der Verein erhält einen mündlichen oder schriftlichen Expertenbericht. 5. Parademusik Module 5.1 Für das KMF werden folgende Module zur Auswahl vorgegeben: a) Traditionelle Parademusik auf der Strasse b) Parademusik mit Evolutionen auf der Strasse c) Parademusik mit Rasenshow auf einem Platz (Dieses Modul wird nur nach Absprache und Einwilligung mit dem OK des festgebenden Vereins zur Wahl angeboten.) Für den Wettbewerb im Bereich Parademusik gelten die aktuellen Reglemente des SBV. Die teilnehmenden Vereine müssen in einem dieser Module obligatorisch teilnehmen. Seite 6 / 15

6. Schlussakt Schlussakt 6.1 Am Schluss des Festes werden im Rahmen eines festlichen Aktes die Resultate laut Ranglisten bekanntgegeben. Die Gestaltung des Schlussaktes und die Gesamtaufführungen werden durch das OK in Verbindung mit dem TKMV festgelegt. Der Schlussakt ist für die Teilnehmer obligatorisch. 7. Ton- und Bildaufnahmen Rechte 7.1 Von den musikalischen Vorträgen dürfen nur im Rahmen der durch den TKMV abgeschlossenen Verträge Bild- und Tonaufnahmen zur Weiterverwertung (Wiedergabe, Weiterverbreitung) gemacht werden. Verträge 7.2 Der TKMV ist zuständig für den Abschluss von Aufnahmeverträgen mit Radio, Fernsehen und Tonstudios. Ein allfälliger Reinertrag aus kommerzieller Verwertung fliesst in die Verbandskasse, die auch allfällige Kosten zu tragen hätte. 8. Festgebender Verein Organisationskomitee 8.1 Die Organisation und Leitung des KMF ist aufgrund der Statuten und des Reglements Sache des festgebenden Vereins. Dieser ernennt ein OK mit den notwendigen Subkomitees. Protokolle 8.2 Zur Wegleitung stehen Protokolle und abgeschlossene vergangener KMF Festrechnungen früherer KMF von den betreffenden Vereinen zur Verfügung. Vertreter TKMV 8.3 Der TKMV delegiert ein oder mehrere Mitglieder als Vertreter und Bindeglied in das OK ab. Diese sind rechtzeitig zu den Sitzungen einzuladen. Die Protokolle sind zuzustellen. Seite 7 / 15

Sub-Komitee 8.4 Die MUKO des TKMV ist im OK als Sub-Komitee Musikalisches Musikalisches vertreten. Das OK bespricht die Bildung dieses Sub-Komitees mit der MUKO des TKMV vorgängig. Gemeinschafts- 8.5 Das OK und der TKMV treffen sich rechtzeitig zu Sitzungen TKMV / OK gemeinsamen Sitzungen. An Gemeinschaftssitzungen sind unter anderem folgende Punkte festzulegen: a) Festdatum b) Lokalitäten c) Lokal für Unterhaltung und Verpflegung d) Preise und Zusammensetzung der Festkarten e) Eintrittspreise musikalische Aufführungen f) Festprogramm g) Gestaltung Schlussakt h) Zeitpläne für die musikalischen Aufführungen i) Aufstellung der Ehrengästelisten j) Art der Auszeichnungen k) ev. auch Beschränkung der Zahl der Gastvereine Pflichten des 8.6 Die Pflichten des festgebenden Vereins sind u.a. folgende: festgebenden Vereins a) Übernahme der Kosten der Experten gemäss Art. 12. Ein Teil dieser Kosten wird durch einen angemessenen Beitrag aus dem Festfonds des TKMV übernommen, der jährlich mit einem durch die DV bewilligten Betrag gespiesen wird. Ein weiterer Teil dieser Kosten wird in die Festkarte integriert. b) Sämtliche Kosten für Publikationen, Drucksachen, die das Fest betreffen c) Die Kosten für die Auszeichnungen d) Alle Vorbereitungen zum Fest e) Festkarten der Organe des TKMV, sowie der geladenen Gäste f) Kosten für die Verpflegung der Organe des TKMV g) Kosten für die Miete und Betreuung der Perkussionsinstrumente h) Das OK des gewählten Festortes anerkennt die in diesem Reglement aufgeführten Verpflichtungen unterschriftlich Seite 8 / 15

