Haben Sie Alterspension über Dritte stillschweigend in Verfassungsrang gehoben, Herr #BP Van der Bellen?

Ähnliche Dokumente
Wo in der #Verfassung ist #Schariapension bzw. Alterspension über Dritte verankert, Herr #BP Van der Bellen?

Bitte um politische Kompetenz, die PVA Steiermark zwecks meines Pensionsbescheids EU-rechtskonform zu bewegen

3933/AB. vom zu 4103/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER DR. JOSEF OSTERMAYER

7326/AB. vom zu 7609/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0051-III/4/2016 Wien, am 8. März 2016

7271/AB. vom zu 7512/J (XXV.GP) GZ.: BMI-LR2220/0050-III/9/a/2016 Wien, am 18. Februar 2016

1255/AB. vom zu 1355/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0367-II/1/b/2014 Wien, am 25. Juni 2014

"Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung": Information über laufende Entwicklungen

"Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung": Information über laufende Entwicklungen

R U N D S C H R E I B E N Nr. 16a/2015

GZ: BMASK /0012-VI/2015 Wien,

Universität Innsbruck. Anhang zum Diplom

4174/AB. vom zu 4376/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0476-III/9/2015 Wien, am 21. Mai 2015

Ergebnis der Erhebung der Reichweiten und Versorgungsgrade gemäß 11 AMD-G

Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt folgende Information:

7292/AB. vom zu 7588/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0039-III/9/a/2016 Wien, am 18. Februar 2016

PRÜFBERICHT. Auftragsnummer: Probenummer: Probenahmestelle: Marktgemeinde St. Peter in der Au

GZ. BMF /0003-II/1/2013. Betreff: Richtlinien zur Erstellung des Berichtes gemäß 47 Abs. 2 Z 1 BHG 2013

Im Folgenden wird zu jenen Bereichen Stellung genommen, die nach Ansicht des BMASK noch zu adaptieren wären:

MAG. HANS PETER DOSKOZIL BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT. S91143/255-PMVD/2017 (1) 8. November 2017

GZ: BMASK-40001/0061-IV/9/2015 Wien,

Orientierungserlass zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

6702/AB. vom zu 7000/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1231-II/2/a/2015 Wien, am 23. Dezember 2015

BMLFUW-UW.1.3.3/0039- I/4/2014

PRÜFBERICHT. Auftragsnummer: Probenummer: Probenahmestelle: Marktgemeinde St. Peter in der Au

GZ: BMASK /0004-VII/A/2/2014 Wien, Erlass zu Ausnahmen/Abweichungen von Klimabestimmungen der AStV

Fehler! Es ist nicht möglich, durch die Bearbeitung von Feldfunktionen Objekte zu erstellen.

Graz, 26. Aug Frau Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel Mittelstraße Graz. GZ.: Präs. 9085/

GZ: BMASK-40001/0076-IV/B/2014 Wien,

2572/AB. vom zu 2721/J (XXV.GP)

Bitte um Einschreiten des BKA gegen Aussteuern der PVA STMK

4035/AB. vom zu 4211/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER DR. JOSEF OSTERMAYER. GZ: BKA /0032-I/4/2015 Wien, am 18.

Ergebnis der Erhebung der Reichweiten und Versorgungsgrade gemäß 11 AMD-G

2076/AB. vom zu 2100/J (XXV.GP)

MAG. HANS PETER DOSKOZIL BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT. S91143/217-PMVD/2017 (1) 14. September 2017

PRÜFBERICHT Gemeinde Behamberg, Behamberg 30, 4441 Behamberg. Gemeinde Behamberg

2859/AB. vom zu 3005/J (XXV.GP)

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft informiert wie folgt:

Fragen zur Anlage der Stellungnahme zum LStR-Wartungserlass 2011:

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert wird; Begutachtung; Stellungnahme

