Beteiligungs- und Klagerechte von Umweltverbänden ein Planspiel Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber
|
|
- Silvia Bach
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ein Planspiel Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber
2 Akteure Vorhabensträger / Planungsträger Genehmigungsbehörde Anhörungsbehörde Träger öffentlicher Belange / Fachbehörden Betroffene (unmittelbar und mittelbar) Vereinigungen 2
3 Vereinigungen 2 Abs. 6 UVPG: Öffentlichkeit im Sinne dieses Gesetzes sind einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sowie deren Vereinigungen. Betroffene Öffentlichkeit im Sinne dieses Gesetzes ist für die Beteiligung in Verfahren nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 jede Person, deren Belange durch eine Entscheidung im Sinne des Absatzes 3 oder einen Plan oder ein Programm im Sinne des Absatzes 5 berührt werden; hierzu gehören auch Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch eine Entscheidung im Sinne des Absatzes 3 oder einen Plan oder ein Programm im Sinne des Absatzes 5 berührt wird, darunter auch Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes. 3
4 Vereinigungen 3 Abs. 1 UmwRG: Auf Antrag wird einer inländischen oder ausländischen Vereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach diesem Gesetz erteilt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Vereinigung 1.nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert, 2.im Zeitpunkt der Anerkennung mindestens drei Jahre besteht und in diesem Zeitraum im Sinne der Nummer 1 tätig gewesen ist, 3.die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet; dabei sind Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit, der Mitgliederkreis sowie die Leistungsfähigkeit der Vereinigung zu berücksichtigen, 4.gemeinnützige Zwecke im Sinne von 52 der Abgabenordnung verfolgt und 5.jeder Person den Eintritt als Mitglied ermöglicht, die die Ziele der Vereinigung unterstützt 4
5 Vorhaben 5
6 Vorhaben 6
7 Vorhaben 7
8 Vorhaben 8
9 Vorhaben Fachplanungsverfahren Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Baugenehmigungsverfahren Bauleitplanverfahren Ausweisung von Schutzgebieten Erteilung von Befreiungen in Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten und Nationalparken 9
10 Beteiligungsrechte Fachplanungsverfahren - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ( 25 Abs. 3 VwVfG, 2 UVwG BaWü) Fakultativ - Bei UVP-Pflicht: Scoping-Termin ( 5 UVPG) Fakultativ - Auslegung der Planunterlagen für einen Monat (bei den Gemeinden) und ortsübliche Bekanntmachung ( 73 Abs. 3, 5 VwVfG); Einwendungsmöglichkeit bis zwei Wochen nach Auslegungsende; dann Präklusion - Erörterungstermin (öffentliche Bekanntmachung bei mehr als 50 Einwendern) ( 73 Abs. 6 VwVfG) teilweise Fakultativ - Planänderungen ggf. mit individueller Anhörung ( 73 Abs. 8 VwVfG) - Abschließende Entscheidung (ggf. öffentliche Bekanntmachung) 10
11 Beteiligungsrechte Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren - Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ( Regelverfahren ) bei - Kennzeichnung mit G in Anhang 1 der 4. BImSchV - oder bei UVP-Pflicht - Vereinfachtes Verfahren bei - Kennzeichnung mit V in Anhang 1 der 4. BImSchV - Bsp.: (Anhang 4. BImSchV Ziff. 1.6 i.v.m. Anlage 1 UVPG Ziff. 1.6) - WEA von mehr als 50 m Höhe - Bei 20 oder mehr Anlagen: G - Bei weniger als 20 Anlagen: V - Aber: bei mind. 3 Anlage standortbezogene bzw. bei mind. 6 Anlagen allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, ggf. UVP-Pflicht 11
12 Beteiligungsrechte Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ( großes Verfahren, Regelverfahren ) - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ( 25 Abs. 3 VwVfG, 2 UVwG BaWü) Fakultativ - Bei UVP-Pflicht: Scoping-Termin ( 5 UVPG) Fakultativ - Auslegung der Planunterlagen für einen Monat (bei der Genehmigungsbehörde) und öffentliche Bekanntmachung ( 10 Abs. 3 BImSchG); Einwendungsmöglichkeit bis zwei Wochen nach Auslegungsende; dann Präklusion - Erörterungstermin (öffentliche Bekanntmachung) ( 10 Abs. 6 BImSchG) Fakultativ - Ggf. erneute Auslegung bei Planänderungen ( 8 Abs. 2 der 9. BImSchV) - Abschließende Entscheidung (ggf. öffentliche Bekanntmachung) 12
13 Beteiligungsrechte Baugenehmigungsverfahren - Keine Öffentlichkeitsbeteiligung - Es sei denn UVP-Pflicht 13
14 Beteiligungsrechte Bauleitplanverfahren - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) - Auslegung des Planentwurfs mit Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen für einen Monat bei der Gemeinde und ortsübliche Bekanntmachung; Einwendungsmöglichkeit während der Auslegungsfrist; eingeschränkte Präklusion - Erneute Auslegung bei Planänderung, ggf. abgekürzt - Ortsübliche Bekanntmachung des Bauleitplans 14
