Kommunen des Odenwaldkreises: Gemeinsamer Flächennutzungsplan Sachlicher Teilbereich Windkraft

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Transkript:

Kommunen des Odenwaldkreises: Gemeinsamer Flächennutzungsplan Sachlicher Teilbereich Windkraft Begründung zur 1. Offenlage nach 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 (2) BauGB Teil 2: Umweltbericht nach 2(4) sowie 2a BauGB Anlage 9 Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000- Gebieten Stand: 30.09.2013 Auftraggeber: Kreisausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach im Odenwald Büro Sliwka Landschaftsplanung Rhönstraße 2b * 64572 Büttelborn Tel. 06152/54031 * Fax: 06152/59137 www.sliwka-landschaftsplanung.de

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Veranlassung 4 1.1 Betrachtete Flächen 4 2 Rechtsgrundlagen 6 3 Beschreibung des Bauvorhabens und der Auswirkungen 6 3.1 Temporäre Eingriffe (Baubedingt) 6 3.2 Dauerhafte Eingriffe (Anlagebedingt) 7 3.3 Betriebsbedingte Eingriffe 7 4 Beschreibung der Schutzgebiete mit Flächenüber-schneidung und gebietsbezogene Erheblichkeitsabschätzung 7 4.1 FFH-Gebiet Euterbach und Itterbach mit Nebenbächen (6420-350) 7 4.1.1 Beschreibung und Ziele des Schutzgebietes 8 4.1.2 Gebietsbezogene Erheblichkeitsabschätzung 10 4.2 VR-Gebiet Südlicher Odenwald (6420-450) 14 5 Beschreibung der Schutzgebiete im Umfeld von Windvorrangflächen - ohne Flächenüberschneidung 14 5.1 FFH-Gebiet Oberläufe der Gersprenz (6319-302) 15 5.1.1 Beschreibung und Ziele des Schutzgebietes 15 5.1.2 Gebietsbezogene Erheblichkeitsabschätzung 17 5.2 FFH-Gebiet Oberlauf und Nebenbäche der Mümling (6319-303) 17 5.2.1 Beschreibung und Ziele des Schutzgebietes 17 5.2.2 Gebietsbezogene Erheblichkeitsabschätzung 19 5.3 FFH-Gebiet Magerwiesen von Raubach (6419-301) 19 5.3.1 Beschreibung und Ziele des Schutzgebietes 20 5.3.2 Gebietsbezogene Erheblichkeitsabschätzung 21 5.4 FFH-Gebiet Finkenbachtal und Hinterbachtal (6419-307) 21 5.4.1 Beschreibung und Ziele des Schutzgebietes 21 5.4.2 Gebietsbezogene Erheblichkeitsabschätzung 24 6 Zusammenfassung 25 7 Quellen 26

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 3 Verfasser Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten: Büro Sliwka Landschaftsplanung Rhönstraße 2b 64572 Büttelborn Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Franziska Mezger Dipl.-Ing. (FH) Elisabeth Kraft Dipl.-Ing. (FH) Andrea Sliwka

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 4 1 Veranlassung Die Gemeinden und Städte des Odenwaldkreises planen gemäß 204 BauGB die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes (FNP) für den sachlichen Teilbereich Windkraft. Die Flächenausweisungen verfolgen das Ziel der Konzentration von Windenergieanlagen an wirtschaftlich und raumordnerisch abgewogenen Standorten bei gleichzeitiger Ausschlusswirkung und somit Freihaltung der restlichen Landschaftsräume. Die Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten wird für die zu diesem Zeitpunkt abgestimmten Windvorrangflächen 5_6, 10, 15b, 15a, 19, 20, 27 und 31 durchgeführt. 1.1 Betrachtete Flächen Vorliegende Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten: Die vorliegende Erheblichkeitsabschätzung umfasst die Abhandlung der Flächen 19, 10, 20 und 27. Im Randbereich der Vorrangfläche 19 befindet sich ein Ausläufer des FFH- Gebietes Itterbach und Euterbach mit Nebenbächen (6420-350). Das Schutzgebiet ist ca. 52 ha groß. Davon befinden sich ca. 0,5 ha innerhalb der ausgewiesenen Fläche 19, welches einem Anteil von 1,0 % des Schutzgebietes entspricht. Weitere 3 FFH-Gebiete befinden sich in einem Abstand von ca. 100 m 700 m zu den Windvorrangflächen 10, 20 und 27. Aus diesem Grund erfolgt eine Überprüfung der Windvorrangflächen hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die angrenzenden bzw. umliegenden Natura 2000-Gebiete. Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten, erstellt durch externe Gutachter: Die Flächen 19 und 31 liegen innerhalb des Vogelschutzgebietes Südlicher Odenwald (6420-450). Das Büro für faunistische Fachfragen erstellte hierzu eine Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung. Weitere Flächen: Innerhalb der Windvorrangflächen 5_6, 15a, 15b und 31 sowie in deren Wirkkreis befinden sich keine Natura 2000-Gebiete. Diese Gebiete sind nicht Teil der weiteren Abhandlung. Hiermit wird die Erheblichkeitsabschätzung der Planung für innerhalb der Windvorrangflächen liegenden sowie die in einem Radius von ca. 1.000 m befindlichen Natura 2000-Gebiete vorgelegt.

