Jahresbericht gemäß Artikel 24 Absatz 1 EED

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Transkript:

- 1 - Ref. Ares(2019)2900327-30/04/2019 Jahresbericht 2019 gemäß Artikel 24 Absatz 1 EED Für den Jahresbericht 2019 über die bei der Erfüllung der nationalen Energieeffizienzziele erreichten Fortschritte gemäß Artikel 24 Absatz 1 i.v.m. Anhang XIV Teil 1 Richtlinie 2012/27/EU 1 übermittelt die Bundesregierung folgende Informationen: a) Schätzung der folgenden Indikatoren im Jahr vor dem Vorjahr (Jahr X-2) 2011 2012 2013 2014 2015 2016**** 2017* Quelle B1 verbrauch PJ 13599,3 13447,1 13821,6 13179,6 13261,5 13490,6 13594,4 AGEB B2 B3 B4 B6 B7 B11 B12 B13 Gesamtendenergieverbrauch Sektoren: Industrie Sektoren: Verkehr Sektoren: Endenergieverbrauch im Pipelinetransport Sektoren: Haushalte Sektoren: Dienstleistungen Bruttowertschöpfung nach Sektor (real 2010): Industrie Bruttowertschöpfung nach Sektor (real 2010): Dienstleistungen verfügbares Einkommen der Haushalte PJ 8881,4 8918,5 9178,5 8698,8 8898,1 9071,2 9328,6 AGEB PJ 2634,0 2587,1 2550,7 2545,4 2547,9 2609,3 2700,4 AGEB PJ 2567,8 2558,6 2611,6 2615,5 2620,8 2689,7 2755,5 AGEB PJ 2333,4 2427,5 2556,0 2188,0 2301,7 2376,3 2429,5 AGEB PJ 1346,1 1345,4 1460,3 1349,8 1427,8 1396,0 1443,2 AGEB Mrd. 633,0 631,4 628,8 Mrd. 1771,4 1787,2 1802,4 Mrd. 1608,3 1647,7 1669,7 659,3 **** 675,9**** 708,4 725,4 StBa 1824,7 1846,9 **** **** 1871,3 1910,9 StBa 1711,3 1755,2 **** **** 1807,7 1869,9 StBa 1 Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. EU L 315/1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2018/2002 vom 11. Dezember 2018 (ABl. EU L 328/210).

- 2 - B14 Bruttoinlandsprodukt (real 2010) B15 Stromerzeugung in Wärmekraftwerken B16 Stromerzeugung in KWK- Anlagen B17 Wärmeerzeugung in Wärmekraftwerken B18 Industrielle Abwärme Wärmeerzeugung in KWK- B19 Anlagen unter Einbeziehung der industriellen Abwärme ** Wärmerückgewinnung aus B20 industr. Abwärme B21 Brennstoffeinsatz in Wärmekraftwerken Mrd. 2674,5 2687,6 2700,8 2752,9 2800,9 2855,4 2932,5 StBa TWh 520,1 523, 526,2 507,8 504,1 506,3 482,5 AGEB TWh 101,4 106,5 104,9 103,9 108,6 117,1 124,0 AGEB PJ 751,3 786,2 783,4 755,3 781,2 818,8 832,0 AGEB PJ 4848,5 4700,2 4710,7 4576,9 4440,2 4408,4 4117,3 AGEB B22 Personenkilometer (pkm) Mrd. 1131,0 1135,6 1144,5 1163,5 1180,8 1204,6 1195,1 BMVI B23 Tonnenkilometer (tkm) *** Mrd. 628,1 618,2 636,0 643,6 651,3 654,8 696,3 BMVI B24 Bevölkerung Mio. 80,3 80,4 80,6 81,0 81,7 82,3 82,7 StBa * vorläufig ** ggf. nach Novellierung des Energiestatistikgesetzes (EnStatG) ausweisbar *** binnenländischer Verkehr ****Korrektur Quellen: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Statistisches Bundesamt (StBa) Gründe für stabilen oder ansteigenden Energieverbrauch in den Endenergieverbrauchssektoren: Der verbrauch ist im Jahr 2017 um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im Jahr 2017 lag der Endenergieverbrauch 2,8 Prozent höher als 2016. Differenziert nach Sektoren, verzeichnete der Industriesektor mit 3,5 Prozent den größten Anstieg des Endenergieverbrauchs, knapp vor dem GHD-Sektor mit 3,4 Prozent und dem

