Rahmenvertrag Ich beauftrage die Degussa Bank ein Vorsorge- und ein kostenloses Referenz-Girokonto zu eröffnen:



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Transkript:

Kundennummer Wird von der Bank ausgefüllt Rahmenvertrag Ich beauftrage die Degussa Bank ein Vorsorge- und ein kostenloses Referenz-Girokonto zu eröffnen: Ich beauftrage die Degussa Bank ein Vorsorge- und ein Referenz-Girokonto zu eröffnen: 1. Persönliche Angaben Anrede: Frau Herr Name*: Steuerlicher Wohnsitz*: Vorname*: Straße/Hausnummer*: PLZ/Ort*: Land: Telefon privat**: privat: Beruf: Deviseninländer Devisenausländer E-Mail-Adresse: Staatsangehörigkeit*: Geburtsdatum*: Telefon geschäftlich: Familienstand*: Geburtsort*: 2. Referenzkonto Referenzkonto des Vorsorgekontos für die Auszahlung ist das gleichzeitig eröffnete kostenlose Girokonto. Auszahlungen erfolgen ausschliesslich durch Überweisung auf das Referenzkonto. 3. Umbuchung Starteinlage per Lastschrift: Ich ermächtige die Degussa Bank, einmalig (aus (max. Sicherheitsgründen w 10.000,--) max. E 10.000, ) von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen: w,00 Am (Datum) Bankleitzahl Monatliches Sparen per Lastschrift: Ich ermächtige die Degussa Bank, monatlich bis auf Widerruf von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen: w,00 Ab (Datum) 30. Bankleitzahl 4. Internet JA, ich möchte am Internetbanking teilnehmen. Der Die ausgefüllte Degussa Antrag Bank schickt Internet mir Banking die Unterlagen liegt bei. Die zur Degussa Beantragung Bank von schickt PIN mir und PIN TAN und zu. TAN zu. 5. Kontoauszüge Die Kontoauszugserstellung erfolgt halbjährlich, bei Umsatz. Die Bereitstellung der Kontoauszüge erfolgt per Versand an die Privatanschrift (anfallende Portokosten trägt die Degussa Bank). Für Internetkunden ist die Kontoauszugserstellung durch Anmeldung bei der Degussa Bank PostBox ebenfalls kostenlos. 6. Vertragsgrundlage Grundlage für die gesamte Geschäftsverbindung ist dieser Rahmenvertrag. Er gilt für bestehende und künftig zu eröffnende Konten. Bestandteile des Rahmenvertrages sind: 1. Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung 4. Einverständnis zur Aufzeichnung von Telefongesprächen 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bank 5. Informationen über Angebote 3. Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA 6. Die jeweiligen Vereinbarungen zu den beantragten Konten Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; insbesondere handelt es sich hierbei um die Bedingungen für den Scheckverkehr, für den Maestro-Service, für den Sparverkehr und für das Wertpapiergeschäft. Für die an deutschen Börsen abzuwickelnden Börsenaufträge gelten die Bedingungen für die Geschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen. Der Wortlaut der einzelnen Regelungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden. Der Kontoinhaber kann auch später noch die Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen verlangen. Mit meiner erkenne ich die Vertragsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den daneben geltenden Sonder- und Kundenbedingungen an. Die Hinweise zur Übermittlung der Daten an die Schufa sowie zur Telefonaufzeichnung und Angebotsinformation habe ich erhalten und erkläre hiermit mein Einverständnis. Der Konto Vertrag kommt zustande, sobald der alle Pflichtangaben enthaltene Vertrag der Degussa Bank zugeht und von ihr angenommen wird. Hierüber werden Sie schriftlich benachrichtigt. Sofern Sie noch nicht Kunde der Degussa Bank sind, hängt der Vertragsabschluss von der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung ab. Die dafür erforderlichen Unterlagen erhalten Sie spätestens zusammen mit dem Bestätigungsschreiben. Ich erkläre ausdrücklich, ich handele für eigene Rechnung. **Mit der Angabe meiner Telefonnummer stimme ich einer telefonischen Kontaktaufnahme durch die Degussa Bank für Informationszwecke zu. Ich kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen. Kontoinhaber Hinweis: Denken Sie bitte an die Einreichung Ihres Freistellungsauftrages! *Pflichtangaben/Datenschutz: alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben zur Prüfung des Vertrages. Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer Daten erfolgen zur Prüfung Ihres Vertrages, zur Abwicklung des Vorsorgekonto-Vertrages *Pflichtangaben/Datenschutz:alle und zur Pflege der mit Kundenbeziehung * gekennzeichneten (Leistungsangebote, Felder sind Pflichtangaben Gewinnspiel zur Prüfung etc.). des Vertrages. Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer Daten erfolgen zur Prüfung Ihres Vertrages, zur Abwicklung des Vorsorgekonto- Wenn Vertrages zweiter und Kontoinhaber zur Pflege der gewünscht, Kundenbeziehung dann bitte (Leistungsangebote, die gekennzeichneten Gewinnspiel Pflichtfelder etc.). zwingend mit ausfüllen. KOMB

Kundennummer Wird von der Bank ausgefüllt Geschäftsbedingungen 1. Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin-, und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Die jeweilige Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bdb.de abgefragt werden (Stand 27.05.2010: 22.05.07: EUR EUR 33,7 39,2 Mio.). Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.b. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagen Zertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90% des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000,--E. 2. Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Die Einwilligung gilt für alle bestehenden und im Rahmen der Geschäftsbeziehung zukünftig eröffnete Konten) Ich willige ein, dass die Bank der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65203 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Kontoverbindung mitteilt. Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsmäßigem Verhaltens (z.b. Forderungsbetrag nach Kündigung, Konten- oder Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie ich die Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertrgspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels- Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der Schufa lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover. 3. Telefonaufzeichnung Die Bank behält sich vor, Telefongespräche mit dem Kunden aus Beweisgründen aufzuzeichnen. Es gelten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes. 4. Informationen über Angebote Die Bank wird den Kunden schriftlich oder mündlich über aktuelle Angebote informieren. 5. Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Degussa Bank, Postfach 200 123, 60605 Frankfurt. 6. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. 7. Hinweis Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. 8. Kontoinhaber Konten werden nur für natürliche Personen geführt. Bei mehr als einem Kontoinhaber zeichnet jeder einzeln und die Konten werden als Oder-Konto geführt. 9. Kontoführung Vorsorgekonto Das Vorsorgekonto dient der Geldanlage. Das Guthaben auf dem Vorsorgekonto ist täglich ohne Kündigungsfrist fällig. Das Vorsorgekonto dient nicht zur Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen. Die Degussa Bank wird auf das Konto gezogene Lastschriften und Schecks nicht einlösen. Verfügungen sind bar oder per Überweisung auf das Referenzkonto möglich. Von der Degussa Bank erhält der Kontoinhaber jeweils am Ende eines Kalenderjahres einen Rechnungsabschluss. 