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 5 FFH-Gebiet Oberläufe der Gersprenz (6319-302) FFH-Gebiet Oberlauf und Nebenbäche der Mümling (6319-303) FFH-Gebiet Euterbach und Itterbach mit Nebenbächen (6420-350) FFH-Gebiet Magerwiesen von Raubach (6419-301) FFH-Gebiet Finkenbachtal und Hinterbachtal (6419-307) Vogelschutzgebiet Südlicher Odenwald (6420-450) Abb. 1: Übersichtskarte der betroffenen Natura 2000-Gebiete im Odenwaldkreis (lineare Natura 2000-Gebiete: rot linear-schraffiert, Vogelschutzgebiet Südlicher Odenwald : rot kreuz-schraffiert, Windvorrangflächen: blau)

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 6 2 Rechtsgrundlagen Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bestimmt für Pläne, die ein Natura 2000- Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Dies gilt nicht nur für Pläne innerhalb des Schutzgebietes, sondern auch für solche Pläne, deren Auswirkungen von außen in das Gebiet hineinwirken können. Liegt ein Eingriff in räumlicher Nähe zu einem Natura 2000-Gebiet, ist vorab eine Prognose über die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch diese Planung abzugeben. Durch diese wird bestimmt, ob im Weiteren eine vertiefende Verträglichkeitsuntersuchung unterbleiben kann. 1 Nach 34 BNatSchG (Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen) sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen. Bei Schutzgebieten im Sinne des 32 ergeben sich die Maßstäbe für die Verträglichkeit aus dem Schutzzweck und den dazu erlassenen Vorschriften. Die Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG des Rates) weist in Artikel 4 darauf hin, dass auf die in Anhang I aufgeführten Arten besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden sind, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. 3 Beschreibung des Bauvorhabens und der Auswirkungen Im Odenwaldkreis werden durch den Gemeinsamen Flächennutzungsplan, sachlicher Teilbereich Windkraft, mindestens 8 Windvorrangflächen ausgewiesen. Die konkreten Standorte der Windkraftanlagen innerhalb dieser Flächen sind noch nicht bekannt. Die einzelnen Anlagenteile werden zum Teil mit Schwertransportern (Teleskoplaster) zum jeweiligen Standort transportiert und vor Ort montiert. Zur Errichtung der Anlagen werden demnach schwerlastbefahrbare Zufahrten mit entsprechenden Schleppkurven sowie eine ausreichend dimensionierte Kranaufstandsfläche pro Windrad benötigt. Je nach Bestandsituation müssen entsprechende Rodungs- und Befestigungsarbeiten durchgeführt werden. 3.1 Temporäre Eingriffe (Baubedingt) - Ausbau der Baustellenzufahrt, verbunden mit Rodungen des Bestandswaldes und Einzelbäumen sowie dem baulichen Ausbau der Bestandswege und deren Verdichtung / Verbreiterung - Anlage der Kranaufstandsfläche, verbunden mit einer flächigen Rodung des Bestandswaldes, Aufschüttung bzw. Abgrabung sowie Verdichtung des anstehenden Bodens mit anschließender Schotterung - Verunreinigungen, Lärm und Erschütterungen durch Lagerung der Baustoffe, Bauteile und Maschinen vor Ort sowie dem planmäßigem Baubetrieb - Trittschäden und Verdichtungen im angrenzenden Umland (erweitertes Baufeld) bis ca. 10 m - Verlegen von unterirdischen Leitungen 1 Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz: Informationen zur FFH- Verträglichkeitsprüfung, 2. überarbeitete Fassung, Nov. 2002

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 7 3.2 Dauerhafte Eingriffe (Anlagenbedingt) - Erhalt der Kranaufstandsfläche in Teilbereichen (Schotter) zur ständigen Gewährleistung potentieller Wartungsarbeiten - Herstellung eines Fundaments, verbunden mit Abgrabungen, Verdichtungen und Versiegelung des anstehenden Bodens (Eingriff in das natürliche Relief und Bodenstandort) - Windkraftanlage (Bauwerk), verbunden mit Versiegelung des anstehenden Bodens und der Veränderung des Landschaftsbildes sowie der Kollisionsgefahr für Vögel und Fledermäuse - (Ausbau des Stromnetzes, verbunden mit dem Bau neuer Steuerund Versorgungsleitungen sowie, bei Bedarf, Mittel- und Hochspannungs-leitungen und Umspannwerke zur Sicherung der Netzeinspeisung) Auswirkungen: - Auswirkungen auf den Wald und dessen Funktionen in Bezug auf Schutzfunktionen (Wasser, Boden, Klima) und soziale Funktionen (Erholung) 3.3 Betriebsbedingte Eingriffe - Periodischer und bewegter Schattenwurf, verursacht durch die Rotoren - Lärmbelastung, verbunden mit mechanischen Geräuschen (Getriebe und Generator) sowie mit den aerodynamischen Gegebenheiten Auswirkungen auf die Fauna Auswirkungen: - Kollisionsopfer durch Anflug des Rotors durch Vögel und Fledermäuse - Störung von Brut- und Rastvögeln mit der Konsequenz, dass die Gebiete in Zukunft von entsprechenden Arten gemieden werden könnten. 4 Beschreibung der Schutzgebiete mit Flächenüberschneidung und gebietsbezogene Erheblichkeitsabschätzung 2 4.1 FFH-Gebiet Euterbach und Itterbach mit Nebenbächen (6420-350) Das FFH-Gebiet Euterbach und Itterbach mit Nebenbächen (6420-350) und die Windvorrangfläche 19 sind durch eine Überlagerungsfläche von ca. 0,53 ha (1 % der gesamten FFH-Gebietsfläche) miteinander verbunden. Der nördlichste Ausläufer des Gebietes ragt ca. 250 m in die Fläche hinein. Bei einer Gesamtlänge von ca. 27 km beträgt dieser Ausläufer ca. 0,9 % der Gesamtlänge. Der entsprechende Abschnitt wird in der Grunddatenerhebung (GDE) als Bachsystem außerhalb von Lebensraumtypfläche bezeichnet. 2 Die Datengrundlage für die Basis der Erheblichkeitsabschätzung sind die in der Natura-2000- Verordnung hinterlegten Daten zum Gebiet, das Gebietsdatenblatt sowie die vorhandene Grunddatenerfassung zu dem jeweiligen Schutzgebiet der entsprechenden Büros, vgl. hierzu Pkt. 7