15 Internet und Hinweispflicht 27a VwVfG anwendbar auf Bundesbehörden: - Ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachungen sollen zusätzlich im Internet veröffentlicht werden. - Auszulegende Unterlagen sollen dann auch in das Internet eingestellt werden. - Hinweis auf die Internetseite in der Bekanntmachung. 6 Abs. 2 UVwG BaWü anwendbar auf Landesbehörden: Bei - UVP-pflichtigen Vorhaben - Vorhaben im immissionsschutzrechtlichen Regelverfahren - Gehobene wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen sind die anerkannten Vereinigungen auf die Einwendungsmöglichkeit hinzuweisen; auf Verlangen sind Unterlagen zu überlassen. 15
16 Einwendungen Einwendungen sind sachliches, auf die Verhinderung oder Modifizierung des Planvorhabens abzielendes Gegenvorbringen, mit dem der Einwender zum Ausdruck bringt, bestimmte Beeinträchtigungen von Rechten oder Belangen nicht hinnehmen zu wollen. Zu beachten sind: - Schriftform - Genaue Bezeichnung des Einwenders - Genaue Benennung betroffener Rechte oder Schutzgüter - Substantiierung des Vorbringens 16
17 Klagerechte Drei Formen der Verbandsklage für anerkannte Vereinigungen: -Verbandsklage aus 64 BNatSchG bei - Befreiungen von Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten - Planfeststellungsverfahren -Verbandsklage aus 2 UmwRG bei - Vorhaben, für die eine UVP-Pflicht bestehen kann - Entscheidungen nach dem Umweltschadensgesetz -Geltendmachung von Verstößen gegen europäisches Umweltrecht als subjektive Rechtsverletzung einer anerkannten Vereinigung (vgl. Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention) - Drittschützende Rechtsnormen des europäischen Umweltrechts? 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18
5.2.3 Grundkonzept bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren: Beteiligungsmodalitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung,
5.2.3 Grundkonzept bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren: Beteiligungsmodalitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung, 10 BImSchG Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren richtet sich die Beteiligung
MehrDr. Anja Hentschel
Formelle Bürgerbeteiligung: Von der Planung bis zur Realisierung der Genehmigung Impulsreferat I Fachagentur Windenergie an Land Dr. Anja Hentschel Berlin, 5.12.2014 AGENDA Planung und Genehmigung von
MehrDialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz
Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz Beteiligungsmöglichkeiten in Verfahren zur Windkraftplanung und Genehmigung Spillner & Spitz Rechtsanwälte Heidelberg Rechtsanwältin Dr. Bärbel Andres,
MehrBeteiligungsmöglichkeiten in Verfahren zur Windkraftplanung und -genehmigung. Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber
Beteiligungsmöglichkeiten in Verfahren zur Windkraftplanung und -genehmigung Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber Gliederung Zulässigkeit von WEA Rechtslage in BaWü Beteiligung in Verfahren der Regionalplanung
MehrAktuelle Entwicklungen rund um die Verbandsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen
Aktuelle Entwicklungen rund um die Verbandsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen Veranstaltung am 12. September 2015, Haus Ripshorst, Oberhausen Dipl.-Biol. Regine Becker und Ass. iur. Stephanie Rebsch -
MehrAuswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrFolgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:
1 - Anpassung des Städtebaurechts an die Vorgaben der UVP Richtlinie (Richtlinie 2014/52/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die
MehrBericht und Beschlussempfehlung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2430 18. Wahlperiode 14-11-05 Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz-Verbandsklagerecht Gesetzentwurf
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell
MehrGemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau
Seite 1 von 11 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 33 / 2015 ausgegeben am: 26.08.2015 Inhalt: Bekanntmachung der Einladung zur 11. Sitzung des Gemeinderates der
MehrDie Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115
Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten
MehrDie Auswirkungen der Präklusions- Rechtsprechung des EuGH auf das Bauplanungsrecht
Die Auswirkungen der Präklusions- Rechtsprechung des EuGH auf das Bauplanungsrecht Prof. Dr. Ute Mager Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht Universität Heidelberg I. Die EuGH-Entscheidung
MehrRegierungspräsidium Kassel. Bürgerforum Energieland Hessen - Windenergie in Friedewald - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
Bürgerforum Energieland Hessen - Windenergie in Friedewald - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Gliederung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Ablauf des immissionsschutzrechtlichen
MehrBauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB
Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren
MehrAmtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht:
Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017 Bekanntmachung Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht: Planfeststellungsverfahren gem. 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz
MehrHINWEISE ANERKENNUNG VON UMWELT- UND NATURSCHUTZVEREINIGUNGEN
HINWEISE ANERKENNUNG VON UMWELT- UND NATURSCHUTZVEREINIGUNGEN Stand: 1. Februar 2018 I. Zweck der Anerkennung Umwelt- und Naturschutzvereinigungen engagieren sich für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
MehrBekanntmachung. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen liegt der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit
Bezirksregierung Münster Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel - Pkt. Meppen, Bl. 4201, im Abschnitt Pkt. Borken Süd - Pkt. Nordvelen,
MehrDas Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am 30. November 2015 Bürgerzentrum Groß-Bieberau Genehmigungserfordernis
MehrInhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom
Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrHinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren
Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 13. März 2017 IV 281 515.131-26 Die Richtlinie
MehrNr. 34/ Dezember 2014
Nr.34/2014 17.Dezember2014 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplanverfahren776/2 Clausewitzstraße1.Änderung; 2 Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße3.Änderung Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße4.Änderung/28.ÄnderungdesFNP;
MehrHINWEISE ANERKENNUNG VON UMWELT- UND NATURSCHUTZVEREINIGUNGEN
HINWEISE ANERKENNUNG VON UMWELT- UND NATURSCHUTZVEREINIGUNGEN I. Zweck der Anerkennung Umwelt- und Naturschutzvereinigungen engagieren sich für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Als Anwälte
MehrDie Behandlung von Verfahrensfehlern im deutschen Umweltverwaltungsrecht und ihre verfassungsrechtliche Bewertung
S EMINAR FÜR V ERWALTUNGSLEHRE Die Behandlung von Verfahrensfehlern im deutschen Umweltverwaltungsrecht und ihre verfassungsrechtliche Bewertung Prof. Dr. Ulrich Ramsauer Universität Hamburg I. Allgemeine
MehrZweckvereinbarung (Stand: ) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
Augsburg, 15.11.2018 Nr. 46 Zweckvereinbarung (Stand: 09.05.2018) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Augsburg Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
MehrInnenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Bauleitplanung
Bauleitplanung an die Bekanntmachung gem. 3 Abs.2 BauGB - vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 18.7.2013, Az.4 CN 3.12) Dipl.Ing. Klaus Goede Referatsleiter Städtebau und
MehrInhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim
Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim Bekanntmachung Planfeststellung nach dem Straßen und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) i. V. m. dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel - Pkt. Meppen, Bl. 4201, im Abschnitt Pkt. Borken Süd - Pkt. Nordvelen, und den
MehrBekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken
Bekanntmachung Az.: 54.1-1.2-(3.5)-2 Wasserrechtliches gehobenes Erlaubnisverfahren gem. 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Förderung von Grundwasser der Wasserwerk Dirmerzheim GbR am Standort Dirmerzheim
MehrRegierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis
Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit
MehrÖffentlichkeitsbeteiligung im atomrechtlichen Verfahren
im atomrechtlichen Verfahren ENERGIEWENDE KONKRET Information zum Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel Inhalt 01 Volksentscheid 01.1 Bund 01.2 Land Schleswig-Holstein 02 Atomrechtliche
MehrGesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG)
Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG) UmwRG Ausfertigungsdatum: 07.12.2006 Vollzitat: "Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
MehrEinwendungen im Fachplanungsrecht
F a c h i n f o: Einwendungen im Fachplanungsrecht - Merkblatt für betroffene Bürger und Gemeinden Stand: November 2002 Fachplanungsvorhaben Über die Zulässigkeit sogenannter Fachplanungen (Strassen, Schienenwege,
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Schönefeld
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 28.09.2012 Nummer: 12/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche
MehrRechte von Umweltverbänden im Verwaltungsprozess
Bedeutung und Folgen der Trianel - und Braunbär -Entscheidungen des EuGH Dr. Henning Berger Rechtsanwalt und FA Verwaltungsrecht Umweltschutz bei großen Infrastrukturvorhaben Fallbeispiel (I) Beispiel:
MehrWelche Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten haben Naturschutzverbände und Bürger bei der Planung neuer Leitungen?