9. Festkarte Festlegung Preis 9.1 Der Preis der Festkarte wird an einer gemeinsamen Sitzung Vom Ok und TKMV festgelegt. Kostendeckung 9.2 Die Festkarte soll folgende Auslagen decken: a) Teil der Expertenkosten (Rest wird aus dem Festfonds des TKMV gedeckt) b) Kosten der Miete und Betreuung des Perkussionsinstrumentariums c) Anteil an den Fixkosten der Infrastruktur d) eine Verpflegung mit Getränk e) Kosten für allfällige Tonaufnahmen der musikalischen Aufführungen Musizierende 9.3 Die Uniform berechtigt jeden Musikanten zum freien Eintritt Teilnehmer in alle Veranstaltungen des Festes, insbesondere: a) Konzertlokale b) Parademusik c) Festzelt d) ganzes Abend- und Unterhaltungsprogramm 10. Festrechnung Festrechnung Defizit 10.1 Der festgebende Verein führt das KMF auf eigene Rechnung durch. Das OK bestimmt unabhängige Revisoren, welche die Festrechnung prüfen. Die abgeschlossene Festrechnung ist dem TKMV zur Einsicht vorzulegen. 10.2 Erwächst einem festgebenden Verein aus der Durchführung des musikalischen Wettbewerbs eines KMF ein Defizit, so kann er einen Antrag auf einen zusätzlichen Kostenbeitrag an die nächste DV einreichen. Dieser Antrag wird an der DV durch die Antragssteller begründet. Die DV stimmt anschliessend darüber ab. Seite 9 / 15

11. Pflichten der Vereine Pflichten 11.1 Die Vereine haben folgende Pflichten: a) Anerkennung dieses Reglements b) Einreichung der verlangten Angaben für den TKMV und das OK c) Bezug der Festkarten gemäss Fest-Etat, mindestens jedoch für die auf dem Nominativ-Etat aufgeführten Personen d) Teilnahme an den musikalischen Aufführungen gemäss Art. 4 und Art. 5 e) Anerkennung der durch den TKMV abgeschlossenen Verträge für Ton- und Bildaufnahmen f) Anerkennung der Einteilung im Spielplan g) Einreichung eines Mitgliederetats (Fest-Etat, gemäss zugestellten Formularen) h) Einreichung (gemäss separater Aufforderung) von: i. 3 Original-Partituren (oder Direktionsstimmen, wenn keine Partitur erhältlich) des Selbstwahlstückes oder Selbstwahlstücke (bei Unterhaltungsmusik) ii. 2 Original-Direktionsstimmen für die traditionelle Parademusik (oder Partituren, wenn keine Direktionsstimme erhältlich) iii. Mindestens eine Original-Direktionsstimme (oder Partituren, wenn keine Direktionsstimme erhältlich) pro Werk für Parademusik mit Evolutionen respektive Parademusik mit Rasenshow; bei zusammengesetzten Werken sind drei zusammengestellte Direktionsstimmen gemäss Spielablauf einzureichen inkl. einer Beschreibung des Ablaufes Fest-Etat Nachmeldungen 11.2 Zur Kontrolle der Angaben des Vereins am Wettspiel werden die Angaben des Fest-Etats herangezogen. Bei ungenügender Anzahl gemeldeter Mitspieler oder zu grosser Ungenauigkeiten der angegebenen Instrumentengruppen kann der TKMV Sanktionen aussprechen. 11.3 Weitere Mitspieler, welche nach der Abgabe des Fest-Etats teilnehmen, sind der Geschäftsstelle des TKMV und dem OK schriftlich nachzumelden. Seite 10 / 15

12. Experten Wahlkriterien Vertrag Einteilung der Experten 12.1 Der TKMV wählt ausgewiesene und qualifizierte Fachmusiker, welche mit dem Blasmusikwesen vertraut sind. Sie dürfen nicht im Thurgau wohnen und keinen Verein im TKMV leiten. Auch werden sie angehalten, jegliche Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit den zu jurierenden Vereinen/Dirigenten zu unterlassen. 12.2 Die Experten, inklusive ein Ersatz-Experte werden nach erfolgter Wahl durch den TKMV vertraglich gebunden. 12.3 Ein Expertenkollegium besteht in allen Sparten (Konzert/Unterhaltungsmusik sowie Parademusik) aus je drei Experten. Der TKMV bestimmt den Juryobmann und die Einteilung der Gremien. Pro Aufführungslokal schreibt ein Experte einen allgemeinen Bericht. Der Berichterstatter wird vom Gremium selbst bestimmt. Orientierung Erwähnung im Festführer Entschädigung 12.4 Zur allgemeinen Orientierung findet vor Festbeginn eine Sitzung mit dem TKMV und den Vertretern des OK statt. Alle Experten verpflichten sich, an dieser Sitzung teilzunehmen. Nach der Jurysitzung liegen die Partituren zum Studium auf. Die Experten können die Partituren der ihnen unbekannten Werke vor dem Fest beim TKMV zum Studium anfordern. 12.5 Die Namen der Experten werden im Festführer bekannt gegeben. 12.6 Der TKMV beschliesst die Höhe der Entschädigung. Diese richtet sich nach den Empfehlungen des SBV. Seite 11 / 15