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 8 Dies trifft, bis auf drei sehr kleinäumige Ausnahmen, auch auf den gesamten Bereich im Umkreis von ca. 1.250 m zu. Nachfolgend wird das genannte FFH-Gebiet kurz beschrieben und die Auswirkung der möglichen Flächen für Windkraftanlagen dargestellt und anschließend die Erheblichkeitsabschätzung durchgeführt. 4.1.1 Beschreibung und Ziele des Schutzgebietes Beschreibung und Ziele nach Standarddatenbogenauszug des FFH-Gebietes Itterbach und Euterbach mit Nebenbächen (6420-350) sowie der Grunddatenerhebung zu Monitoring und Management desselbigen FFH- Gebietes, erstellt durch das Büro für Gewässerökologie, Darmstadt (2007). Bezeichnung Itterbach und Euterbach mit Nebenbächen (6420-350) Übersichtslageplan Fläche 19 FFH-Gebiet Euterbach und Itterbach mit Nebenbächen Zuständigkeit Gebietsgrenze Fläche / Länge Kurzcharakteristik Begründung/ Schutzwürdigkeit Abb. 2: FFH-Gebiet "Euterbach und Itterbach mit Nebenbächen" RP Darmstadt, Stadtkreis: Odenwaldkreis, Gemeinde: Michelstadt (Würzberg) / Erbach (Bullau) / Hesseneck (Hesselbach, Schöllenbach, Kailbach) / Sensbachtal (Ober-Sensbach, Unter- Sensbach, Hebstahl) Südöstlich von Erbach/Odenwald, von Bullau bis Friedrichsdorf sowie bis Eduardshtal, teilweise Süd-Ost- Grenzfluss zu B-W. im hinteren Odenwald 52 ha Die Überschneidung mit dem Plangebiet beträgt ca. 0,53 ha, dies entspricht ca. 1 % der Gesamtfläche des FFH-Gebietes. Die Länge des FFH-Gebiets beträgt ca. 27 km, der Bachlauf innerhalb des Schutzgebietes ist ca. 250 m lang. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,9 %. Naturnahe Fließgewässerabschnitte des Euterbachs und des Itterbachs mit Nebenbächen inklusive eines 10 Meter breiten Uferstreifens u.a. mit bachbegleitenden Hochstaudenfluren und Erlengalerien. Naturnahe Fließgewässerabschnitte mit begleitenden Hochstaudenfluren und Erlengalerien, stellenweise vorhandene charakteristische Wasserpflanzenvegetation auch als Lebensraum für Groppe und Bachneunauge. Schutzzweck Erhalt der naturnahen Fließgewässerabschnitte und der schutzwürdigen Unterwasservegetation Vermeidung von Nährstoffeinträgen durch Düngung und Pestizideintrag.

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 9 Bezeichnung Itterbach und Euterbach mit Nebenbächen (6420-350) Ziel Arten Erhaltungsziele der LRT nach Anhang I FFH-RL: 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion - Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik - Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen - Erhaltung eines funktionalen Zusammenhanges mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alnos-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) - Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaumoder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen - Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik - Erhaltung eines funktionalen Zusammenhanges mit den auetypischen Kontaktlebensräumen - 6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe - Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-RL: Groppe (Cottus gobio) - Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern. - Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Bachneunauge (Lampetra planeri) - Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern - Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anhang II FFH-RL: Groppe (Cottus gobio) Bachneunauge (Lampetra planeri) Anhang IV FFH-RL: Keine erfasst Anhang V FFH-RL: Trügerisches Torfmoos (Sphagnum fallax) Tab. 1: Beschreibung und Ziele FFH-Gebiet "Euterbach und Itterbach mit Nebenbächen" (6420-350)

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 10 4.1.2 Gebietsbezogene Erheblichkeitsabschätzung Maßgebliche Bestandteile FFH-Gebiet 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho- Batrachion Eingriff Standort am Baubedingter Eingriff (s. Punkt 3) Erheblich keit Ja/Nein Begründung der Erheblichkeitsbeurteilung für den Wirkraum Nein Das innerhalb der Fläche 19 befindliche Bachsystem liegt gemäß der Grunddatenerhebung zum FFH- Gebiet außerhalb des relevanten Lebensraumtyps (vgl. GDE). Ebenfalls befinden sich innerhalb des Betrachtungsraumes von 1.000 m keine Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion und des Callitricho- Batrachion. Der Lebensraumtyp ist in der Grunddatenerfassung erst ca. 3,0 km flussabwärts, südlich von Eutergrund, dokumentiert worden. Der Bachlauf stellt im Bereich der Windvorrangfläche ein verkrautetes, temporäres Gewässer dar (vgl. Foto). Der Beginn des FFH-Gebietes befindet sich innerhalb eines Kerbtals, das zwei plateauartige Flächen voneinander trennt. Für die Errichtung der Windkraftanlagen werden die plateauartigen Bereiche genutzt. Das Kerbtal sowie ein angrenzender Gewässerrandschutzstreifen von mind. 10 m Breite werden nicht bebaut. Das Kerbtal wird mittels eines forstlich ausgebauten Weges gequert. In diesem Bereich verläuft die temporäre Wasserführung verrohrt. Sollte für die Baustellen-

