Verkehrsrecht. Rechtliche Zulassung von Straßenbauvorhaben. Regierungspräsidium Gießen. Dezernat 33 Postfach Gießen

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Transkript:

Regierungspräsidium Gießen Verkehrsrecht Rechtliche Zulassung von Straßenbauvorhaben durch Planfeststellung Regierungspräsidium Gießen Dezernat 33 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-2385 Fax: 0611 327644033 E-Mail: Harald.Siemon@rpgi.hessen.de Internet: www.rp-giessen.de www.facebook.com/rp.giessen

Das Anhörungsverfahren als wichtiger Teil der Planfeststellung von Straßenbauvorhaben Gut ausgebaute Verkehrsverbindungen sind für die Bevölkerung und Wirtschaft unerlässlich. Nicht nur, um die heutigen Verkehrsströme zu bewältigen, sondern auch, um Städte und Gemeinden von stark frequentierten Ortsdurchfahrten zu entlasten oder Unfallschwerpunkte zu entschärfen. Grundsätzliches zur Planung und zum Planfeststellungsverfahren Die technische Planung von Straßenbauvorhaben ist in der Regel Aufgabe der zuständigen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement. Am Ende einer solchen Planung steht bei bedeutsamen Straßenbaumaßnahmen, z. B. dem Neu- oder Ausbau von Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, schließlich der Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dieser stellt das Baurecht her und berechtigt den Vorhabenträger zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme. Dazwischen gilt es, in einem umfangreichen Beteiligungsprozess zu prüfen, ob das Projekt mit allen öffentlichen wie auch privaten Interessen in Einklang zu bringen ist. Dies geschieht durch ein Anhörungsverfahren, das in Hessen vom jeweils zuständigen Regierungspräsidium durchgeführt wird. An dem Anhörungsverfahren werden folgende Stellen beteiligt: die Fachbehörden, deren Belange tangiert werden die betroffenen Kommunen die betroffenen Versorgungsunternehmen Die genannten Verfahrensbeteiligten haben dann die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern.

Öffentlichkeitsbeteiligung Darüber hinaus werden die Einwohnerinnen und Einwohner der planbetroffenen Kommunen und ggf. die dort ansässigen Unternehmen beteiligt - ebenso wie die anerkannten Landesnaturschutz- und weitere Verbände. Dies geschieht, indem die Planunterlagen in den betroffenen Stadt- und Gemeindeverwaltungen für einen Monat zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Dies wird vorher rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht. Betroffene Grundstückseigentümer, die ihren Wohnsitz außerhalb der Kommune haben, werden ebenfalls über die Auslegung der Planunterlagen informiert. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Fristen, die in der Bekanntmachung genannt werden, Einwendungen zu erheben oder Stellungnahmen abzugeben.

Erörterungstermin Die Einwendungen und Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten können gemeinsam mit dem Vorhabenträger unter Leitung des Regierungspräsidiums in einem Erörterungstermin besprochen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Erörterung zu einer Sachverhaltsaufklärung oder zur Suche nach Einigungsmöglichkeiten dienlich sein kann. Zum Erörterungstermin werden alle Personen und Stellen eingeladen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Zusätzlich wird der Erörterungstermin bei den betroffenen Kommunen ortsüblich bekannt gemacht. Planfeststellungsbeschluss Das Regierungspräsidium als Anhörungsbehörde fasst die Ergebnisse in einer abschließenden Stellungnahme zusammen und leitet diese dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu, das sodann mit der Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses das Baurecht für die Straßenbaumaßnahme schafft.

Planfeststellungsverfahren in Mittelhessen Das Regierungspräsidium Gießen hat in den Jahren 2013 bis 2015 zehn umfangreiche verkehrsrechtliche Verfahren mit einem Investitionsvolumen von rund 170 Millionen Euro abgeschlossen. Hierzu zählen Verfahren wie die Ersatzneubauten der Talbrücken Marbach und Münchholzhausen im Zuge der A 45, die Tieferlegung der B 454 in Stadtallendorf mit Anschluss der Haupt- und Bahnhofstraße (3. Bauabschnitt), der Neubau der Ortsumgehung Ebsdorfergrund-Heskem/ Mölln im Zuge der L 3125 oder der Ausbau der L 3362 zwischen Dillenburg und Dillenburg-Nanzenbach. Weitere Planfeststellungen, wie die Ortsumgehung Breidenbach im Zuge der B 253, befinden sich im Verfahren. Auch Planänderungsverfahren, wie für verschiedene Abschnitte des vierspurigen Ausbaus der B 49 zwischen Wetzlar und Limburg, werden vom Regierungspräsidium Gießen geführt.

Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Das Regierungspräsidium Gießen ist zuständig für die Durchführung der Anhörungsverfahren von Straßenbauvorhaben in Mittelhessen (Regierungsbezirk Gießen). Für Nord- bzw. Südhessen sind dies die Regierungspräsidien in Kassel bzw. Darmstadt. Der Regierungsbezirk Gießen umfasst die Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Frau von Zezschwitz, Dezernatsleiterin, Tel.: 0641 303-2370, E-Mail: flora.vonzezschwitz@rpgi.hessen.de Frau Viereck, Sachbearbeiterin, Tel.: 0641 303-2391, E-Mail: birgit.viereck@rpgi.hessen.de Herr Siemon, Sachbearbeiter, Tel.: 0641 303-2385, E-Mail: harald.siemon@rgpi.hessen.de Frau Kummer, Sachbearbeiterin, Tel.: 0641 303-2386, E-Mail: sabine.kummer@rpgi.hessen.de Frau Frank, Sachbearbeiterin Tel.: 0641 303-2387, E-Mail: Melanie Frank@rpgi.hessen.de Herr Linsbauer, Sachbearbeiter Tel.: 0641 303-2374, E-Mail: Tim.Linsbauer@rpgi.hessen.de Weitere ausführliche und interessante Informationen rund um das Verkehrsrecht und das Regierungspräsidium Gießen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.rp-giessen.de 7, Fotos: RP Gießen emer 201 Impressum: RP Gießen, Sept