Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung



Ähnliche Dokumente
Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden Risikomanagement

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden Produktmanagement

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Risikomanagement

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Risikomanagement

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Risikomanagement

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden Schaden- und Leistungsmanagement

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Risikomanagement

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Schaden- und Leistungsmanagement

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Chemie

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Schaden- und Leistungsmanagement

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern

Aufgabenheft. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Modul Business/IT-Alignment , 09:00 11:00 Uhr. Univ.-Prof. Dr. U.

Nutzung dieser Internetseite

Merkblatt zu den mündlichen Prüfungen Führung und Präsentation mit Fachgespräch Projektmanagement der Fortbildungsprüfung

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Fachlagerist/Fachlageristin

Internet- und -Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

teamsync Kurzanleitung

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Zur Veranschaulichung haben wir ein Beispiel für das Gedächtnisprotokoll gebildet.

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Erweiterungen Webportal

Kulturamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Postanschrift: Düsseldorf 41/22. Anmeldung zum Künstlerhandbuch im Internet unter

Mit Sicherheit mehr Lebensqualität

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

IHK-Fortbildungsprüfungen

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

Arbeitsgruppen innerhalb der Website FINSOZ e.v.

1. Was sind Aufgaben? Aufgaben einrichten Ansicht für die Teilnehmer/innen... 3

Lehrer: Einschreibemethoden

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Personalverleih im IT-Bereich

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Risikomanagement

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Wichtige Info szum Lehrabschluss!

Dokumentenverwaltung im Internet

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Newsletter: Februar 2016

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: MORE Projects GmbH

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Transkript:

082-01-0414-0 Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern Prüfungsteilnehmer-Nummer Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Prüfungstag 2. April 2014 Steuerung und Führung im Unternehmen Bearbeitungszeit 150 Minuten Anzahl der Aufgaben 6 Anzahl der bedruckten Seiten anzahlseiten Bitte prüfen Sie vor Beginn der Prüfung die Vollständigkeit des Aufgabensatzes. Sollte der Aufgabensatz nicht vollständig sein, informieren Sie bitte die Aufsicht. Stand: 21. Oktober 2014 Seite 1 von 8

Soll Aufgabe 1 a) 8 Punkte b) 8 Punkte c) 4 Punkte Aufgabe 2 a) 4 Punkte b) 6 Punkte c) 6 Punkte Aufgabe 3 a) 6 Punkte b) 4 Punkte Aufgabe 4 a) 8 Punkte b) 12 Punkte Aufgabe 5 a) 6 Punkte b) 6 Punkte c) 8 Punkte Aufgabe 6 a) 1. 3 Punkte 2. 2 Punkte b) 9 Punkte Ist Bewertungen Summe 100 Punkte Datum: Name: Unterschrift: Stand: 21. Oktober 2014 Seite 2 von 8

Nr. d. Aufg. Rahmenplan-Nummer/ Titel bzw. Thema Einzelpunkte (bei a), b) usw.) Punkte gesamt Zeitbedarf (in Min.) Schwierigkeitsgrad (Leicht, Mittel, Schwer) Ausgangssituation 3 1 1.6.2.1, 1.6.3.1, 1.6.5.3 a) 8 b) 8 c) 4 2 1.2, 1.5.2, 1.5.3 a) 4 b) 6 c) 6 3 1.3 a) 6 b) 4 4 1.4 a) 8 b) 12 5 1.7.1, 1.7.5 a) 6 b) 6 c) 8 6 1.1 a) 1. 3 a) 2. 2 b) 9 20 M 16 M 10 M 20 M/S 20 L/M 14 M/S Gesamt 100 Stand: 21. Oktober 2014 Seite 3 von 8