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 11 Dauerhafter bzw. betriebsbedingter Eingriff (s. Punkt 3) zufahrt dieser Weg genutzt werden, ist die Trasse im Bereich der Querung und zum Schutz ggf. zu verbreitern. Die Nutzung von Vlies, zur Trennung von Bestandsboden bzw. Vegetation sowie ein ordnungsgemäßer Rückbau, lassen die Eingriffe in den Boden größtmöglich minimieren. Eine temporäre, negative Auswirkung auf das Schutzgebiet und seine genannten Bestandteile ist während des Bauablaufs nicht zu erwarten. Nein Das innerhalb der Fläche 19 befindliche Bachsystem liegt gemäß der Grunddatenerhebung zum FFH- Gebiet außerhalb des relevanten Lebensraumtyps (vgl. GDE). Ebenfalls befinden sich innerhalb des Betrachtungsraumes von 1.000 m keine Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion und des Callitricho- Batrachion. Der Lebensraumtyp ist in der Grunddatenerfassung erst ca. 3,0 km flussabwärts, südlich von Eutergrund dokumentiert worden. Der Bachlauf stellt im Bereich der Windvorrangfläche ein verkrautetes, temporäres Gewässer dar (vgl. Foto). Der Beginn des FFH-Gebietes befindet sich innerhalb eines Kerbtals, das zwei plateauartige Flächen voneinander trennt. Für die Errichtung der Windkraftanlagen

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 12 *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior 6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Groppe (Cottus gobio) Baubedingter / dauerhafter Eingriff (s. Punkt 3) Baubedingter / dauerhafter Eingriff (s. Punkt 3) Baubedingter / dauerhafter Eingriff werden die plateauartigen Bereiche genutzt. Das Kerbtal sowie ein angrenzender Gewässerrandschutzstreifen von mind. 10 m Breite werden nicht bebaut. Eine dauerhafte negative Auswirkung auf das Schutzgebiet und seine genannten Bestandteile ist nicht zu erwarten. Nein Der im Randbreich, jeodch außerhalb der Windvorrangfläche bestehende, Lebensraumtyp Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior ist ca. 0,1 ha groß und hat einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand. Großflächige und zusammenhängende Bereiche dieser Pflanzengesellschaft befinden sich ca. 3 km flussabwärts, südlich der Ortschaft Eutergrund. Die Bauarbeiten werden tagsüber durchgeführt, so dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von jagenden Raubvögeln und Fledermäusen in der Dämmerung kommen kann. Die Rodung der Gehölze im Bereich der Windkraftstandorte sowie der Zufahrt erfolgt außerhalb der Brutund Setzzeit, nach Kartierung möglicher Höhlenbäume. Aufgrund der Lage außerhalb der Windvorrangfläche und des schlechten Erhaltungszustands des LRT sowie der weiteren genannten Punkte ist eine erhebliche, dauerhafte, baubedingte und betriebsbedingte negative Auswirkung auf das Schutzgebiet und seine Bestandteile nicht zu erwarten. Nein Nein Innerhalb der Fläche 19 befinden sich keine feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe. Dieser Lebensraumtyp wurde lediglich im Süden des FFH- Gebietes kartiert. Aufgrund des Fehlens dieser Pflanzengesellschaft innerhalb sowie im näheren Umkreis der Fläche wird eine erheblich negative Beeinträchtigung, dauerhaft und baubedingt, auf das Schutzgebiet und seine genannten Bestandteile nicht erwartet. Aufgrund des lediglich temporär wasserführenden Fließgewässers wird die Groppe nicht im Untersuchungs-gebiet bzw. im

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 13 Bachneunauge (Lampetra planeri) Trügerisches Torfmoos (Sphagnum fallax) (s. Punkt 3) Baubedingter / dauerhafter Eingriff (s. Punkt 3) Baubedingter / dauerhafter Eingriff (s. Punkt 3) Nein Nein unmittelbaren Umkreis erwartet. Die Windkraftanlagen werden nicht im Kerbtal des Itterbachs und dessen Gewässerrandschutzstreifen errichtet. Eine Beeinträchtigung der Art sowie der Erhaltungsziele ist somit nicht zu erwarten. Aufgrund des lediglich temporär wasserführenden Fließgewässers wird das Bachneunauge nicht im Untersuchungsgebiet bzw. im unmittelbaren Umkreis erwartet. Die Windkraftanlagen werden nicht im Kerbtal des Itterbachs und dessen Gewässerrandschutzstreifen errichtet. Eine Beeinträchtigung der Art sowie der Erhaltungsziele ist somit nicht zu erwarten. Ein dokumentiertes Vorkommen des Trügerischen Torfmooses wird in der Grunddatenerhebung nicht erwähnt. Tab. 2: Erheblichkeitsabschätzung FFH-Gebiet "Euterbach und Itterbach mit Nebenbächen" (6420-350) Im FFH-Gebiet Euterbach und Itterbach mit Nebenbächen (6420-350) werden im Zuge der Baumaßnahmen und durch den Betrieb der Windkraftanlagen keine Flächen relevanter Lebensraumtypen temporär bzw. dauerhaft erheblich beeinträchtigt. Gründe hierfür sind insbesondere: - Das Fehlen von relevanten LRT und Arten innerhalb der Windvorrangfläche, für die Erhaltungsziele fomuliert sind. - Das geringe bzw. auszuschließende Vorkommen von relevanten LRT und Arten im Wirkkreis von 1.000 m, für die Erhaltungsziele fomuliert sind. - Die Erhaltungsziele beziehen sich vorwiegend auf aquatische Lebensräume, diese sind nicht von der Baumaßnahme betroffen. - Die Topografie im Bereich des FFH-Gebietes. Es wird nicht erwartet, dass mit der Windkraftanlage einhergehende bauliche Vorhaben Schutzgebietsfläche in Anspruch nimmt bzw. erheblich negativ beeinträchtigt. Aufgrund der Art der Lebensraumtypen, dem Vorkommen dieser im Plangebiet sowie der Topografie (FFH-Gebiet: Tallage, Windvorrangfläche: Kuppe), kann eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden. Es kommt somit zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist daher auszuschließen. Damit ist keine Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 FFH-RL i.v.m. 34 Abs.1 BNatSchG erforderlich.