Tagung der DUH und des BUND Energiewende, Netzausbau und Naturschutz: Welche Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten haben Naturschutzverbände und Bürger bei der Planung neuer Leitungen? Rainer Heckhausen,
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 53/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Straßenverkehrsamt
MehrDer Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan
Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan Frankfurt, 28. März 2015 - Tobias Kroll - (Rechtsanwalt) Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de
MehrAnlagengenehmigungsverfahren als Dauerthema von Reformen - Zwischenbilanz Deutschland -
Anlagengenehmigungsverfahren als Dauerthema von Reformen - Zwischenbilanz Deutschland - Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr, Graz 1. Das Bundesimmissionsschutzgesetz In-Kraft-Treten 1974 Anlagengenehmigung ist
MehrKlagerechte von Umweltverbänden
Klagerechte von Umweltverbänden Ursula Philipp-Gerlach Fachanwältin für Verwaltungsrecht Vortrag zum IDUR-Seminar; 22.04.2017 in Frankfurt/Main Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer Niddastr. 72 60329 Frankfurt
MehrÜberblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am
MehrAnschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/des Landratsamts, Zimmer-Nr.
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/Landratsamt (mit Anschrift) Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode 21.03.2018 Drucksache 19/581(neu) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes
MehrWindpark Straubenhardt Zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dr. Rico Faller Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Windpark Straubenhardt Zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Dr. Rico Faller Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1. Allgemeines zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
MehrBMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August Arbeitshilfe. Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/UVPG-2017
BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August 2017 Arbeitshilfe Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/ Die nachfolgende Übersicht stellt den Regelungen des UVPG in der Fassung der Bekanntmachung
MehrDie Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH
Die Strategische Umweltprüfung der ung apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH Rechtsgrundlagen der SUP für Lärmaktionspläne Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen
MehrFORUM-Lehrgang Öffentlichkeitsbeteiligung. Gliederung. A. Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, 25 Abs. 3 VwVfG
DR. BETTINA KEIENBURG DR. STEFAN WIESENDAHL Rechtsanwältin und Notarin Rechtsanwalt Kümmerlein, Rechtsanwälte & Notare Kümmerlein, Rechtsanwälte & Notare Messeallee 2 Messeallee 2 45131 Essen 45131 Essen
MehrRegierungspräsidium Kassel. Bürgerforum Energieland Hessen - Felsberg - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
Bürgerforum Energieland Hessen - Felsberg - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Gliederung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Ablauf des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
MehrNummer 09. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Passau über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage
A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 22.03.2017 Nummer 09 INHALT Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Passau über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage Vollzug
MehrDer Rechtsschutz im Umweltrecht vor und nach der Novellierung: Bestandsaufnahme und Ausblick
Der Rechtsschutz im Umweltrecht vor und nach der Novellierung: Bestandsaufnahme und Ausblick Prof. Dr. Sabine Schlacke Institut für Umwelt- und Planungsrecht www.jura.uni-muenster.de/de/institute/institut-fuer-umwelt-und-planungsrecht/
MehrAmtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50
98 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 11 Regen, 28.05.2014 Inhalt:
MehrAmtsblatt. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 5. September 2017 Nummer 14
Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der Verwaltungsnebenstelle
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 11/2018 Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Paderborn 2 12/2018 Genehmigungsverfahren
Mehr2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke
Stadt Wernigerode Landkreis Harz 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke Plandarstellung Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und die Unterrichtung der Behörden
MehrUmweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg Nr. PR 82 www.meidert-kollegen.de
MehrTypische Verfahrens- und Formfehler bei der Aufstellung von Bauleitplänen
Typische Verfahrens- und Formfehler bei der Aufstellung von Bauleitplänen Forum Planen Bauen Freiburg, RA Hansjörg Wurster Fachanwalt für Verwaltungsrecht Übersicht 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige
Mehrnachrichtlich an das LANUV Nordrhein-Westfalen und den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Betriebssitz
Ministerium für Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen, die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde, den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, den Regionalverband Ruhr als
MehrStadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung
MehrGenehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Information Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Industrieanlagen genehmigt. Um bundeseinheitliche Standards zu gewährleisten und
MehrGesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz UmwRG) 1
Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz UmwRG) 1 vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2816) 1 Anwendungsbereich
MehrBezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Geschäftszeichen: 64.21.3.4-2018-5 Dortmund, den 11.10.2018 B E K A N N T M A C H U N G Planfeststellungsantrag für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung
MehrFragen und Antworten zum Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren für den Straßen- und Schienenverkehr
Fragen und Antworten zum Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren für den Straßen- und Schienenverkehr Welche Ziele werden mit dem Verwaltungsverfahren der Planfeststellung verfolgt? Planfeststellungsverfahren
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für das Vorhaben L 401 in der Ortsdurchfahrt Zeuthen im Abschnitt 030, km 0,346 bis km 2,603 (NK 3647024)
MehrBekanntmachung. über die Auslegung des Planes für die oben genannte Straßenbaumaßnahme.