- 3 - Verkehrsbereich mit 2,4 Prozent. Bei den privaten Haushalten betrug der Anstieg 2,2 Prozent. Zum Anstieg trugen vor allem die günstige wirtschaftliche Entwicklung (BIP-Anstieg 2,7 Prozent) sowie die gegenüber den beiden Vorjahren allerdings schwächere Bevölkerungszunahme (+0,308 Mio. Menschen) bei. Der Temperatureinfluss spielte dagegen kaum eine Rolle; gemessen an den Gradtagzahlen war 2017 im Durchschnitt geringfügig wärmer als 2016, so dass der Heizenergiebedarf eher etwas geringer ausfiel. Einen gewissen temperaturbedingt steigernden Einfluss auf den Heizenergiebedarf dürften aber die Monate Januar und September gehabt haben, die 2017 deutlich kühler waren als im Vorjahr. Begünstigt wurde die Verbrauchsentwicklung zudem durch die nach wie vor vergleichsweise niedrigen Endverbraucherpreise insbesondere für die fossilen Energieträger. Einen weiteren verbrauchssteigernden Einfluss übte die Einkommenskomponente aus. Das verfügbare Einkommen privater Haushalte ist gegenüber 2016 um 3,4 Prozent gestiegen. b) Aktualisierte Angaben zu den wichtigsten im Vorjahr (2018) getroffenen legislativen und sonstigen Maßnahmen, die zu den nationalen Gesamt-Energieeffizienzzielen für 2020 beitragen 1. Industrieförderprogramm Neustrukturierung Das Industrieförderprogramm umfasst vier Module. Die einzelnen Module umfassen die Förderung von 1) Querschnittstechnologien, 2) Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, 3) Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Energiemanagement-Software sowie 4) energiebezogen Optimierung von Anlagen und Prozesses. Das Fördervolumen beträgt für 2019 bis 2023 600 Mio. Euro. Die Förderung erfolgt wahlweise als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss, womit die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse von Unternehmen Berücksichtigung finden. Mit der Richtlinie sollen bis Ende 2023 etwa 24.000 Maßnahmen realisiert und dadurch die Menge an THG-Emissionen um insgesamt 2,8 Mio. t CO 2 pro Jahr und 11 TWh Endenergie reduziert werden. Neuerung in 2018 Im Jahr 2018 wurden fünf Industrieförderprogramme (Hocheffiziente Querschnittstechnologie, Abwärmeprogramm, Energiemanagmentsysteme, Prozesswärme aus Marktanreizprogramm sowie energieeffiziente und

- 4 - Charakter des Instruments Zielgruppe Betroffene Energieträger Start des Instruments und geplante Dauer Vollzug klimaschonende Produktionsprozesse) gebündelt und adressatenorientierter gestaltet. Hierbei verfolgt das BMWi bewusst einen technologieoffenen und branchenübergreifenden Ansatz. Durch die Neuausrichtung der Industrieförderprogramme sollen insbesondere Investitionen in komplexere und stärker auf eine systemische energiebezogene Optimierung der Produktionsprozesse ausgerichtete Maßnahmen wirksamer gefördert werden. Förderprogramm Unternehmen Alle Das neue Format trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und läuft bis 2023. BAFA und KfW 2. Einsparzähler Verlängerung des Innovations-Förderprogramms für digitale Energiespar-Assistenten Das Programm Einsparzähler fördert digitale Plattformen für die Energiewende. Förderfähig sind alle Unternehmen, die innovative digitale Systeme und darauf aufbauende Geschäftsmodelle zur Energieeinsparung erproben und bei Endkunden als skalierbares Geschäftsmodell entwickeln wollen. Voraussetzung ist, dass digitale Systeme wie z.b. Smart Home, Smart Meter, Smart Building, Mess-, Steuer- und Regeltechnik bei Kunden installiert werden und diesen dabei helfen, Energie zu sparen. Die Hälfte der Projektförderung wird dabei vom Nachweis der erzielten Energieeinsparungen beim Endkunden mittels eines Energiesparzählers abhängig gemacht. Zusätzlich zu den in der ersten Förderperiode bereits förderfähigen Energien Strom, Gas, Wärme und Kälte können nun in der zweiten Förderperiode auch Projekte zur Einsparung von Öl, Biomasse und in Form von Pilotprojekte gefördert und beantragt werden. Die maximal zulässige Förderhöchstgrenze beträgt nunmehr 2 Mio. Euro pro Projekt. Zugleich steigt der Anteil der leistungsabhängigen Förderkomponenten von 50% auf 75%. D.h. die max. zulässige Förderhöchstsumme wird nur ausgezahlt, wenn entsprechend hohe Energieeinsparungen auch tatsächlich nachgewiesen worden sind. Leitgedanke ist, auf Grundlage der kontinuierlich gemessenen individuellen Energieverbrauchswerte tatsächliche Energiesparpotenziale individualisiert auszuweisen und darauf basierend Mehrwertdienste für Energieeffizienz auf digitalen Plattformen zu ermöglichen. Im Ergebnis sollen digitale Energiespar-Assistenten entwickelt und Neuerung in 2018 gefördert werden, die den Nutzer dazu befähigen, selbst Energie zu sparen. Zusätzlich schafft das Förderprogramm erstmals die methodischen Voraussetzungen zur methodisch stets vergleichbaren Quantifizierung tatsächlicher Energieeinsparungen. Hierbei soll u.a. das Ausmaß von Rebound-Effekten quantifiziert, Gegenmaßnahmen entwickelt und Mehrwertdienste wie Lastmanagement zur Sektorkopplung implementiert werden. Neu ist das Fördermodul Stärkung des Marktes für Energieeffizienz. Es erlaubt auch die Förderung der Anwendung von Einsparzählern etwa um Energiespar-Wettbewerbe zwischen verschiedenen Standorten von Schulen, öffentlichen Gebäuden oder Firmenstandorten durchzuführen. So soll