Der Erlass vom 22. März 1995, Zl /11-3/95, wird durch die folgenden Ausführungen

GZ: BMASK /0003-VII/A/2/2014 Wien, Reinigungs- und Wartungsarbeiten auf Flachdächern (Neufassung 2014)

Zu 1146/AB. vom zu 1245/J (XXV.GP)

BMASK; Entwurf eines Ausbildungspflichtgesetzes und Jugendausbildungsgesetzes; Begutachtung; Stellungnahme des BMG

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie darf in der Liste der KFZ- Haftpflichtversicherer folgende Anpassungen bekanntgeben:

7498/AB. vom zu 7793/J (XXV.GP)

7502/AB. vom zu 7859/J (XXV.GP)

MA FINANZMARKTAUFSICHT

Wir bitten um Weiterleitung dieser Informationen an die zuständigen und an interessierte Lehrpersonen.

2937/AB. vom zu 3126/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0859-II/3/2014 Wien, am 16. Jänner 2015

Die näheren Inhalte sind dem angeschlossenen Programm zu entnehmen.

Veröffentlichung der EBA- Leitlinien zur Sicherheit von Internetzahlungen

GZ: BMG-11001/0272-I/A/15/2014 Wien, am 15. Dezember 2014

Bitte um Sicherstellung meiner Alterspension nach 42 Dienstjahren

GZ: BMG-11001/0302-I/A/15/2015 Wien, am 30. Oktober 2015

GZ: BMG-11001/0416-I/A/15/2015 Wien, am 9. Februar 2016


A l l e Arbeitsinspektorate. GZ: BMASK /0005-VII/A/2/2011 Wien,

ViS!T 2008, Mautern Dr.Thomas Rössler

RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen

6525/AB. vom zu 6775/J (XXV.GP)

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Landesstelle Steiermark Eggenberger Straße Graz / Österreich

GZ: BMASK-40001/0123-IV/B/4/2015 Wien,

B E S C H E I D BEWILLIGUNG

R U N D S C H R E I B E N N R. 22 /2015

5106/AB. vom zu 5273/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0744-III/9/a/2015 Wien, am 30. Juli 2015

INSPEKTIONSBERICHT. Auftragsnummer: Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf Nr Klausen-Leopoldsdorf Österreich

7171/AB. vom zu 7447/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

Das Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie dankt für Ihr Schreiben vom 16. März 2011.

GZ. BMVIT /0014-IV/ST5/2012. Wien, am

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B9-3/

Gilt die Staatsgarantie auf Alterspension nach 42 Dienstjahren nicht mehr?

STADTSCHULRAT FÜR WIEN. Zl.: /0153-kanz0/2011 Datum:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem Universitätsgesetz 2002, das Hochschülerinnen-

Überwachung der Klassischen Schweinepest in Österreich 2013

929/AB. vom zu 996/J (XXV.GP)

MARIO KUNASEK BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG. S91143/18-PMVD/2018 (2) 29. März 2018

Dieser Verordnungsvorschlag greift nach Auffassung des Bundeskanzleramtes tief in die innerstaatliche Staatsorganisation der Mitgliedstaaten ein.

GZ: BMG-11001/0336-I/A/15/2015 Wien, am 23. November 2015

Offene dritte Bitte um Überprüfung der kreativen Verwaltung am LSR für STMK durch VA Dr. Peter FICHTENBAUER (FPÖ)

4255/AB. vom zu 4423/J (XXV.GP) GZ: BMG-11001/0105-I/A/15/2015 Wien, am 26. Mai 2015

Grundlage dieses Auszuges ist das Hauptbuch ergänzt um Daten aus der Urkundensammlung.