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A 1 (BAB A 1), Anschlussstelle Kelberg bis Anschlussstelle Adenau von Bau-km 15+466,325 bis 4+920,000 Bekanntmachung über die Auslegung des
MehrPlanfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 57
Gemäß 73 Abs. 5 VwVfG und 27a VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung) veröffentlicht der Bürgermeister diese amtliche Bekanntmachung mit dem
MehrDIE NOVELLE DES UVPG
DIE NOVELLE DES UVPG Die wichtigsten Änderungen für die Windenergie Kompetenztag Windenergie an Land Jenny Kirschey Mainz, den 18. Januar 2018 INHALT 1. Grundlegendes 2. Die UVPG-Novelle 2017 a. Prüfung
MehrÄnderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene
MehrMerkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen
Unterlage 0 Merkblatt über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen I. Rechtsgrundlagen und Inhalt der Planfeststellung 1. Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz
MehrBekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz
Bekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz Planfeststellung nach 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben: Bauliche Änderung Haltepunkt Kreuz Konz, Bahn-km
MehrPlanfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach 17a FStrG i. V. m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft / Stadt mit Anschrift Neumarkt i.d.opf. Ort, Datum Neumarkt, 20.09.2017 BEKANNTMACHUNG Planfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach
MehrWo und wie sollen Bürger beraten, wo entscheiden?
Wo und wie sollen Bürger beraten, wo entscheiden? Verknüpfung von formellen und informellen Elementen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Prof. Dr. Andrea Versteyl Früher Verbindlicher
MehrPlanfeststellungsbeschluss. Az.: /1/19. Neubau 110-kV-Freileitung Freiberg/Ost Freiberg/Nord (Nordring)
Landesdirektion Chemnitz Planfeststellungsbeschluss Az.: 32-4552.20/1/19 Neubau 110-kV-Freileitung Freiberg/Ost Freiberg/Nord (Nordring) Chemnitz, den 14.04.2009 Bearbeiter: Frau Sippel Telefon: Hausadresse:
MehrDialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz
Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz Beteiligungsmöglichkeiten in Verfahren zur Windkraftplanung und Genehmigung Spillner & Spitz Rechtsanwälte Heidelberg Rechtsanwältin Dr. Bärbel Andres,
MehrDie Novelle des UmwRG 2017: Überblick und praxisrelevante Änderungen
Die Novelle des UmwRG 2017: Überblick und praxisrelevante Änderungen Prof. Dr. Sabine Schlacke Institut für Umwelt- und Planungsrecht www.jura.uni-muenster.de/de/institute/institut-fuer-umwelt-und-planungsrecht/
Mehrungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von
Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem
MehrVerbandsbeteiligung und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage
RAin Ursula Philipp-Gerlach (Frankfurt) RAin Felicia Petersen (Frankfurt) Verbandsbeteiligung und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage Bildnachweis: Böhringer, Friedrich - Eigenes Werk. Lizenziert
MehrAmtsberger Amtsblatt. Bekanntmachung für das Bauvorhaben Chemnitzer Modell Stufe 2 Seite 2
Amtsberger Amtsblatt Jahrgang 2018 Amtsblatt Nr. 2 vom 29.01.2018 Inhaltsverzeichnis: Amtsblatt der Gemeinde Amtsberg für die Ortschaften Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal Bekanntmachung
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss für die Bezirksregierung Düsseldorf
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss für die Bezirksregierung Düsseldorf Planfeststellungsverfahren nach 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
MehrWidersprüche und Klagen bei Windenenergieprojekten in Deutschland und Frankreich
Widersprüche und Klagen bei Windenenergieprojekten in Deutschland und Frankreich Eine Vortragsveranstaltung des DFBEE Widerspruchs- und Klageverfahren Dritter gegen Windenergieprojekte in Deutschland:
MehrImmissionsschutzrecht I
Klausurprobleme im Immissionsschutzrecht Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren ( 10 BImSchG i.v.m. 4. BImSchVO) im vereinfachten Verfahren ( 19 BImSchG);
MehrDie UVPG-Novelle Dr. Jochen Ritter, BMU Berlin