- 5 - der Markt für Energieeffizienz gestärkt, digitale Plattformen auch für den Handel und die Finanzierung von Energieeffizienz als Geschäftsmodell gestärkt werden. Charakter des Instruments Zielgruppe Betroffene Energieträger Start des Instruments und geplante Dauer Vollzug Das neue Format trat zum 22. Februar 2019 in Kraft. Förderprogramm Start-Ups, Energiewirtschaft, Kontraktoren, Unternehmen, die Energiesparprojekte bei Endkunden durchführen Strom, Gas, Öl, Biomasse, Wärme, Kälte, Seit 2016 bis 31.12.2022 BAFA 3. Maßnahmenpaket Klima/Lüftung Neuerung in 2018 Charakter des Instruments Zielgruppe Betroffene Energieträger Start des Instruments und geplante Dauer Vollzug Mit dem Maßnahmenpaket Klima/Lüftung werden Öffentlichkeitsmaßnahmen für Betreiber entwickelt, Anforderungen für die Inspektion von Klimageräten erhöht, zwei Tools für Betreiber und Inspekteure entwickelt sowie ein Planungstool für Neuanlagen im Nichtwohngebäudebereich vorbereitet. Es wurden ein Internetauftritt entwickelt (https://www.deutschland-machtseffizient.de/kaenef/redaktion/de/standardartikel/dossier/dankeffizienter-klima-und-lueftungsanlagen-energie-sparen.html) sowie ein Flyer, der über die Verbände an die Energieberater und Inspekteure verteilt wird (2017). Es wurde ein QuickCheck Lüftung und Kälte geschaffen, der Betreiber zur Inspektion bzw. zu investiven Maßnahmen motivieren soll. Die Inspektionsnorm DIN SPEC 15240 wurde hinsichtlich wichtiger Parameter (angemessene Dimensionierung und Betriebsweise) präzisiert (2018). Die Norm wurde im Februar 2019 veröffentlicht. Informatorische Maßnahme Betreiber von Nichtwohngebäuden in Bestand und Neubau Strom, Gas, Öl Das Maßnahmenpaket wird schrittweise entwickelt. Gestartet mit den Öffentlichkeitsmaßnahmen in 2017, der Fertigstellung des QuickCheck Lüftung und Kälte in 2018, Veröffentlichung der Inspektionsnorm DIN SPEC 15240 im Februar 2019 und Fertigstellung Expertentool mit Bestandslabel im 2. Quartal 2019 sowie Verweis auf die neu gefasste DIN SPEC 15240 für größere Anlagen im Rahmen des geplanten Gebäudeenergiegesetzes mit Inkrafttreten im Laufe 2019 geplant. Abgeschlossen wird das Maßnahmenpaket mit Fertigstellung eines Planungstools mit Neuanlagenlabel in 2020. Gesetzliche Inspektionspflicht