10. Guthabenzinsen Vorsorgekonto Die Zinsen werden jährlich zum 31.12. berechnet und dem Vorsorgekonto gutgeschrieben. Hierüber erteilt die Degussa Bank einen Kontoauszug. Die Degussa Bank ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen ( 315 Bürgerlichen Gesetzbuches) zu ändern. Das Vorsorgekonto ist ein Tagesgeldkonto, und hat auch bei Vornahme regelmässiger Einzahlungen keinen Sparplancharacter. Der Kontoinhaber kann den aktuellen Zinssatz jederzeit erfragen. 11. Einzahlungen und Verfügungen Vorsorgekonto Einzahlungen sind in jeder Höhe (bis zu einer Gesamthöhe von Euro 1.000.000,--), Verfügungen bis zur Höhe des Guthabens möglich. Bei Verfügungen über das Gesamtguthaben bleibt das Vorsorgekonto weiterhin bestehen, es sei denn, der Kontoinhaber wünscht ausdrücklich eine Kontoauflösung. Einzahlungen für das Vorsorgekonto sind durch Überweisung und Bareinzahlung möglich. Verfügungen können ausschliesslich durch Überweisung auf das Referenzkonto erfolgen. 12. Vereinbarung für Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung für jeden Kontoinhaber (Oder-Konto) Jeder Kontoinhaber kann über die Konten ohne Zustimmung des anderen Kontoinhabers verfügen und zu Lasten der Konten alle mit der Kontoführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen. Zur Kontolöschung bedarf es der aller Kontoinhaber. 13. Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers jederzeit mit Wirkung für die Zukunft der Degussa Bank gegenüber widerrufen. Über den Widerruf ist die Degussa Bank unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich zu unterrichten. Sodann können alle Kontoinhaber nur noch gemeinsam über das Konto verfügen. 14. Postanschrift Als Postanschrift gilt die Anschrift des ersten Kontoinhabers (gemäß Antrag). Die Degussa Bank wird alle Kontomitteilungen an diese Postanschrift versenden. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, jede Änderung der Postanschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für den Versand an die Privatadresse wird Portoersatz erhoben. 15. Änderungen Änderungen dieser Sonderbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kontoinhaber nicht binnen eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht; maßgeblich ist das Absendedatum. 16. Kontokorrentabrede Das Referenz-Girokonto wird in laufender Rechnung geführt (Kontokorrentkonto), sofern nicht eine abweichende Regelung besteht. Bei einem Kontokorrentkonto erteilt die Bank jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss. Die Rechtswirkung eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflicht, dessen Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben, sind in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Bearbeitungsvermerke der Bank Geprüft:

Eröffnung Ihres persönlichen Vorsorgekontos VorsorgeKontos Legitimation in einer BKK-Beratungsstelle VOR ORT-Beratungsstelle oder im Degussa oder im Bank-Shop Degussa Bank-Shop Eröffnung Ihres persönlichen Vorsorgekontos Legitimation in einer BKK VOR ORT-Beratungsstelle oder im Degussa Bank-Shop Für jede Kontoeröffnung ist aus Sicherheitsgründen der gesetzlich vorgeschriebene Identitätsnachweis erforderlich. Bitte Für jede legen Kontoeröffnung Sie dieses Formular ist aus zur Sicherheitsgründen Legitimation in einer der gesetzlich BKK-Beratungsstelle VOR vorgeschriebene ORT-Beratungsstelle oder in Identitätsnachweis einem oder der in einem nächstgelegenen erforderlich. Degussa Degussa Bank-Shops vor. vor. Wo Wo für Sie für Sie unser unser nächstgelegener Bank-Shop zu finden ist, zu Bitte