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 14 4.2 VR-Gebiet Südlicher Odenwald (6420-450) Die Erheblichkeitsabschätzung der Planung im Vogelschutzgebiet Südlicher Odenwald (6420-450) wurde vom Büro für faunistische Fachfragen, Linden, im Januar 2013 erstellt und liegt als gesonderte Anlage bei (vgl. Anlage 9, Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung zum FNP Odenwaldkreis Teilbereich Windkraft, Januar 2013). Die Verträglichkeitsuntersuchung hat gezeigt, dass es bei fünf der sechs maßgeblichen Arten zu Beeinträchtigungen kommen kann, die in diesem Fall auch als erheblich einzuschätzen sind, da in allen Fällen sofort deutlich mehr als 1 % der Population der jeweiligen Art betroffen wäre. Sofern als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme bei der konkreten Standortwahl innerhalb der beiden VF jedoch immer die bei den jeweiligen Arten zur Schonung genannten Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, können erhebliche Beeinträchtigungen aller maßgeblichen Bestandteile inkl. der für diese Arten genannten Erhaltungsziele ausgeschlossen werden. 3 Abb. 3: Windvorrangfläche 19, zu schonende Bereiche (stark dimensionierte Waldbestände) inkl. 200 m Puffer: grün Abb. 4: Windvorrangfläche 31, zu schonende Bereiche (stark dimensionierte Waldbestände) inkl. 200 m Puffer: grün Die Windvorrangflächen 19 und 31 stehen nicht vollflächig für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung. Die in den Kartenausschnitten grün hinterlegten Bereiche stellen stark dimensionierte Waldbestände 4 mit dem empfohlenen Puffer von 200 m dar. Diese Bereiche sind zu schonen. 5 Beschreibung der Schutzgebiete im Umfeld von Windvorrangflächen - ohne Flächenüberschneidung 5 Für die FFH-Gebiete die im Umkreis von bis zu 1.000 m zu den Windvorrangflächen liegen und keine Überschneidung aufweisen, wird eine verkürzte Betrachtung durchgeführt. 3 Büro für faunistische Fachfragen, Flächennutzungsplan Odenwaldkreis Teilbereich Windkraft vorläufige Flächenplanung Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung, Linden, Januar 2013, S. 28 4 Büro für ökologische Fachplanungen, Grunddatenerhebung für das EU-Vogelschutzgebiet Südlicher Odenwald (6420-450), Nidda, Novmber 2012 5 Die Datengrundlage für die Basis der Erheblichkeitsabschätzung sind die in der Natura-2000- Verordnung hinterlegten Daten zum Gebiet, das Gebietsdatenblatt sowie die vorhandene Grunddatenerfassung zu dem jeweiligen Schutzgebiet der entsprechenden Büros, vgl. hierzu Pkt. 7

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 15 Im Folgenden werden die im Wirkkreis liegenden Schutzgebiete beschrieben und in gekürzter Fassung die Erheblichkeit des Eingriffs abgeschätzt. 5.1 FFH-Gebiet Oberläufe der Gersprenz (6319-302) Ein seitlicher Ausläufer des FFH-Gebietes Oberläufe der Gersprenz befindet sich ca. 100 m westlich der Windvorrangfläche 10 und somit innerhalb von deren möglichen Wirkkreise. 5.1.1 Beschreibung und Ziele des Schutzgebietes Beschreibung und Ziele nach Standarddatenbogenauszug des FFH-Gebietes Oberläufe der Gersprenz (6319-302) sowie der Grunddatenerhebung zu Monitoring und Management desselbigen FFH-Gebietes, erstellt durch die Bürogemeinschaft für Fisch- & Gewässerökologische Studien, Riedstadt (2006). Bezeichnung Oberläufe der Gersprenz (6319-302) Übersichtslageplan Fläche 10 FFH-Gebiet Oberläufe der Gersprenz Zuständigkeit Gebietsgrenze - Fläche Kurzcharakteristik Begründung/ Schutzwürdigkeit Abb. 5: FFH-Gebiet "Oberläufe der Gersprenz" RP Darmstadt, Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis 65 ha Entfernung zur Windvorrangfläche ca. 100 m. Naturnahe Fließgewässerabschnitte im Oberlauf der inklusive eines 10 m breiten Uferstreifens Erhaltung der sehr guten Groppenbestände und der guten Wasserqualität des naturnahen Gewässers. Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen, aquatischen und amphibischen Arten und Lebensgemeinschaften sowie Kontaktlebensräumen Schutzzweck Naturnahe Entwicklung des Gewässers d. Erhaltung v. unverbauten Gewässerabschnitten und Erhaltung der guten

