Tierkrankenversicherung - Plus Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

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Transkript:

Tierkrankenversicherung - Plus Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherer: Unigarant UVM Verzekeringsmaatschappij N.V. NL Genehmigungsnr.: 12000595 Vertreten durch: Tiergarant Versicherungsdienst GmbH Produkt: Plus - Paket Die nachfolgenden Informationen sind ein erster Überblick über die angebotene Versicherung. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Antrag, den Versicherungsbedingungen, sowie dem Versicherungsschein. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Tierkrankenversicherung für Ihre Hunde, Katzen und Kaninchen. Was ist versichert? Implantierung eines Identifikationschips (Mikrochip) Kostenübernahme für notwendige Operationen unter Vollnarkose 20 Tage Klinikaufenthalt im Anschluss an eine Behandlung oder Operation Auslandsschutz für Aufenthalte bis max. 3 Monate Vermisstenanzeigen bis 250 bei Verschwinden des Tieres ambulante und stationäre Heilbehandlungen Notwendige Diagnostik wie Röntgen, EKG, Ultraschall, Blut-und Gewebeproben, Urin- und Stuhldiagnostik Lasertherapie Homöopathie und Akupunktur durch einen Tierarzt Behandlungen von Allergien durch Hyposensibilisierung 70 Präventionsbudget pro für z. B. Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel Chiropraktik und Osteopathie durch einen Tierarzt alle Rassen versicherbar freie Tierarztwahl Versorgung des Haustieres bei Krankenhausaufenthalt des Halters in einer gewerblichen Tierpension bis max. 500 pro Abrechnung bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Anteilige Kostenübernahme zu 50 % von: Behandlungen des Gebisses spezielle Diagnostik wie MRT / CT Einsetzen von Herzschrittmachern, Herzklappen, Stents und Coils Physio- und Verhaltenstherapie Was ist nicht versichert? Kosten für: Diät- und Ergänzungsfuttermittel Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände Kastrationen und Sterilisationen Reha, Gelenkprothesen, Transplantationen und Implantate Chirurgische Eingriffe bei Hüft- und Ellenbogenerkrankungen alle Erkrankungen die bereits vor Vertragsbeginn existierten Gibt es Deckungsbeschränkungen? jährliche Leistungsgrenze: 4.000 pro Selbstbeteiligung von 20 % je Versicherungsfall

Wo bin ich versichert? in Deutschland in Europa - maximal 3 Monate Welche Verpflichtungen habe ich? Bitte beantworten Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig. Anderenfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen, und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Zahlen Sie die vereinbarten Versicherungsbeiträge rechtzeitig. Wann und wie zahle ich? Alle Beiträge sind unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Die angegebenen Beiträge enthalten die gesetzliche Versicherungssteuer. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Artikel 4 der beigefügten Versicherungsbedingungen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Tierkrankenversicherung - Basis Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherer: Unigarant UVM Verzekeringsmaatschappij N.V. NL Genehmigungsnr.: 12000595 Vertreten durch: Tiergarant Versicherungsdienst GmbH Produkt: Basis - Paket Die nachfolgenden Informationen sind ein erster Überblick über die angebotene Versicherung. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Antrag, den Versicherungsbedingungen, sowie dem Versicherungsschein. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Tierkrankenversicherung für Ihre Hunde, Katzen und Kaninchen. Was ist versichert? Implantierung eines Identifikationschips (Mikrochip) Kostenübernahme für notwendige Operationen unter Vollnarkose 10 Tage Klinikaufenthalt im Anschluss an eine Behandlung oder Operation Auslandsschutz für Aufenthalte bis max. 3 Monate Vermisstenanzeigen bis 250 bei Verschwinden des Tieres ambulante und stationäre Heilbehandlungen Notwendige Diagnostik wie Röntgen, EKG, Ultraschall, Blut-und Gewebeproben, Urin -und Stuhldiagnostik Lasertherapie Homöopathie und Akupunktur durch einen Tierarzt Behandlungen von Allergien durch Hyposensibilisierung Chiropraktik und Osteopathie durch einen Tierarzt alle Rassen versicherbar freie Tierarztwahl Versorgung des Haustieres bei Krankenhausaufenthalt des Halters in einer gewerblichen Tierpension bis max. 250 pro Abrechnung bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Was ist nicht versichert? Kosten für: Diät- und Ergänzungsfuttermittel Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände Kastrationen und Sterilisationen Reha, Gelenkprothesen, Transplantationen und Implantate Zahnbehandlungen Chirurgische Eingriffe bei Hüft- und Ellenbogenerkrankungen spezielle Diagnostik wie MRT / CT Einsetzen von Herzschrittmachern, Herzklappen, Stents und Coils alle Erkrankungen die bereits vor Vertragsbeginn existierten Gibt es Deckungsbeschränkungen? jährliche Leistungsgrenze: 3.000 pro Selbstbeteiligung von 20 % je Versicherungsfall

Wo bin ich versichert? in Deutschland in Europa - maximal 3 Monate Welche Verpflichtungen habe ich? Bitte beantworten Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig. Anderenfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen, und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Zahlen Sie die vereinbarten Versicherungsbeiträge rechtzeitig. Wann und wie zahle ich? Alle Beiträge sind unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Die angegebenen Beiträge enthalten die gesetzliche Versicherungssteuer. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Artikel 4 der beigefügten Versicherungsbedingungen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wie kann ich den Vertrag kündigen?

OP - Kostenschutz-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherer: Unigarant UVM Verzekeringsmaatschappij N.V. NL Genehmigungsnr.: 12000595 Vertreten durch: Tiergarant Versicherungsdienst GmbH Produkt: OP-Kostenschutz Die Informationen auf diesem Informationsblatt sind ein kurzer Überblick. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, Ihrer Versicherungspolice sowie ggf. weiteren besonderen Bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen OP-Kostenschutz für Ihre Hunde, Katzen und Kaninchen. Was ist versichert? Implantierung eines Identifikationschips (Mikrochip) Kostenübernahme für notwendige Operationen unter Vollnarkose 10 Tage Klinikaufenthalt im Anschluss an eine Operation notwendige Medikamente bis zu 10 Tage nach der Operation Auslandsschutz für Aufenthalte bis max. 3 Monate Vermisstenanzeigen bis 250 bei Verschwinden des Tieres alle Rassen versicherbar freie Tierarztwahl Euthanasie Abrechnung bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Was ist nicht versichert? Kosten für: Diät- und Ergänzungsfuttermittel Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände Kastrationen und Sterilisationen Reha, Gelenkprothesen, Transplantationen und Implantate Zahnbehandlungen Chirurgische Eingriffe bei Hüft- und Ellenbogenerkrankungen rein diagnostische chirurgische Eingriffe alle Erkrankungen die bereits vor Vertragsbeginn existierten Gibt es Deckungsbeschränkungen? jährliche Leistungsgrenze: 2.000 pro Selbstbeteiligung von 20 % je Versicherungsfall

Wo bin ich versichert? in Deutschland in Europa - maximal 3 Monate Welche Verpflichtungen habe ich? Bitte beantworten Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig. Anderenfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen, und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Zahlen Sie die vereinbarten Versicherungsbeiträge rechtzeitig. Wann und wie zahle ich? Alle Beiträge sind unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Die angegebenen Beiträge enthalten die gesetzliche Versicherungssteuer. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Artikel 4 der beigefügten Versicherungsbedingungen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wie kann ich den Vertrag kündigen?