finden sehen legen ist, Sie Sie sehen unter dieses www.degussa-bank.de. Sie Formular unter www.degussa-bank.de. zur Legitimation Sollte in keiner einer Sollte BKK unserer keiner VOR Bank-Shops unserer ORT-Beratungsstelle Bank-Shops oder keine oder oder BKK keine in VOR einem ORT- Beratungsstelle BKK-Beratungsstelle der nächstgelegenen in Ihrer in Degussa Nähe Ihrer Nähe sein, Bank-Shops sein, beachten beachten vor. Sie Wo bitte Sie für die bitte Sie Rückseite. die unser Rückseite. nächstgelegener Bank-Shop zu finden Um ist, sehen sich zur Sie Einrichtung unter www.degussa-bank.de. Ihres persönlichen Vorsorgekontos Sollte keiner unserer wie gesetzlich Bank-Shops vorgeschrieben oder keine BKK zu legitimieren, VOR ORT- nehmen Beratungsstelle Sie bitte in Ihren Ihrer gültigen Nähe sein, Personalausweis beachten Sie bitte oder die Reisepass Rückseite. mit. Um sich zur Einrichtung Ihres persönlichen Vorsorgekontos wie gesetzlich vorgeschrieben zu legitimieren, nehmen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Vorname: Geburtstag: Vorname: Name: Geburtstag: ggf. Kd.-Nr.: Name: ggf. Kd.-Nr.: Art: Nummer: Ausgestellt am: Ausstellende Behörde: Personalausweis Art: Nummer: Ausgestellt am: Ausstellende Behörde: Personalausweis Reisepass Reisepass Aktuelles Dokument wurde vom Kunden vorgelegt. (Kopie Eine Ausweiskopie anbei). liegt den Kontoeröffnungsunterlagen bei. Der Kunde bestätigt mit seiner auf dem Antrag, dass er Mitglied der Betriebskrankenkasse ist. Aktuelles Dokument wurde vom Kunden vorgelegt (Kopie anbei). Bearbeitungsvermerke: Bearbeitungsvermerke: BKK VOR ORT, Degussa Bank / Name BKK, VOR Degussa ORT, Bank Degussa / Name Bank / Name Degussa Bank / Name Geprüft: Geprüft: Degussa Bank / Name LEGI

Wird von der Bank ausgefüllt Sperrnachrichten außerhalb des Internet Banking: Kundennummer Tel.-Nr. (069) 3600-5555 (zu banküblichen Zeiten) Eröffnung Ihres persönlichen VorsorgeKontos Antrag auf Nutzung des Degussa Bank Internet Banking (Internet Banking und Brokerage) Alternative Legitimation per PostIdent in einer beliebigen Postfiliale in Ihrer Nähe 1. Persönliche Angaben gemäß Rahmenvertrag Einzel-/Gemeinschaftskonto Sollten Nachname Sie 1. nicht Kontoinhaber die Möglichkeit haben, sich in einer BKK-Beratungsstelle Vorname oder 1. Kontoinhaber einem unserer Degussa Bank-Shops zu minderjährig legitimieren, dient der untenstehende Coupon der kostenlosen Identitäts feststellung Ihrer Person. Diese ist zur Aufnahme einer Nachname Geschäfts-/Kontoverbindung 2. Kontoinhaber mit einer Bank gesetzlich vorgeschrieben. Vorname 2. Erst Kontoinhaber nach dieser Legitimation werden die Kontoanträge gültig. Sofern uns die Kontoeröffnungsunterlagen noch nicht vorliegen, füllen Sie diese bitte vollständig aus und gehen Sie zur Identitätsfeststellung im Rahmen des PostIdent-Verfahrens in eine Filiale der Deutschen Post AG. Konto-Nr. Ich bitte/wir bitten die Degussa Bank, das oben genannte Konto und alle weiteren bestehenden und noch zu eröffnenden Konten des Obligos für die Nutzung des Internet Banking freizuschalten. 2. Verfügungshöchstbetrag pro Tag Der Verfügungshöchstbetrag ist auf EUR 2.500,-- pro Tag beschränkt. Dies gilt nicht für Überweisungen zwischen Degussa Bank Konten. Sofern ein höherer Verfügungsbetrag pro Tag gewünscht wird, muss dies separat beantragt werden (Antrag Abweichender Verfügungsbetrag im Degussa Bank Internet Banking inkl. Risikobelehrung). 