MARIO KUNASEK BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG. S91143/22-PMVD/2018 (2) 27. April 2018

AKKREDITIERUNG AUSTRIA. AVL List GmbH. Hans-List-Platz 1, A-8020 Graz. Identifikationsnummer / ID-number: 0626

Wiener Gebietskrankenkasse. Kundmachung der Adressen, Amtsstunden und Kundenverkehrszeiten (Erreichbarkeitskundmachung) Allgemeine Adressen

AUSSCHREIBUNG. An alle/die Landesschulräte (den Stadtschulrat für Wien) Ämter der Landesregierungen. Rektorate der Pädagogischen Hochschulen

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ersucht um allfällige Stellungnahmen zu dem gegenständlichen Entwurf bis spätestens

Ist die Staatsgarantie auf Alterspensionen ein Auslaufmodell in Österreich?

Betreff: Begutachtungsentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz

MARIO KUNASEK BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG. S91143/80-PMVD/2018 (2) 6. September 2018

1511/AB. vom zu 1669/J (XXV.GP)

3577/AB. vom zu 3738/J (XXV.GP)

7062/AB. vom zu 7306/J (XXV.GP)

MAG. HANS PETER DOSKOZIL BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT. S91143/65-PMVD/2016 (1) 22. April 2016

Offener Antrag auf verfassungskonforme Auflösung meines Dienstvertrags zum Bund unter Verzicht auf NS-Methoden

Betreff: EU-Beitritt der Republik Kroatien; AuslBG-Novelle BGBl. I Nr. 73/2013; Durchführungserlass

Bescheid. I. Spruch. II. Begründung

5838/AB. vom zu 5941/J (XXV.GP)

GZ: BMG-11001/0329-I/A/15/2015 Wien, am 20. November 2015

BUNDESKANZLERAMT: ÖSTERREICH

Transkript:

Mag. Ingrid MOSCHIK Künstlerin Postangestellte von 1974 bis 1979 Bundeslehrerin von 1980 bis 2015 Pensionistin seit 01.09.2015 Versicherungsnummer: 4509 010955 Naglergasse 73, A-8010 Graz Telefon: 0650 83 03 85 0 ingrid.moschik@yahoo.de https://sparismus.wordpress.com/ Bundespräsident Alexander VAN DER BELLEN (#VdB) Österreichische Präsidentschaftskanzlei Hofburg, Ballhausplatz, A-1010 Wien Telefon: 0043-1 - 53422 buergerservice@hofburg.at bettina.kirnbauer@hofburg.at georg.froelichsthal@hofburg.at brigitte.binder@hofburg.at http://www.bundespraesident.at/ Graz, 20. April 2017 Haben Sie Alterspension über Dritte stillschweigend in Verfassungsrang gehoben, Herr #BP Van der Bellen? Sehr geehrter Herr Bundespräsident Alexander Van der Bellen Sehr geehrte Frau Dr. Bettina Kirnbauer Bis dato ist eine Stellungnahme zur Anfrage Wo in der #Verfassung ist #Schariapension bzw. Alterspension über Dritte verankert, Herr #BP Van der Bellen? aus Ihrem Büro, der österreichischen Präsidentschaftskanzlei, unterblieben. Auf gut Österreichisch: Aussitzen ist die Devise. Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident Van der Bellen, ziehen sich hinter einer Grünen Hecke des Schweigens zurück und dulden damit den Verfassungsbruch einer Alterspension über Dritte bzw. #Schariapension. Kommt doch alles Gute und Göttliche von ganz oben. Und Sie, sehr geehrte Frau Dr. Kirnbauer, Beraterin für Europäische und internationale Angelegenheiten, haben nun die grosse Aufgabe, zu verhindern, dass diese demokratiefeindliche Rechtsfigur eine europäische Dimension erlangt.

