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Transkript:

1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:443736-2015:text:de:html Deutschland-Rastatt: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S 244-443736 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Landkreis Rastatt Am Schlossplatz 5 76437 Rastatt DEUTSCHLAND E-Mail: h.staib@landkreis-rastatt.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) I.3) I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) II.1.2) II.1.3) II.1.4) II.1.5) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Ausschreibung von Busverkehrsleistungen für das Linienbündel Ortsverkehr Sinzheim im Landkreis Rastatt. Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Rastatt. NUTS-Code DE124 Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag Angaben zur Rahmenvereinbarung Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens 1 / 5

2 / 5 II.1.6) II.1.7) II.1.8) II.1.9) II.2) II.2.1) II.2.2) II.2.3) II.3) Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen für das Buslinienbündel Ortsverkehr Sinzheim im Landkreis Rastatt mit den Buslinien Nr. 290, 291, 292 und 293. Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel Dezember 2016 vorgesehen. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000 Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja Menge oder Umfang des Auftrags Gesamtmenge bzw. -umfang: Ca. 105 000 km Busleistungen der Linien 290, 291 und 292 entspricht ca. 3 500 Fahrplanstunden (ohne ALT- Leistungen). Angaben zu Optionen Optionen: nein Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 12.12.2016. Abschluss 15.12.2024 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) III.1.2) III.1.3) III.1.4) III.2) III.2.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber einen finanziellen Ausgleich für die Erbringung der Busverkehrsleistungen auf der Grundlage des Angebotes. Die Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Keine Vorgaben zur Rechtsform. Voraussetzung ist jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Angabe eines bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft. Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein Teilnahmebedingungen Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 1.9.2015 datierend) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht 2 / 5

3 / 5 III.2.2) III.2.3) III.2.4) III.3) III.3.1) III.3.2) und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Zuverlässigkeit sowie der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; der Bieter sich nicht in Liquidation befindet; im Gewerbezentralregisterauszug des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten oder gegen Vorschriften des PBefG oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen; der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, stets ordnungsgemäß nachgekommen ist; der Bieter gem. 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG die finanziellen Mittel zur Verfügung hat, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs erforderlich sind; gegen den Bieter oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach 6 EG Abs. 4 VOL/A zuzurechnen ist, keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften vorliegt. Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen. Die geforderten Referenzen sind bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft insgesamt muss über die geforderten Referenzen verfügen. Im Übrigen ist die Eignung für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift 3 ff. PBZugV. Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal 3 / 5

4 / 5 Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) IV.1.2) IV.1.3) IV.2) IV.2.1) IV.2.2) IV.3) IV.3.1) IV.3.2) IV.3.3) IV.3.4) IV.3.5) IV.3.6) IV.3.7) IV.3.8) Verfahrensart Offen Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein Verwaltungsangaben Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 3.1 Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 238-418112 vom 10.12.2014 Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 1.3.2016-10:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 15 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Per Einzugsermächtigung (keine Schecks). Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 1.3.2016-10:00 Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Bindefrist des Angebots bis: 30.9.2016 Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 1.3.2016-10:00 Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union 4 / 5

5 / 5 VI.3) VI.4) VI.4.1) VI.4.2) VI.4.3) VI.5) Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein Zusätzliche Angaben 1. Für die Anforderung der Vergabeunterlagen sind die Teilnahmebedingungen, die unter Ziffer III.2 benannt sind noch nicht vorzulegen. Diese sind erst mit der Abgabe eines Angebotes vorzulegen. Hierfür sind weitere detaillierte Informationen den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 2. Erläuterungen zur Wertung des Angebots (Ergänzung zu Ziff. IV.2.1)): Für die Hauptangebote erfolgt der Zuschlag nach dem günstigsten Preis; die Kriterien Umweltauswirkungen und Fahrplanqualität sind insoweit als Mindeststandards ausgestaltet. Für die Nebenangebote erfolgt der Zuschlag nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot in Bezug auf die Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen, da diesbezüglich von den vorstehenden Mindeststandards abgewichen werden kann. 3. Die Vergabeunterlagen können ab sofort ausschließlich unter dem Link: https://www.subreport-elvis.de/ index.html#ausschreibungcreateplace:neue,e65316881,42580 eingesehen werden. Für den Download der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS registrieren. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststraße 1-15, 51101 Köln, Tel.: +49 2219857833, Fax: +49 2219857866, E-Mail: info@subreport.de. Bereits registrierte ELViS-Nutzer laden sich gegen eine Gebühr von 15 EUR zzgl. Mwst. die vollständigen Unterlagen direkt auf ihren PC. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 17 76133 Karlsruhe DEUTSCHLAND Telefon: +49 7219264049 Fax: +49 7219263985 Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Ziffer 9 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14.12.2015 5 / 5