3. Zugangsberechtigt mit PIN und TAN soll sein: Name, Vorname Ich habe bereits PIN und TAN für die folgende Kundennummer: Straße, Hausnummer Geburtsdatum Postleitzahl, Wohnort (Wohnanschrift) Email Für einen Internet Banking Bevollmächtigten muss zusätzlich eine Bankvollmacht gemäß Kontovertrag bestehen. Ist der Kontoinhaber Minderjährig, ist eine Zugangsberechtigung nur für den gesetzlichen Vertreter möglich! 4. Achtung MaV! Risikobelehrung: Der Formular Unterzeichnende und diesen Coupon bestätigt/die bitte im Unterzeichnenden bestätigen, von den besonderen Risiken und Sorgfaltspflichten bei der Teilnahme am Degussa Bank Internet Banking, die Postsache-Fensterbriefumschlag in den Sonderbedingungen für die Nutzung des Degussa Bank Internet Banking aufgeführt sind, Kenntnis genommen zu haben. an angegebene Anschrift schicken! Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis Aufgrund des Ihnen vorliegenden Rahmenvertrages bitte ich/bitten wir um Freischaltung oder Reisepass meiner/unserer identifizieren. Konten. Es gelten die umseitig aufgeführten Bedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Degussa Bank Frankfurt. Abrechnungsnummer 1. Kontoinhaber/bei 5 0 2 Minderjährigen 0 9 7 die 6 gesetzlichen 1 8 Vertreter 1 3 7 0 1 Referenznummer (Konto-/Kundennummer) oder VORNAME NAME *Geburtstag Ort, Degussa Datum Bank 2. Kontoinhaber/bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter Kundendialog Ort, Achtung MaV! Postfach Datum 20 01 23 Zugangsberechtigter, falls abweichend vom Kontoinhaber Barcode einscannen 60605 Frankfurt am Main POSTIDENT BASI Formular nutzen Formular an Empfänger links senden Bearbeitungsvermerke der Bank MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline Bearbeitet: 9135 0605RL INT

Wird von der Bank ausgefüllt Sperrnachrichten außerhalb des Internet Banking: Kundennummer Tel.-Nr. (069) 3600-5555 (zu banküblichen Zeiten) Antrag auf Nutzung des Degussa Bank Internet Banking (Internet Banking und Brokerage) 1. Persönliche Angaben gemäß Rahmenvertrag Einzel-/Gemeinschaftskonto Nachname 1. Kontoinhaber Nachname 2. Kontoinhaber Vorname 1. Kontoinhaber Vorname 2. Kontoinhaber minderjährig Konto-Nr. Ich bitte/wir bitten die Degussa Bank, das oben genannte Konto und alle weiteren bestehenden und noch zu eröffnenden Konten des Obligos für die Nutzung des Internet Banking freizuschalten. 2. Verfügungshöchstbetrag pro Tag Der Verfügungshöchstbetrag ist auf EUR 2.500,-- pro Tag beschränkt. Dies gilt nicht für Überweisungen zwischen Degussa Bank Konten. Sofern ein höherer Verfügungsbetrag pro Tag gewünscht wird, muss dies separat beantragt werden (Antrag Abweichender Verfügungsbetrag im Degussa Bank Internet Banking inkl. Risikobelehrung). 3. Zugangsberechtigt mit PIN und TAN soll sein: Name, Vorname Ich habe bereits PIN und TAN für die folgende Kundennummer: Straße, Hausnummer Geburtsdatum Postleitzahl, Wohnort (Wohnanschrift) Email Für einen Internet Banking Bevollmächtigten muss zusätzlich eine Bankvollmacht gemäß Kontovertrag bestehen. Ist der Kontoinhaber Minderjährig, ist eine Zugangsberechtigung nur für den gesetzlichen Vertreter möglich! 4. Risikobelehrung: Der Unterzeichnende bestätigt/die Unterzeichnenden bestätigen, von den besonderen Risiken und Sorgfaltspflichten bei der Teilnahme am Degussa Bank Internet Banking, die in den Sonderbedingungen für die Nutzung des Degussa Bank Internet Banking aufgeführt sind, Kenntnis genommen zu haben. Aufgrund des Ihnen vorliegenden Rahmenvertrages bitte ich/bitten wir um Freischaltung meiner/unserer Konten. Es gelten die umseitig aufgeführten Bedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Degussa Bank Frankfurt. 1. Kontoinhaber/bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter 2. Kontoinhaber/bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter Zugangsberechtigter, falls abweichend vom Kontoinhaber Bearbeitungsvermerke der Bank Bearbeitet: 9135 0605RL INT