Beamtokratische Schikanen, ich spreche von gewillkürter Entrechtung und Enteignung österreichischer Staatsbürger, stillschweigendes Mitwissen und Mitmachen von superschlauen Politikern, dazu noch ein Quäntchen Schadenfreude und Langeweile unausgelasteter Beamter, könnten im Zeitalter von Industrie 4.0 einen globalen Flächenbrand wie 1938-45 zur Folge haben. Dabei will ich nur meine staatlich garantierte #Alterspension wie jeder #EU- Bürger aus erster Hand beziehen und über ein eigenes Konto verfügen. Vielen Dank im Voraus Ihre Mag. Ingrid MOSCHIK post scriptum 1: Graz, 13. Februar 2017 Welchen #Mehrwert hat meine #Schariapension für die #Republik #Österreich, Herr #BP #VdB? S. g. Präsidentschaftskanzlei Sehr geehrter Herr Bundespräsident Van der Bellen Es ist zum Fremdschämen, zumindest mir ist es peinlich, dass ich mich mit meiner Schariapension bzw. Alterspension über Dritte, einer typischen Rechtsfigur aus niederen Motiven, an Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident Van der Bellen, wenden muss. Hochintelligentes und höchstqualifiziertes österreichisches Staatspersonal, macht von der dysfunktionalen Organisationskultur, sprich Korruption, Gebrauch, um meine Alterspension von der Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Steiermark seit 1. September 2015, also seit mehr als 16 Monaten, an mir vorbei auf ein Sperrkonto, über das nur Dritte verfügungsberechtigt sind, laufen zu lassen.

Laut Auskunft involvierter Mitarbeiter der PVA Steiermark ist geplant, diesen machtpolitischen Verwaltungsakt bis zu meinem Ableben, wahrscheinlich in 30 oder 40 Jahren, zu praktizieren. Sogar Bundeskanzler Christian Kern hüllt sich seit Monaten, siehe beiliegendes Schreiben samt post scriptum 1-16, in Rotes Schweigen. Das ist meines Erachtens reiner grosskoalitionärer Opportunismus. Grosse Hoffnung setze ich nun auf Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident Van der Bellen. Sie als Staatsoberhaupt und als oberster Beamter Österreichs sind per Verfassung noch ermächtigt, diese unnütze Behördenschikane - Made in Austria zu beenden. Meine staatlich garantierte Alterspension will ich wie jeder österreichische Staatsbürger aus erster Hand beziehen. Vielen Dank im Voraus Ihre Mag. Ingrid MOSCHIK post scriptum 2: Betreff: Ihr Schreiben an den Herrn Bundespräsidenten Von: An: President-Office (president-office@hofburg.at) ingrid.moschik@yahoo.de; Datum: 8:33 Donnerstag, 16.Februar 2017 Sehr geehrte Frau Mag.a Moschik! Ihr Schreiben wurde unter der Zahl S711100/33-STR/2017 erfasst. In der Beilage finden Sie das Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen Österreichische Präsidentschaftskanzlei A-1014 Wien, Hofburg, Ballhausplatz Tel. +43-1-53422-0, Fax +43-1-53422-418 president-office@hofburg.at Besuchen Sie unsere Homepage unter www.bundespraesident.at

Anhänge Erledigung_zu_S711100-33-STR-2017.pdf (189,40 KB) Österreichische Präsidentschaftskanzlei Brigitte Binder Justiz- und Verwaltungsrechtsangelegenheiten Hofburg, Ballhausplatz, 1010 Wien Tel +43-1-53422-0, Fax 43-1-53422-418 brigitte.binder@hofburg.at GZ S711100/33-STR/2017 Wien, am 15. Februar 2017 Sehr geehrte Frau Mag. Moschik! Im Auftrag des Herrn Bundespräsidenten bestätige ich gerne den Erhalt Ihres E-Mails vom 13. Februar d. J., mit dem Sie den Herrn Bundespräsidenten um Hilfe wegen einer Pensionsauszahlung unmittelbar an Sie persönlich bitten. Der Herr Bundespräsident hat Ihr Schreiben mit Sorgfalt gelesen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es dem Herrn Bundespräsidenten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, Beschlüsse, mit denen ein Sachwalter bestellt wird, zu überprüfen oder aufzuheben. Eine derartige Überprüfung kann nur durch das zuständige Bezirksgericht erfolgen. Der Herr Bundespräsident kann nur im Rahmen seines verfassungsrechtlichen Wirkungsbereichs tätig werden, im vorliegenden Fall ist ihm eine Einflussnahme verwehrt. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass das Bezirksgericht die Sachwalterbestellung periodisch zu überprüfen hat. Sie können selbst bei dem für Sie zuständigen Bezirksgericht die Überprüfung beantragen. Indem ich Ihnen die besten Wünsche des Herrn Bundespräsidenten übermitteln darf, bin ich mit besten Grüßen Brigitte Binder eh. elektronisch gefertigt