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 16 Bezeichnung Oberläufe der Gersprenz (6319-302) Ziel Wasserqualität Erhaltungsziele der LRT nach Anhang I FFH-RL: 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion - Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik - Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen - Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) - Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaumoder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen - Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik - Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-RL: Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) - Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung - Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden - Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann - Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger - Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen - Erhaltung des natürlichen Abflussregimes Groppe (Cottus gobio) - Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 17 Bezeichnung Oberläufe der Gersprenz (6319-302) Arten - Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Bachneunauge (Lampetra planeri) - Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern - Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anhang II FFH-RL: Groppe (Cottus gobio) Bachneunauge (Lampetra planeri) Anhang IV FFH-RL: Keine erfasst Tab. 3: Beschreibung und Ziele FFH-Gebiet "Oberläufe der Gersprenz" (6319-302) 5.1.2 Gebietsbezogene Erheblichkeitsabschätzung Die in den Erhaltungszielen formulierten Maßnahmen bestreffen aquatische und auetypische FFH-Lebensraumtypen und Arten des Anhangs II der FFH- Richtlinie die in diesen Lebensräumen vorkommen. 6 In der Grunddatenerfassung zum FFH-Gebiet Oberläufe der Gersprenz sind nur Erhaltungs- und Entwicklungsziele für aquatische bzw. auetypische Arten und Lebensraumtypen formuliert. Diese werden während der Baumaßnahmen sowie der Inbetriebnahme der Windkraftanlagen weder räumlich, noch durch mögliche Auswirkungen tangiert. Das FFH-Gebiet befindet sich in einem Abstand von ca 100 m zur Windvorrangfläche. Die ausgewiesene Windvorrangfläche nimmt keine Schutzgebietsfläche in Anspruch. Es kommt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist daher auszu-schließen. 5.2 FFH-Gebiet Oberlauf und Nebenbäche der Mümling (6319-303) Ein ausläufer des FFH-Gebietes Oberlauf und Nebenbäche der Mümling (6319-303) befindet sich ca. 500 m von der Windvorrangfläche 20 entfernt und somit innerhalb des möglichen Wirkkreises der Vorrangfläche. 5.2.1 Beschreibung und Ziele des Schutzgebietes Beschreibung und Ziele nach Standarddatenbogenauszug des FFH-Gebietes Oberlauf und Nebenbäche der Mümling (6319-303) sowie der Grunddatenerhebung zu Monitoring und Management desselbigen FFH-Gebietes, erstellt durch die Bürogemeinschaft für Fisch- & Gewässerökologische Studien, Riedstadt (2006). 6 Bürogemeinschaft für Fisch- und Gewässerökologische Studien, Grunddatenerfassung zu Monitoring und Management von FFH-Gebieten 2006 Oberläufe der Gersprenz (6319-302), 2006

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 18 Bezeichnung Oberlauf und Nebenbäche der Mümling (6319-303) Übersichtslageplan Fläche 20 FFH-Gebiet Oberlauf und Nebenbäche der Mümling Zuständigkeit Gebietsgrenze - Fläche Kurzcharakteristik Begründung/ Schutzwürdigkeit Schutzzweck Ziel Abb. 6: FFH-Gebiet "Oberlauf und Nebenbäche der Mümling" RP Darmstadt, Landkreis: Odenwaldkreis 83 ha Entfernung zur Windvorrangfläche ca. 500 m. Naturnahe Fließgewässerabschnitte inklusive eines 10 Meter breiten Uferstreifens im Oberlauf der Mümling und ihrer Nebenbäche. Sicherung der Unterwasservegetation und des Vorkommens der Groppe und des Bachneunauges. Sicherung der Unterwasservegetation und der bestehenden Populationen von Groppe und Bachneunauge durch Erhaltung unverbauter nnaturnaher Gewässerabschnitte. Erhaltungsziele der LRT nach Anhang I FFH-RL: 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion - Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik - Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen - Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) - Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum-

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 19 Bezeichnung Oberlauf und Nebenbäche der Mümling (6319-303) Arten oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen - Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik - Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-RL: Groppe (Cottus gobio) - Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern - Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Bachneunauge (Lampetra planeri) - Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern - Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anhang II FFH-RL: Groppe (Cottus gobio) Bachneunauge (Lampetra planeri) Anhang IV FFH-RL: Keine erfasst Tab. 4: Beschreibung und Ziele des FFH-Gebietes "Oberlauf und Nebenbäche der Mümling" (6319-303) 5.2.2 Gebietsbezogene Erheblichkeitsabschätzung Die in den Erhaltungszielen formulierten Maßnahmen betreffen aquatische und auetypische FFH-Lebensraumtypen und Arten des Anhangs II der FFH- Richtlinie die in diesen Lebensräumen vorkommen. 7 In der Grunddatenerfassung zum FFH-Gebiet Oberläufe und Nebenbäche der Mümling sind nur Erhaltungs- und Entwicklungsziele für aquatische bzw. auetypische Arten und Lebensraumtypen formuliert. Diese werden während der Baumaßnahmen sowie der Inbetriebnahme der Windkraftanlagen weder räumlich noch durch mögliche Auswirkungen tangiert. Das FFH-Gebiet befindet sich in einem Abstand von ca 500 m zur Windvorrangfläche. Das geplante Vorhaben nimmt keine Schutzgebietsfläche in Anspruch. Es kommt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist daher auszuschließen. 5.3 FFH-Gebiet Magerwiesen von Raubach (6419-301) 7 Bürogemeinschaft für Fisch- & Gewässerökologische Studien, Grunddatenerfassung zu Monitoring und Management von FFH-Gebieten 2006 Oberläufe und Nebenbäche der Mümling (6319-303), 2006

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 20 Das FFH-Gebiet Magerwiesen von Raubach (6419-301) befindet sich ca. 700 m von der Windvorrangfläche 27 entfernt und somit innerhalb des Wirkkreises der Vorrangfläche. Das FFH-Gebiet liegt auf der gegenüberliegenden Talseite, getrennt durch die Ortschaft im Kerbtal. 5.3.1 Beschreibung und Ziele des Schutzgebietes Beschreibung und Ziele nach Standarddatenbogenauszug des FFH-Gebietes Magerwiesen von Raubach (6419-301) sowie der Grunddatenerhebung zu Monitoring und Management desselbigen FFH-Gebietes, erstellt durch das Institut für angewandte Vegetationskunde und Landschaftsökologie, Darmstadt (2001). Bezeichnung Magerwiesen von Raubach (6419-301) Übersichtslageplan FFH-Gebiet Magerwiesen bei Raubach Fläche 27 Zuständigkeit Gebietsgrenze - Fläche Kurzcharakteristik Begründung/ Schutzwürdigkeit Schutzzweck Ziel Abb. 7: FFH-Gebiet "Magerwiesen bei Raubach" RP Darmstadt, Landkreis: Odenwaldkreis 83 ha Entfernung zur Windvorrangfläche ca. 700 m, auf Plateau vom Gegenhang. Abgelegenes, durch extensive Landwirtschaft gekennzeichnetes, ringsum von Wald umgebendes Seitentälchen im hinteren Odenwald Auf größerer Fläche extensiv bewirtschaftetes Grünland, mit hohem Entwicklungspotential der übrigen Flächen Erhalt der extensiv genutzten Grünländereien, Regeneration der übrigen Flächen durch Extensivierung Erhaltungsziele der LRT nach Anhang I FFH-RL: 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) - Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushalt - Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-RL:

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 21 Bezeichnung Magerwiesen von Raubach (6419-301) Arten Großes Mausohr (Myotis Myotis) Keine - Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugroute im Offenland Tab. 5: Beschreibung und Ziele FFH-Gebiet "Magerwiese von Raubach" (6419-301) 5.3.2 Gebietsbezogene Erheblichkeitsabschätzung Die Mageren Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) gelten als Jagdrevier der Anhang-IV-Arten Großes Mausohr (ebenfalls in Anhang II geführt), Große und Kleine Bartfledermaus, Zwergfledermaus und Fransenfledermaus. 8 Auf Grund der Entfernung des Schutzgebietes zur Windvorrangfläche und der Verschiedenheit der Lebensräume werden im Zuge der Baumaßnahme sowie der Inbetriebnahme der Windkraftanlagen keine Flächen relevanter Lebensraumtypen temporär bzw. dauerhaft erheblich beeinträchtigt. Das FFH-Gebiet befindet sich in einem Abstand von ca 700 m zur Windvorrangfläche. Das geplante Vorhaben nimmt keine Schutzgebietsfläche in Anspruch. Es kommt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist daher auszuschließen. 5.4 FFH-Gebiet Finkenbachtal und Hinterbachtal (6419-307) Das FFH-Gebiet Finkenbachtal und Hinterbachtal verläuft ca. 350 m im Tal westlich der Windvorrangfläche 27 und somit innerhalb des Wirkkreises der Vorrangfläche. 5.4.1 Beschreibung und Ziele des Schutzgebietes Beschreibung und Ziele nach Standarddatenbogenauszug des FFH-Gebietes Finkenbachtal und Hinterbachtal (6419-307) sowie der Grunddatenerhebung zu Monitoring und Management desselbigen FFH-Gebietes, erstellt durch die Bürogemeinschaft Angewandte Ökologie, Darmstadt (2007). Bezeichnung Finkenbachtal und Hinterbachtal (6419-307) 8 Institut für angewandte Vegetationskunde und Landschaftsökologie, Grunddatenerfassung zu Monitoring und Management von FFH-Gebieten Magerwiesen von Raubach (6419-301), 2001

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 22 Bezeichnung Finkenbachtal und Hinterbachtal (6419-307) Übersichtslageplan FFH-Gebiet Finkenbachtal und Hinterbachtal Fläche 27 Zuständigkeit Gebietsgrenze - Fläche Abb. 8: FFH-Gebiet "Finkenbachtal und Hinterbachtal" RP Darmstadt, Landkreis: Odenwaldkreis, Bergstraße 165 ha Entfernung zur Windvorrangfläche ca. 350 m, Lage im Tal. Kurzcharakteristik Abschnitte des Hinterbachtals und des Finkenbachtals einschließlich der Seitentäler mit typischen naturbelassenen z.t. stark mäandrierenden Bachläufen und einem Komplex aus Nassund Feuchtgrünland Begründung/ Schutzwürdigkeit Artenreiche Pfeifengraswiesen und Borstgrasrasen und hochwertige Fließgewässer, Erhaltung der Populationen des Dunklen Ameisen-Wiesenknopf-Bläulings, Sicherung der vorhandenen Fischpopulation Schutzzweck Entwicklung und Erhalt artenreicher Pfeifengraswiesen, Borstgrasrasen und hochwertige Fließgewässer. Erhalt der Population des dunklen Ameisenkopfbläulings, Sicherung der vorhandenen Fischpopulation Ziel Erhaltungsziele der LRT nach Anhang I FFH-RL: 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion - Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik - Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen - Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden - Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes - Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts - Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 23 Bezeichnung Finkenbachtal und Hinterbachtal (6419-307) begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) - Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes - Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) - Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaumoder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen - Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-RL: Groppe (Cottus gobio) - Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern - Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Bachneunauge (Lampetra planeri) - Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern - Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) - Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra - Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt - Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) - Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 24 Bezeichnung Finkenbachtal und Hinterbachtal (6419-307) Arten - Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt - Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anhang II FFH-RL: Gelbbauchunke (Bombina variegata) Groppe (Cottus gobio) Bachneunauge (Lampetra planeri) Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) Anhang IV FFH-RL: Keine erfasst Tab. 6: Beschreibung und Ziele FFH-Gebiet "Finkenbachtal und Hinterbachtal" (6419-307) 5.4.2 Gebietsbezogene Erheblichkeitsabschätzung Schutzwürdig sind insbesondere die aquatischen, auetypischen FFH- Lebensraumtypen und in geringen Teilen Offenland-Lebensräume sowie Fische, Amphibien, Libellen und Schmetterlinge des Anhangs II der FFH-Richtlinie. 9 Im FFH-Gebiet Finkenbachtal und Hinterbachtal werden gemäß der formulierten Erhaltungs- und Entwicklungsziele und der Entfernung des Gebietes zur Windvorrangfläche im Zuge der Baumaßnahme sowie der Inbetriebnahme der Windkraftanlagen keine Flächen relevanter Lebensraumtypen temporär bzw. dauerhaft erheblich beeinträchtigt. Das FFH-Gebiet befindet sich in einem Abstand von ca 350 m zur Windvorrangfläche. Das geplante Vorhaben nimmt keine Schutzgebietsfläche in Anspruch. Es kommt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist daher auszuschließen. 9 Bürogemeinschaft Angewandte Ökologie, Grunddatenerfassung zu Monitoring und Management des FFH-Gebietes 6419-307 Finkenbachtal und Hinterbachtal, 2007