Die UVPG-Novelle 2017 Dr. Jochen Ritter, BMU Berlin Allgemeines I Die UVPG-Novelle 2017 diente der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU (vom 16. April 2014, Abl. L 124 vom 25.04.2014, S. 1) Zusätzlich:
MehrAmtsblatt. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Februar 2015 Nummer 4
Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der Verwaltungsnebenstelle
MehrNr. 4 Brilon, Jahrgang 47
Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe
MehrBekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie über ein Vorhaben nach dem Bundesberggesetz
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Postfach 11 53, 38669 Clausthal-Zellerfeld Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie über
MehrRegierungspräsidium Darmstadt
Referent: Dipl.-Ing. (FH) Helmut Wolfanger Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für den Regierungsbezirk Präsentation anlässlich der Veranstaltung zur Fortbildung von Störfallbeauftragten VCI Hessen
MehrAngaben der Gemeinde. 1. Bei Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplans ( F-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt
MehrGliederung CHRISTIAN ENGEL DR. STEFAN WIESENDAHL
DR. STEFAN WIESENDAHL CHRISTIAN ENGEL Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Kümmerlein, Rechtsanwälte & Notare TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG Messeallee 2 Langemarckstraße 20 45131 Essen 45141 Essen 0201 1756 624 0201
MehrErweiterte Klagerechte in Umweltangelegenheiten
- Tobias Kroll - (Rechtsanwalt) Frankfurt, 12. April 2014 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Ausgangssituation Behörde / Genehmigungsakt Unternehmer / Vorhabenträger Vorhaben / Anlage Nachbarn,
MehrARBEITSHILFE Informationen für Kommunen im Kreis Bergstraße. Arbeitsschritte für kommunale Entwicklungsplanung
ARBEITSHILFE Informationen für Kommunen im Kreis Bergstraße Arbeitsschritte für kommunale Entwicklungsplanung Vorbereitungsphase In einem kurzen Überblick werden der Bebauungsplan sowie die verschiedenen
MehrAusgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung
Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 18.01.2012 Melchinger und Einführung und Überblick über die Rechtslage Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde
MehrDer Antrag besteht aus folgenden, auch für die Beurteilung der Umweltauswirkungen maßgeblichen Planunterlagen:
Bekanntmachung Förmliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage in der
MehrNaturschutzrecht. Andreas Lukas (Mainz) Karl Stracke (Berlin) für ehrenamtlich Aktive in Beiräten und Verbänden
Andreas Lukas (Mainz) Karl Stracke (Berlin) Naturschutzrecht für ehrenamtlich Aktive in Beiräten und Verbänden Erfurt 15 Februar 2014 IDUR-Seminar beim BUND Thüringen Gliederung Grundsätze im Verwaltungsrecht
MehrNovellen von BauGB, UmwRG und UVPG Dr. Christian Giesecke, LL.M (McGill)
Novellen von BauGB, UmwRG und UVPG 2017 Dr. Christian Giesecke, LL.M (McGill) Novelle BauGB Kompetenz durch Spezialisierung 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick UVP im BauGB: Beibehaltung der Integrationslösung
Mehrfür Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, - Amt für Planfeststellung Verkehr -
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Verkehr - Planfeststellung für die Erweiterung der Serviceeinrichtung Neumünster
MehrVerbandsbeteiligung und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage
Verbandsbeteiligung und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage RAin Ursula Philipp- Gerlach (Frankfurt) RAin Felicia Petersen (Frankfurt) Bildnachweis: Böhringer, Friedrich - Eigenes Werk. Lizenziert
MehrGenehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV
MehrPLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN: gestern heute morgen
PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN: gestern heute morgen Thomas Gottschling Zentralreferat Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz Behörden-Workshop: "Praxisvollzug und gerichtliche
MehrAMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 26.0.206 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln zum Wasserschutzgebiet für die Gewässer im Einzugsgebiet
MehrStadt Bielefeld - Amt für Verkehr -
Stadt Bielefeld - Amt für Verkehr - Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Gütersloh-Halle/Hesseln als erstem nordrhein-westfälischen
Mehr