13. Einteilung der Kategorien Kategorien konzertante Aufführungen 13.1 Die Vereine melden sich für folgende konzertante Aufführungen an: a) Konzertmusik (Art. 4.2): Höchstklasse 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Es ist den Vereinen freigestellt, ein höher klassiertes Werk zu spielen. Die genauen Definitionen dieser Begriffe finden sich in der Erläuterung zur Wettstückliste des SBV. b) Unterhaltungsmusik (Art 4.3) Oberstufe Mittelstufe Unterstufe c) Freier Vortrag (Art. 4.4) Freier Vortrag Besetzungstypen 13.2 Es werden für die oben genannten Kategorien in folgenden Besetzungstypen wie folgt unterschieden: a) Konzertmusik (Art. 4.2): Harmonie Fanfare / Blech Brass Band b) Unterhaltungsmusik (Art 4.3) Es wird keine Unterscheidung in den Besetzungstypen gemacht. Der Vortrag wird nur in den Stufen unterschieden. c) Freier Vortrag (Art 4.4) Es wird keine Unterscheidung in den Besetzungstypen gemacht. Seite 12 / 15

Einteilung Kategorien Parademusik 13.3 Der Verein bestimmt die Klasse/Stufe und möglichen Besetzungstyp selbst. 13.4 Die Vereine melden sich in folgenden Parademusik- Modulen an: a) Traditionelle Parademusik auf der Strasse b) Parademusik mit Evolutionen auf der Strasse c) Parademusik mit Rasenshow auf einem Platz 14. Beurteilung der Vorträge Beurteilung Endgültigkeit Bekanntgabe der Punktzahlen Abgabe Berichte und Ergebnisse 14.1 Grundsätzlich werden die Beurteilungen der Vorträge in allen Sparten durch die Experten gemäss dem aktuellen Jury-Reglement des SBV vorgenommen. 14.2 Die Urteile der Experten sind endgültig und können nicht angefochten werden. 14.3 Die erreichten Punktzahlen werden bei der E- oder U-Musik direkt nach der Aufführung bekannt gegeben. Bei der Parademusik werden die erreichten Totalpunktzahlen nach dem Vortrag des nächsten Vereins bekannt gegeben. Zusätzlich werden die Ergebnisse an der Rangverkündigung nochmals präsentiert. 14.4 Die Vereine erhalten nach der Rangverkündigung ein Doppel des Expertenberichtes. Darauf ist die Gesamtnote mit Stichworten durch die Experten kommentiert. Seite 13 / 15

15. Ranglisten und Auszeichnungen Erstellung Gastvereine 15.1 Die Ranglisten werden vom Rechnungsbüro des OK unter Aufsicht des TKMV erstellt. 15.2 Die Gastvereine werden in den regulären Ranglisten des KMF rangiert. Punktgleichheit 15.3 Bei gleicher Punktzahl wird in der Konzertmusik (Art. 4.2) der Verein mit der höheren Punktzahl im Aufgabenstück höher rangiert, in der Unterhaltungsmusik (Art. 4.3) werden die Vereine in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Gliederung 15.4 Die Ranglisten werden wie folgt gegliedert: a) Konzertmusik (Art. 4.2): Höchstklasse 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Jede Klasse wird zusätzlich nach Besetzungstyp unterteilt: Harmonie Fanfare / Blech Brass Band b) Unterhaltungsmusik (Art. 4.3) Oberstufe Mittelstufe Unterstufe Es wird keine Unterteilung nach Besetzungstypen vorgenommen. c) Freier Vortrag (Art. 4.4) Die teilnehmenden Vereine werden in der Rangliste In alphabetischer Reihenfolge aufgeführt mit dem Vermerk Freier Vortrag. Seite 14 / 15

Parademusik 15.5 Die Parademusik-Module werden wie folgt gegliedert: Traditionelle Parademusik auf der Strasse Parademusik mit Evolutionen auf der Strasse Parademusik mit Rasenshow auf einem Platz In der Parademusik-Rangliste werden alle Vereine gleich behandelt. Es gibt keine Rangliste nach Klassenzugehörigkeit oder Besetzungstyp. Die Rangliste wird innerhalb des gewählten Moduls nach der erreichten Punktzahl erstellt. Auszeichnung 15.6 Die Vereine erhalten eine einheitliche Auszeichnung. 16. Schlussbestimmungen Schlussbestimmungen 16.1 Für alle nicht in diesem Reglement erwähnten Punkte gelten sinngemäss die Statuten des TKMV. Über allfällige Sanktionen entscheidet der TKMV. Das Reglement wurde an der ordentlichen DV vom 02. Dezember 2017 in Hüttlingen genehmigt. Es tritt sofort in Kraft und ersetzt die früheren Reglemente über das KMF. Thurgauer Kantonal-Musikverband Namens der Delegiertenversammlung 2017 Ruth Gubler Kantonalpräsidentin Urs Rechsteiner Aktuar Seite 15 / 15