- 6-4. Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen innerbetrieblichen Produktionsprozessen durch Beratung, Wissenstransfer und Investitionsförderung. Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss in Abhängigkeit des jeweiligen Energieeinsparpotentials. 2018 wurden die Mittel für das Programm im Bundeshaushalt 2018 um 8 Mio. Euro auf 33 Mio. Euro erhöht, so dass in der ersten Förderperiode 2016-2018 insgesamt 73 Mio. Euro zur Verfügung standen. Ebenfalls in 2018 hat der Bundestag beschlossen, dass im Bundeshaushalt 2019 31,6 Mio. Euro für das Programm bereitstehen und das Programm bis 2021 fortgesetzt wird, wobei die Finanzplanung der Bundesregierung für die beiden Folgejahre jeweils 25 Mio. Euro vorsieht. Die Programmmittel der zweiten Förderperiode 2019-2021 würden sich dann auf insgesamt 81,6 Mio. Euro belaufen. Neuerung in 2018 Charakter des Instruments Zielgruppe Betroffene Energieträger Start des Instruments und geplante Dauer Vollzug Das Bundesprogramm wurde in der ersten Jahreshälfte 2018 erfolgreich evaluiert. Die Evaluierung ergab auch Hinweise zur Verbesserung einzelner Förderbereiche. Entsprechende Anpassungen an der Förderrichtlinie wurden vorgenommen, insbesondere wurde der Bereich der Neubauförderung von Niedrigenergiegebäuden in zwei Bereiche aufgeteilt, a) die Förderung von Niedrigenergiegebäuden zur pflanzlichen Erzeugung (z. B. Gewächshäuser) und b) die Neuerrichtung von Niedrigenergieanlagen (Beispielsweise zur Trocknung oder Kühlung). Die geänderte Förderrichtlinie wurde beihilferechtlich bei der EU-KOM angezeigt und im November 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinie ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Förderprogramm KMU, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas, Wärme, Kälte) Seit 2016 bis voraussichtlich 2021. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) c) Gesamtfläche der Gebäude, die im Rahmen von Artikel 5 EED zu sanieren ist Gesamtfläche von Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m 2, die sich im Eigentum der Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden, die am 1. Januar 2019 die in Artikel 5 Absatz 1 EED genannten Anforderungen an die Energieeffizienz nicht erfüllen: 2,9 Mio. m² Keine Änderung wg. alternativem Vorgehen nach Artikel 5 Absatz 6 EED daher Ermittlung der sanierten Flächen nicht anwendbar.

- 7 - Die vorgenannte Gesamtfläche dient zur Ermittlung der für das alternative Verfahren nach Artikel 5 Absatz 6 EED erforderlichen Abschätzung der zu erzielenden Energieeinsparungen. Die Methode und der Nachweis der Gleichwertigkeit sind im Bericht Umsetzung der Verpflichtung gemäß Artikel 5 der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU, der der Kommission am 29. Januar 2018 übermittelt wurde, dargelegt. d) Gesamtmenge der erreichten Einsparungen im Vorjahr gemäß Artikel 5 EED Alternative Maßnahmen gem. Artikel 5 Absatz 6 EED Maßnahme 1 Wärmeschutz: Austausch Fenster, Dämmung oberste Geschossdecke bzw. Dach TGA: Gebäudeleittechnik, Präsens- und Tageslichtsteuerung für Beleuchtung, Einbau drehzahlgeregelter Pumpen Installation von PV-Modulen Maßnahme 2 Maßnahme 3 einsparungen aufgrund von Maßnahmen gem. Art. 5 Abs. 6 EED in 2016 4,113 Mio. kwh 6,614 Mio. kwh 0,270 Mio. kwh einsparungen aufgrund von Maßnahmen gem. Art. 5 Abs. 6 EED in 2017 0,539 Mio. kwh 3,836 Mio. kwh 0,324 Mio. kwh einsparungen aufgrund von Maßnahmen gem. Art. 5 Abs. 6 EED in 2018 0,253 Mio. kwh 1,558 Mio. kwh 0 Mio. kwh Summe der durch Maßnahmen gem. Art. 5 Abs. 6 EED erzielten Energieeinsparungen im jeweiligen Jahr (einsparungen) 11,0 Mio. kwh 4,7 Mio. kwh 1,8 Mio. kwh Summe der durch Maßnahmen gem. Art. 5 Abs. 6 EED erzielten Energieeinsparungen über die Periode 2014 bis zum jeweiliges Jahr (einsparungen) 31,7 Mio. kwh 36,4 Mio. kwh 38,2 Mio. kwh