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 25 6 Zusammenfassung Nach 34 BNatSchG (Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen) sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen. Aus diesem Grund erfolgt eine Überprüfung der Windvorrangflächen hinsichtlich ihren möglichen Auswirkungen auf die angrenzenden bzw. umliegenden Natura 2000-Gebiete. Vorliegende Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten: In der Vorrangfläche 19 befindet sich ein nördlicher Ausläufer des FFH- Gebietes Itterbach und Euterbach mit Nebenbächen (6420-350). Es befinden sich ca. 1,0 % des FFH-Gebietes innerhalb der Windvorrangfläche. Weitere 4 FFH-Gebiete befinden sich in einem Abstand von ca. 100-700 m zu den Windvorrangflächen 20 und 27. Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten, erstellt durch externe Gutachter: Die Flächen 19 und 31 liegen innerhalb des Vogelschutzgebietes Südlicher Odenwald (6420-450) und sind unter Beachtung der formulierte Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht vollflächig für den Bau von Windkraftanalgen geeignet. Nach den vorliegenden Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden, dass die Ausweisung der Windvorrangflächen sowie der Bau und Betrieb der Windkraftanlagen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder der für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen der Natura 2000- Gebiete führen wird. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Natura 2000-Gebiete und dessen Arten sind aus fachlicher Sicht nicht zu erwarten. Daher werden Verträglichkeitsprüfungen nach Art. 6 FFH-RL i.v.m 34 Abs. 1 BNatSchG für die Gebiete nicht erforderlich.

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 26 7 Quellen GESETZ ZUR NEUREGELUNG DES RECHTS DES NATURSCHUTZES UND DER LANDESPFLEGE (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli, 2009, In kraft getreten am 01. März 2010 RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen / FFH-Gebiete. RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (2009): Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten / Vogelschutzgebiete. HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VER- BRAUCHERSCHUTZ (2004): Standarddatenbogenauszug für FFH- Gebietsvorschlag: Oberläufe und Nebenbäche der Mümling 6319-303 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VER- BRAUCHERSCHUTZ (2004): Standarddatenbogenauszug für FFH- Gebietsvorschlag: Oberläufe der Gersprenz 6319-302 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VER- BRAUCHERSCHUTZ (2004): Standarddatenbogenauszug für FFH- Gebietsvorschlag: Magerwiesen von Raubach 6419-301 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VER- BRAUCHERSCHUTZ (2004): Standarddatenbogenauszug für FFH- Gebietsvorschlag: Finkenbachtal und Hinterbachtal 6419-307 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VER- BRAUCHERSCHUTZ (2004): Standarddatenbogenauszug für FFH- Gebietsvorschlag: Euterbach und Itterbach mit Nebenbächen 6420-350 BÜROGEMEINSCHAFT FÜR FISCH- UND GEWÄSSERÖKOLOGISCHE STUDIEN, i.a. Regierungspräsidium Darmstadt (2006): Grunddatenerfassung zu Monitoring und und Management des FFH-Gebietes Nr. 6319-303 Oberlauf und Nebenbäche der Mümling BÜROGEMEINSCHAFT FÜR FISCH- UND GEWÄSSERÖKOLOGISCHE STUDIEN, i.a. Regierungspräsidium Darmstadt (2006): Grunddatenerfassung zu Monitoring und und Management des FFH-Gebietes Nr. 6319-302 Oberläufe der Gersprenz INSTITUT FÜR ANGEWANDTE VEGETATIONSKUNDE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE, i.a. Regierungspräsidium Darmstadt (2006): Grunddatenerfassung zu Monitoring und und Management des FFH-Gebietes Nr. 6419-301 Magerwiesen von Raubach BÜROGEMEINSCHAFT FÜR FISCH- UND GEWÄSSERÖKOLOGISCHE STUDIEN, i.a. Regierungspräsidium Darmstadt (2001): Grunddatenerfassung zu Monitoring und und Management des FFH-Gebietes Nr. 6319-302 Oberläufe und Nebenbäche der Mümling BÜROGEMEINSCHAFT ANGEWANDTE ÖKOLOGIE, i.a. Regierungspräsidium Darmstadt (2007): Grunddatenerfassung zu Monitoring und und Management des FFH-Gebietes Nr. 6419-307 Finkenbachtal und Hinterbachtal BÜROGEMEINSCHAFT FÜR FISCH- UND GEWÄSSERÖKOLOGISCHE STUDIEN, i.a. Regierungspräsidium Darmstadt (2007): Grunddatenerfassung zu Monitoring und und Management des FFH-Gebietes Nr. 6420-350 Euterbach und Itterbach mit Nebenbächen

Anlage 9 - Erheblichkeitsabschätzung der Planung in Natura 2000-Gebieten Seite 27 BÜRO FÜR ÖKOLOGISCHE FACHPLANUNGEN, Grunddatenerhebung für das EU- Vogelschutzgebiet Südlicher Odenwald (6420-450), Nidda, Novmber 2012 PRÄSENTATIONSKARTEN (ABB. 1-6): Die Geodaten wurden zur Verfügung gestellt vom Kreis-ausschuss Odenwaldkreis, 64711 Erbach, die Geobasisdaten unterliegen den Urheberrechten des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation. Die shape-daten zu den Natura2000- Gebieten wurden durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung gestellt. Internet: www.natureg.hessen.de http://natura2000-verordnung.hessen.de/ http://www2.hmuelv.hessen.de/ Geodaten online