Sonderbedingungen für die Nutzung des Degussa Bank Internet Banking (Internet Banking & Brokerage) 1 Kontoinhaber und Bevollmächtigte Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden, auch wenn es mehrere sind, als Kunde bezeichnet. Die im Vertrag aufgeführten Mitkontoinhaber und Bevollmächtigten dürfen alle Geschäfte in gleicher Weise tätigen wie der Kontoinhaber. Dies gilt auch für bisherige und künftige Discount-Brokerage Vereinbarungen. 2 Zugangsmedien Als Zugang über elektronische Medien kann der Kunde das Internet (http://www.degussa-bank.de) benutzen. 3 Freischaltung bei der Degussa Bank a. Die Degussa Bank übersendet dem Kunden und etwaigen Bevollmächtigten eine vorläufige persönliche Identifikationsnummer (PIN) und die Transaktionsnummer (TAN) mit normaler, getrennter Post an die Wohnadresse. b. Der Kunde unterschreibt nach Erhalt die Empfangsbestätigung, die er der Degussa Bank einreicht. Aufgrund der erhaltenen Empfangsbestätigung schaltet die Degussa Bank den Zugang frei. c. Der Kunde erhält Zugang zur Degussa Bank über elektronische Medien, nachdem er seine Kundennummer und die ihm zugesandte PIN eingegeben hat. Er muss beim ersten Zugriff auf sein Konto/Depot die vorläufige PIN in eine nur ihm bekannte PIN ändern. Die PIN kann jederzeit im Internet vom Kunden geändert werden. 4 Verfügungen a. Für Verfügungen einschließlich der Einrichtung von Daueraufträgen benötigt der Kunde stets seine PIN und eine TAN. Überweisungen auf Konten bei anderen Banken werden ausgeführt, sofern Deckung vorhanden ist und der Tageshöchstbetrag nicht überschritten wird. Bei Terminüberweisungen ist der Kontostand am Tag der Ausführung maßgeblich. b. Für die Erteilung eines Wertpapierauftrages benötigt der Kunde stets seine PIN und eine TAN. Bei der Auftragserteilung wid ein geschätzter Kurswert angezeigt. Dieser dient dem Kunden zur Orientierung und entspricht nicht dem Abrechnungsbetrag. Der exakte Betrag wird erst mit der Orderausführung an der Börse bestimmt. c. Im Rahmen des Internet Brokerage bietet die Degussa Bank keine individuelle Beratung an. Insoweit ist eine Haftung der Degussa Bank aus unterlassener Beratung oder Aufklärung für einen dem Kontoinhaber entstandenen Schaden, insbesondere für Kursverluste bei Wertpapieren, welche über das Degussa Bank Internet Brokerage erworben wurden, ausgeschlossen. 5 Freigabe a. Erklärungen des Kunden, die der Eingabe einer TAN bedürfen, sind verbindlich abgegeben, wenn er sie gemäß der Benutzerführung mit Eingabe einer gültigen TAN freigegeben und eine Rückmeldung der Degussa Bank erhalten hat. Eine TAN kann nur einmal verwendet werden und ist verbraucht, wenn sie zur Übermittlung an die Degussa Bank freigegeben worden ist. b. Die Degussa Bank fordert die Eingabe von PIN und TAN nur im Rahmen der Internet Banking Anwendung an. PIN und TAN dürfen nicht per e-mail versendet werden oder auf Internetseiten eingegeben werden, auf die per Link verzweigt wird, der per e-mail versendet wurde. 6 Auftragsbearbeitung Ein Rückruf oder Änderungen von Aufträgen ist online nicht möglich, es sei denn, die Degussa Bank sieht eine solche Möglichkeit innerhalb des Systems ausdrücklich vor. 7 Nutzungsgrenze a. Der Kunde darf Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder einer vorher für das Konto eingeräumten Kreditlinie vornehmen. Auch wenn der Kunde diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Degussa Bank berechtigt, den Ersatz für Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung des Online-Banking entstehen. Verfügungen über das eingeräumte Kreditvolumen hinaus führen weder zur Einräumung eines Kredites noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredites. Die Degussa Bank ist berechtigt, in diesem Fall den höheren Zinssatz für geduldete Kontoüberziehungen zu verlangen. b. Im Rahmen von Internet-Lombardkrediten muß der Kunde zusätzlich die Beleihungsrichtlinien für Wertpapiere der Degussa Bank einhalten. 