Frau Mag.a Ingrid Moschik ingrid.moschik@yahoo.de Signaturwert mmit+6icdkcvyjf9gzit8/l4uaycbimyjrbvxzn3iwzti1qfu0ct+wtz8vx40ye vua2cn7 R/YOs8FKMyH4FTMSK5I7mdbCjO+REchZubbcIXhkoBfIBZONgMhjqBAf3hF W9X3uny8DSd h8db9tl4drp6kwmy2ooj8esczeimexpmbums2y5tjlsqn6wypr+ysol7dmf urbc7cvipr7 MTxLId1Lhd4ATsEy9FhCD/CimyEz3S+4z7kmLd308YF7ySjXacAw3SX9QIqD lsnankgksz ij6gfyhzsfigbtlqjsss6l6gbbg2n/iff123ygmf0oqjzfevxczqe0aayonfuw= = Unterzeichner serialnumber=489450529388,cn=österreichische Präsidentsc haftskanzlei,ou=österreichische Präsidentschaftskanzlei, O=Österreichische Präsidentschaftskanzlei,C=AT Datum/Zeit-UTC 2017-02-16T08:00:18Z Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light- 02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Serien-Nr. 1629459589 Methode urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0 Parameter etsi-bka-moa-1.0 Prüfinformation Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments finden Sie unter http://www.signaturpruefung.gv.at. Informationen zur Prüfung des Ausdruckes finden Sie unter http://www.bundespraesident.at/amtssignatur post scriptum 3: Graz, 21. März 2017

Wo in der #Verfassung ist #Schariapension bzw. Alterspension über Dritte verankert, Herr #BP Van der Bellen? Sehr geehrter Herr Bundespräsident Alexander Van der Bellen Sehr geehrter Herr MinR Dr. Georg Frölichsthal Sehr geehrte Frau VB Brigitte Binder Vielen Dank für Ihr alternativloses Schreiben durch Frau VB Brigitte BINDER im Auftrage von Herrn MinR Dr. Georg FRÖLICHSTHAL aus der Abteilung für verfassungsrechtliche, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten. Es beinhaltet das gleiche Totschlagargument, sehr geehrter Herr Bundespräsident Van der Bellen, das Ihr Vorgänger, der ehrenwerte Herr Altbundespräsident Heinz Fischer, in seinem staatsmännischen Repertoire führte. Umso mehr erwarte ich mir von Ihnen, sehr geehrter Herr Bundespräsident Van der Bellen, oder von Ihrer verfassungsrechtlichen Abteilung die ominöse Gesetzes- bzw. Verfassungsstelle, wo geschrieben steht, dass #Schariapension bzw. Alterspension über Dritte im Sinne der Gleichbehandlung für alle österreichischen Bürger rechtspolitische Realität ist. Lust am Quälen in Gestalt von Behördenschikanen war 1938-45 auch in der Ostmark der Verwaltungsstandard. Deswegen sollte Psychoterror, den Beamte im vorauseilenden Gehorsam und mit Liebe zum Detail begehen, auch von der Präsidentschaftkanzlei rechtzeitig und schärfstmöglich in die Schranken gewiesen werden. Meine staatlich garantierte Alterspension will ich wie jeder österreichische Staatsbürger aus erster Hand beziehen und über ein eigenes Bankenkonto verwalten. Vielen Dank im Voraus Ihre Mag. Ingrid MOSCHIK