Bearbeitungshinweise: Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bearbeitungshinweise sorgfältig durch: Die zur Prüfung zugelassenen Hilfsmittel wurden Ihnen separat mit der Einladung mitgeteilt. Sie erhalten einen Aufgaben- und einen Lösungsteil. Tragen Sie auf dem Deckblatt Ihre Prüfungsteilnehmer-Nummer ein. Die maximale Gesamtpunktzahl der Lösungen beträgt 100 Punkte. Die Lösungsgänge bzw. Rechenvorgänge sind klar und nachvollziehbar im Lösungsteil darzustellen. Sollte der Platz nicht ausreichen, benutzen Sie bitte das Konzeptpapier, verweisen Sie auf die Fortsetzung und kennzeichnen Sie diese. Wir weisen darauf hin, dass eine vom Prüfungsausschuss nicht lesbare Prüfungsarbeit mit der Note ungenügend (null Punkte) bewertet wird mit den Rechtsfolgen, die sich aus der Prüfungsordnung ergeben. Verwenden Sie für jede Aufgabe ein neues Lösungsblatt bzw. eine neue Lösungsseite. Falls die Lösung auf einem beigefügten Anlageblatt erfolgen soll, wird in der Aufgabenstellung darauf hingewiesen. Für Ihre Notizen benutzen Sie bitte ausschließlich das Konzeptpapier. Das Konzeptpapier ist mit dem Aufgaben- und dem Lösungsteil abzugeben. Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n- Fakten gewertet. Alle darüber hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen. Hinweise für den Korrektor: Die folgenden Lösungen sind lediglich Lösungshinweise und keine Musterlösungen. Sie sollen nur den Rahmen der zu erwartenden Prüfungsleistung abstecken. Der Korrektor ist durch die hier aufgeführten Lösungshinweise in seinem Bewertungsspielraum nicht eingeengt. Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n- Fakten gewertet. Alle darüber hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen. Bei Berechnungen sollen Folgefehler berücksichtigt werden und somit nicht zum Punktabzug führen. Der leichteren Lesbarkeit wegen geben wir in den Aufgaben/Texten der männlichen Form den Vorzug. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Männer und Frauen gemeint. Wir wünschen Ihnen bei der Bearbeitung viel Erfolg. Der leichteren Lesbarkeit wegen geben wir in den Aufgaben/Texten der männlichen Form den Vorzug. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Männer und Frauen gemeint. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Publikationen [der Prüfungssätze] ist nicht gestattet ( 53, 54 UrhG) und strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt. Stand: 21. Oktober 2014 Seite 4 von 8

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Steuerung und Führung im Unternehmen Ausgangssituation zu allen Aufgaben: Die PROXIMUS Versicherung AG hat zum 1. Januar 2014 einen Schadenversicherer übernommen. Durch den Zusammenschluss soll insbesondere die Sparte Sachversicherung gestärkt werden. Für die neu hinzukommenden Kunden soll eine Vertriebsaktion für die Produkte der PROXIMUS Versicherung AG gestartet werden. Stand: 21. Oktober 2014 Seite 5 von 8

Aufgabe 1 Um die Geschäftsprozesse der beiden Gesellschaften zu harmonisieren, wird ein Team eingerichtet, welches die Koordination übernehmen soll. Hierzu soll ein Teamleiter ausgewählt werden. Sie sind als Mitarbeiter der Personalabteilung für die Auswahl zuständig. a) Um die Personalauswahl zielgerichtet vornehmen zu können, ist zunächst eine Stellenbeschreibung zu erstellen. Erklären Sie vier Positionen, die neben der Stellenbezeichnung, der Stellennummer, dem Ort und dem Umfang in einer Stellenbeschreibung aufgeführt werden. (8 Punkte) b) Von dem zukünftigen Teamleiter wird ein hohes Maß an beruflicher Handlungskompetenz erwartet. Beschreiben Sie anhand von jeweils einem Beispiel vier Bereiche der beruflichen Handlungskompetenz für die oben genannte Stelle. (8 Punkte) c) Vom neuen Teamleiter wird ein erhebliches Engagement mit einem hohen zeitlichen Arbeitseinsatz erwartet. Führen Sie zwei rechtliche Aspekte auf, die im Rahmen der Arbeitszeitgestaltung zwingend beachtet werden müssen. (4 Punkte) Lösungshinweise Aufgabe 1 (RP: 1.6.2, 1.6.3, 1.6.5) a) Z. B.: Hauptaufgaben der Stelle: In einer Stellenbeschreibung sind die Hauptaufgaben aufgeführt. Hierarchische Einordnung: Die vorgesetzte Stelle und die untergeordneten Stellen sind benannt. Stellvertretung: Wer vertritt den Stelleninhaber, wen hat der Stelleninhaber zu vertreten? Stellenbefugnisse: Mit welchen Vollmachten, Berechtigungen, Kompetenzrahmen ist die Stelle ausgestattet? b) Fachkompetenz: Der Stelleninhaber sollte z. B. über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen, insbesondere sollte er im Bereich der Betriebsorganisation Fachkompetenz besitzen. Methodenkompetenz: Der Stelleninhaber sollte verhandlungssicher sein. Er sollte Geschäftsprozesse strukturieren können. Sozialkompetenz: Der Stelleninhaber benötigt hohes Einfühlungsvermögen, da die Mitarbeiter beider Unternehmen ggf. enorme Ängste vor einem Stellenabbau haben und er vermittelnde Gespräche führen muss. Persönliche Wertekompetenz: Der Stelleninhaber muss verantwortungsvoll mit den Bedürfnissen der Mitarbeiter beider Unternehmen umgehen und zuverlässig getroffene Vereinbarungen umsetzen. c) Der Stelleninhaber muss die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhalten. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf zehn Stunden ausgeweitet werden, (20 Punkte) (8 Punkte) (8 Punkte) (4 Punkte) Stand: 21. Oktober 2014 Seite 6 von 8

wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die Ruhepausen sind einzuhalten: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von sechs bis zu neun Stunden; 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Eine Pause beträgt mindestens 15 Minuten. Stand: 21. Oktober 2014 Seite 7 von 8

Aufgabe 2 Aufgrund der Übernahme ist es notwendig, die vorhandene Aufbauorganisation der PROXIMUS Versicherung AG zu überprüfen. Das neu eingerichtete Team soll diese Aufgabe übernehmen. a) Bislang ist die PROXIMUS Versicherung AG in einem Einliniensystem organisiert. Stellen Sie zwei Vorteile des Einliniensystems heraus. (4 Punkte) b) Eine Veränderung der Aufbauorganisation zieht in der Regel eine Änderung der Ablauforganisation nach sich. Erklären Sie drei Ziele der Ablauforganisation. (6 Punkte) c) Durch die Übernahme hat der Bestand an Rechtsschutzversicherungsverträgen insgesamt an Bedeutung verloren. Ein Kollege schlägt vor, die Schadenbearbeitung in dieser Sparte mit der Kraftfahrtschadenbearbeitung zusammenzulegen. Erklären Sie, warum der Gesetzgeber das in dieser Form nicht erlaubt. (6 Punkte) Lösungshinweise Aufgabe 2 (RP: 1.2, 1.5.2, 1.5.3) (16 Punkte) a) Z. B.: klare und eindeutige Verantwortlichkeiten Jeder Mitarbeiter hat einen direkten Vorgesetzten. schnelle Entscheidungsumsetzung (4 Punkte) b) Z. B.: kurze Durchlaufzeiten eines Produktes, z. B. von der Antragsaufnahme bis zur Policierung Minimierung von Prozesskosten, d. h., es werden alle Prozesse laufend auf mögliche Kosteneinsparungen hin überprüft. Hohe Produktivität, d. h., es wird eine Steigerung des Outputs ohne Erhöhung des Inputs angestrebt. Termintreue, d. h., die Einhaltung von zugesagten Terminen genießt oberste Priorität. erhöhte Mitarbeitermotivation, z. B. durch die Förderung von Teamarbeit Qualität der Bearbeitung (6 Punkte) c) Der Gesetzgeber hat die Spartentrennung eingeführt. Wenn die Rechtsschutzversicherung zusammen mit anderen Versicherungsformen reguliert wird, kann dies zu Interessenkonflikten führen. So könnte z. B. aus der Deckung der Rechtsschutzversicherung ein Versicherungsnehmer ein Verfahren gegen seine Versicherung anstrengen, z. B. bzgl. deren Regulierung in Kraftfahrt. (6 Punkte) Stand: 21. Oktober 2014 Seite 8 von 8