8 Sicherung der Zugangsdaten a. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß keine andere Person Kenntnis von PIN und TAN erhält. Insbesondere darf der Kunde nirgendwo, auch nicht verschlüsselt, seine PIN notieren oder abspeichern. Die TAN Liste ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren. Bei Eingabe von PIN und TAN ist sicherzustellen, daß Dritte die Eingabe nicht ausspähen können. b. Jede Person, welche die PIN des Kunden kennt, ist in der Lage, Zugriff auf das Konto/Depot des Kunden zu nehmen. Jede Person, die PIN und mindestens eine TAN des Kunden kennt, ist in der Lage, Verfügungen zu Lasten des Kontos/Depots des Kunden vorzunehmen. Stellt der Kunde fest, dass eine andere Person Kenntnis über seine PIN und/oder TAN hat, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu ändern (PIN) oder zu sperren (PIN, TAN). Sofern ihm dies nicht möglich ist, hat er die Degussa Bank unverzüglich zu unterrichten. In diesem Fall wird die Degussa Bank PIN/TAN sperren. Sind die PIN bzw. eine TAN mißbräuchlich verwendet worden, ist vom Kunden unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. c. Der Kunde kann jederzeit im Internet seine PIN unter Verwendung einer gültigen TAN ändern und sollte davon in regelmäßigen Abständen Gebrauch machen. 9 Sorgfaltspflicht Der Kunde hat alle von ihm eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für, Bankleitzahl, Wertpapierkennnummer und Stückzahl/Nominalwert. 10 Sperrung a. Der elektronische Zugang zur Degussa Bank wird aus Sicherheitsgründen gesperrt, wenn dreimal hintereinander die PIN oder eine TAN falsch eingegeben wurde. Zur Entsperrung ist es erforderlich, dass der Kunde die Aufhebung der Sperrung des Konto-/Depotzugangs durch eine schriftliche Mitteilung an die Degussa Bank veranlaßt. b. Die Degussa Bank wird den Zugang sperren, wenn der Verdacht einer mißbräuchlichen Nutzung des Kontos/Depots besteht. Sie wird den Konto-/Depotinhaber hierüber informieren. c. Die Degussa Bank wird den Zugang auch auf Wunsch des Kunden hin sperren. 11 Haftung a. Die Degussa Bank haftet für die von ihr zu vertretenden Schäden, die dem Kunden durch fehlerhafte Leistungserbringung durch die Degussa Bank oder von ihr eingeschalteter Dritter entstanden sind, soweit nicht ein Pflichtverstoß des Kunden für den Schaden ursächlich war. Die Degussa Bank ist bei einem eingetretenen Schaden von der Verpflichtung zum Schadensersatz befreit, wenn sie den Nachweis erbringt, dass der Schaden durch einen Pflichtverstoß des Kunden entstanden ist und ein Verschulden der Degussa Bank oder von ihr eingeschalteter Dritter nicht vorliegt. b. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. c. Der Kunde verstößt gegen seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN bzw. seine TAN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN und TAN hat, die PIN nicht unverzüglich ändert bzw. die Sperre der TAN Liste oder des Kontos/Depots nicht veranlaßt. 12 Störung a. Für Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen hausinterner Einrichtungen oder Leitungen des Kunden und die Nichteinhaltung der für die Datenverarbeitungsanlage des Kunden maßgeblichen Bedienungsanleitungen übernimmt die Degussa Bank keine Haftung. b. Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweise Beschränkungen oder Unterbrechungen des Zuganges zum Online-Banking der Degussa Bank möglich. Sie können auf höherer Gewalt, Änderungen und Verbesserungen des Online-Banking oder auf sonstigen Arbeiten wie Wartung und Instandsetzung beruhen, die für einen einwandfreien und optimierten Betrieb des Online-Banking notwendig oder wünschenswert sind. Die Degussa Bank haftet hier nur bei einem von ihr zu vertretenden Verschulden und nur in dem Maße, in dem sie im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. 13 Kündigung a. Der Kunde kann seine Teilnahme am Online-Banking jederzeit kündigen. b. Jeder Kontoinhaber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Bei einem Gemeinschaftskonto erlischt mit Wirksamwerden der Kündigung dieser Vereinbarung durch einen der Kontoinhaber die Berechtigung zur Teilnahme am Degussa Bank Online-Banking auch für alle anderen Kontoinhaber und Bevollmächtigte. c. Die Degussa Bank ist berechtigt, die Teilnahme des Kunden am Online-Banking unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich zu kündigen. d. Die Degussa Bank ist berechtigt, die Teilnahme des Kunden am Online-Banking fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher der Degussa Bank, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, die Fortsetzung dieser Geschäftsverbindung unzumutbar werden lässt. Ein derartiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde - unrichtige Angaben über seine Vermögensanlage gemacht hat, die für die Degussa Bank als Entscheidungsgrundlage für die Einräumung eines Überziehungslimits oder einer Kreditvergabe von erheblicher Bedeutung waren. - eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eintritt oder einzutreten droht und dadurch die vertragliche Erfüllung von eingegangenen Verbindlichkeiten gegenüber der Degussa Bank gefährdet ist oder - der Kunde seine PIN oder die TAN mißbräuchlich verwendet oder leichtfertig mißbräuchlich verwenden lässt. - der Kunde die ihm obliegenden Verpflichtungen trotz Hinweis der Degussa Bank wiederholt verletzt. e. Der Kunde darf das Online-Banking ab Wirksamwerden der Kündigung nicht mehr nutzen. Nach Wirksamwerden der Kündigung wir die Degussa Bank den Online- Zugang sperren. 14 Entgelte a. Die für die Nutzung der Dienstleistungen zu entrichtenden Entgelte sind aus dem jeweils gültigen und im Internet veröffentlichten Preis- und Leistungsverzeichnis ersichtlich. Für darin nicht aufgeführte Leistungen der Degussa Bank, die in unmittelbarem Kundenauftrag bzw. im vermuteten Kundeninteresse erbracht werden und für die nach allgemeiner Erfahrung ein Entgelt zu erwarten ist, kann die Degussa Bank die Höhe der Entgelte besonders festlegen ( 315 BGB). b. Der Kunde trägt die Zugangs-, Nutzungs- und Telefonkosten für die Online-Nutzung des Banksystems. 15 Geschäftsbedingungen a. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Preis- und Leistungsverzeichnisses werden dem Kunden über das Internet bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Darauf wird ihn die Degussa Bank jeweils besonders hinweisen. Der Widerspruch muß der Degussa Bank innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich zugegangen sein. b. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Degussa Bank sowie die jeweiligen Sonderbedingungen für die einzelnen Geschäftssparten in der jeweils gültigen Fassung. 16 Hinweis nach 4TDDSG (Teledienstdatenschutzgesetz) Alle im Rahmen des Internet Banking anfallenden personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung von der Degussa Bank in deren Rechenzentrum verarbeitet.