- 8 - Für Deutschland beträgt das primärenergetische Einsparziel zur Erfüllung der Anforderungen aus Artikel 5 Absatz 6 EED insgesamt rd. 45,9 Mio. kwh von 2014 bis 2020. e) Energieeinsparungen die durch die gemäß Artikel 7 Absatz 9 EED verabschiedeten Alternativmaßnahmen erzielt wurden Untenstehende Tabelle zeigt die Alternativmaßnahmen mit den höchsten neuen Endenergieeinsparungen im Jahr 2017. Für manche dieser Maßnahmen wurde eine Aktualisierung der Einsparmeldungen für die Berichtsjahre 2014-2016 im Vergleich zu vorherigen Jahresberichten vorgenommen, wenn aktuellere Evaluierungsergebnisse vorlagen. Auf die Meldung von Alternativmaßnahmen mit geringen Einsparwirkungen für den Zeitraum 2014 bis 2020 bzw. von Maßnahmen für die noch keine belastbaren Evaluierungsergebnisse vorliegen wird in diesem Jahresbericht verzichtet. Deutschland behält sich vor, erzielte Einsparungen nach Art. 7 EED für den Berichtszeitraum 2014 bis 2020 ggf. in den folgenden Jahresberichten zu melden. Die in der folgenden Tabelle aufgelisteten kumulierten Endenergieeinsparungen von 637 PJ, die in den Jahren 2014 bis 2017 erzielt wurden, entsprechen ca. 36 % des durch die Bundesregierung zu erzielenden kumulierten Endenergieeinsparziels in Höhe von 1.758 PJ im Zeitraum 2014 bis 2020 nach Art. 7 EED. Durch die Lebensdauern der Maßnahmen und die Kumulierung der erzielten Endenergieeinsparungen unter Art. 7 EED werden die bereits im Zeitraum 2014-2017 durchgeführten Alternativmaßnahmen auch in den restlichen Jahren der Einsparverpflichtungsperiode bis 2020 noch wesentliche zusätzliche Endenergieeinsparungen erbringen. Notifikationsnummer: M 01 M 02 M 03 Maßnahmentitel: Energieeinsparverordnung (Neubau) Energieeinsparverordnung (Bestand) Erneuerbare-Energien- Wärme-Gesetz (EEWärmeG) Neue Endener denergieeinsparung in 2014 in PJ Neue Endener denergieeinsparung in 2015 in PJ Neue Endener denergieeinsparung in 2016 in PJ Neue Endenergieeinsparung in 2017 in PJ Kumulierte Endenergieeinsparung 2014-2017 in PJ (EED- Logik) 4,6 4,6 2,8 2,8 40,6 11,0 11,8 11,2 11,2 113 0,8 1,0 0,8 0,8 8,6

- 9 - M 04, M 21 M 06, M 24 M 08 KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2- Gebäudesanierungsprogramm 2 ) inkl. Weiterentwicklung (M 21) 6,5 7,05 7,58 7,1 3 7,4 3 5,5 67,5 Investitionsförderung in 2,7 6,7 6,53 Unternehmen inkl. Weiterentwicklung (M 24) 4 1,0 3 3,4 3 4,1 3 3,6 Marktanreizprogramm zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (BAFA-Teil) 26,0 0,41 0,3 0,73 0,8 3 0,4 3 3 1,1 1,2 7,8 M 13 Energie- und Stromsteuer 74,0 74,0 73,0 73,0 294 M 15 Luftverkehrssteuer 4,2 4,2 4,2 4,2 16,8 M 16 Emissionshandel 1,3 1,7 Anrechnung unter Art. 7 EED wird nicht weiter verfolgt (siehe Antwort zu EU Pilot(2017)923 vom 29. Januar 2018) M 17, M 20 M 25 M 26 M 27 Beratungsprogramme des Bundes inkl. Qualitätssicherung und Optimierung (M 20 5 ) Initiative Energieeffizienznetzwerke Energieauditpflicht für Nicht-KMU Nationales Effizienzlabel für Heizungsanlagen 2,2 k.a. 1,0 2,1 3 2,4 1,9 21,8 k.a. 0,4 2,8 3 6,9 3 4,3 26,3 k.a k.a. 3,0 3 3,0 9,1 k.a. k.a. 0,01 3 2,1 2,1 M 29 Offensive Abwärmenutzung k.a. k.a. 0,8 1,7 3,2 2 Umfasst Maßnahmen in Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden. 3 Anpassung zur Vorjahresmeldung erfolgt. 4 Umfasst folgende Programme: KfW-Energieeffizienzprogramme für Produktionsanlagen und -prozesse, Querschnittstechnologieförderung und Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse. 5 Umfasst folgende Programme: Energieberatung Wohngebäude, Energieberatung Mittelstand, Energieberatung kommunale Nichtwohngebäude sowie die Energie-Checks und Energieberatung der vzbv.